Protocol of the Session on January 19, 2006

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

In der 35. Sitzung am 16. März 2005 führte der federführende Ausschuss eine Anhörung der Kammern, Verbände, Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Gäste zu dem Thema durch. Die Anhörung wurde um die folgenden zwei Schwerpunkte erweitert: erstens Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in der Wirtschaft und zweitens zusätzliche Arbeitsplätze mit dem Einstiegsmodell des Wirtschaftsministeriums.

In der 39. Sitzung am 21. September 2005 wurde auf der Grundlage eines Entwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP eine vorläufige Beschlussempfehlung dahin gehend erarbeitet, den Antrag wie auch den Änderungsantrag für erledigt zu erklären. Die mitberatenden Ausschüsse wurden zusätzlich schriftlich darum gebeten, die ihr Ressort betreffenden noch nicht aufgenommenen Probleme bis zur abschließenden Beratung zu benennen. Die Landesregierung wurde gebeten, den Landtag im Falle weiterer Änderungen des SGB II zeitnah zu informieren.

Der vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten vorläufigen Beschlussempfehlung folgten alle mitberatenden Ausschüsse mehrheitlich in unveränderter Fassung.

Da zur abschließenden Beratung keine weiteren Änderungsanträge mehr vorlagen, verabschiedete der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit in seiner 44. Sitzung die in der Drs. 4/2556 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Ich bitte Sie, diesem Votum zu folgen.

Da das an dieser Stelle mein letzter Auftritt als Ausschussvorsitzende war, möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Ausschussmitgliedern bedanken und ihnen für die nächste Legislaturperiode wünschen, dass sie genauso engagiert und konstruktiv schaffen, wie wir das getan haben, dass es gute Arbeitsergebnisse gibt und dass die Arbeitsatmosphäre gut bleibt. Für diese gute Arbeitsatmosphäre bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Fraktionen.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Marion Fischer. - Wir bleiben bei dem Namen Fischer. Es spricht jetzt Frau Ute Fischer für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur aufgrund dieses Antrages der Linkspartei.PDS und des Änderungsantrages der SPDFraktion haben wir uns in den letzten Jahren unentwegt mit den Problemen der Arbeitslosigkeit beschäftigt. Es ist notwendig und richtig gewesen; denn wir wissen, was Arbeitslosigkeit für jeden Betroffenen und jede Betroffene bedeutet.

Wir haben ernüchtert feststellen müssen, dass wir an der Tatsache der hohen Arbeitslosigkeit trotz vieler Beratungen wenig ändern konnten. Ferner haben wir feststellen müssen, dass die alten Instrumente der Arbeitsförderung häufig nicht zur Bewältigung von Massenarbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung einer Planwirtschaft in eine Wettbewerbsgesellschaft taugten. Dafür waren sie ungeeignet. Wir konnten aber über unsere Befassung darauf drängen, dass die Spielräume des SGB III voll ausgenutzt und die Landesmittel in spezielle zielgruppenorientierte Programme gelenkt wurden.

Wir konnten leider keine Arbeitsplätze schaffen. Sicherlich wird das dem nächsten Parlament auch nicht gelingen. Aber es war uns immer ein besonderes Anliegen, die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen an den Instrumenten der Arbeitsförderung partizipieren zu lassen. Die Zusammenführung der beiden steuerfinanzierten Systeme Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe war eine längst überfällige Entscheidung der damaligen Bundesregierung und die Schaffung des Sozialgesetzbuches II wurde damit begründet.

Damit zusammen hing auch die Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, aber leider auch der verkürzte Leistungsbezug von Arbeitslosengeld, was komplizierte und schmerzliche Prozesse hervorgerufen hat. Das ist keine leichte Materie; denn alle Reformen hatten mehrere Ziele, die sich in ihrer Komplexität, dem Zusammenspiel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik und deren unterschiedlichen Finanzströmen gegenseitig beeinflussten.

Die Ziele des Reformprozesses sind bei Weitem noch nicht erreicht. Das Fordern funktioniert zwar, aber das Fördern noch nicht. Ich habe erfahren, dass noch nicht garantiert ist, dass jeder Arbeitsuchende oder jede Arbeitsuchende ihren Ansprechpartner oder ihre Ansprechpartnerin, den so genannten Fallmanager, hat. Es gelingt auch noch nicht, zielführend, vor allem im Jugendbereich, zu fördern.

Die Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen hilft der Statistik. Die Betroffenen sind zwar dankbar und motiviert, aber das Ziel, die Vermittlung, ist immer noch weit weg. Problemfälle mit Widersprüchen, unkundigem neuen Personal und der Statistik kommunaler Träger haben uns beschäftigt.

In den Arbeitsgemeinschaften gab es mehrheitlich Kompetenzprobleme und Versuche der Vorherrschaft aus Nürnberg. Es waren schwierige Abstimmungsprozesse, um das Personal aus den Kommunen mit dem Personal der Bundesanstalt für Arbeit zusammenzuführen. Es war ein kompliziertes Jahr, auch für die Beschäftigung Su

chenden. Auch sie müssen noch lernen und sich an die neuen unterschiedlichen Zuständigkeiten im Land erst gewöhnen. Ob dabei wirklich Verwaltungskraft eingespart wird, ist bisher nicht ersichtlich. Wir hoffen, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen von derzeit 55 Millionen € den Kommunen auch hilft.

