Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD. Damit, meine Damen und Herren, ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Meine Damen und Herren! Damit treten wir in die Mittagspause ein. Wir setzen die Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 5 - Entwürfe eines Musikschulgesetzes - fort und sind dann wieder im Plan.
Ich bitte die Fraktionsvorsitzenden, anschließend zu mir in den Raum B2 01 zu kommen. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit. Wären Sie einverstanden, dass wir die Beratung bereits um 14 Uhr fortsetzen?
Meine Damen und Herren! Es tut mir zwar leid für diejenigen, die jetzt noch nicht anwesend sein können; denn sie werden etwas Interessantes verpassen, aber wir beginnen dennoch.
Die erste Beratung fand in der 63. Sitzung des Landtages am 8. September 2005 bzw. in der 67. Sitzung des Landtages am 10. November 2005 statt. Ich bitte zunächst Frau Dr. Hein, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hätte ich an dieser Stelle sagen wollen, dass Musikschulen ein fraktionsübergreifendes Interesse und große Zustimmung in diesem Landtag finden. Das fällt mir im Moment etwas schwer.
Im Land Sachsen-Anhalt haben wir bereits vor Jahren - übrigens als bundesweit erstes Land überhaupt - eine gesetzliche Regelung zur Förderung der Musikschulen verabschiedet. Auch damals geschah das im Konsens aller Fraktionen, weil der Förderung des musikalischen Nachwuchses und der musischen Bildung insgesamt ein hoher Stellenwert eingeräumt wurde. Das ist auch heute noch der Fall.
Aber wie das bei neuen Wegen so ist, reichte der Mut in einem Land wie Sachsen-Anhalt, das es wahrlich schwer hatte, sich zu einer solchen Aufgabe zu beken
nen und eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, in der Konsequenz nicht dazu aus, ein eigenständiges Gesetz zu beschließen. So wurde das Gesetz als Paragraf in das Schulgesetz aufgenommen, und zwar in § 85. Dessen Gültigkeit jedoch wurde bis zum 31. Dezember 2006 begrenzt und mit der Auflage versehen, die Einordnung der Musikschulen bis dahin neu zu regeln.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des Bestrebens, künftig ein eigenständiges Gesetz im Lande vorzuhalten, sind im Herbst des vergangenen Jahres von der Fraktion der Linkspartei.PDS und von der Landesregierung Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht worden.
In der 63. Sitzung des Landtages am 8. September 2005 lag der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Förderung der Musikschulen im Land SachsenAnhalt in der Drs. 4/2362 vor. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Finanzen und für Inneres überwiesen. In der 67. Sitzung des Landtages am 10. November 2005 folgte dann der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt in der Drs. 4/2471, der ebenfalls an die genannten Ausschüsse überwiesen wurde.
Um den zügigen Fortgang der Beratungen und eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu sichern, kamen die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien in der Sitzung am 27. Oktober 2005 überein, bereits in Vorwegnahme der Einreichung des Gesetzentwurfes der Landesregierung, der angekündigt war, eine Anhörung von Verbänden und Institutionen zu den Gesetzentwürfen durchzuführen und den Anzuhörenden den Gesetzentwurf der Landesregierung nachzureichen. Diese Anhörung fand am 24. November 2005 statt.
Im Anschluss an die Anhörung trat der Ausschuss in die inhaltliche Beratung über den Gesetzentwurf ein. Dazu lagen die im Vorfeld der Sitzung übermittelten Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu beiden Gesetzentwürfen vor. Der Ausschuss beschloss mit 5 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu nehmen.
In der Beratung wurden jeweils sechs Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf durch die Fraktion der Linkspartei.PDS und durch die Fraktionen der CDU und der FDP gestellt. Im Ergebnis der Diskussion und der Abstimmungen entstand eine veränderte Fassung des Gesetzentwurfes, die der Ausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschloss und die als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet wurde.
Die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Inneres und für Finanzen stimmten in den Sitzungen am 14. bzw. 15. Dezember 2005 der vorläufigen Beschlussempfehlung ohne Veränderungen zu.
Die abschließende Beratung des Ausschusses für Kultur und Medien zu diesem Gesetz fand am 22. Dezember 2005 statt. In der Beratung brachten die Fraktion der Linkspartei.PDS und die Koalitionsfraktionen weitere Änderungsanträge ein. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen nahmen wesentliche Anliegen des Antrages der Linkspartei.PDS auf. Sie wurden darum auch fraktionsübergreifend beschlossen, sodass die Beschluss
empfehlung, die Ihnen heute vorliegt, im Ausschuss ebenfalls einstimmig verabschiedet werden konnte.
