Protocol of the Session on November 11, 2004

Vielen Dank, Herr Kasten. - Gerade eben noch rechtzeitig eingetroffen, kann Frau Ministerin Wernicke die Antwort geben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Ministerin Frau Wernicke ist außer Atem - Hei- terkeit bei allen Fraktionen - Herr Kühn, SPD: Erst mal Luft holen!)

Die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten beantworte ich wie folgt:

Bei Stellenbesetzungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung ist das Prinzip der Bestenauslese zu beachten, das heißt, Auswahlentscheidungen sind gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ausschließlich unter Zugrundelegung der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen. Nur wenn mehrere Bewerber die vorgenannten Kriterien in gleicher Art erfüllen, darf der Dienstherr so genannte Hilfskriterien anwenden, die jedoch im Vorfeld festzulegen sind. Einem wie auch immer gearteten Bestandsschutz bzw. internationalen Standard kommt insoweit keine eigenständige Bedeutung zu.

Die dargestellten Grundsätze werden bei allen Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen der Zusammenführung der Nationalparke Harz und Hochharz angewandt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu 1: Auch die Auswahl des Leiters des Nationalparks Hochharz erfolgte nach dem üblichen Vorgehen bei einer Personalauswahl. Die hohen Ansprüche, die wir an den Leiter stellen, wurden nach Abstimmung mit Niedersachsen in einem Anforderungsprofil zusammengeführt, das Grundlage für die Anforderungen im Ausschreibungstext und für die Gesprächsführung war. Das Anforderungsprofil wurde mit Daten aus den Bewerbungsunterlagen und mit Eindrücken aus dem Personalgespräch untersetzt, sodass die Entscheidung über die Besetzung auf der Grundlage der bisherigen beruflichen Leistungen, der persönlichen Fähigkeiten und der Entwicklungsmöglichkeiten getroffen werden konnte.

Die Finanzierung der gesamten gemeinsamen Dienststelle ergibt sich aus dem Staatsvertrag. Darin ist in § 2 für den Leiter des Nationalparks festgelegt, dass die Kosten im Verhältnis 1 - Sachsen-Anhalt - zu 1,8 - Niedersachsen - getragen werden. Die Verhältniszahl ergibt sich aus einer Gesamtschau von Fläche und Personalbestand.

Die Dienstbefugnis ergibt sich ebenfalls aus § 2 des Staatsvertrages in Verbindung mit den personalrechtlichen Befugnissen des jeweiligen Landes.

Zu 2: Für die Auswahl des stellvertretenden Leiters des Nationalparks Harz und für den Leiter Öffentlichkeitsarbeit gilt das für den Leiter des Nationalparks dargestellte Verfahren ebenfalls. Die Stellen sind Beamten und Angestellten gleichermaßen zugänglich.

Ich will gern den zuständigen Ausschuss über den weiteren Fortgang informieren. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Zusatzfragen werden nicht gewünscht.

Damit kommen wir zur Frage 2. Die Frage stellt die Abgeordnete Frau Dr. Rosemarie Hein. Es geht um die Beschulung ausländischer Kinder. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Schulbehörden darauf orientieren, ausländische Kinder, die in Sachsen-Anhalt die Schule besuchen, möglichst örtlich konzentriert zu beschulen?

2. Wenn ja, in welcher Form haben die Schulbehörden das geregelt und wie empfehlen sie zu verfahren, wenn im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung eine Schule aufgehoben werden soll, an der ausländische Schülerinnen und Schüler konzentriert sind?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Professor Dr. Olbertz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Hein beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass der Runderlass des Kultusministeriums vom 26. Juli 2001 zur Beschulung von Kindern deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländischer Bürgerinnen und Bürger - so heißt er - verschiedene Fördermaßnahmen zur Intensivierung der Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorsieht. Dazu zählt auch, Vorbereitungsgruppen und Vorbereitungsklassen zu bilden. Die Mindestschülerzahl beträgt für Vorbereitungsgruppen acht und für Vorbereitungsklassen 15 Schülerinnen und Schüler. Dort, wo diese Mindestschülerzahlen nicht erreicht werden, sollen solche Gruppen und Klassen schulübergreifend eingerichtet werden.

Häufig ergibt sich eine Zusammenfassung von Ausländer- bzw. von Aussiedlerkindern von selbst, beispielsweise dort, wo die betroffenen Schülerinnen und Schüler in einem bestimmten Stadtteil wohnen. Für eine örtliche schulübergreifende Zusammenfassung kann auch sprechen, dass an einer Schule erfahrene und qualifizierte Lehrkräfte insbesondere für diese Aufgaben zur Verfügung stehen.

Von den insgesamt 2 802 Schülerinnen und Schülern, also Ausländer- bzw. Aussiedlerkindern, waren 433 im Jahr 2003/2004 in 37 Vorbereitungsgruppen und 130 in sieben Vorbereitungsklassen eingeschult. 2 239 Schülerinnen und Schüler, also die Mehrzahl, wurden integrativ in regulären Klassen beschult.

Vorbereitungsklassen und -gruppen sollen gezielte Fördermaßnahmen ermöglichen, ohne die Integration der Schülerinnen und Schüler zu beeinträchtigen. Es ist auch wichtig, die Kinder konzentriert und gesondert in den Gebrauch der deutschen Muttersprache in Wort und Schrift einzuführen, weil diese Art der Sprachförderung sogar die Voraussetzung für einen gelingenden integrativen Unterricht ist, der sich ja daran anschließt.