Die Arbeitsagentur ist ebenfalls noch zu sehr mit ihrer Umstrukturierung befasst. Die Vermittlungsrate ist gering. Bei immer weniger werdenden sozialversicherten Arbeitsplätzen ist das auch kein Wunder. Das Ziel, durch Verkürzung der Arbeitslosenzeit die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken und so die angebotene Arbeit für Unternehmer günstiger zu gestalten, ist ebenfalls noch nicht erreicht worden, weil bisher die Reduzierung der Zuschüsse des Bundes Vorrang hatte.

Der Ausschuss wurde dank des Antrages regelmäßig und umfassend informiert. Das war insbesondere für unsere Sprechstunden hilfreich.

Aus dieser Erkenntnis heraus konnten wir Änderungsvorschläge auch in Berlin einbringen. Die Angleichung der Grundsicherung auf den Betrag West wird jetzt vollzogen. Es gibt neue Änderungen. Wenn Sie heute die Zeitung aufschlagen, werden Sie lesen, dass bereits über weitere Änderungen des SGB II diskutiert wird.

Meine Sorge gilt der Berufsausbildung und der Berufsberatung und hierbei insbesondere den leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften bekommen weniger Hilfe. Das darf nicht sein. Denn die Agentur für Arbeit finanziert berufsvorbereitende Maßnahmen nicht für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Dieses Thema müsste im Landtag der nächsten Wahlperiode wieder aufgegriffen werden.

Ich verabschiede mich heute nach zwölf Jahren Zugehörigkeit zum Landtag von Ihnen und wünsche allen, die wieder gewählt werden wollen, viel Erfolg. Ich wünsche allen beste Gesundheit und Freude am gesellschaftlichen Engagement. Die Arbeitsmarktpolitik und die Frauenpolitik verdienen es, weiter bearbeitet zu werden. Dabei ist noch viel zu tun. Dafür wünsche ich viel Erfolg.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Ute Fischer. - Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Frau Röder das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Am 1. Januar 2005, also vor ziemlich genau einem Jahr, ist das so genannte Hartz-IV-Gesetz, das SGB II, in Kraft getreten. Seither haben wir ein einheitliches Leistungssystem für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Für das Land Sachsen-Anhalt hat es eine enorme Bedeutung. Das sieht man schon allein an den Zahlen. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es fast 209 000 Bedarfsgemeinschaften. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 360 000 Personen.

Vor dem 1. Januar 2005 wurden teilweise Horrorszenarien beschrieben, was in der Verwaltung ablaufen würde und was alles schief gehen würde. Tatsächlich, ein paar

Sachen sind auch schief gegangen, aber die großen Horrorszenarien, die gemalt wurden, sind so nicht eingetreten. Das ist der Arbeit der Beteiligten in den Arbeitsgemeinschaften und in den Optionskommunen zu verdanken. Sie haben in der Anfangszeit eine enorme Arbeit und zahlreiche Überstunden geleistet. Diesen Angestellten gilt unser Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)

Unser Dank als FDP-Fraktion bezüglich dieses Antrages gilt natürlich auch dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; denn dieses Thema wurde in jeder Ausschusssitzung auf die Tagesordnung gesetzt. In jeder Ausschusssitzung wurde umfangreich Bericht erstattet. Auf jede gestellte Frage wurde eine informative Antwort gegeben. Ich kann mich kaum erinnern, dass irgendein anderes Thema in dieser Art und Weise in einem Ausschuss behandelt wurde. Hierzu mein Dank an das Ministerium und auch an die Mitarbeiter des Ministeriums.

(Herr Gürth, CDU: Das gab es während der gan- zen 15 Jahre nicht!)

Eine große Bedeutung hat das SGB II aber auch für die Kommunen im Land, für die Landkreise und für die kreisfreien Städte; denn diese sind, in welcher Weise auch immer, in die Aufgabenerfüllung eingebunden und auch mit den Kosten belastet. Die Landesregierung hat sich beim Thema Kosten auf die Seite der Kommunen gestellt, hat die Entlastung, die das Land beim Wohngeld hatte, im Verhältnis 1 : 1 an die Kommunen weitergegeben, hat sich diesbezüglich an seine Zusagen gehalten und wird das auch in Zukunft tun. Das unterstützen wir.

Aus der Sicht der FDP bleiben für mich noch eine Feststellung und eine Bitte an die Landesregierung.

