Protocol of the Session on July 8, 2005

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3 wird von der Abgeordneten der PDSFraktion Frau Angela Hunger gestellt. Es geht um den Plötzkauer Auenwald.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Holzeinschlages im Naturschutzgebiet Auenwald Plötzkau im Landkreis Bernburg frage ich die Landesregierung:

1. Worin bestand und besteht die Notwendigkeit, im Naturschutzgebiet Auenwald Plötzkau einen forcierten Holzeinschlag zu betreiben, und wie trägt dieser Holzeinschlag zur Aufwertung des Naturschutzgebietes, das gleichzeitig auch FFH- und Vogelschutzgebiet ist, bei?

2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um eine mögliche weitere Zerstörung des Plötzkauer Auenwaldes und ähnlicher Naturschutzgebiete des Landes zu verhindern?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Wernicke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich Ihnen mitteilen - das wissen Sie sicherlich schon -, dass bezüglich der Nutzung des Plötzkauer Auenwaldes bereits ein umfangreiches Fragenpaket des Abgeordneten Herrn Bernward Rothe vorliegt. Die schriftliche Beantwortung wird durch meine heutigen Ausführungen etwas einfacher werden.

Auf Ihre Kleine Anfrage antworte ich wie folgt.

Zu Frage 1: Das betroffene Waldstück ist ein ungleich alter Laubmischwald bestehend aus Eschen, Ahorn, Eichen und vereinzelt Ulmen. Es gibt darin Bäume, die bis zu 140 Jahre alt sind. Es gibt dort aber auch viele junge Bäume - eine Folge der permanenten Naturverjüngung im Wald. Jede Baumart hat sehr unterschiedliche Wuchsverläufe. Ohne lenkende waldbauliche Eingriffe wäre die Entwicklung und Erhaltung eines gesicherten, gesunden und stabilen stileichenreichen Auenwaldes nicht möglich.

Insbesondere die Stileiche als Lichtbaumart würde sich ohne Pflegeeingriffe nicht in dem Maße, in dem es in diesem Naturschutzgebiet angestrebt wird, durchsetzen können. Wir dürfen nicht vergessen, es handelt sich hierbei um eine Kulturlandschaft.

Der im Februar dieses Jahres im Naturschutzgebiet Plötzkauer Auenwald durchgeführte Holzeinschlag war eine Durchforstungsmaßnahme mit dem Ziel der Baumartenregulierung auf einer Waldfläche von 10,5 ha. Nach den Unterlagen des Forstamtes Dessau wurden auf der betroffenen Waldfläche 304 Festmeter Holz eingeschlagen. Der Holzvorrat in diesem Waldbestand belief sich auf 3 217 Festmeter. Demnach wurden also weniger als 10 % des Holzvorrates entnommen.

Gemäß der Behandlungsrichtlinie für das Naturschutzgebiet ist in einem Jahrzehnt die Entnahme von 10 % des gesamten Holzvorrates gestattet. Der Holzzuwachs beträgt in diesen Waldgebieten 6,4 Festmeter pro Jahr und Hektar, das heißt insgesamt 67 Festmeter pro Jahr. In viereinhalb Jahren wird die entnommene Holzmenge wieder nachgewachsen sein. Das Ziel war die Förderung der Stileiche, insbesondere des Nachwuchses dieser Baumart.

Pflegeeingriffe in den Hartholzauenwald werden im Normalfall ein- bis zweimal in einem Jahrzehnt vorgenommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Zuwachs in einem Jahrzehnt bedingt durch die nährstoff- und wasserreichen Auenwald-Standorte weitaus höher ist als die Entnahmemenge.

Durch die verbesserten Licht- und Standortverhältnisse sollen sich die Vitalität und die Qualität der Bestände erhöhen. Das Ziel ist und bleibt es, einen naturnahen Hartholzauenwald dauerhaft für die Zukunft gesichert zu entwickeln.

Der zugelassene Zeitraum für Holznutzungs- und -abfuhrmaßnahmen jeweils bis zum 15. Februar des Jahres ist vom Forstamt überschritten worden. Gegen die Nutzungsmaßnahme haben eine Bürgerinitiative aus der Region sowie der Nabu mehrere Beschwerden gerichtet und Anzeigen erstattet. Dem Forstamt wird vorgeworfen, erheblich mehr Holz eingeschlagen zu haben als die nach der Behandlungsrichtlinie für das Naturschutzgebiet zulässigen 10 % des Holzvorrates. Weiterhin sollen Horst- und Höhlenbäume geschlagen worden sein.

Der Landkreis Bernburg als untere Naturschutzbehörde prüft die genannten Eingaben gegenwärtig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu dem laufenden Verfahren nicht äußere. Unabhängig davon halte ich es für zwingend erforderlich, den Sachverhalt gründlich zu untersuchen und die Folgen für das Naturschutzgebiet objektiv zu bewerten, um dann die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich deshalb die Fragen nur sehr allgemein nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand beantworten kann.

Zu Frage 2: Bis zum Abschluss der Untersuchungen werden keine weiteren Holznutzungsmaßnahmen in diesem Gebiet mehr durchgeführt. Über die zukünftige Behandlung kann nur auf der Basis gesicherter Erkenntnisse befunden werden. Darüber hinaus steht die Landesregierung zu dem nutzungsintegrierten Naturschutz; denn schließlich hat die über Generationen währende Bewirtschaftung diese erhaltenswerten Naturräume hervorgebracht. Dies gilt auch für den Landesforstbetrieb. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke.

