Protocol of the Session on November 12, 2004

Wenn in diesen Fällen Effizienzsteigerungen möglich sind, sollte dann nicht konsequenterweise diesen Verwaltungsdienstleistungen ein möglichst weitreichender haushaltswirtschaftlicher Spielraum gewährt werden?

Wenn man dieser Ansicht ist, ist zu fragen, ob nicht gerade die Organisationsform des Landesbetriebes nach § 26 LHO der richtige Weg wäre. Unsere Antwort auf diese Frage ist Ja, denn gerade der Landesbetrieb nach § 26 LHO ebnet den Weg zu betriebswirtschaftlichem Handeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bedarf hierzu allerdings eines ordnenden Rahmens. Diesen Rahmen wird das Ministerium der Finanzen in nächster Zeit mit einem Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben vorlegen. Dieser Grundsatzerlass befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen den Ressorts.

In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Definition von Landesbetrieben geklärt, die von der PDSFraktion im Rahmen der Großen Anfrage aufgeworfen worden ist. Grundsätzlich gilt die bekannte Definition: Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige Teile der Landesverwaltung, die einen weitergehenden haushaltswirtschaftlichen Handlungsspielraum erhalten als andere Landesbehörden.

Meine Damen und Herren! In der Großen Anfrage wurde auch die Frage gestellt, welche Zielstellung die Landesregierung mit der Gründung der Landesbetriebe verfolgt. Primäre Ziele der Arbeit des Landesbetriebes sind nach Auffassung der Landesregierung die folgenden: eine möglichst weitgehende Kostendeckung, eine effiziente Erfüllung gesetzlicher Leistungsaufträge und die Erhaltung des Betriebsvermögens.

Auch diese Ziele werden in dem genannten Grundsatzerlass für die Landesbetriebe entsprechend ausgeführt und konkretisiert. Die Zielvorstellungen müssen für die einzelnen Landesbetriebe jeweils in individuelle Vorgaben übersetzt werden. So wird mit der Gründung des Landesbetriebes Bau beispielsweise angestrebt, vorhandene Dienststellen zu reduzieren, Personal- und Sachkosten einzusparen sowie den Kostendeckungsgrad zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf eine weitere Frage eingehen, die in der Großen Anfrage an einigen Stellen angerissen wird, und zwar die Eignung des Landesbetriebes zur Privatisierung. Nach der Auffassung des Landesrechnungshofes ist die Organisationsform des Landesbetriebes ausschließlich als Durchgangsstadium für eine zukünftige Privatisierung anzusehen bzw. geeignet. Demzufolge sollten Behörden dann und nur dann in einen Landesbetrieb überführt werden, wenn dieser mittelfristig auch privatisiert werden soll.

Die Landesregierung hält diese Auffassung des Landesrechnungshofes für zu eng. Selbstverständlich können und sollten Landesbetriebe privatisiert werden, wenn sie sich nach der Art der Leistungserstellung dafür eignen. Dies ist dann der Fall, wenn sie marktfähige Waren oder Dienstleistungen anbieten. Klar ist aber, dass eben dies nicht immer der Fall sein kann.

Ich habe bereits eingangs darauf hingewiesen, dass die Gründung eines Landesbetriebes mit der Funktion eines effizienten Verwaltungsdienstleisters gerade auch aus der Perspektive des Gesamthaushaltes sinnvoll sein kann. Dies gilt umso mehr, wenn hierdurch eine Senkung der Kosten des Betriebes zu erreichen ist, völlig unabhängig von der Perspektive einer Privatisierung. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Landesbetrieb eine ressortübergreifende Dienstleistungsfunktion erfüllt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eben diese Art von Funktionen ist oft nicht privatisierbar. Überdies wird in einem Landesbetrieb durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, also einer Kosten-und-Leistungs-Rechnung oder eines kaufmännischen Rechnungswesens, der Ressourcenverbrauch, also der Aufwand des Geschäftsbetriebes, transparenter dargestellt. So können von der Geschäftsleitung Strategien entwickelt werden, die im Ergebnis zu einer Verbesserung der Kostensituation führen.

Kurzum: Dem Landesrechnungshof ist zuzustimmen, soweit er die Privatisierung als e i n mögliches Ziel der Gründung eines Landesbetriebes sieht. Dem Landesrechnungshof ist zu widersprechen, soweit er die Gründung eines Landesbetriebes ausschließlich als Zwischenstadium auf dem Weg zu einer Privatisierung akzeptiert. Die Welt ist an dieser Stelle reichhaltiger, als es die Auffassung des Landesrechnungshofes nahe legt.

