Protocol of the Session on December 16, 2004

Herr Madl, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Weiher beantworten?

Vielleicht zum Schluss.

„Zum Schluss“ ist aber jetzt.

(Heiterkeit)

Dann lassen Sie mich noch einen Satz sagen; denn diesen muss ich sagen, um nicht ganz blöd dazustehen.

Der nächste Anstrich, Frau Dr. Weiher ist so wissenschaftlich, dass ich ihn gar nicht verstanden habe, deshalb übergehe ich ihn.

Zum allerletzten Anstrich: Das ist sicherlich der Auswurf aus der Klausurtagung in Naumburg. Aber ich denke, das Konnexitätsprinzip nur mit dem Konsultationsmechanismus, wie er in Bayern mit dem Konsultationsverfahren in diesem Jahr eingeführt worden ist, zu verknüpfen, reicht vielleicht nicht aus. Ich weiß es nicht, aber ich denke, die Spitzenverbände sind nur mit dieser Tatsache allein auch nicht zufrieden. Wir haben nach Naumburg gesagt, dass wir uns im Innenausschuss mit den Ergebnissen der Klausurtagung weiter beschäftigen werden. Das wollen wir auch gern tun. Wir als CDU wollen es erst recht gern tun. Aus diesem Grunde ist der Entschließungsantrag nicht annehmbar.

Wir lehnen den Entschließungsantrag und den Änderungsantrag ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Madl. - Nun bitte Frau Dr. Weiher.

Herr Madl, ich bin gern bereit, Ihnen den fünften Anstrich unter Punkt 2 noch einmal zu erklären, wenn Sie ihn nicht verstehen. Ich denke, es steht alles drin, aber ich

kann es Ihnen, wie gesagt, am praktischen Beispiel noch einmal erläutern.

Könnten Sie das unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen?

Ich hatte es eigentlich in meinem Redebeitrag mit angerissen. Deswegen bin ich jetzt ein bisschen verwirrt darüber, dass Herr Madl offensichtlich mit diesem Punkt Schwierigkeiten hat. Aber wie auch immer, ich mache es dann noch einmal persönlich.

Ich hatte noch eine Frage zu Punkt 4 - Überprüfung des Verhältnisses von allgemeinen und Zweckzuweisungen. Sie geben mir doch sicherlich Recht in der Annahme, dass die Koalitionsfraktionen ihre Legislaturperiode mit dem Ziel angetreten haben, die allgemeinen Zuweisungen zu erhöhen und die Zweckzuweisungen zu verringern, und aufgrund dessen sogar eine entsprechende Änderung im Finanzausgleich vorgenommen haben. Nun ist das Ziel ja gescheitert. Zum 1. Januar 2004 gab es keine weiteren Zweckzuweisungen, die in die allgemeinen Finanzzuweisungen geflossen sind.

Wie wollen Sie Ihr ursprüngliches Ziel mit der jetzigen Situation vereinbaren, dass Sie jetzt genau den umgekehrten Weg gehen, nämlich aus allgemeinen Zuweisungen, sprich Investitionshilfen, zweckgebundene Zuweisungen machen? Das hätte ich gern einmal von Ihnen erklärt bekommen.

Dass wir das Ziel nicht erreicht haben, ist nicht richtig, sondern wir haben nicht das erreicht, was wir eigentlich wollten. Wir wollten viel mehr. Das muss man halbwegs dazu sagen. Deshalb habe ich den Satz vorweggestellt. Als das Magdeburger Modell noch lief, wollten Sie das vielleicht auch. Aber Sie haben das auch nicht geschafft.

(Zuruf von Frau Dr. Weiher, PDS)

- Na gut. Dazu äußere ich mich jetzt nicht. - Doch, ich äußere mich. Vielleicht war es beim Magdeburger Modell so, dass die PDS das nicht laut ausgesprochen hat, sondern der Regierung immer nur leise gesagt hat, wo es langzugehen hat. Okay.

Es ist natürlich eine Gratwanderung, aus den Finanzzuweisungen 10 Millionen € für eine spezielle Aufgabe herauszunehmen. Da gebe ich Ihnen Recht. Aber die Notwendigkeit ist gegeben, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu tun. Ob das immer so bleibt, wissen wir nicht. Das FAG muss fortgeschrieben werden. Wir werden uns sicherlich in angemessener Zeit über weitere Maßnahmen zum FAG unterhalten. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Madl. - Zunächst freue ich mich, auf der Nordtribüne drei ehemalige langjährige Landtagsabgeordnete begrüßen zu können. Es sind die langjährige Vizepräsidentin Frau Stolfa, Herr Dr. Süß und Herr Professor Trepte.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Frau Krimhild Fischer für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich zum Inhalt des Finanzausgleichsgesetzes komme, gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zum Verfahren.

