Gerade angesichts dieser Äußerung überrascht der SPD-Entwurf. Sie wollen nunmehr aus einer gegenwärtigen eine abstrakte Gefahr machen, gleichzeitig aber den Richtervorbehalt belassen. An dieser Stelle kommt der Schlips ins Rad. Herr Rothe, Sie haben es selber gesagt: Wir wissen nicht genau, nach wem wir suchen; wir fangen aber erst einmal an. Jetzt soll das auch noch ein Amtsrichter in irgendeiner Weise bestätigen. Das funktioniert an dieser Stelle nicht. Deshalb sollten Sie konsequenterweise dem CDU-Entwurf folgen
Das ist allerdings nicht unsere Position. Wir halten das in dieser Form nicht für angebracht. Es ist, wie gesagt, schon in der jetzigen Fassung für einen Amtsrichter unglaublich schwer, darüber zu entscheiden. Wie soll er eine abstrakte Gefahr feststellen? - Diese Frage werfe ich noch einmal auf.
Meine Damen und Herren! Ich habe vielmehr den Eindruck, dass Sie gerade eine Rolle rückwärts praktizieren; es ist aber nur eine halbherzige Rolle rückwärts. Das, was vorliegt, ist weder Fisch noch Fleisch und damit wird nicht ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Akzeptanz erzielt, wie Sie selbst schreiben; vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Ziehen Sie aus diesem Grund Ihren Gesetzentwurf zurück und entscheiden Sie sich.
Die PDS wird aus grundsätzlichen Erwägungen eine Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse ablehnen:
Erstens. Die Rasterfahndung ist aus den genannten Gründen eine grundrechtlich und praktisch äußerst zweifelhafte Methode.
Zweitens. Der im Gesetzentwurf formulierte Text führt einmal mehr zu der Aufweichung der Unschuldsvermutung und befördert die Tendenz der polizeilichen Vorfeldarbeit.
Drittens. Im Konkreten wird eine solche Gesetzesänderung nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern eher zu großer Rechtsunsicherheit im Land führen.
Sie wollten letztendlich der CDU auf halber Strecke entgegenkommen, sind aber mit diesem Entwurf in der Sackgasse gelandet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ereignisse des 11. September 2001 und des 11. April 2002 haben unser aller Leben in den verschiedensten Bereichen verändert. Nach meiner Überzeugung steht fest: Der Kampf gegen den Terrorismus ist gerade nach dem Anschlag vom 11. September 2001 zu einer globalen Aufgabe geworden, galt doch dieser Anschlag in New York nicht ausschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern der gesamten zivilisierten Welt.
Trotz dieser gemeinsamen neuen Aufgabe muss die Sicherheit der Bürger hier vor Ort sichergestellt werden. Es ist eine originäre Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. Für uns Liberale gilt: Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit, aber eben auch keine Sicherheit ohne Freiheit.
Leider ist es in vielen Politikbereichen zu einer Unsitte geworden, auf tragische Ereignisse immer mit der Forderung nach Verschärfung bestehender Gesetze zu reagieren. Gerade hierbei, Herr Kollege Rothe, sind die Vereinigten Staaten führend. Bei genauerem Studium der neuen Gesetzeslage und der weiteren Gesetzesinitia
tiven in den Vereinigten Staaten müssen auch Sie, Herr Rothe, mir sicherlich Recht geben, dass Selbiges für Deutschland oder Sachsen-Anhalt kein erstrebenswerter Zustand ist.
Meine Damen und Herren! Gerade nach dem 11. September wird immer wieder versucht, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Die Angst der Menschen vor dem Terror darf nicht dazu missbraucht werden, Vorhaben durchzusetzen, die über das notwendige Maß hinaus in die Freiheitsrechte eingreifen.
Die vorgeschlagene Änderung des § 31 SOG erscheint mir gerade in dieser Hinsicht sehr bedenklich. Die Abkehr vom Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr hin zum bloßen Vorliegen einer abstrakten Gefahr ist gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung problematisch.
Der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus dauert fort und ein Ende ist nicht abzusehen. Die Möglichkeit eines terroristischen Anschlages in Deutschland ist in Betracht zu ziehen. Nach der Legaldefinition von § 3 Nr. 3 Buchstabe f SOG ist eine abstrakte Gefahr - ich zitiere aus dem Gesetz - „eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder der Erkenntnis fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintrittes eine Gefahr gemäß den Buchstaben a bis f darstellt“.
Wendet man die vorgeschlagene Änderung auf die derzeitige Sicherheitslage an, bedeutet dies, dass derzeit eine abstrakte Gefahr vorliegt und somit die Anordnung der Rasterfahndung jederzeit möglich ist. Durch diese Änderung würde also eine Art Generalklausel geschaffen, von der aus heutiger Sicht jederzeit Gebrauch gemacht werden könnte.