Herr Minister, möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Rothe beantworten?

Ich würde das gern am Schluss tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung vermag deshalb auch keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes zu erkennen. Die PDS-Fraktion hat in der Großen Anfrage die Auffassung formuliert, dass die Gründung von Landesbetrieben, die lediglich als Verwaltungsdienstleister arbeiten sollen, gegen diese Norm verstoße, weil gerade für diese Landesbetriebe kein freier Wettbewerb möglich sei.

Diese Auffassung kann die Landesregierung nicht teilen. Nach unserer Auffassung wird in dieser Norm der permanente Auftrag erteilt, jede Aufgabe der Landesverwaltung im Rahmen einer Aufgabenkritik auf ihre Eignung zur Privatisierung zu überprüfen. Das ist schlicht ein Prüfauftrag. In der Folge ist dann eine Privatisierung für jene Aufgabenbereiche anzustreben, für die ein freier Wettbewerb möglich ist.

Dazu steht aber eine Entscheidung der Landesregierung über die Gründung eines Landesbetriebes nicht im Widerspruch; denn durch diese soll lediglich eine effizientere Wirtschaftsführung mit Blick auf die haushaltsmäßigen Belastungen ermöglicht werden, uns zwar auch dann, wenn der Betrieb keine marktfähigen Produkte herstellt.

Im Übrigen muss nicht in jedem Falle die Vornahme der Aufgabenkritik zu einer Privatisierung führen. Im Gesetz heißt es lediglich, dass eine solche bei geeigneten Aufgabenbereichen anzustreben ist.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nun zu dem Bereich Personal in den Landesbetrieben einige Gedanken äußern. Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass bei den drei Landesbetrieben, deren Gründung nach dem 1. Januar 2002 beschlossen wurde, lediglich in einem LHO-Betrieb eine Zunahme in der Stellenbesetzung zu verzeichnen ist. Der Personalzuwachs bei dem Landesinformationszentrum ist allerdings eindeutig mit der gewachsenen Zahl der Aufgaben zu begründen.

Für die übrigen zwei Bereiche weist der Vergleich der Ist-Stellenbesetzung in Vollbeschäftigteneinheiten in der

ursprünglichen Organisationseinheit vor der Gründung des Landesbetriebes mit dem Personal-Ist nach der Gründung des Landesbetriebes eine stabile Personalstruktur aus.

Eindeutig zu verneinen ist die Frage, ob die Auslagerung von Personal ein Teil der Umsetzung des Stellenabbaukonzeptes der Landesregierung sei, wie es die PDSFraktion offenbar vermutet. Die Überhangbereiche, die im Stellen- und Personalabbaukonzept der Landesregierung festgestellt sind, wurden auf jene Landesbetriebe übertragen, die nach der Verabschiedung des Konzeptes durch die Landesregierung errichtet worden sind.

Die Landesregierung wird in Zukunft weiter darauf achten, dass der Personalabbau in den Landesbetrieben in diesem Rahmen konsequent vollzogen wird. In dem Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben, der vom MF kommen wird, werden spezielle Kennzahlen zum Aufbau eines Personalcontrollings definiert sowie Vorschläge zur Erarbeitung von Zielvereinbarungen gemacht, die ebenso als Grundlage für ein Personalcontrolling zum Tragen kommen sollen. Das Ministerium der Finanzen folgt damit auch dem Wunsch des Landesrechnungshofes.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der in der Großen Anfrage vorkommt: die Beteiligung der Personalräte bei der Gründung von Landesbetrieben. Die PDS-Fraktion hatte in der Großen Anfrage die Frage gestellt, ob die Personalräte der Organisationseinheiten in die Entscheidungen über die Gründung der Landesbetriebe einbezogen worden sind. - Dies ist geschehen, und zwar bei allen Gründungen, die seit dem 1. Januar 2002 beschlossen wurden.

Die Landesregierung ist sich durchaus dessen bewusst, dass es für den Erfolg eines Landesbetriebes nicht zuletzt auf den Einsatzwillen und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ankommt. Auch der genannte Grundsatzerlass sieht explizit eine Information der Personalvertretung über die beabsichtigte Gründung eines Landesbetriebes vor, und zwar in der Planungsphase.