Die Frage 4 wird von Frau Edeltraud Rogée von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht um das Thema Gaststättenbetrieb während der Fußball-WM 2006. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wirtschaftsministerkonferenz will eine Übertragung der Kompetenz für die Regelung des Ladenschlusses an die Länder. Aktueller Hintergrund ist die Fußball-WM 2006 in Deutschland. Der Bundestag hat bisher keine gesetzliche Regelung getroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorstellungen für die Umsetzung veränderter Öffnungszeiten des Gaststättenbetriebes hat die Landesregierung und gibt es bereits ein Konzept?

2. Welche Städte sollen einbezogen werden? Oder denkt die Landesregierung an eine flächendeckende Regelung in Sachsen-Anhalt?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Rehberger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich die Kleine Anfrage der Kollegin Rogée beantworte, möchte ich zunächst eine Vorbemerkung machen. Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder halten eine Übertragung des Ladenschlussrechts auf die Länder auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie der Fußballweltmeisterschaft 2006 für äußerst dringlich.

Das Ladenschlussgesetz findet allerdings keine Anwendung auf das Gaststättengewerbe. Die Öffnungszeiten für das Gaststättengewerbe richten sich vielmehr nach der Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Danach ist der Betrieb einer Gaststätte nahezu rund um die Uhr möglich. Lediglich für die Zeit zwischen 5 Uhr und 6 Uhr morgens muss der Betrieb geschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Laut Auskunft des für die Sperrzeitenregelung zuständigen Ministeriums des Innern existieren keine Pläne, die im Bundesvergleich liberale Sperrzeitenregelung für das Gaststättengewerbe zu ändern.

Zu Frage 2: Im Grunde erübrigt sich diese Antwort aufgrund der Antwort auf die erste Frage.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zu der Frage 5. Sie wird von Herrn Dr. Frank Thiel von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht dabei um Einstellungshilfen an der zweiten Schwelle.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land vergibt Zuschüsse an private Arbeitgeber für die dauerhafte Einstellung von Personen unter 25 Jahren, die bisher noch keine reguläre Erstanstellung gefunden haben, oder ab 1. Januar 2004 von Personen unter 25 Jahren, die erwerbslos sind und in den vorangegangenen acht Monaten insgesamt mindestens sechs Monate erwerbslos waren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Jugendliche unter 25 Jahren wurden durch die Inanspruchnahme von Einstellungshilfen in den Jahren 2004 und 2005 bisher eingestellt? Bitte getrennt nach Geschlecht und Alter angeben.

2. In welcher Höhe wurden Mittel für Einstellungshilfen im Jahr 2004 und bisher in 2005 vom Land bereitgestellt und wie gestaltete sich deren Abfluss?

Vielen Dank, Herr Thiel. - Auch diese Frage beantwortet Minister Herr Rehberger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage möchte ich wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: In den Jahren 2004 und 2005 wurden 130 männliche und 79 weibliche Jugendliche eingestellt.

Aktuell liegen noch 35 nicht abschließend bearbeitete Förderanträge vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns in der Mehrzahl dieser Fälle ebenfalls eine Einstellung erfolgt ist.

Zu Frage 2: Zur Förderung der dauerhaften Besetzung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze mit 209 Jugendlichen unter 25 Jahren wurden in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt rund 903 000 € bereitgestellt. Entsprechend der Förderrichtlinie werden die Gesamtzuwendungen in zwei Raten gezahlt. Die erste Rate in Höhe von 60 % der Gesamtzuwendung wird nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und die zweite Rate nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vorlage der Lohnbelege gezahlt.

Vielen Dank, Herr Minister. Zusatzfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 6, der letzten Frage. Sie wird von Frau Dr. Helga Paschke von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht um die Perspektive der gymnasialen Ausbildung in Havelberg.

Das Kultusministerium hat im Zusammenhang mit der künftigen gymnasialen Ausbildung in Havelberg angekündigt, eine für die Region „maßgeschneiderte Sonderregelung“ zu ermöglichen. Danach sollen Schülerinnen und Schüler der Region Havelberg, die eine gymnasiale Ausbildung wählen, in einer Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde mit organisatorischer Anbindung an die Sekundarschule Havelberg in den Schuljahrgängen 5 bis 9 unterrichtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass auch für diese Außenstelle des Diesterweg-Gymnasiums Tangermünde in Havelberg der Klassenteiler angewandt werden soll?

2. Wie werden die Aussagen der Schulverwaltung im Landkreis Stendal bewertet, wonach laut Anweisung des Landesverwaltungsamtes bei einer Überschreitung der maximalen Schülerzahl für eine Klasse an der Außenstelle in Havelberg die weiteren Schülerinnen und Schüler in Tangermünde unterrichtet werden müssten?

Vielen Dank. - Die Antwort auf diese Frage erteilt Minister Herr Olbertz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Im Augenblick und auch im kommenden Schuljahr 2005/2006 gibt es noch keine Außenstelle des Diesterweg-Gymnasiums Tangermünde in Havelberg. Gegenwärtig werden ausgelagerte Klassen des Gymnasiums Tangermünde am Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg unterrichtet. Dabei wird der Klassenteiler angewendet.

Eine Außenstelle wird es erst nach der Schließung des Pestalozzi-Gymnasiums in Havelberg und unter der