Herr Jeziorsky, Sie haben zu Recht angesprochen, dass es gut und richtig war und Herrn Dr. Polte zu verdanken ist, dass wir den Gesetzentwurf im Innenausschuss recht zügig behandeln konnten. Trotzdem wäre es gut und richtig gewesen und vielleicht auch normal, wenn wir vier Wochen mehr Zeit gehabt hätten und den Gesetzentwurf mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs vorliegen gehabt hätten. Dann hätten wir vielleicht nicht ganz so schnell und nicht ganz so holprig arbeiten müssen. Sie wissen, zu den Beratungen braucht man Anhörungen und Beschlussempfehlungen. Das war schon gar nicht so einfach. Deshalb wäre es schön gewesen, wenn es zum Haushaltsplanentwurf mit vorgetragen worden wäre.

Ich möchte, bevor ich zum Finanzausgleichsgesetz komme, zunächst einmal auf das Haushaltsbegleitgesetz und auf das Haushaltsgesetz eingehen, die wir heute Morgen beschlossen haben, weil beide Gesetze auch mittelbar das Finanzausgleichsgesetz berühren.

Zunächst zu Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes, Stichwort Schülerbeförderung. Es war ursprünglich vorgesehen, dass der für die Schülerbeförderung festgeschriebene Betrag in Höhe von 20,45 Millionen € gestrichen werden sollte. Das sah der Entwurf der Landesregierung vor. Es sollte stattdessen festgeschrieben werden, dass sich die Höhe der Leistungen nach den Ansätzen im Haushaltsplan des Landes bemisst.

Das ist alles gut und schön. Aber wir wissen aus den Haushaltsberatungen der letzten Wochen, Monate und Jahre, dass die Spielräume immer enger werden. Deshalb konnte man schon die Befürchtung haben, dass eben auch hier die 20 Millionen € nicht drinstehen, noch dazu, weil wir die Ansätze für die Jahre 2005 und 2006 im Regierungsentwurf gekürzt sahen, und zwar um 2,5 Millionen € im Jahr 2005 und um ganze 10 Millionen € im Jahr 2006. Es waren massive Kürzungen bei der Schülerbeförderung vorgesehen, die zu Recht auch den Unwillen der Kommunen, der Kreistage und der Eltern hervorgerufen haben.

Wir haben im Innenausschuss und später auch im Finanzausschuss einen Antrag gestellt, um die Ansätze für beide Jahre wieder auf das ursprüngliche Niveau des Jahres 2004 in Höhe von 20,45 Millionen € zu bringen und zu erreichen, dass das als eine feste Planungsgröße für die Kommunen wieder im Haushalt steht. Es ist uns gelungen. Deshalb waren die Beratungen im Finanz- und im Innenausschuss aus unserer Sicht und sicherlich auch aus der Sicht der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger erfolgreich.

Ich bleibe noch beim Haushaltsbegleitgesetz und komme zu Artikel 4. Hier werden die finanziellen Unterstützungen der Kommunen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt. Hier gilt das Stichwort Hartz IV. Für den Zeitraum 2005 bis 2009 erhält das Land jährlich 187 Millionen € an Sonderbedarfsergänzungszuweisungen. Davon werden 164 Millionen € an die Kommunen unter Beteiligung an einer Verbundquote von 23 % weitergegeben.

Des Weiteren geht es um Wohngeldeinsparungen beim Land in Höhe von 42,6 Millionen €. Die werden nun nach den Beratungen im Parlament wieder in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben. Wir haben außerdem eine Revisionsklausel drin, falls die Einsparungen beim Land höher sind. Aber ich möchte Sie deutlich darauf aufmerksam machen, dass die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehene Saldierung dieser Summe aufgrund der Beteiligung an der Altschuldenhilfe und der Entlastung bei der Sozialhilfe eigentlich nur optisch zurückgenommen worden ist; denn wir haben noch ein Haushaltsgesetz.

Im Haushaltsgesetz war eigentlich keine Regelung bezüglich der Kommunalfinanzen vorgesehen. Aber im Beratungsverlauf ist § 16 Abs. 1 und 2 neu aufgenommen worden. § 16 Abs. 2 regelt nun das, was ich eben gesagt habe, nämlich erstens den Anteil der Kommunen an den Mehrbelastungen aus der Altschuldenhilfe in Höhe von jährlich 4,5 Millionen € und zweitens die Erstattungen der Kommunen aufgrund der Entlastung von den Sozialhilfelasten in Höhe von jährlich 10 Millionen €, also insgesamt 14,5 Millionen € jährlich.

Eigentlich sollten nach den Vorstellungen der Landesregierung diese Beträge auf anderem Wege von den Kommunen praktisch wieder kassiert und eingetrieben werden. Die Einsparungen des Landes beim Wohngeld infolge von Hartz IV sollten auch nicht vollständig an die Kommunen weitergegeben werden.