Der Konferenz der Hauptpersonalratsvorsitzenden wurde der Entwurf des Grundsatzerlasses vor wenigen Wochen durch mein Haus bereits einmal vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde vonseiten der Personalvertreter der Wunsch nach einer Fortsetzung des Gedankenaustausches geäußert. Dem werden wir selbstverständlich nachkommen.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch einige Gedanken zu der finanziellen Situation der Landesbetriebe äußern. Die Tatsache, dass einige Landesbetriebe einen Jahresfehlbetrag in ihrer Bilanz ausweisen, ist zunächst noch kein Indiz dafür, dass diese Landesbetriebe nicht effizient zu arbeiten vermögen. Auch im Bereich der Wirtschaft sind Verluste in den ersten Jahren, so genannte Anlaufverluste, fast normal.

Es wird zukünftig darauf ankommen, für die Landesbetriebe ein betriebswirtschaftliches Fundament zu entwickeln, auf dem die Betriebe eine tragfähige Finanzstruktur entwickeln können. In dem bereits mehrfach erwähnten Grundsatzerlass sollen auch in diese Richtung die ersten Schritte auf den Weg gebracht werden.

Es gilt auch, die ersten Ansätze des Aufbaus eines wirksamen Controllings für die Landesbetriebe weiterzuentwickeln. Dabei muss das operative Controlling auf der

Ebene der Landesbetriebe durch ein strategisches Controlling durch die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ergänzt werden. Auch dies ist eine Kernaufgabe für die Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben die Dinge aufs Gleis gesetzt, aber wir sind noch längst nicht fertig. Das geben wir gerne zu. Hier ist weiterhin intensive Arbeit zu leisten. Aber der richtige Weg ist aus unserer Sicht beschritten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Paqué. - Jetzt kann Herr Rothe seine Frage stellen. Bitte, Herr Rothe.

Herr Minister, Sie haben sich abgegrenzt von der durch den Landesrechnungshof vertretenen restriktiven Bestimmung des Bereichs, für den sich Landesbetriebe eignen. Wo würden Sie denn in der anderen Richtung die Grenze ziehen? Kann man sich am Ende die gesamte Landesregierung mit nachgeordnetem Bereich als einen Landesbetrieb vorstellen?

(Heiterkeit bei der PDS)

Herr Rothe, ich bedanke mich herzlich für den Versuch, meine Fantasie in diese Richtung anzuregen. Allerdings ist es natürlich eine etwas spekulative Frage.

Man kann in der Tat bei einer Vielzahl von Dienstleistungsfunktionen, die in der Landesregierung im Querschnitt geleistet werden, über die Form eines Landesbetriebes nachdenken. Wie viele Beschäftigte dann im Ergebnis letztlich in Landesbetrieben und wie viele noch in der traditionellen Verwaltung sind - ich bitte um Verständnis dafür, dass ich dazu jetzt keine Zahlen in die Welt setze oder Schätzungen vornehme.

Aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass in der Tat die Kategorisierung des Rechnungshofes in dieser Frage viel zu eng ist. Gerade im IT-Bereich bei vielen rein technischen Funktionen, die wir in einer Verwaltung haben, gibt es ein Koordinierungs- und Zentralisierungspotenzial, das man möglicherweise besser in Betrieben organisiert als in der Verwaltung.

Ich habe hierzu in der Tat eine ganz andere Auffassung als der Rechnungshof, wobei man sehr genau überprüfen muss, ob in Einzelfällen letztlich nicht doch eine Privatisierung möglich ist. Auch das würde ich nicht a priori ausschließen. Aber ich halte es nicht für richtig zu sagen, dass die Umwandlung in einen Landesbetrieb nur dann Sinn macht, wenn von vornherein die Privatisierung als Ziel feststeht. Das halte ich nicht für richtig.

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt erteile ich Herrn Tullner das Wort, um für die CDU-Fraktion zu sprechen. Ich hoffe, ich habe Sie nicht erschreckt.

Nein, Herr Präsident, Sie haben mich nur ermuntert, nicht erschreckt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde eine kurze Rede halten; das will ich hier gleich ankündigen. Ich denke auch, angesichts des doch sehr ungünstigen Zeitpunktes für eine solche Debatte sollte man einmal grundsätzlich hinterfragen, inwieweit sich ein so interessanter und wichtiger, aber auch sehr spezifischer Sachverhalt für eine große Debatte eignet. Man sieht das an der geringen Beteiligung. Vielleicht hätte man darüber eher im Ausschuss reden sollen.

