Protocol of the Session on May 26, 2005

Im kommenden Jahr wird es ein Fortbildungsprogramm geben, in dessen Mittelpunkt nicht die formale, sondern die pädagogische Ausgestaltung der Schuleingangsphase steht. Die Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bereits in der Schuleingangsphase erfolgreich gearbeitet haben, sollen daran mitwirken. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung werden vor allem Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und die Unterrichtsgestaltung in jahrgangshomogenen oder jahrgangsgemischten Lerngruppen sein.

Insbesondere der letzte Aspekt zeigt aber auch, dass es nicht die e i n e Form der Schuleingangsphase gibt, sondern dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, sodass jede Grundschule den ihr am besten entsprechenden und dann auch machbaren Weg für die Schuleingangsphase finden und entwickeln muss.

Auch in den Fortbildungen zur Erarbeitung der schulinternen Lehrpläne, die derzeit landesweit stattfinden, hat die Schuleingangsphase eine herausgehobene Bedeutung. Das ist klar; denn die Gestaltung der Schuleingangsphase muss sich wesentlich über das Unterrichtsgeschehen vollziehen und das Unterrichtsgeschehen ist wiederum Gegenstand dieses neuen kompetenzorientierten Lehrplanwerkes. Deswegen ist es sehr wichtig, diese beiden Dinge genau an der Schnittstelle zu verschränken.

Die Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zur Entwicklung des schulinternen Lehrplans steht übrigens seit vorgestern auf dem Landesbildungsserver zu Verfügung. Noch einmal passiert mir das nicht, habe ich mir gesagt.

Diese Fortbildungen werden von Grundschulleiterinnen durchgeführt, die vom Lisa in einer dreitägigen Schulung zu Moderatoren ausgebildet werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Dr. Hein.

Herr Minister, das, was Sie insbesondere zu der letzten Frage gesagt haben, kann ich aus unseren Gesprächen heraus nur bestätigen. Es ist so. Ich frage Sie dennoch etwas.

Wir haben in diesen Gesprächen erfahren, dass es - das ist auch logisch - bei den Schulen, die bisher mit der flexiblen Schuleingangsphase gearbeitet haben, mehrere Jahre der Vorbereitung gebraucht hat, um das pädagogische Konzept zu erarbeiten. Ich frage Sie: Wie soll das bis August - damit soll laut Gesetz im August begonnen werden - geschafft werden?

Frau Dr. Hein, ich habe mich diesmal sehr gut vorbereitet. Ich habe versucht, Ihren Fragen bis hin zum Bildungsserver nachzuspüren.

Es gibt gute Erfahrungen mit der Schuleingangsphase. Zunächst ist das eine formale Konstruktion; diese ist zu

regeln. Diese ist im Übrigen auch rechtlich verlässlich auszugestalten. Das geht über die Versetzungsverordnung.

In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung wissen die Schulen seit der Schulgesetznovelle des vorigen Jahres, dass diese Änderung kommt. Sie haben sich zu einem Großteil selbst auf den Weg gemacht - ich habe das beschrieben - und sich um einen Erfahrungstransfer mit den Schulen gekümmert, die sich seit 2000 bereits erfolgreich im Modellversuch engagiert haben. Wir haben dort, wo es nicht klappt, selber nachgeholfen und genau diese Begegnungen in laufenden Fortbildungen, in der Schulleiterdienstberatung und durch die Organisation von Besuchen und Hospitationen, so denke ich, ziemlich wesentlich mit initiiert und in Gang gesetzt.

Ich meine sagen zu können, dass die Gestaltung der Schuleingangsphase - diese muss natürlich auch geübt werden, das ist klar - von den Eckdaten her mit dem neuen Schuljahr funktionieren wird. Dann wird es einen Optimierungszeitraum, einen Entwicklungs- und Gestaltungszeitraum geben und es wird ein Benchmarking über den Erfahrungsaustausch und die angekündigte Fortbildung stattfinden, die es gewährleisten, dass die erfolgreichsten Modelle sich schnell durchsetzen werden.