Vorbereitungsklassen und -gruppen sollen genau dies ermöglichen. Auch bei den Vorbereitungsklassen sollten die Möglichkeiten genutzt werden, dass in nicht sprachbetonten Fächern, zum Beispiel in Mathematik, in Sport oder in Kunst, ein gemeinsamer Unterricht mit deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern stattfindet. Denkbar ist auch ein intensiverer Deutschunterricht zu Beginn eines Schuljahres und mehr gemeinsamer Unterricht danach; denn auch Integration funktioniert, wie gesagt, nur, wenn eine Basis vorhanden ist. Außerdem sollten die Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht länger als ein Jahr in solchen Vorbereitungsgruppen oder -klassen unterrichtet werden.

Zu Frage 2: Wie bereits erwähnt, werden die meisten anspruchsberechtigten Kinder von Ausländerinnen und Ausländern bzw. Aussiedlern integrativ in regulären Klassen unterrichtet. Von einem regelrechten Profil kann man aber nicht sprechen. Grundsätzlich geben Schulen bei einer Schließung oder Fusion ihr eigenes Profil der rechtsnachfolgenden Schule weiter. Die günstigen Voraussetzungen, insbesondere die zusätzlichen Lehrerwochenstunden etwa für solche Vorbereitungsgruppen oder -klassen, bleiben in solchen Fällen grundsätzlich erhalten.

Richtlinien für die Schulbehörden, dass und wie sie die Schulen bei Fusionen begleiten, sind erarbeitet worden. Wir werden die Anfrage gleichwohl zum Anlass nehmen, Schulbehörden eigens auf die spezielle Problematik der Beschulung von Ausländer- und Aussiedlerkindern hinzuweisen und die Frage noch einmal in Bezug auf den

Umgang mit Schulprofilen aufzuwerfen, wobei es, wie gesagt, spezielle Schulprofile zur Integration von ausländischen Kindern nicht gibt. Wenn es ein solches Schulprofil gäbe, wäre das ein Schulprofil, über das man streiten müsste. Die Aufgabe muss in eine andere Schule mitwandern, wenn es durch Schließung zu einer Fusion kommt. - Vielen Dank

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. Zusatzfragen werden nicht gewünscht. - Damit ist die Frage 2 beantwortet. Die Fragestunde und damit Tagesordnungspunkt 7 ist abgeschlossen.

Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, gebe ich dem Abgeordneten Herrn Scheurell von der CDUFraktion für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 68 der Geschäftsordnung drei Minuten Zeit. Bitte, Herr Scheurell.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe Ihnen eine persönliche Erklärung und Mitteilung zu machen. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich heute vor dem Amtsgericht Wittenberg wegen des Straftatbestandes des Diebstahls eines geringwertigen Wirtschaftsgutes für schuldig befunden wurde. Ich habe mir nichts strafrechtlich Relevantes vorzuwerfen. Ich möchte Ihnen, allen Abgeordneten aller Fraktionen, danken, die sich während der Zeit des Ermittlungsverfahrens gegen mich mir gegenüber sehr kollegial und sehr aufmunternd, ja sogar bestärkend in der Art und Weise, wie ich mit diesem Vorwurf umgehe, verhalten haben.

Es ist so, dass heute vor Gericht zweifelsfrei bewiesen wurde, dass ich einen gleichen Gegenstand mit in den Markt genommen habe und die Inventur ergeben hat, dass ein Gegenstand gleicher Qualität, Form und Güte zu viel im Bestand war. Dennoch wurde ich für schuldig befunden. Mir hat ein Irrtum zum Nachteil gereicht, und zwar der Irrtum dessen, ob ich nun den gleichen, mitgebrachten oder einen anderen, mir nicht gehörenden Multifunktionsbauschlüssel an mich genommen und mitgenommen habe.

Ich habe keinen Wert darauf gelegt, eine solche Schlüsselposition in unserem Bundesland einzunehmen. Mein Rechtsbeistand und ich haben uns dahin gehend beraten, dass ich gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen werde. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das war eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung.

Wir fahren jetzt mit der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks „Harz“ und des Nationalparks „Hochharz“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1800

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 4/1853

Ich bitte Herrn Hacke, als Berichterstatter des Ausschusses für Umwelt das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz ist in der 45. Sitzung des Landtages am 16. September 2004 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.

Die erste Beratung im Umweltausschuss fand in der 33. Sitzung am 29. September 2004 statt. Während der Beratung wurde seitens der Landesregierung darauf hingewiesen, dass sowohl die Präambel des niedersächsischen Gesetzentwurfs als auch die des Gesetzentwurfs des Landes Sachsen-Anhalt die Zielstellung enthielten, beide Nationalparke zusammenzuführen.

Zur Verwirklichung dieses Ziels hatten die Landesregierungen in einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 11. Mai 2004 den Staatsvertrag zur Zusammenführung und das damit verbundene Zustimmungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, künftig die natürlichen und naturraumnahen Lebensräume des Harzes mit ihren typischen Lebensgemeinschaften in den bestehenden Nationalparks abzustimmen, zu schützen und weiterzuentwickeln.

Die Landesregierung erklärte weiterhin, mit dem Staatsvertrag werde ein einheitlicher Name, ein gemeinsamer Sitz sowie eine einheitliche Leitung und Öffentlichkeitsarbeit festgelegt. Der nächste Schritt werde die Angleichung der Nationalparkgesetze in beiden Bundesländern sein.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die vorliegende Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse und empfahl darin, den Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz einschließlich der vorgenommenen redaktionellen Änderungen anzunehmen.

Die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Umweltausschusses an. Die Abstimmung über die abschließende Beschlussempfehlung fand in der 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 21. Oktober 2004 statt.

Der Ausschuss für Umwelt stimmte im Einvernehmen mit den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen dem geänderten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz mit 9 : 0 : 1 Stimmen zu. Ich bitte das

Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hacke. - Nun folgt die Debatte der Fraktionen. Zunächst spricht für die SPD-Fraktion Herr Oleikiewitz.