Protocol of the Session on March 3, 2005

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der CDU-Fraktion und bei der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit haben mindestens 24 Abgeordnete zugestimmt und der Gesetzentwurf gilt als überwiesen.

Jetzt haben wir darüber abzustimmen, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf zu überweisen ist. Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft federführend und mitberatend der Finanzausschuss. Kann ich darüber zusammen abstimmen lassen? - Das ist der Fall.

Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft federführend und mitberatend in den Finanzausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion, vereinzelt bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Einzelne Gegenstimmen bei der CDUFraktion. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. Damit ist einer Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft federführend und

mitberatend in den Finanzausschuss mehrheitlich zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 17 abschließen.

Wir treten ein in die Beratung des Tagesordnungspunktes 18:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hochschulzulassung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2047

Einbringer des Gesetzentwurfes ist der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz. Bitte sehr, Herr Professor Olbertz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf sollen die landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang, das Hochschulgesetz und das Zweite Hochschulzulassungsgesetz an das neue Hochschulrahmenrecht des Bundes angepasst werden. Die im September 2004 in Kraft getretene siebte Änderung des Hochschulrahmengesetzes griff den Anspruch der deutschen Hochschulen nach mehr Autonomie sowohl quantitativ als auch qualitativ auf und regelte die Hochschulzulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen grundlegend neu.

Das bisherige Hochschulzulassungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt basiert auf dem Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen. Durch das Siebte HRG-Änderungsgesetz sind Regelungsinhalte dieses Staatsvertrages zum Hochschulzugang verändert bzw. außer Kraft gesetzt worden. Für die Schaffung eines neuen oder die Anpassung des alten Staatsvertrages legte das Hochschulrahmengesetz einen Zeitraum von drei Jahren bis zum August 2007 fest. Um die bis dahin vorhandene Regelungslücke zu füllen und kurzfristig die Voraussetzungen für ein rechtlich abgesichertes Hochschulaufnahmeverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten NC-Fächern sicherzustellen, sind Änderungen des Landesrechtes erforderlich.

Mit Blick auf die anstehende Diskussion zum neuen Staatsvertrag und die termingerechte Umsetzung der Hochschulzugangsregelungen haben wir auf eine grundlegende Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes verzichtet. Bei dieser Diskussion wird es dann auch um die Frage des Bestandes bzw. die künftigen Aufgaben der ZVS gehen.

Hauptanliegen der neuen Regelungen zum Hochschulzugang ist, wie gesagt, die Eigenverantwortung der Hochschulen im Auswahlverfahren zu stärken. Bisher konnten sie maximal 24 % ihrer Studienplätze nach eigener Auswahl besetzen. Diese Quote wird jetzt auf 60 % angehoben. Dementsprechend sinkt die von der ZVS, also der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen, gesteuerte und von den Hochschulen nicht beeinflussbare Zuweisung von Studenten aufgrund der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeiten auf 40 %. Über 60 % der Studienplätze entscheiden die Hochschulen künftig selbst. 40 % werden weiterhin nach der Abiturdurchschnittsnote und der so genannten Wartezeit im Vergabeverfahren vergeben.

Für die qualitativen Ansprüche an das Auswahlverfahren - das ist nun sehr wichtig - an den Hochschulen gibt das Rahmengesetz eine Reihe von sehr vernünftigen Kriterien vor. Die Hochschulen müssen ihrer Entscheidung mindestens ein maßgebliches Kriterium, die Abiturdurchschnittsnote, zugrunde legen, haben dann aber auch die Möglichkeit, weitere Kriterien heranzuziehen. Das können zum Beispiel für das Studienfach besonders bedeutsame Einzelnoten oder die Ergebnisse fachspezifischer Eignungstests sein, ebenso aber auch eine vorgeschaltete Berufsausbildung oder eine schon absolvierte Berufstätigkeit.

