Protocol of the Session on July 18, 2002

das ist schlichtweg unwahr. Das ist unwahr und unrichtig.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Wir müssen feststellen, dass das, was einige Funktionäre machen, die Position der Gewerkschaften gefährdet. Ich will das von dieser Stelle einmal sagen. Wir versuchen nach wie vor, einen guten Kontakt zu den Gewerkschaften zu pflegen, die wir als Sozialpartner für wichtig halten. Aber man muss schon aufpassen, dass die Einheitsgewerkschaften - ein wichtiges Modell in Deutschland - nicht zu einseitig durch einige wenige Funktionäre parteipolitisch instrumentalisiert werden. Das ist nicht im Interesse der Arbeitnehmer.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Einen letzten Satz noch zu den Gewerkschaften: Ich hätte mich gefreut, wenn die IG BAU hier dagegen demonstriert hätte, dass in den letzten acht Jahren der Regierung der SPD die Investitionsquote enorm abgesenkt wurde. Wir hatten im Schnitt bis zu 2 Milliarden DM weniger Investitionsmittel im Jahr zur Verfügung als zum Zeitpunkt der Amtsübernahme durch Ihre Regierung im Jahr 1994. Wissen Sie, wie viele Aufträge und Beschäftigung das bedeutet hätte? Dagegen hätte die IG BAU hier demonstrieren müssen, gegen Ihre falsche Politik, die Arbeitslosigkeit schafft.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Die Bilanz von acht Jahren PDS-tolerierter SPD-Regierung ist der Verlust von 90 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

(Oh! bei der SPD - Frau Rogée, PDS: Machen Sie es erst einmal besser!)

Das ist einmalig in der Nachkriegsgeschichte in einem einzelnen Bundesland. Deswegen würde ich mich an dieser Stelle ein bisschen kleinlauter verhalten.

Zum Gesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, das Gesetz wird verabschiedet, und ich gehe davon aus. Von der Verabschiedung dieses Gesetzes geht ein ganz klares Signal in das Land Sachsen-Anhalt und über die Landesgrenzen hinaus aus: Diese neue Landesregierung, von CDU und FDP getragen, macht ernst mit der Deregulierung und ernst mit der Umgestaltung Sachsen-Anhalts zu einem investitionsfreundlichen Bundesland.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Wir wollen insbesondere in Zeiten knapper Kassen, die wir von Ihnen übernommen haben, das machen, was im Rahmen unserer Möglichkeiten gegeben ist.

(Zuruf von Frau Dr. Sitte, PDS)

Wir wollen dort ansetzen, wo wir Handlungsspielräume haben, wo Investitionen allein durch Bürokratie verhindert werden, wo Sie nicht den Mut zu Änderungen hatten oder die politisch falschen Wege dies verhindert haben. Wir wollen Bürokratie abbauen, damit Investitionen im Land Sachsen-Anhalt schneller getätigt werden können. Genau dies werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen.

In Artikel 1 geht es, wie schon von der Ausschussvorsitzenden berichtet wurde, um den Wegfall von obligatorischen Prüfungen. Verfahren werden beschleunigt. Es waren die Artikel 2 und Artikel 3, die im Wesentlichen Gegenstand umfassender Diskussionen waren. Sowohl Artikel 2 - die Änderung des Denkmalschutzgesetzes - als auch Artikel 3 - die Aufhebung des Vergabegesetzes - sind inhaltlich mit all den Argumenten, die hin und her gewälzt worden sind, jahrelang diskutiert worden.

In Artikel 2 ist deutlich geworden, dass die Koalitionsfraktionen das sehr ernst genommen haben, was die Sachverständigen in der Anhörung hier in diesem Hause vorgebracht haben. Ich will ausdrücklich erwähnen, dass man sehr ernst damit umgegangen ist und sich die Aussagen in dem vorliegenden, nunmehr veränderten Gesetzentwurf wiederfinden, der heute beschlossen werden soll.

Wir werden im Denkmalschutzgesetz vor allem eines tun, was in Zeiten knapper Kassen, insbesondere in den Kommunen, ganz besonders wichtig ist. Da wir keine volle Kasse mit Investitionsförderprogrammen für Denkmale haben, müssen wir dafür sorgen, dass die Akzeptanz für den Denkmalschutz nicht schwindet. Der Denkmalschutz schützt unsere Kulturgüter. Das muss aber in einem vernünftigen Maße passieren, in einer Praktikabilität, dass die Leute akzeptieren, dass man etwas mehr für den Schutz unserer Kulturgüter ausgeben muss. Dies kann nur erreicht werden, indem wir die gesetzlichen Vorschriften so ändern, dass wieder so investiert wird, dass Kulturdenkmale nicht verfallen, sondern erhalten werden, und zwar wirtschaftlich vernünftig organisiert.

