Protocol of the Session on October 10, 2002

Über die Höhe der Landesmittel muss der Gesetzgeber in den Haushaltsberatungen entscheiden. Ich meine, Professor Böhmer, dass die von Ihnen bereits jetzt gezeigte Ablehnung, Landesmittel frei verfügbar zu machen, einen faden Beigeschmack sicherlich nicht nur bei mir hinterlassen wird.

Ich meine schon, dass es sich lohnt, im Interesse der Betroffenen zumindest über weitere Möglichkeiten unbürokratischer Art nachzudenken und einen Disput darüber zu führen, ob sie sinnvoll sind und, wenn ja, wie man sie unterstützen kann. Deshalb wäre es zumindest angebracht, über dieses Gesetz auch in den Ausschüssen zu sprechen.

Wir gehen davon aus, dass der Hochwasserschadenausgleichsfonds von Sachsen-Anhalt bis zu 1 Milliarde € gebündelt aus diesen drei Quellen Land, Bund und EU enthalten könnte.

Drittens. Was können Betroffene oder Anspruchsberechtigte erwarten? - Sie können keine hundertprozentige Begleichung ihrer Hochwasserschäden erwarten. Sie haben aber einen Anspruch auf einen bestimmten Teil staatlicher Gelder, der ihnen helfen wird, einen Teil ihrer Schäden auszugleichen. Grundsatz dabei ist, dass die Leistungen des Gesetzes nachrangig zu schon erhaltenen finanziellen Mitteln gezahlt werden. Das heißt, bereits erhaltene oder in Aussicht gestellte Spenden, Versicherungsleistungen, Gelder aus Sofort- oder Hilfepro

grammen werden den Anspruch auf Mittel aus dem Hochwasserschadenausgleichsfonds mindern.

Der Gesetzentwurf sieht eine relativ einfache Berechnung der Ausgleichsleistung vor. Die Anspruchsberechtigten melden ihre Schäden abzüglich der bereits erhaltenen Geldmittel bis zum 30. April des nächsten Jahres an. Sie melden quasi den Restschaden an, für den niemand bisher aufgekommen ist.

Stichtag 30. April deshalb, um Schäden, die erst nach der Frostperiode sichtbar werden, ebenfalls erfassen zu können. Damit ist zum 30. April 2003 die Gesamtschadenssumme bekannt. Zu diesem Zeitpunkt wird auch bekannt sein, wie viel Geld im Fonds enthalten ist.

Um alle Ansprüche durch entsprechende Leistungen befriedigen zu können, wird ein Regulierungsquotient aus der Fondssumme und der Gesamtschadenssumme gebildet. Mit diesem Wert wird dann die jeweils angemeldete Schadenssumme des Betroffenen multipliziert, und er weiß, wie viel er bis zum 30. September 2003 als dem zweiten Stichtag erhalten kann.

Ein Beispiel: Firma Anton hat einen Flutschaden von 150 000 €. Die Versicherung hat 80 000 € gezahlt, aus zwei Programmen konnte die Firma bisher zusätzlich 30 000 € erhalten. Der anzumeldende Restschaden beträgt somit 40 000 €. Frau Meier hat an ihrem Haus, das von den Fluten unterspült worden ist, einen Gesamtschaden von 55 000 €. Frau Meier hat keine Versicherung, sie ist über 70 Jahre alt und bekommt keinen Kredit mehr. Sie hat Spendengelder in Höhe von 5 000 € und Übergangsgelder in Höhe von 10 000 € erhalten. Auch sie hat eine Restschadenssumme von 40 000 €.

Angenommen, dass der Regulierungsquotient 0,5 betragen würde, dann würden beide - sowohl Firma Anton als auch Frau Meier - jeweils 20 000 € aus dem Hochwasserschadensausgleichsfonds erhalten. Beide werden auch danach einen nicht ausgleichbaren Vermögensverlust haben. Aber sie haben eine finanzielle Hilfe bekommen, nicht mehr, als sie beansprucht hatten, und - das ist das Entscheidende - beide wussten, dass sie aus dem Fonds Geld erhalten werden.

Viertens. An wen können sich Betroffene wenden? - Ansprechpartner für die betroffenen Menschen, Unternehmen, Vereine und Kommunen sind die Landkreise. Wir haben durchaus im Vorfeld beraten, welche anderen Möglichkeiten - sprich: Landesbehörden - vorhanden wären, auf die das Land zurückgreifen könnte. Entscheidend für uns war, dass es wohnortnahe und bürgernahe Stellen sein müssen, die sachgerecht beraten, die Anmeldung von Ansprüchen entgegennehmen und weiterleiten können. Das sind für uns die Landkreise, die das bereits kompetent und mit viel Engagement in den zurückliegenden Monaten gemacht haben.

Uns ist aber bewusst, dass wir den kommunalen Strukturen damit zusätzliche Arbeit aufbürden, die abgegolten werden muss. Es ist eine neue Aufgabe, die wir auch nicht unter den Deckmantel „Katastrophenschutz“ stecken können. Über entsprechende Möglichkeiten, auch über die Frage der Solidarität unter den Behörden, sollte man sich im Ausschuss unterhalten. Zuständige Landesbehörden für die Entscheidung des Anspruches und eine mögliche Widerspruchsbearbeitung sollen die Regierungspräsidien sein. - So weit zu einigen Einzelheiten des Gesetzes. Ich denke, wir sollten uns über weitere Detailfragen im Ausschuss unterhalten.

Ich will zum Schluss auf zwei Probleme hinweisen, die wir mit dem Gesetzentwurf nicht lösen konnten, die uns aber ebenfalls sehr am Herzen liegen.

Das erste Problem habe ich bereits angesprochen. Es ist das Hochwasser im Harz entlang der Ilse im Juli dieses Jahres. Betroffen waren davon insbesondere Menschen in den Landkreisen Halberstadt und Wernigerode. Bisher konnte ihnen wenig geholfen werden. Auch der von uns eingebrachte Gesetzentwurf greift in diesen Fällen nicht.

Wir können den Fonds nicht auf diesen Personenkreis ausdehnen, weil die in die Fonds fließenden EU- und Bundesmittel ausschließlich zur Minderung der Schäden durch das Hochwasser vom August bestimmt sind. Andere Schäden einzurechnen würde zulasten der Elbhochwassergeschädigten gehen und könnte zu einer Rückzahlung führen. Wir haben deshalb schweren Herzens die Regulierung dieser Schäden ausgeklammert, wollen aber - und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung - einen Vorschlag anlässlich der Haushaltsberatungen machen.

Zweitens bewegt uns ebenfalls die Regulierung der mittelbaren Schäden. Wir haben aus der Pressemitteilung von Minister Dr. Rehberger am 8. Oktober erfahren, dass das Land sich mit einer Bundesratsinitiative dafür stark machen will, dass auch mittelbare Schäden anerkannt und zumindest teilweise ausgeglichen werden. Professor Böhmer hat bereits heute und auch in der Bundestagssitzung am 12. September auf die Problematik der Definition des Schadensbegriffes hingewiesen. Wir wollen diese Initiative unterstützen und glauben, dass sie auch in der Beratung eine Rolle spielen könnte.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und bitte Sie um Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse.

(Zustimmung bei der PDS)

Frau Dr. Weiher, in welche Ausschüsse möchten Sie den Gesetzentwurf überweisen? In den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser?

In den zeitweiligen Ausschuss.

Und mitberatend sicherlich in den Ausschuss für Finanzen. - Besten Dank, Frau Dr. Weiher.

Einbringer für den Antrag zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses Hochwasser ist der Abgeordnete Herr Rothe von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom zeitweiligen Ausschuss war eben schon die Rede - leider nicht mehr von dem zur Funktional- und Gebietsreform, sondern von dem künftigen, nicht weniger wichtigen zur Thematik Hochwasser. Die vier Landtagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung dieses zeitweiligen Ausschusses verständigt, den ich Ihnen kurz vorstellen möchte.

Lassen Sie mich vorab sagen: Ich halte die Aussage des Herrn Landtagspräsidenten für sehr richtig, dass der

Landtag bisher keineswegs untätig geblieben ist. Aus allen Fraktionen haben sich Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei der Deichverteidigung engagiert. Der Umweltausschuss hat bereits am 21. August mit Frau Ministerin Wernicke und Herrn Minister Jeziorsky beraten. In der Folge haben sich auch andere Fachausschüsse der Thematik angenommen. Die heutige Debatte ist also nicht der Beginn, sondern eine wichtige Etappe in der parlamentarischen Aufarbeitung dieses außerordentlichen Vorgangs.

Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Drs. 4/177 vom 3. September 2002 die Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Hochwasserfolgen“ beantragt. Gegenstand der Ausschusstätigkeit sollte es demnach sein, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Hochwassers im August 2002 auszuwerten sowie über die sich daraus ergebenden Folgen und Notwendigkeiten zu beraten. Zugleich soll ein Gremium geschaffen werden, in dem die Landesregierung ressortübergreifend ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen darlegen kann und in dem die vor Ort Verantwortlichen angehört werden können. Dem Landtag soll schnellstmöglich ein erster Bericht vorgelegt werden.