(Herr Reck, SPD: Geben Sie Ihre Rede doch zu Protokoll!)

- Nein, das kann ich nicht, Herr Reck. - Die Frage ist, ob man sich hier und in dieser Form damit auseinander setzen sollte. Ich halte die Große Anfrage zu diesem Thema grundsätzlich für wichtig und positiv. Aber das Teilnahmeverhalten zeigt doch, dass wir uns im Ausschuss intensiver und besser darüber hätten austauschen können.

Herr Rothe, ich möchte an Sie gerichtet noch eine Vorbemerkung machen. Sie haben ein Bild gezeichnet, das immer so ein bisschen im Raum steht, dass man sozusagen anfängt, die Verwaltung in kleine handliche Pakete zu packen, zu verschnüren, anzuhübschen und dann zu verkaufen. Und wenn auch der letzte Teil verkauft worden ist, macht irgendeiner das Licht aus. Ich versuche einmal, das etwas zu überspitzen.

Das kann nicht der Sinn und Zweck der Sache sein. Das ist auch von niemandem ernsthaft gewollt. Es geht immer nur um den Teil der Verwaltung, der sich dafür eignet. Ich denke, das haben Sie vorher auch schon so gemacht; und das sollten wir an den Stellen weiter verfolgen, an denen es sinnvoll ist.

Meine Damen und Herren! Die Landesbetriebe sind in diesen Haushaltsberatungen zumindest für die PDS handlungsleitend, was die Beratungen über die Einzelpläne angeht. Das ist durchaus spannend. Man muss sich immer wieder kritisch fragen, wie die Dinge in dem Haushalt verankert sind und wie man die einzelnen Kosten klassifiziert. Aber ich denke, man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, weil LHO-Betriebe in den Bereichen, in denen wir sie zu errichten planen, sinnvoll und richtig sind.

An dieser Stelle will ich auch sagen, dass ich bei dieser Großen Anfrage manchmal den Eindruck hatte, dass Sie bei den Fragen hin und her geschwankt sind zwischen LHO-Betrieben und den Beraterverträgen, die Sie dann wieder stärker in den Fokus gerückt haben. Ich gebe zu, sie haben an der einen oder anderen Stelle miteinander zu tun; aber ich hatte den Eindruck, dass Ihre Intention etwas weggerutscht ist.

Die Reform sollten wir grundsätzlich ordnungspolitisch angehen, obwohl wir als Finanzer die Dinge doch eher pragmatisch lösen müssen. Aber es ist ein wichtiger Grund, diese Dinge aufgabenkritisch zu sehen. Wir müssen gucken, wie wir Teile der Verwaltung, die sich eignen, Herr Rothe, umbauen können von starren, den Problemanforderungen nicht mehr gerecht werdenden Strukturen hin zu neuen Strukturen mit Chancen, wie sie die LHO-Betriebe bieten.

Wir müssen aber auch aufpassen - das gebe ich an der Stelle zu -, dass wir nicht Betriebe schaffen und nach einer Weile feststellen, dass es gar nicht richtig funktioniert, und dass dann plötzlich die Existenz dieser Betriebe an sich schon eine Qualität darstellt, die wir im Laufe der Jahre verteidigen.

Wir müssen auch kritisch prüfen, ob alle LHO-Betriebe, die wir in den letzten Jahren gegründet haben und die wir gründen werden, die Erfolge zeitigen, die wir uns davon versprechen. Wenn die Erfolge nach einer gewissen Zeit nicht eintreten, dann müssen wir auch Konsequenzen ziehen und die Strukturen wiederum reformieren. Genau das werden wir zu gegebener Zeit machen.

Wie gesagt, die Kosten sollen sinken, die Erträge sollen steigen und - Frau Dr. Weiher hat es gesagt - die Effizienzerhöhung ist ein weiteres Schlagwort, das immer im Raum steht. Ich gebe zu - das ist auch ein Thema in unseren Beratungen gewesen -, dass diese Kosten am Anfang durchaus steigen. Aber wir halten es an den Stellen für verantwortbar, weil es ein Prozess ist.