Protocol of the Session on March 3, 2005

Glauben Sie, liebe Kollegen, eingeschmissene Fensterscheiben sind ärgerlich. Diejenigen, die das getan haben, müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden. Kameradschaften, die Menschen zusammenschlagen, müssen dafür von der Justiz verfolgt werden. Aber denen, die die Unteilbarkeit der Menschenrechte angreifen und die die Demokratie bekämpfen, müssen wir uns in den Weg stellen. - Danke.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Gallert. - Für die CDU-Fraktion erhält nochmals Herr Scharf das Wort. - Herr Scharf verzichtet. Somit erhält für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer das Wort. Bitte sehr, Herr Ministerpräsident.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich schon jetzt für diesen gemeinsamen Antrag, der, wie ich hoffe, auch mit der gleichen Gemeinsamkeit beschlossen werden wird, herzlich bedanken. Ich tue dies auch - das ist abgesprochen - im Namen des Herrn Landtagspräsidenten.

Nicht nur der Antrag, sondern auch die Debatte, die wir jetzt erlebt haben, ist - dazu darf ich die Worte von Herrn Scharf aufgreifen - ein Spiegel unserer Zeit. Trotz aller Probleme und trotz aller Besorgnis, die ich völlig teile, will ich zu Beginn auch sagen, dass wir gemeinsam in den letzten 15 Jahren auf diesem Weg eigentlich sogar Erstaunliches vollbracht haben. Darauf können wir gemeinsam stolz sein und das wollen wir uns von niemandem schlecht reden oder zerstören lassen.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Wir haben einen in der deutschen Geschichte noch nie da gewesenen wirtschaftlichen Transformationsprozess hinter uns, der noch lange nicht abgeschlossen ist, dessen Probleme wir bei weitem noch nicht alle gelöst haben. Vor 15 Jahren wusste niemand, worauf wir uns damit eigentlich eingelassen haben.

Aber wir haben in diesem Bereich Deutschlands auch einen gesellschaftlichen Transformationsprozess hinter uns, den wir uns um unserer selbst willen einmal deutlich machen sollten. Nachdem in dieser Region Deutschlands 60 Jahre lang ein ausgesprochen zentralistisches Staatssystem bestanden hat, ist es uns gelungen, ein politisches System mit Gewaltenteilung und föderalen Strukturen aufzubauen, das inzwischen zunehmend Akzeptanz findet, das - so sage ich - selbst einen Wert an sich bedeutet, den wir von niemandem mehr infrage stellen lassen sollten.

Wir haben nach einem 60 Jahre dauernden politischen System mit einer Monopolpartei, die andere Parteien verboten oder umarmt hat, ein Mehrparteiensystem, eine parlamentarische Demokratie mit gleichberechtigtem Parteienpluralismus aufgebaut und sind in der Lage, dies auszuhalten. Das ist nicht selbstverständlich. Dass es gelingen würde, auf diesem Weg alle Menschen mitzunehmen, dass das ein glatter Vorgang werden würde, hätte ich auch nicht erwartet. Aber wir haben sehr viel geschafft und wir lassen dies von niemandem mehr infrage stellen.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der SPD)

Auch in Bezug auf die Medienpolitik haben wir eine Entwicklung durchgemacht, die so nicht vorhersehbar war. Bei dieser Entwicklung gibt es immer noch einige Probleme; trotzdem sollten wir sie als Wert selbst akzeptieren und schätzen.

Nun gibt es Entwicklungen, die ich genau wie Sie mit Sorge betrachte. Ich habe in vielen öffentlichen Veranstaltungen, auch außerhalb Sachsen-Anhalts - ich sage jetzt nicht ohne Grund, dass mir dies in Sachsen besonders auffällig war -, erlebt, dass mir immer wieder, etwa in Diskussionen, die Frage gestellt wird, wann wir in unseren Landtagen und Parlamenten endlich aufhören würden mit Quatschen, wann endlich einmal jemand mit

der Faust auf den Tisch haut und etwas verändert, damit sich die Verhältnisse ändern. Dieses Bedürfnis nach jemandem, der entscheidet, der handelt und alle anderen wegdrückt, ist noch nicht aus den Köpfen aller Menschen bei uns heraus.