Der Wettbewerb der verschiedenen Systeme, der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur auf der einen Seite und der Optionslandkreise auf der anderen Seite, hat ein wenig Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gebracht. Natürlich können diese verschiedenen Verwaltungssysteme keine Arbeitsplätze schaffen, aber die Instrumente des SGB II werden in jeder einzelnen Einheit in sehr unterschiedlicher Art und Weise eingesetzt. Diese Experimente, die zurzeit laufen, werden sicherlich in den nächsten Jahren sinnvolle Ergebnisse bringen und werden uns zu Schlüssen führen, in welcher Art und Weise Arbeitsmarktpolitik sinnvoll weitergeführt werden kann. Dieser Wettbewerb der Systeme ist sehr fruchtbringend für ganz Deutschland. - So viel zu der Feststellung.

Zu der Bitte an die Landesregierung, die sich ebenfalls auf diesen Punkt bezieht. Die im Landtag beschlossene Landkreisreform hat auch Auswirkungen auf die Optionslandkreise; denn es werden auch Landkreise, die Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft sind, und Landkreise, die optiert haben, zusammengeschlossen. Aus diesem Grund muss auf Bundesebene in einer Verordnung des zuständigen Ministeriums eine Lösung gefunden werden, damit die bisherigen Optionslandkreise frühzeitig wissen, wie es nach dem 1. Juli 2007 weitergehen wird, ob sie die Option weiterhin ausführen können oder ob sie die Arbeit im Prinzip jetzt schon langsam einstellen können.

Ich bin sehr dafür, dass diese Experimentierklausel bis zum Ablauf der Frist ausgeschöpft wird, damit wir aus diesen wertvollen Erfahrungen lernen können, und bitte

die Landesregierung um Einwirkung auf die Bundesregierung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Röder. - Für die Linkspartei.PDS spricht nun Frau Dirlich.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unstrittig ist, dass die Hartz-Reformen die umfassendsten Arbeitsmarktreformen seit der Einführung der Arbeitslosenversicherung in der Bundesrepublik darstellen. Die Linkspartei.PDS hat sich von Anfang an sehr intensiv und sehr kritisch mit der Reform auseinander gesetzt, allerdings nicht erst mit der Einführung von Hartz IV, schon gar nicht erst seit den massiven Protesten auf der Straße. Hartz IV heißt deshalb so, weil es drei Vorgängerinnen hat.

Ja, die PDS gehörte zu den schärfsten Kritikerinnen dieser Reformen und insbesondere von Hartz IV. Kritik muss angesichts der Probleme, die es im Land gibt, wohl auch gestattet sein:

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

- Kritik am Bruch des Wahlversprechens der SPD, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammenzuführen.

- Kritik an der bewussten Verkennung des Ausmaßes der Zahl der von Hartz IV Betroffenen und an der Verschleierung der Belastungen für Bund und Kommunen. Ca. 6,7 Millionen Menschen sind bundesweit von diesem Gesetz betroffen.

- Kritik an der falschen Annahme, das Arbeitsmarktproblem auf fehlende Eingliederungsbereitschaft von Arbeitslosen zurückzuführen. Aktuell stehen in Sachsen-Anhalt 230 000 Arbeitslosen 6 500 gemeldete freie Stellen gegenüber.

- Kritik an der undifferenzierten Betrachtung der tatsächlichen Kosten der Kommunen. 2,5 Milliarden € Entlastung waren ihnen zugesagt, 2,5 Milliarden € Entlastung wurden ihnen vorgerechnet. Allein der Saalkreis erwartet eine Mehrbelastung von ca. 1 Million €. Der angekündigten Entlastung von 83 Millionen € allein für das Land Sachsen-Anhalt stellt der Landkreistag eine zusätzliche Belastung in Höhe von 6 Millionen € bis 27 Millionen € - wenn es bei der Bundesbeteiligung bleibt - und in Höhe von 124 Millionen € bis 145 Millionen € ohne diese Bundesbeteiligung gegenüber.

- Kritik an der Nichtlösung von Problemen, wie beispielsweise an der Tatsache, dass Nichtleistungsempfänger und -empfängerinnen nach wie vor außen vor bleiben.

- Kritik an der festgestellten Verfassungswidrigkeit in zehn Punkten. Ich spreche nur als Beispiel die Bedarfsunterschreitung bei der Entgeltleistung an.

Angesichts dieser zugegeben massiven Kritik einfach nur „Populismus!“ zu rufen und uns vorzuwerfen, wir würden auf einfache Lösungen setzen, ist schlichtweg albern. Bei allem Respekt, Herr Bullerjahn - er ist leider nicht anwesend -, Hartz IV ist nun wirklich das dämlichste Bei

spiel, der Linkspartei.PDS Populismus oder Unsachlichkeit vorzuwerfen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Herr Gürth, CDU: Aber wo Herr Bullerjahn Recht hat, hat er Recht!)

Wir haben uns inhaltlich eingebracht, Herr Gürth. Wir haben uns inhaltlich eingebracht bei der Entstehung der Arbeitsgemeinschaften und der kommunalen Beschäftigungsagenturen. Wir haben unsere Kommunalpolitikerinnen bei dem Thema Beschäftigungsmöglichkeiten und Beschäftigungsprogramme unterstützt. Wir haben uns inhaltlich mit den sozialen Auswirkungen des Gesetzes beschäftigt und wir waren aktiv bei der Beratung von Betroffenen.