Die Fraktionen der CDU und der FDP stellten mit der Drs. 4/212 vom 23. September 2002 einen Änderungsantrag, der auf eine Erweiterung der Thematik hinausläuft. Der Ausschuss soll sich demnach auch mit den Ursachen des Hochwassers im August 2002 befassen, also auch mit möglichen Versäumnissen der vergangenen Jahre, wie es in der Begründung heißt, und Schlussfolgerungen insbesondere im Hinblick auf den vorbeugenden Hochwasserschutz, Katastrophenschutz und die Schadensfolgenbeseitigung beraten.

Schließlich erfolgte interfraktionell mit der PDS-Fraktion die Verständigung auf einen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen, der Ihnen als Drs. 4/248 vom 2. Oktober 2002 vorliegt und der die vorgenannten Anträge ersetzt. Hinzugekommen ist in dem gemeinsamen Antrag, dass der Abschlussbericht des Ausschusses bis zum Monat Oktober 2003 vorzulegen ist. Ich gehe davon aus, dass es auf der Grundlage dieses Berichtes dann in einem Jahr eine abschließende Plenardebatte dazu geben wird.

Meine Damen und Herren! Die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung des Hochwasserereignisses ist so groß, dass der Aufwand der Nachbereitung durch einen zeitweiligen Ausschuss gerechtfertigt ist. Wir wissen nicht, wann das nächste Hochwasser kommt, wir wissen aber genau, dass es kommen wird.

Ein zeitweiliger Ausschuss kann das Thema interdisziplinär beraten und damit seiner Komplexität besser gerecht werden, als wenn wir das nur in den jeweiligen Fachausschüssen tun. Der zeitweilige Ausschuss wird auch nicht dadurch entbehrlich, dass der Herr Innenminister vor ein paar Tagen eine Arbeitsgruppe zur Auswertung der Hochwasserkatastrophe eingerichtet hat, die unter Leitung des Landesbranddirektors steht und die bereits Anfang nächsten Jahres ihre Schlussfolgerungen vorlegen soll.

Ich denke, eine solche Terminstellung ist in der straff geführten Innenverwaltung auch zu realisieren. Ich begrüße dieses Tätigwerden der Exekutive; aber natürlich ist es ebenso sinnvoll, dass der Landtag mit der ihm eigenen Unabhängigkeit die Erfahrungsberichte aller exekutiven Verantwortungsebenen zum Gegenstand eigener Prüfung und Bewertung macht. Es geht dabei nicht

um Schuldzuweisungen, sondern es geht um die Bewältigung der Hochwasserfolgen und eine Optimierung des Hochwasserschutzes in unserem Land.

In diesem Sinne wünsche ich dem Antrag der vier Fraktionen auf Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses breite Unterstützung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rothe. - Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS mit dem Titel „Siebenpunkteprogramm zur Flutfolgenbekämpfung“ unter Tagesordnungspunkt 2 c wird nun von der Abgeordneten Frau Dr. Klein eingebracht. Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor knapp zwei Monaten kam der Regen. Zunächst war es für viele nur ein verregnetes Wochenende; an die Folgen hat keiner gedacht.

Vieles ist in den vergangenen Wochen und auch heute zu diesen Folgen gesagt worden. Vieles ist versprochen worden. Manches wurde bereits realisiert. Doch wenn ich durch Dessau-Waldersee gehe, sehe ich auch, dass wir erst am Anfang stehen, zumindest die materiellen Folgen zu erfassen, von den psychologischen will ich gar nicht reden. Der Sperrmüll ist entsorgt. Die Häuser trocknen langsam, Ölspuren kennzeichnen die Stellen, an denen der Putz noch nicht abgehackt worden ist, und erinnern an den Wasserstand.

Wir stehen knapp acht Wochen nach dem Beginn des Hochwassers am Ende einer Etappe, in der die Zeit der ersten Hilfe und auch der schönen Worte vorbei ist. Mit dem Siebenpunkteprogramm zur Flutfolgenbewältigung wollen wir Eckpunkte für eine zweite Phase der mittel- und langfristigen Folgenbeseitigung und Folgenauswertung setzen.

Immer wieder wird zu Recht auf die große Hilfe bei der Schadensabwehr und die Solidarität von Millionen Menschen hingewiesen. Damit diese Hilfe und diese Solidarität aber nicht in den Sand gesetzt worden sind bzw. von der nächsten Flutwelle überrollt werden, brauchen wir konkrete Festlegungen dahin gehend, wie die Flutfolgen mittel- und langfristig überwunden werden können.

Erstens. Nach wie vor fehlt in Sachsen-Anhalt eine verlässliche Schadensbilanz. Auf einige Ursachen hat der Herr Ministerpräsident heute in seiner Regierungserklärung hingewiesen. Bisher lagen nur aus den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Bau genauere Angaben vor. Aber wir brauchen in allen Bereichen eine Schadensbilanz, und zwar aufgeschlüsselt nach dem Verlust an persönlichem Eigentum, den Schäden an privaten und kommunalen Gebäuden, den Schäden in der materiellen Infrastruktur, den Schäden in der Wirtschaft, und hierbei die mittelbaren und unmittelbaren Schäden für Gewerbe, Handwerk, Handel und Landwirtschaft. Wir brauchen eine Übersicht über die mittelbaren und unmittelbaren Schäden in den Bereichen der Kultur, der Bildung, des Sports und der Freizeit.