Eine Notwendigkeit zur Abkehr von der gegenwärtigen Gefahr hin zur abstrakten Gefahr besteht nach Auffassung der FDP nicht. Wenn hinreichende Anzeichen dafür bestehen, dass ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht, kann - weil dann nämlich eine gegenwärtige Gefahr nach der Legaldefinition im SOG besteht - schon nach derzeitiger Rechtslage ein Datenabgleich stattfinden. Die Anforderungen an die Anordnung einer Rasterfahndung zu verringern ist also auch vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung nicht zu rechtfertigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche es mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit kurz zu machen.
Herr Kollege Kosmehl, ich bin noch mehr verblüfft als bei Ihrer Jungfernrede. Wenn das, was Sie eben gesagt haben, Ihr Ernst ist, dann sollten Sie unverzüglich die Koalitionsvereinbarung aufkündigen.
- Das steht doch da extra drin. So wichtig ist das den neuen Partnern. - Sie haben mit der CDU vereinbart, dass Sie das SOG dahin gehend novellieren wollen, dass die präventive Rasterfahndung künftig zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung bei Anordnungsvorbehalt durch das Ministerium des Innern zulässig sein soll. Wenn Sie sich die beiden entsprechenden CDU-Entwürfe anschauen, die in der vergangenen Legislaturperiode in das Plenum eingebracht wurden, dann sehen Sie, dass darin der Gefahrenbegriff völlig aufgegeben wird. Die „Abwehr von Straftaten“ ist eben noch weniger als eine „abstrakte Gefahr“.
In dem, was Herr Kollege Reichert hier zitiert hat - den eigentlich nicht zur Veröffentlichung freigegebenen Beschluss der Innenministerkonferenz -, ist die Rede von der Erkennung und der Abwehr terroristischer Bedrohungslagen. In dem Bericht der Arbeitsgruppe, den er zitiert hat, wird eben infrage gestellt, ob man mit einem Gefahrenbegriff in diesem Zusammenhang wirklich praktikabel umgehen kann.
Ich finde, das, was Herr Kosmehl und Herr Gärtner - beide als Vertreter der liberalen Internationale -
hier gesagt haben, geht schlicht an der Realität vorbei. Das heißt nicht, dass wir den Schulterschluss mit der CDU suchen.
Ich habe vorhin ganz deutlich gemacht, worin in unserem Entwurf die Unterschiede zu dem Ihren liegen. Ich denke nicht, dass es Sie ehrt, dass Sie schon vor dem 11. September 2001 die Rasterfahndung zu einem alltäglichen Instrument polizeilicher Arbeit machen wollten.
Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat darauf hingewiesen, dass es in dem Bericht der Arbeitsgruppe heißt, dass die Befugnis zur Anordnung der Rasterfahndung nicht zwingend einem Richter zu übertragen sei. - Das heißt doch nicht, dass die Anordnungsbefugnis einer Behörde übertragen werden soll oder gar muss.
Insofern ist es unser gutes Recht, bei unserer Auffassung zu bleiben, dass der Richtervorbehalt Sinn macht. Und bei allem Respekt vor Fachministerkonferenzen - wir haben mit der KMK und dem 13. Schuljahr einschlägige Erfahrungen - werden wir uns von der Innenministerkonferenz nicht sagen lassen, ob Gewaltenteilung, ob der Richtervorbehalt im konkreten Fall Sinn macht oder nicht. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Von den Fraktionen der CDU und der SPD ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Ich lasse darüber zusammen abstimmen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist zweifellos die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag über die Förderung gemeinnütziger Vorhaben des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland zugestimmt werden. Hierfür sollen bundesweit in den Jahren 2002 bis 2006 Erträge aus den von den Lottogesellschaften der Länder veranstalteten OddsetWetten bereitgestellt werden.
Geplant sind im Zusammenhang mit der WM insbesondere Familiensporttage, Maßnahmen zur Talentförderung, kulturelle Rahmenprogramme sowie völkerverbindende Projekte und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports. Diese Veranstaltungen sollen auch außerhalb der unmittelbaren Austragungsorte der WM stattfinden.
Magdeburg und Halle sind bekanntlich keine Austragungsorte. Dies sind gute Gründe für die Ratifizierung des Staatsvertrages, der bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode von den Regierungschefs der Länder in Aussicht gestellt und vor ungefähr vier Wochen von unserem Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass hierdurch keine Mehrbelastung für den Landeshaushalt entsteht. Der DFB soll nach dem Staatsvertrag 12 v. H. des Betrages der jährlichen Wetteinsätze aus Oddset-Wetten erhalten, der das Jahresergebnis 2001 - in Sachsen-Anhalt waren dies 8,07 Millionen € - übersteigt. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen Verteilung der gesamten Konzessionsabgabe für gemeinnützige Zwecke. Es ändert sich lediglich der Verteilungsschlüssel, sofern die Einnahmen bei den Oddset-Wetten das Ergebnis des Jahres 2001 übersteigen.
Aufgrund dieser Änderung des Verteilungsschlüssels muss im Zuge der Ratifizierung des Staatsvertrages das Lotto-Toto-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt angepasst werden. Meine Damen und Herren! Darum geht es bei dieser Gesetzesvorlage. Ich hoffe, dass der vorliegende Gesetzentwurf Ihre Zustimmung findet. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Möchte jemand dazu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung.