Darüber hinaus fördert insbesondere der Bund Projekte, die eine Eingliederung der Spätaussiedler in die deutsche Gesellschaft erleichtern sollen. In diese Projekte sind oft auch Kommunen und Land aktiv eingebunden. Ein Beispiel für diese Zusammenarbeit ist ein erfolgreiches Modellprojekt im Landkreis Bitterfeld, wo Bund, Arbeitsverwaltung, Land und Kommune zusammengewirkt haben und durch den Abschluss von Eingliederungsverträgen mit den Spätaussiedlern beispielsweise überdurchschnittliche Erfolge bei der Vermittlung in Arbeit erzielt werden konnten.
Zwischenzeitlich konnte auch die in der Antwort der Landesregierung angekündigte Richtlinie zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern im Lande Sachsen-Anhalt in Kraft treten. In enger Kooperation mit Bund und Kommunen soll versucht werden, mit dem Modellprojekt in Bitterfeld vergleichbare Maßnahmen zur Integration im Land durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Fragen konnten nicht in der von der Fragestellerin gewünschten Tiefe beantwortet werden. Das liegt zum einen in der Tatsache begründet, dass Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und als solche in aller Regel statistisch nicht gesondert erfasst werden. So liegen beispielsweise statistisch belastbare Erkenntnisse über eine erhöhte Kriminalität von Spätaussiedlern nicht vor. Aufgrund fehlender Daten können auch keine Angaben zur Höhe der Arbeitslosenquote bei Spätaussiedlern gemacht werden. Zwar ist zum Beispiel aus der Integrationsarbeit bekannt, dass viele Spätaussiedler große Probleme haben, Arbeit zu finden. Es ist aber aufgrund des mangelnden Datenmaterials nicht möglich, ihre Situation mit der der übrigen Bevölkerung verlässlich zu vergleichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Eingliederung der Spätaussiedler durch zahlreiche Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen gefördert wird und es auch zahlreiche ermutigende Beispiele einer gelungenen beruflichen und gesellschaftlichen Integration gibt. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass trotz dieser Bemühungen Tendenzen zur Abkapselung bei Spätaussiedlern nicht gänzlich zu leugnen sind.
Die mit der Integration verbundenen Herausforderungen ändern sich laufend, bedingt zum Beispiel durch die gewandelte Zusammensetzung der Spätaussiedlergruppen. Diese Änderungen erfordern eine stetige Anpassung der Integrationsangebote. Trotz weiteren Handlungsbedarfs arbeitet das Land aber in engen finanziellen Grenzen. Die Landesregierung wird nicht nur ihre eigenen Anstrengungen fortsetzen, sondern auch weiterhin darauf hinwirken, dass der Bund seine Fördermaßnahmen in dem bisherigen Umfang aufrechterhält.
Nur durch eine enge Kooperation und Vernetzung aller Angebote der öffentlichen Hand, der Kirchen und Wohlfahrtsverbände ist auch in Zukunft eine effektive Integration der Spätaussiedler in die deutsche Gesellschaft möglich. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Nun kommt die Debatte der Fraktionen. Die Redezeiten sind Ihnen bekannt. Wir beginnen mit der FDP-Fraktion. Ich erteile Herrn Kosmehl das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die sich die Mühe gemacht haben, den Komplex der Spätaussiedlerproblematik dezidiert zu zerlegen. Dieser Dank gilt zuallererst und hauptsächlich der CDUFraktion im Sächsischen Landtag. Ihre Große Anfrage im Sächsischen Landtag vom Herbst 2003 - Drucksache 3/8697 - hat diese Thematik aufgeworfen und in einigen Bereichen mit noch detaillierteren Fragen, als es die Große Anfrage der PDS nun nachvollzieht, angereichert.
Ich will aber auch der PDS-Fraktion dafür danken, dass sie zumindest mit den letzten sechs Fragen ihrer Großen Anfrage auf aktuellere Entwicklungen eingegangen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Aussprache zu einer Großen Anfrage kann immer nur der Beginn einer parlamentarischen Befassung sein. Schlüsse, die die Antworten auf beide Große Anfragen nahe legen, werden in den nächsten Monaten von den Fraktionen aus zu ziehen sein. So will ich die heutige Aussprache zum Anlass nehmen, aus der Sicht der FDP-Fraktion wenige Fragestellungen anzureißen.