Das ist ein Problem, das wir uns deutlich machen müssen und mit dem wir uns auseinander setzen müssen. Denn diese Auffassung entspringt eben jener psychologischen Bereitschaft, nach Lösungen zu suchen, die einfach und schlicht und am Ende wieder undemokratisch sind. Das kann man nicht zulassen.

Diese Entwicklung, dieser Transformationsprozess betrifft alle Generationen, aber er muss insbesondere in den Schulen beginnen. Aus unserer Sicht sage ich: Dieser Aufgabe haben sich alle Regierungen unseres Landes seit der ersten Legislaturperiode gestellt. Ich habe in Vorbereitung des heutigen Redebeitrages versucht, zusammentragen zu lassen, was sich gegenwärtig, aber auch in früheren Zeiten alles an Aktivitäten in SachsenAnhalt entwickelt hat. Der Runde Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt ist bereits im Jahr 1993 gegründet worden. Seitdem hat jeder Landtagspräsident die Schirmherrschaft darüber übernommen und das wird - darin sind wir ganz sicher - auch so bleiben.

Im Bereich der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts gibt es eine große Fülle von einzelnen Aktivitäten, die auch mit Landesmitteln unterstützt und finanziert werden. Es war mir nicht möglich, die genaue Summe festzustellen, aber es handelt sich auf jeden Fall um mehr als 5 Millionen €, die wir in jedem Jahr zur Unterstützung dieser vielen einzelnen Aktivitäten beisteuern und ausgeben; dies wird auch so bleiben müssen.

Uns schwebt nicht eine administrative, zentralistisch gesteuerte Struktur vor, sondern uns schwebt schon vor, diese unterschiedlichen Strukturen, die sich in unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft artikulieren, weiterhin dadurch zu fördern, dass wir sie untereinander vernetzen, dass wir sie, soweit das programmatisch möglich ist, abstimmen und dass wir sie mit den Möglichkeiten und Instrumenten, die wir haben, fördern. Auch die Verbände, die Gewerkschaften, die Kirchen, die sich in diesem Bereich dankenswerterweise beteiligen, sollen in dieses Netzwerk eingebunden werden, genauso die kommunalen Aktivitäten, die es in allen Kreisen unseres Landes gibt.

Auch die Polizei hat eine Reihe von Modellprojekten entwickelt, von denen ich im Rahmen der Recherchen zum ersten Mal erfahren habe. Manche Projekte erschienen mir erklärungsbedürftig. Es gibt - das betrifft jetzt die Polizeidirektion Magdeburg - etwa ein Modellprojekt „Grüne gehen fremd - Fremde sehen grün“. Erst nachdem mir erklärt worden war, dass es sich hierbei im Grunde genommen um Bemühungen der Polizei um Kontakt mit ausländischen Mitbürgern handelt, um dort eine Vernetzung herzustellen, war mir die Grundabsicht deutlich.

Diese Unterschiedlichkeiten sollen wir, denke ich, sogar bewahren, weil unterschiedliche Personengruppen mit unterschiedlichen Instrumenten und auf unterschiedlichen Wegen angesprochen werden müssen, um möglichst viele einzubinden. Deshalb schweben uns keine neue Administration, keine neue Verwaltungsstruktur, keine neuen Kosten für Strukturen, keine höheren Personalausgaben vor. Uns schwebt nichts anderes vor, als all das, was es an multifokalen Aktivitäten in unserem Land bereits gibt, so zu vernetzen, dass wir mit den vor

handen Personen und Mitteln eine effektivere Arbeit leisten können.

Die Gefahren, die Sie alle aus unterschiedlicher Perspektive heraus geschildert haben, sehen wir genauso. Diese Gefahren sind real. Man muss feststellen: Es gibt Rechts- und es gibt Linksextremismus. Das Merkwürdige ist, dass sich die beiden Seiten gegenseitig zur Selbstlegitimation in Anspruch nehmen und brauchen.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Aber es ist auch richtig, dass die Mengenverteilung und die Häufigkeit der Aktivitäten zurzeit sehr unterschiedlich ist. Die deutlich größere Gefahr ist die rechtsextremistische Gefahr. Diese streut zurzeit auch die verführerischeren Parolen in die Bevölkerung hinein; deshalb braucht diese Problematik im Moment eine besondere Aufmerksamkeit unsererseits.