Wir verzichten deswegen auch, um keine Klagewelle zu provozieren, auf die Einführung des konstitutiven Prinzips zum jetzigen Zeitpunkt und bleiben beim deklaratorischen Prinzip. Dies ist eine wesentliche Änderung im Ergebnis der Anhörung, bei der wir den Rat der Sachverständigen beherzigen.

Wir wollen vor allem die wirtschaftliche Zumutbarkeit bei der Abwägung von Veränderungen von Denkmalen bei ihrer Sanierung mit einem neuen Gewicht ausstatten. Wichtig ist auch, dass Eigentümer nunmehr, wenn sie bauen oder etwas anderes tun wollen, einen Verwaltungsakt beantragen können und binnen vier Wochen Klarheit über ihre Immobilie, über ihr Denkmal erhalten, in welcher Form auch immer.

Durch den im Artikel 2 vorgesehenen Wegfall der Einvernehmensregelung kommt es auch zu einer Stärkung der kommunalen Ebene. Dort vor Ort, wo die Leute in ihrem sozialen Umfeld mit ihren Kulturgütern leben, dort soll man auch entscheiden können. Die Fachbehörden werden aufgrund der Benehmensregelung weiterhin angehört und mit einbezogen. Das ist der wesentliche Fortschritt, dass wir die wirtschaftliche Zumutbarkeit bei der Erhaltung von Denkmalen im Hinblick auf Investitionen so stärken können.

Der zweite strittige Punkt war der Artikel 3. Zum Artikel 3 gibt es grundsätzlich andere Auffassungen zwischen der SPD- und der PDS-Fraktion und der CDU- und der FDPFraktion. Ich will ganz klar machen: Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass die VOB und die VOL in SachsenAnhalt wie vor dem Erlass des Vergabegesetzes Gültigkeit haben. Genauso gelten die §§ 97 und 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wieder unmittelbar in Sachsen-Anhalt.

Ganz klar ist auch eines: Dieses Investitionserleichterungsgesetz hebt das Vergabegesetz nicht nur deswegen auf, weil es ein unwirksames Placebogesetz war, das bis zum heutigen Tag überhaupt nicht funktioniert hat, sondern weil dieses Gesetz sogar geschadet hat und beschäftigungsfeindlich war. Deswegen muss es weg.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Vergabegesetz, was hat es zur Wirkung gehabt? - Nicht nur dass es gegen den Rat der Staatssekretäre der damaligen Landesregierung politisch durchgedrückt wurde, es hat in der Praxis dazu geführt, dass in einer Situation mit fast 30 000 arbeitslosen Bauarbeitern in Sachsen-Anhalt, in der Firmen um ihre Existenz bangen und in der in den Jahren 2000 und 2001 mehr als 1 400 Baufirmen in die Insolvenz gegangen sind, Investitionen in Höhe von mindestens 100 Millionen € auf Eis liegen oder über Monate verzögert wurden, nur deshalb, weil keine einzige Firma alle Bedingungen nach diesem unsinnigen, investitionsverhindernden Gesetz erfüllen konnte.

Das ist doch aberwitzig. Sie schicken die Leute zum Demonstrieren für ein Gesetz, das Aufträge und Beschäftigung verhindert. Sie sollten lieber für die Abschaffung demonstrieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von Frau Fischer, Leuna, SPD, und von Frau Rogée, PDS)

Auch das Argument, es hat nur knapp ein Jahr gegolten und es gibt noch nicht genug Erfahrung, zählt nicht, denn es gab dieselben Ansinnen schon einmal in der Vergaberichtlinie von 1996. Diese war ebenso unwirksam. Zur Einführung des Vergabegesetzes wurde festgestellt, dass es in der Praxis nicht anwendbar sei, weil sich niemand danach richte oder weil es Schaden anrichte.