Jetzt haben wir eine neue Operation, nämlich infolge des Haushaltsgesetzes. Das ändert an den finanziellen Auswirkungen für die Kommunen eigentlich nichts. Optisch gesehen werden volle Einsparungen beim Wohngeld in Höhe von 42,6 Millionen € an die Kommunen weitergegeben. Wir wissen aber, dass es praktisch nicht so ist. Da stellt sich nur die Frage, warum wir das im Haushaltsgesetz gemacht haben und nicht da, wo es hingehört, nämlich im Finanzausgleichsgesetz.

Damit bin ich bei der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes. Ich komme gleich zu dem Punkt, der auch schon ein paar Mal angesprochen wurde, nämlich zu § 11a Abs. 2. Der soll den 10-Millionen-€-Vorwegabzug bei den investiven Schlüsselzuweisungen an finanzschwache Kommunen regeln. Wir haben es gehört: Es sollen damit Kofinanzierungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geregelt werden.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion verstößt das zum einen gegen den Grundsatz der Förderpolitik, nach dem nämlich auch Interessenquoten gewahrt sein müssen. Hier haben wir eine 100-prozentige Fremdfinanzierung. Das könnte unter anderem zu Fehlentscheidungen verleiten. Zweitens liegt hier der Verstoß gegen einen politischen Grundsatz vor, der gerade von CDU und FDP immer hervorgehoben wird, nämlich dass allgemeine Zuweisungen Vorrang vor zweckgebundenen Zuweisungen haben sollen.

Wir finden, es ist eine einseitige Bevorzugung von Straßenbauprojekten. Andere investive Programme, bei denen Kommunen Eigenanteile leisten müssen, genießen diese Priorität vielleicht nicht. Man könnte hier praktisch Erwartungen wecken, die sicherlich nicht erfüllt werden können. Dazu kommt immer wieder die Schwierigkeit der Definition von finanzschwachen Kommunen. Die Definition wird hier natürlich nicht getroffen. Das heißt aus unserer Sicht, Herr Daehre, das zuständige Ministerium

hat Entscheidungsgewalt darüber, welche Kommune Geld aus diesem Topf erhält.

(Minister Herr Dr. Daehre: Auch Sie haben es nicht verstanden!)

- Ich habe es vielleicht auch nicht verstanden, Herr Daehre.

(Minister Herr Dr. Daehre: Richtig!)

- Wir haben oft genug darüber diskutiert. Aber dann hat es vielleicht auch der Städte- und Gemeindebund nicht verstanden; denn die kritisieren genau auch den 10-Millionen-€-Vorwegabzug.

Frau Fischer, möchten Sie eine Frage von Herrn Schröder beantworten?

Jetzt nicht, nachher. - Wir als SPD-Fraktion werden im Innenausschuss immer wieder nachfragen und werden auch im Rahmen der Selbstbefassung darauf dringen, dass man transparent darstellt, welche Kommune welchen Anteil bekommen hat, damit man nachkommen kann, wie die Gelder, die 10 Millionen €, verteilt werden und wie lange sie überhaupt ausreichen; denn auch das ist noch nicht ganz klar.

Als Nächstes komme ich zu § 7 des Finanzausgleichsgesetzes - Bedarfsmesszahl. Sie regeln die in den Anlagen festgeschriebenen Zuschläge für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte. Zum einen sollten kreisangehörige Gemeinden nach dem Gesetzentwurf der Regierung Zuschläge erhalten, und zwar gestaffelt nach Einwohnerzahlen: bei 8 000 bis 25 000 Einwohnern 105 % bis 115 %, bei 25 000 bis 50 000 Einwohnern 118 % bis 130 %.

Damit sollte wohl ein finanzieller Anreiz für die Bildung von größeren Gemeinden geschaffen werden. Obwohl eigentlich jahrelang gepredigt wurde, Hände weg von unseren kleinen Gemeinden, sollte hier auf diesem, ich sagen einmal: kalten Wege die Bildung größerer Einheiten gefördert werden.

Das ist für mich ein Beispiel für die Ehrlichkeit in der Politik bei Wahlversprechen der CDU; denn man kann nicht auf der einen Seite die kleinen Gemeinden propagieren und sie auf der anderen Seite finanziell dafür bestrafen. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Worte von Professor Böhmer benutzen: Finanznot ist der beste Zuchtmeister. Ich glaube, hieran wird das ganz deutlich.

Meine Redezeit ist gleich um. Ich werde mich deswegen etwas kürzer fassen.

Wir haben nun aber eine leichte Differenzierung, eine Änderung der Bedarfsmesszahl in § 7. Sie sieht nun verringerte Zuschläge vor. Das ist wohl der Kompromiss, auf den man sich im Rahmen der Sondersitzung der CDU und der FDP geeinigt hat.

Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Dünnbesiedlungszuschlag - ebenfalls in § 7 geregelt - sagen. Der Änderungsantrag der SPD, der im Innenausschuss gestellt wurde, beinhaltete die zeitliche Streckung des Übergangszeitraumes auf die Jahre 2005 und 2006 - Sie wissen, warum; wir haben lange darüber diskutiert -, der