Vielen Dank. Damit ist die erste Frage beantwortet worden. - Wir haben gemeinsam die Freude, Schülerinnen und Schüler des Hildebrandt-Gymnasiums Stendal auf der Tribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe die Frage 2 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Eckert von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht um Förderzentren gemäß § 8a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Bitte schön, Herr Eckert, fragen Sie.

In § 8a Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt wurde durch die neunte Schulgesetznovelle geregelt, dass durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen Förderzentren entstehen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung zur Errichtung und zur Arbeitsweise von Förderzentren zusätzlich zum Schulgesetz weitere Regelungen zu treffen und, wenn ja, in welcher Form soll das geschehen?

2. Wann sollen diese Regelungen erscheinen?

Vielen Dank. - Die Antwort gibt Minister Olbertz. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen des Abgeordneten Dr. Eckert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Es ist beabsichtigt, die Festlegungen der neunten Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt durch Erlass zu untersetzen. Es wird einen Erlass zur Beantragung der Errichtung eines Förderzentrums

und Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und zur Unterbreitung ambulanter und mobiler Angebote zur Förderung geben.

Eine Quelle dazu ist ein Erfahrungsaustausch mit den Förderzentren, die bereits im Modellversuchsstadium erfolgreich arbeiten. Wir haben zum Beispiel am Dienstagnachmittag in unserem Haus einen Erfahrungsaustausch mit diesen Förderzentren gehabt, um aus deren Erfahrungen sozusagen den Regelungsbedarf ein bisschen herleiten und auch Kriterien entwickeln zu können, damit für die Anerkennung von Förderzentren eine verlässliche Handlungsgrundlage besteht.

Zu 2: Diese genannten Erlasse werden rechtzeitig vor der Unterrichtsaufnahme im Schuljahr 2005/2006 veröffentlicht und in Kraft treten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Zusatzfragen gibt es offenbar nicht. Damit ist auch diese Frage beantwortet worden.

Ich rufe die Frage 3 auf, die zugleich die letzte Frage ist. Sie wird von der Abgeordneten Frau Madeleine-Rita Mittendorf von der PDS-Fraktion

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

- jetzt ist es schon wieder passiert; ich bitte um Nachsicht -, von der SPD-Fraktion gestellt. Es geht um einen Polizeieinsatz im Ohrekreis.

Vielen Dank. - Herr Präsident, ich gedenke auch weiter in der SPD zu bleiben.

(Herr Kosmehl, FDP: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren! Presseberichten zufolge war der Landrat des Ohrekreises Herr Thomas Webel bei einem Polizeieinsatz zugegen, der zur Herausgabe eines Pferdes an die mutmaßliche Eigentümerin führte. Der mitgeführte Pferdepass dient jedoch nur zur Identifikation des Tieres und gilt nicht als Eigentumsnachweis.

(Herr El-Khalil, CDU: Stimmt nicht!)

Der Pressesprecher des Innenministeriums hat zu dem Vorgang erklärt, eine „Einflussmaßnahme von Herrn Webel auf die polizeilichen Einsatzmaßnahmen sei bis dato nicht erkennbar. Das polizeiliche Handeln könne als ‚noch vertretbar’ bezeichnet werden“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen haben Kommunalaufsicht und Landespolizei ergriffen, um den Vorgang weiter aufzuklären?

2. Gehört das Durchsetzen privater Eigentumsansprüche zu den Aufgaben der Landespolizei?

Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Die Antwort gibt der Minister des Innern Klaus-Jürgen Jeziorsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Mittendorf namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Zu dem in der Presse dargestellten Vorgang ist die zuständige Polizeidirektion um einen Bericht gebeten worden. Hierdurch konnte der Vorgang aus polizeilicher und kommunalaufsichtlicher Sicht hinreichend aufgeklärt werden.

Zu 2: Ja, unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage von Herrn Rothe. Bitte, Herr Rothe.

Herr Minister, sind Ihnen andere Fälle bekannt, in denen Landräte als freiwillige Helfer der Polizei tätig geworden sind?

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Rothe, woher Sie diese Weisheit haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Landrat Webel hat bei diesem Vorgang der Polizei in keiner Weise irgendeine Hilfe geleistet.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Damit ist die dritte Frage beantwortet worden und die Fragestunde ist abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Beratung