Besonders sei die Möglichkeit hervorgehoben, mit Bewerbern Auswahlgespräche zu führen. Schließlich kann dem eigentlichen Auswahlverfahren ein Vorauswahlverfahren vorangestellt werden, um dort, wo es besonders hohe Bewerberzahlen gibt, noch handlungsfähig zu bleiben.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Schallpegel etwas zu senken und Gespräche nach Möglichkeit einzustellen. Der Minister versteht hier vorn sein eigenes Wort nicht mehr.

Das gerade noch, aber vielen Dank, Herr Präsident, für diese Intervention. Ich weiß, dass dieses Thema nicht jeden vom Hocker reißt. Es ist aber an sich in der Sache eine spannende Geschichte, weil die Hochschulen mit einem ganz anderen Autonomieanspruch und einer ganz anderen Verantwortung Entscheidungen darüber treffen können, welche Personen sie zum Studium zulassen und welche nicht. Es ist klar, dass man dazu Kriterien braucht, die allerdings mit Rahmenkriterien in der Rahmengesetzgebung von den Hochschulen weitgehend selbst formuliert werden sollen. Eigentlich ist das die ganze Geschichte.

Es bringt den Hochschulen mehr Eigenständigkeit. Es soll darüber hinaus dazu führen, die Erfolgsquote in der Regelstudienzeit zu erhöhen. Ich möchte ein Beispiel nennen, um es nicht ganz so langweilig zu machen, und zwar die Berücksichtigung der Ortspräferenz. Das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt. Die Hochschulen können jetzt unter den vielen Bewerbern diejenigen auswählen, die die notwendige Abiturdurchschnittsnote haben, die die nötige Eignung unter Beweis stellen und bei denen der Studienort in der Ortspräferenz an erster Stelle steht.

Dann kann man vermuten, dass die Studenten mehr und besser an die Hochschule gebunden werden und vielleicht dort auch bleiben und es nicht so viele Wechsler und Abbrecher gibt. - Frau Mittendorf, ich freue mich, dass Sie das auch so sehen.

Es gibt derzeit nur noch fünf Studienfächer, die einer bundesweiten Beschränkung durch die ZVS unterliegen. Für diese fünf Studienfächer soll die Zentralstelle, wie gesagt, noch 40 % der Bewerber vermitteln. Im Hinblick auf die Zukunft der ZVS muss man die weitere Entwicklung beobachten und abwarten, inwieweit die Hochschulen nun von ihren neu erworbenen Auswahlrechten Gebrauch machen oder ob sie möglicherweise, wenn sich die ZVS zu einer modernen Serviceagentur entwickelt, die Auswahlprozeduralien dort in Auftrag geben und eine

Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das muss man sich anschauen. Wenn das nicht gelingt, ist sicherlich die Zukunft der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ich sage einmal - mindestens fraglich; es sei denn, die Aufgabe würde neu und sinnvoll definiert werden.

Das ist die ganze Geschichte. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Er folgt, wie gesagt, den Erfordernissen der Rahmengesetzgebung, lässt aber unseren Hochschulen speziell eine Menge Spielräume, um diese Belange künftig selbst zu regeln und hierfür intelligente und belastbare Kriterien zu entwickeln. Diese leiten sich aus den Rahmenansagen des Hochschulrahmengesetzes her, sind aber frei genug, um den Hochschulen auf der Basis eigener Satzungen, die sie dafür entwickeln sollen, den Spielraum zu geben, den sie brauchen, um diejenigen Studierenden anzusprechen, die sie sich wünschen, und diese zu einem Studienabschluss zu führen. - Ich bedanke mich für Ihre enorme Geduld.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, ich frage Sie, in welchen Ausschuss der Gesetzentwurf überwiesen werden soll.

Das ist eine gute Frage.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Ich denke, er sollte in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen werden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht worden.

Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat die Empfehlung beschlossen, keine Debatte über den Gesetzentwurf zu führen, da eine Überweisung des Gesetzentwurfes zwischen den Fraktionen offensichtlich unstrittig ist. Wir treten damit sofort in das Abstimmungsverfahren ein.

Wer einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-, der SPD-, der CDU- und der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist abgeschlossen.