Sachsen-Anhalt hat seit 1991 bis zum 31. Dezember 2003 rund 68 000 Spätaussiedler aufgenommen. Im Bundesvergleich mit etwa zwei Millionen Spätaussiedlern fällt der Anteil unseres Landes zahlenmäßig gering aus. Dieser Anteil wird zukünftig weiter sinken, verzeichnen wir doch in Deutschland sinkende Aufnahmezahlen von Ausländern insgesamt, aber eben auch im Bereich der Spätaussiedler.
Ein besonderes Augenmerk wird zukünftig auf die Integration von zuwandernden Ausländern und Spätaussiedlern, aber auch von bereits hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern bzw. Spätaussiedlern zu richten sein. Trotz der sinkenden Summe in diesem Bereich erhöht sich nach unserer Ansicht der Bedarf an Integrationsleistungen. Das Zahlenverhältnis - Herr Kollege Gärtner hat darauf hingewiesen - von Spätaussiedlern mit dem Status eines Deutschen und ausländischen Ehegatten, Abkömmlingen und sonstigen Familienangehörigen hat sich in den letzten Jahren komplett umgekehrt.
Auf Initiative der FDP wurden im Zuge der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz erstmals Regelungen zu Integrationsmaßnahmen in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen. Diese Regelungen, die die Integrationsförderung auf eine neue Grundlage stellen, stellen zu Recht ein Kernstück des Zuwanderungsrechtes dar.
Demnach erhalten ab dem 1. Januar 2005 alle Neuzuwanderer, gleich ob Ausländer oder ausländische Angehörige von Spätaussiedlern, erstmals einen Anspruch auf ein staatliches Grundangebot zur Integration. Diesem Anspruch steht aber auch eine Pflicht zur Teilnahme gegenüber, wenn nicht einmal einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind. Zudem ist vorgesehen, dass Ausländer, die bereits in Deutschland leben, zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gärtner, in diesem Punkt liegen wir deutlich auseinander: Kultur soll man nicht verschweigen, wenn man in ein neues Land kommt; aber das Zurückziehen auf die kulturelle Identität der Zuwanderer ist und darf kein Argument gegen sprachliche Integration in die Gesellschaft
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Arbeit der fünf Begegnungsstätten mit Jugendclubcharakter in Sachsen-Anhalt, deren Angebote auf jugendliche Spätaussiedler zugeschnitten sind und neben der Arbeit an den Schulen an einem sehr wichtigen Punkt ansetzen. Es gilt aber, nicht nur den in Deutschland lebenden Spätaussiedlern die Integration zu erleichtern, sondern auch den zurzeit im Ausland lebenden Betroffenen die Lebensbedingungen dort zu erleichtern. Deutsche Minderheiten in den Ländern Osteuropas müssen Chancen auch in ihrer derzeitigen Umgebung erkennen und ergreifen können, eine Umgebung, die heute für die meisten ihre Heimat ist. Hier gilt es die Anstrengungen der Bundesregierung weiter zu konzentrieren und zu effektivieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen. Einige Fragen der Großen Anfrage der PDS-Fraktion konnten aufgrund statistischer Probleme nicht beantwortet werden. Das liegt zum Teil daran - worauf der Minister schon hinwies -, dass Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und daher statistisch nicht erfasst werden.
Allerdings gibt es aus der Sicht der FDP-Fraktion, Herr Minister, hier durchaus Handlungsbedarf; denn in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion im dortigen Landtag sind einige Statistiken mehr enthalten, als sie hier für SachsenAnhalt geführt werden. Hier sollte meines Erachtens im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland versucht werden, eine einheitliche Linie zu finden; denn die Statistiken geben durchaus interessante Aufschlüsse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie eingangs angesprochen, kann eine solche Debatte heute nur der Aufgalopp - so will es einmal nennen - zu einer Diskussion über die Problematik sein. Wir werden in den nächsten Monaten, vielleicht Jahren immer wieder mit dieser Problematik befasst werden und wir werden unsere Schlüsse aus beiden Großen Anfragen ziehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun erteile ich Herrn Rothe für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kosmehl, gestatten Sie mir einen Satz zu Ihrer Eingangsbemerkung. Aus Ihnen spricht der Neid auf die Opposition, die sich bei Anfragen an die Landesregierung keine Zurückhaltung auferlegen muss.