Der Bereich des Tourismus ist heute bereits genannt worden. Der Wörlitzer Park leidet nicht nur direkt unter den Flutfolgen, sondern auch indirekt, weil keine Besucher mehr kommen. Auch das Buchdorf Mühlbeck ist

durch die Schäden an der Bundesstraße B 100 mittelbar betroffen. Wie groß sind in diesem Bereich die Ausfälle?

Die Folgeschäden im Tourismusbereich reichen bis in den Harz. Die IHK Halle-Dessau verweist auf Stornierungen bis zum Beginn des nächsten Jahres im Südharz. Abgesehen davon, dass leider wieder deutlich wird, dass sehr viele Westdeutsche den Osten immer noch nicht kennen - sonst würden sie wissen, dass Elbe und Mulde nicht durch den Harz fließen -, ist das Problem mit Marktwirtschaft pur nicht zu richten. Oder aber Sachsen-Anhalt bleibt hier weiter die rote Laterne erhalten.

Wir brauchen eine relativ verlässliche Vorschau auch auf die Folgeschäden. Die Kommunen, aber auch das Land selbst müssen wissen, mit welchen Steuerausfällen sie allein durch das Hochwasser zu rechnen haben. Es wird Ausfälle bei der Gewerbesteuer und bei der Lohnsteuer geben. Wenn die Beschäftigten jetzt in Kurzarbeit sind, hilft das zwar den Unternehmen und auch den Beschäftigten selbst, aber es fehlen dann natürlich die Einnahmen aus der Lohnsteuer.

Auch die Ausfälle bei der Umsatzsteuer werden ins Gewicht schlagen. Mancher mag einerseits die Hoffnung haben, dass infolge des Hochwassers wenigstens ein kleiner Boom kommt; denn die Menschen brauchen zum Teil neue Häuser, neue Möbel, neue Elektrogeräte. Aber andererseits gibt es Ausfälle bei der Umsatzsteuer, weil Betriebe nicht produzieren können und sie selbst nicht in den Geschäftsverkehr treten können. Also sind die Angaben in diesem Bereich auch im Hinblick auf die kommende Haushaltsdebatte nach wie vor noch zu ungenau.

Um aber die Flutfolgen langfristig und effektiv überwinden zu können, ist eine Bilanz der noch vor uns stehenden Belastungen notwendig; denn eines darf nicht passieren: dass wir das bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen auf Kosten der Hochwasseropfer machen.

(Zustimmung bei der PDS)

Zweitens. Private Personen, Unternehmen, Institutionen, Vereine und Kommunen brauchen heute und auch in Bezug auf künftige Katastrophen einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Dazu haben wir ein Schadensausgleichsgesetz eingebracht. Jedem jetzt umfassenden Schadenersatz zu garantieren und schrittweise zu leisten, ist nicht nur gerecht, sondern es ist unter dem Strich auch ungleich billiger, als auf die bestehenden, aber bürokratischen Förderwege zu setzen.

Drittens. Wir halten es für erforderlich, die betroffenen Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen von den für die unmittelbare Katastrophenbewältigung und Gefahrenabwehr angefallenen Kosten zu befreien. Die Mehrheit der Kommunen im Land hat einen mehr als angespannten Haushalt. Rücklagen für solche Naturkatastrophen wurden nicht gebildet. Damit, dass das Jahr 2002 ein Jahr der Katastrophen wird, hatte keiner gerechnet.

Erinnert sei nur an den Tornado im Frühjahr in Wittenberg und an das Ilse-Hochwasser. Allein die Stadt Dessau hat zur Gefahrenabwehr Kosten in Höhe von rund 5 Millionen € aufgebracht und rechnet mit reinen Entsorgungskosten in Höhe von 2 Millionen €, und das vor dem Hintergrund des Defizits in Höhe von 7 Millionen € im Verwaltungshaushalt. Wenn die Stadt diese Kosten allein tragen muss, ist sie pleite.

In der Vergangenheit haben auch Bundesregierung und Landesregierung immer wieder betont: Es ist eine nationale Katastrophe gewesen. Eine nationale Katastrophe benötigt nicht nur zur Folgenbeseitigung, sondern auch zur Katastrophenabwehr bei künftigen Katastrophen nationale Instrumente. Deshalb können wir Punkt 2 des Änderungsantrags der FDP auf keinen Fall akzeptieren.