Wir treten in die Beratung des Tagesordnungspunktes 19 ein:

Zweite Beratung

Stärkung der Gemeindefinanzen

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1383

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2026

Die erste Beratung erfolgte in der 36. Sitzung des Landtages am 5. März 2004. Berichterstatterin des Ausschus

ses für Finanzen ist die Ausschussvorsitzende Frau Dr. Weiher. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Stärkung der Gemeindefinanzen“ in der Drs. 4/1383 wurde von der PDS-Fraktion in der Sitzung am 5. März 2004, wie der Präsident eben schon treffend bemerkte, in den Landtag eingebracht. Im Ergebnis der Beratung wurde der Antrag vom Landtag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

In dem Antrag geht es einerseits um die Feststellung, dass das Vorhaben des Bundes zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen vorerst gescheitert und eine Modernisierung der Gewerbesteuer nicht gelungen sei, sowie andererseits um die Aufforderung, sich gegenüber dem Bund für eine tatsächliche Gemeindefinanzreform, für Regelungen zum Ausschluss von weiteren Kosten im Zusammenhang mit Hartz IV und für ein kommunales Investitionsprogramm einzusetzen.

Alle Fraktionen waren sich trotz durchaus unterschiedlicher Meinungen über das Wie darin einig, dass die Finanzausstattung der Kommunen tatsächlich unzureichend ist und dringend einer Verbesserung bedarf.

Der Finanzausschuss behandelte in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 2004 den überwiesenen Antrag und beschloss nach einer angeregten Diskussion mehrheitlich eine vorläufige Beschlussempfehlung auf der Grundlage eines Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP, in dem insbesondere die Aufforderung zu einem kommunalen Investitionsprogramm nicht mehr enthalten war.

Der Innenausschuss beschloss davon ausgehend in seiner 44. Sitzung am 22. Dezember 2004 mehrheitlich eine Beschlussempfehlung, die der vom Finanzausschuss überwiesenen vorläufigen Beschlussempfehlung vom Grunde her entsprach, allerdings die Forderung nach Anschlussregelungen für Hartz IV nicht mehr enthielt. Diese Beschlussempfehlung war dann die Grundlage für die abschließende Beratung in der 73. Sitzung des Finanzausschusses am 10. Februar 2005.

Ihnen liegt heute in der Drs. 4/2026 die mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossene Empfehlung des federführenden Ausschusses vor. Ich bitte um Ihr Votum.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher, für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ganz kurz zu dieser späten Stunde die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu berichten, wie es derzeit um die Kommunalfinanzen steht.

Die Landesregierung beobachtet mit Sorge die finanzielle Entwicklung im kommunalen Bereich. Wir können zwar

feststellen, dass die Verschuldung von Landkreisen, Gemeinden und Städten im letzten Jahr nur unwesentlich gestiegen ist; leider ist dies aber kein Anlass zur Entwarnung, da die kommunalen Kassenkredite erheblich gestiegen sind und viele Landkreise und Gemeinden ihre Investitionen auf ein Mindestmaß reduziert haben.

Allerdings gibt es auch Positives zu berichten, vor allem was die Entwicklung der Steuereinnahmen betrifft. So haben die Gemeinden nach der aktuellen Kassenstatistik im Jahr 2004 120 Millionen € mehr an Steuern eingenommen als im Jahr 2003. Dies entspricht einer Steigerung um rund 15 %. Gleichwohl wissen wir, dass die Einnahmen in diesem Jahr aufgrund der letzten Stufe der Steuerreform zumindest aus der Lohn- und Einkommensteuer unter dem Vorjahresergebnis zurückbleiben werden. Wir hoffen allerdings, dass die hohen Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren keine Einmaleffekte darstellen, sondern in der Tat von dauerhafter Natur sein werden.

Das Land finanziert die Einnahmeverbesserung im kommunalen Bereich mit - darauf muss man an dieser Stelle hinweisen -, und zwar durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage. Dadurch unterstützen wir die finanzielle Gesundung der Gemeinden. Dieser Schritt kostet uns gut 20 Millionen € pro Jahr. Damit sind wir allerdings auch an unsere finanziellen Leistungsgrenzen gegangen.