Dazu ist es notwendig, dass wir auch Alternativen anbieten. Wir müssen Alternativen zu Gewalt und zu Ausgrenzung anbieten und schon in den Schulen, schon den Kindern zeigen, dass Konfliktbewältigung anders als durch Aufeinander-Eindreschen möglich ist. Dies muss geübt und trainiert werden. Dazu müssen wir auch unsere eigenen Erfahrungen bei der gesellschaftlichen Teilnahme und der gesellschaftlichen Konfliktlösung im Meinungsstreit einbringen und die demokratischen Werte, die wir als Grundrechte zur Wahrung der Würde des Einzelnen erfahren, als solche auch selbst dokumentieren und diese Erfahrungen anderen zugänglich machen.

Toleranz ist aus meiner Sicht ein Zeichen der Selbstsicherheit. Tolerant sind Menschen vor allen Dingen dann, wenn sie sich der Sicherheit der eigenen Überzeugung gewiss sind. Das muss aufgebaut werden. Das kann man bei jungen Menschen nicht von Vornherein verlangen. Toleranz ist eine Position, die eigentlich erst aus Selbstgewissheit und Selbstsicherheit heraus Stärke ermöglicht und die den Vergleich mit anderen Meinungen nicht scheut und dem geistigen Wettbewerb nicht aus dem Wege geht. Sie sucht den geistigen Wettbewerb nicht durch Diffamierung der anders Denkenden, sondern durch Argumentation und durch Überzeugung mit den besseren Argumenten. Das ist nicht selbstverständlich.

Ich will jetzt nicht auf Debatten in diesem Parlament abheben. Ich würde sagen, dies ist nicht selbstverständlich. Das ist eine Übung, zu der wir uns alle in die Pflicht nehmen und die wir vorleben müssen, wenn wir sie auch von anderen erwarten.

Die Demokratie - das weiß jeder von uns - ist mühselig. Die Demokratie ist zeitaufwendig. Und die Demokratie verlangt Geduld. Das erleben wir doch sogar unter uns. Aber wenn wir verhindern wollen, dass sich der angeblich Stärkere, der Lautere mit undemokratischen Mitteln durchsetzt, wenn wir mit den Instrumenten der Demokratie, die uns zur Verfügung stehen, die Gleichberechtigung des jeweils anderen akzeptieren wollen, dann müssen wir dies schon von den ersten Schuljahren an üben. Und dann müssen wir, die wir älter sind, dies den Jüngeren vorleben.

Ich denke - da kann ich auch Herrn Gallert völlig Recht geben -, wir sollten auf die Verfassung, auf das Grundgesetz abheben. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Zur Würde des Menschen gehört, dass wir ihn in seiner Selbständigkeit und Mündigkeit annehmen, auch wenn er nicht unserer Meinung ist. Das ist nicht immer ganz einfach.

Dazu gehört aber auch der zweite Satz des Grundgesetzes, der lautet: „Diese Würde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das heißt, dass die staatliche Gewalt dann eingesetzt werden muss, wenn unter Missachtung dieser Grundsätze die staatliche Gewalt infrage gestellt wird, weil man die demokratischen Grundstrukturen unseres Staates angreifen will. Dies geschieht fast immer in der erklärten Überzeugung, eine andere, bessere Welt schaffen zu wollen, die nicht so mühselig ist wie die der demokratischen Strukturen.

Deshalb bin ich für diesen Antrag dankbar. Er wird uns in die Pflicht nehmen. Wir wollen uns dieser Pflicht auch stellen, weil ich grundsätzlich der Meinung bin, dass dies eine Aufgabe ist, deren Erfüllung jede Generation den nachfolgenden Generationen gegenüber schuldig ist.