Die Ausschussarbeit hat im Wesentlichen zu folgenden Änderungen an dem Gesetzentwurf der Landesregierung geführt:
§ 2 wurde so gefasst, dass es auch einzelnen privaten Personen möglich ist, die Trägerschaft von Musikschulen zu übernehmen, sofern die dafür erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt werden.
In § 4 Abs. 1 Satz 2 wurde das Wort „Grundausbildung“ durch das Wort „Grundversorgung“ ersetzt, weil dieser Begriff besser die Notwendigkeit eines flächendeckenden Angebotes erfasst.
Mit der Änderung des § 4 Abs. 4 Satz 2 soll es ermöglicht werden, dass die Fortbildung von Musikschullehrkräften nicht nur institutionell geförderten Einrichtungen, sondern auch staatlichen Einrichtungen wie Universitäten übertragen werden kann.
In § 4 Abs. 5 wurden der Inhalt der Verordnungsermächtigung für das Ministerium und die inhaltlichen Bedingungen für die Gewährung der Landesförderung, die durch die Landesregierung auszugestalten sind, genauer bestimmt.
In § 5 wurde die Beschreibung der Fördervoraussetzungen inhaltlich genauer gefasst. Dies war auch der Knackpunkt, der am Ende zu einer einstimmigen Zustimmung geführt hat.
§ 7 Abs. 1 wurde in der Weise erweitert, dass die Förderungsfähigkeit des Trägers nicht nur an die Beteiligung an den Gesamtkosten für die Musikschule, sondern auch an die Förderungsfähigkeit seiner Musikschule gebunden ist.
Das In-Kraft-Treten des Gesetzes wurde auf den 31. März 2006 terminiert, um dem Kultusministerium genügend Zeit einzuräumen, die nähere Ausgestaltung des Gesetzes über die nachfolgenden Rechtsvorschriften vorzunehmen, damit die Regelungen ab dem neuen Schuljahr umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist beschlossen worden, dass damit auch § 85 des Schulgesetzes und die sich darauf beziehenden Paragrafen im Schulgesetz außer Kraft treten.
Mit der Beschlussempfehlung wird gleichzeitig der Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS für erledigt erklärt.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses nach einer kurzen Debatte im Landtag um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen habe ich auf die besonderen Aufgaben der Musik
schulen und auf ihre Bedeutung als außerschulische Bildungseinrichtungen aufmerksam gemacht. Dies war für die Landesregierung auch ein wichtiger Grund, sich für ein eigenständiges Musikschulgesetz außerhalb des Schulgesetzes auszusprechen.
Es ist übrigens zusammen mit dem Studentenwerksgesetz, das nachher noch eine Rolle spielen wird, planmäßig die letzte aus meinem Ressort in den Landtag eingebrachte Thematik. Die Landesregierung schließt damit praktisch den Reigen wichtiger bildungspolitischer Vorhaben.
Die befassten Landtagsausschüsse haben sich in einer für ein Gesetzgebungsverfahren außergewöhnlich kurzen Zeit, wie ich finde, nämlich innerhalb von zwei Monaten, sehr gründlich mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS und dem der Landesregierung auseinander gesetzt. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist Ausdruck eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen Wertschätzung der Arbeit von Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Klarer denn je werden sie als Bildungseinrichtungen definiert, ihre Aufgaben und die qualitativen Ansprüche genauer bestimmt und vor allem das Landesinteresse qualifiziert formuliert.
Das Gesetz ist bewusst für alle Einrichtungen offen, die bestimmte qualitative Kriterien und Voraussetzungen erfüllen. Anders gesagt: Es werden alle Anbieter in diesen Bereich einbezogen, aber auch auf dieselben qualitativen Maßstäbe verpflichtet. Das halte ich in dem Gesetz für sehr wichtig.
Das sind Maßstäbe der Schwerpunktbildung, der Hochbegabtenförderung, etwa zur Studienvorbereitung, die damit stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden. Es wird künftig Landesförderschüler geben, die aus Leistungswettbewerben in den Musikschulen hervorgehen und durch Zusatzstunden, die das Land finanziert, gefördert werden.
Zur Sicherung der Qualität haben wir außerdem ein Anerkennungsverfahren im Gesetz verankert. Es soll besonders profilierten Musikschulen die Möglichkeit geben, eine Art Gütesiegel auf die Qualität ihrer Angebote zu bekommen und dadurch für sich zu werben. Dass dies auch und gerade im Interesse der Nutzer liegt, wurde im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, aber auch in vielen anderen Gesprächen im Vorfeld und Umfeld der Debatte durch die betroffenen Vereine und Verbände - übrigens auch von Eltern und Lehrern - immer wieder bekräftigt.