Deswegen werden wir dieses Gesetz aufheben. Wichtig ist, dass im Anschluss an dieses Gesetz eine Regelung getroffen wird, die das eigentliche Ziel, nämlich Dumping, bekämpft.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Denkfehler von Frau Budde hinweisen. Sie unterstellt in ihrer Argumentation - sie kann mir noch nicht folgen, weil sie mit ihrer Nachbarin reden muss -,

(Frau Budde, SPD: Das muss ich schon selber entscheiden, Herr Gürth, ob ich folge!)

dass alle, die nicht nach Tarif bezahlen, Sozialdumping begehen. Sie haben in Ihrer Rede unterstellt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn Sozialdumping ist. Damit unterstellen Sie Ihrem Bundesminister Riester - von der SPD -, dass er in seinem Arbeitsministerium Sozialdumping beschließt, indem er die Mindestlöhne zu niedrig veranschlagt. Das ist Ihr Denkfehler.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

Abschließend möchte ich dazu nur noch eines sagen: Es wird eine Reihe von Maßnahmen geben, die wirklich Ernst machen mit einem fairen Wettbewerb.

Erstens. Die Zehnprozentregelung der Richtlinie wird weiter gelten, sodass die wirklich billigen Angebote ausgeschlossen bzw. einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.

Zweitens. Der Landesrechnungshof wird in Kürze allen auftragvergebenden Stellen mitteilen, dass man sich nicht auf ihn berufen kann, dass immer nur der billigste Anbieter den Zuschlag bekommt,

(Zustimmung von Herrn Scharf, CDU, und von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

sonst prüft der Landesrechnungshof oder man bekommt Ärger. Das stimmt nämlich so nicht. Es wird eine Qualifizierungsoffensive geben, um mit der VOB umzugehen. Last, but not least wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit intensiviert.

Was aber noch wichtiger ist: Wir werden durch eine gute Haushaltspolitik und eine gute Politik der Landesregierung dafür sorgen, dass die Investitionsquote, die ja Aufträge darstellt, nicht wie zu Ihren Zeiten weiter verringert wird, sondern dass auf mehr Investitionen statt auf Konsumtion gesetzt wird. Das bedeutet mehr Beschäftigung in unserem Land. Deswegen werden wir mit diesem Gesetz einen Schritt zu mehr Beschäftigung gehen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Abgeordneter Gürth, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Vielen Dank, Herr Präsident, für diesen Hinweis. - Ich möchte deshalb abschließend sagen, dass wir die Anmerkung der Ausschussvorsitzenden Frau Fischer, was die Einfügung in Artikel 4 betrifft, aufgreifen wollen. Wir wissen nicht, ob dazu ein Antrag erforderlich ist. Wir haben es geprüft. Es ist in der Tat beim Schreiben lediglich die Einfügung der dazugehörenden Verordnung vergessen worden. Das ist nur ein redaktioneller Fehler, dem

man abhelfen kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich, dass dieses Gesetz in diesem Hause eine Mehrheit bekommen wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von Minister Herrn Dr. Rehberger)

Vielen Dank, Herr Gürth. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Thiel das Wort. Bitte, Herr Dr. Thiel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute früh die Demonstrationen eines Teils der Betroffenen erlebt, die die Befürchtung haben, dass mit der heutigen Zustimmung zu diesem Gesetz weiteres Lohn- und Sozialdumping eintreten wird. Die PDS-Fraktion hat dazu ein klares Bekenntnis abgegeben, nämlich dass wir diese Befürchtungen teilen und dass wir die Betroffenen in ihren Anstrengungen unterstützen werden, damit das nicht zum Tragen kommt.

Eigentlich hätte jedoch ein anderer Teil der Betroffenen hier sein müssen, nämlich die Unternehmer und die Arbeitgeber, die sich darum bemühen, auskömmliche Löhne zu zahlen,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

ihren Arbeitnehmern eine qualitätsgerechte Arbeit abzufordern und dafür einen ordentlichen Lohn zu zahlen, die sich darum bemühen, Lehrlinge auszubilden, und die sich darum bemühen, dass qualifizierte Arbeitskräfte in diesem Lande bleiben.

An diese Unternehmen werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, wenn das Gesetz heute verabschiedet wird, die rote Laterne weiterreichen. Denn diese Unternehmen werden sich am Ende der Liste finden, wenn Vergabeausschüsse ihre Aufträge verteilen.

(Beifall bei der PDS und bei der SPD)

Das Ziel der Koalitionsfraktionen ist es, mit diesem Gesetz - so Herr Kollege Gürth in der ersten Lesung - „durch konkretes Regierungshandeln Bürokratie abzubauen“. Diese Forderung können wir absolut unterstützen. Aber wir werden keine Unterstützung geben, wenn unter Bürokratieabbau der Abbau von Gesetzlichkeit verstanden wird.