Um es anders zu formulieren: Demokratie und Toleranz sind keine biologisch verankerten Triebstrukturen beim Menschen. Sie sind ein kultureller Wert, der aufgebaut, der anerzogen und der erworben werden muss. Anderen, insbesondere den jüngeren Menschen zu helfen, diese Fähigkeiten zu erwerben und diesen Standpunkt in sich selbst aufzubauen, ist eine Aufgabe, der wir uns alle gemeinsam verpflichtet fühlen sollten. - Deshalb vielen Dank.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte zu diesem interfraktionellen Antrag abgeschlossen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wer diesem Antrag in der Drs. 4/2051 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen worden.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass dieser interfraktionelle Antrag und die Dokumentation des gemeinsamen Willens aller Fraktionen durch die Einstimmigkeit bei der Verabschiedung ein sehr positives Signal an unsere Gesellschaft ist. Ich danke Ihnen dafür. Wir treten jetzt bis 14 Uhr in die Mittagspause ein. - Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Unterbrechung: 13.03 Uhr.

Wiederbeginn: 14.03 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 6 fort:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1930

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/2027

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/2049

Die erste Beratung fand in der 52. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2004 statt. Ich bitte zunächst den Abgeordneten Herrn Höhn, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte, Herr Höhn, sprechen Sie.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 52. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2004 ist der Entwurf eines Gesetzes zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1930, in den Ausschuss für Kultur und Medien zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. Februar 2005 in Leipzig befasst.

In dieser Sitzung beantragte die Fraktion der PDS, zu dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag kurzfristig, sodass die Verabschiedung des Gesetzes in der heutigen Landtagssitzung und damit das In-Kraft-Treten des Staatsvertrages am 1. April 2005 nicht gefährdet würden, eine Anhörung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchzuführen. Die beantragende Fraktion vertrat die Auffassung, dass der Ausschuss noch einmal mit den Anstalten über die konkreten Auswirkungen des Staatsvertrages reden sollte, da dieser von dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erheblich abgewichen sei und insofern die am 18. März 2004 erfolgte Anhörung des Ausschusses zum KEF-Bericht nicht mehr den neuen Entwicklungen entspreche.

Vertreter der anderen Fraktionen hingegen brachten zum Ausdruck, eine solche Anhörung hätte bereits eher vereinbart werden müssen und sei in der erforderlichen Kurzfristigkeit mit Blick auf die Terminkalender sowohl der Abgeordneten als auch der Intendanten kaum zu realisieren. Außerdem wurde es als fraglich angesehen, ob die gewünschte Anhörung einen wesentlichen Erkenntnisgewinn zu der Thematik mit sich brächte.

Die Fraktionen sahen dessen ungeachtet aber Bedarf, sich der inhaltlichen Diskussion zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Abschluss des Staatsvertrages zuzuwenden. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Antrag der Fraktion der PDS, eine Anhörung durchzuführen, bei 9 : 3 : 1 Stimmen abgelehnt.

Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde in der Ausschusssitzung Artikel 5 Nr. 9 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages problematisiert, mit der dem § 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ein neuer Absatz 4 angefügt wird, wonach die Rundfunkanstalten die Möglichkeit haben, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. So könnten zum Beispiel Adressen von Abonnenten von Rundfunkzeitschriften an die Landesrundfunkanstalten weitergegeben und mit dem GEZ-Bestand abgeglichen werden.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sei eine Datenspeicherung und -nutzung aber nur zulässig, wenn sie für Zwecke erfolge, für die die Daten erhoben worden seien. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sah es als rechtlich problematisch an, wenn das Vorhalten von Adressen von Personen, die eine Programmzeitschrift bestellten, letztlich dazu führe, dass diese Personen bei der GEZ Gebühren zu zahlen hätten.

Die Staatskanzlei folgte dieser Rechtsauffassung nicht und verwies auf den nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Adressenhandel. Wenn der Adressenhandel zulässig sei, sollte die GEZ legitimiert sein, die datenschutzrechtlich statthaft erstellten Konvolute aufkaufen zu dürfen. Damit trage man sowohl einer gerechten Gebührenerhebung und gleichmäßigen Belastung aller Teilnehmer an Rundfunk und Fernsehen als auch den datenschutzrechtlichen Belangen, die durch § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes jetzt einheitlich geschützt würden, Rechnung.