Die Große Anfrage der PDS-Fraktion gibt uns Gelegenheit, über die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu sprechen, von denen sonst wenig die Rede ist. Dabei ist in Sachsen-Anhalt, wie die Antwort der Landesregierung zeigt, in den Jahren von 1991 bis 2003 eine beachtliche Zahl von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aufgenommen worden. Herr Gärtner und der Herr Minister haben die Zahlen bereits genannt.
Auffällig ist, dass die Zahl der Spätaussiedler, die sich hier noch aufhalten, wesentlich geringer ist als die Zahl der Spätaussiedler, die in Sachsen-Anhalt aufgenommen wurden. Offenbar sind viele der hier aufgenommenen Spätaussiedler nach Ablauf der dreijährigen Wohnortbindungsfrist in andere Bundesländer umgezogen, sei es wegen der Arbeitsmarksituation oder wegen familiärer Bindungen.
Der vorangegangene Umzug nach Deutschland, hauptsächlich aus Russland, ist ein tiefgreifender Einschnitt. Er wird gerade von Heranwachsenden häufig als belastend empfunden; die Antwort auf die Große Anfrage benennt die Probleme sehr konkret. Alte Menschen wiederum leiden darunter, wenn der Nachzug der jüngeren Familienangehörigen nicht oder nur teilweise gelingt.
Mir ist aus Aschersleben ein älteres Ehepaar bekannt, dessen Tochter bis zur Ausreise in dessen Haus wohnte, aber nicht mit ausreisen durfte, weil bei ihr ein Ausschlusstatbestand des § 5 des Bundesvertriebenengesetzes bejaht wurde. Dabei ging es um eine hauptberufliche Komsomoltätigkeit, die vom Bundesverwaltungsamt als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Systems bedeutsam gewertet wurde. Das ist ein Hinweis darauf, dass wir es wieder einmal mit Vergangenheit zu tun haben.
Das Bundesvertriebenengesetz, das in seiner ersten Fassung im Jahr 1953 ausgefertigt worden ist, geht von Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit aus. Solche Benachteiligungen hat es tatsächlich gegeben, nicht zuletzt wegen des von Deutschland, aber eben nicht von den Russlanddeutschen entfesselten Weltkrieges. Man wollte im Jahr 1953 den Deutschstämmigen sicherlich auch die Chance geben, aus dem kommunistischen System herauszukommen. Der Bundesgesetzgeber ist nicht auf die Idee gekommen, etwa den Nachfahren deutscher Einwanderer in den Vereinigten Staaten ein Heimkehrrecht einzuräumen.
Mit dem Ende des kommunistischen Systems in Russland und den anderen GUS-Staaten ist diese doppelte Motivation für eine privilegierte Zuwanderung der Russlanddeutschen weitgehend entfallen. Deshalb dürfen wir uns aber nicht abschotten. Es ist richtig, die Kontingente für diesen besonderen Weg nach Deutschland zu reduzieren und stärker auf ein allgemeines Zuwanderungskonzept zu setzen. Dass Zuwanderung stattfindet und sein muss, ist seit der Berichterstattung der SüssmuthKommission und, ich denke, spätestens seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Deutschen Bundestag anerkannt.
Entscheidende Voraussetzung für das Gelingen von Integration ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Dieses Erfordernis ist in den zurückliegenden Jahren nicht hinreichend beachtet worden. Das Zuwanderungsgesetz des Bundes bewirkt an dieser Stelle eine grundlegende Neuorientierung. Für Spätaussiedler wie für andere, die rechtmäßig in unser Land kommen, werden Sprachkurse angeboten, und die Bemühungen um den Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse werden den Betroffenen auch abverlangt.
Herr Kosmehl, diesbezüglich schließe ich mich Ihrem Diktum an. Sie sagten, auch eine offene Gesellschaft braucht eine gemeinsame Sprache. Das ist in der Tat
In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion spiegelt sich der Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz wider. Damit ist eine Basis für eine Verbesserung der Integrationsarbeit geschaffen worden. Ich bin mit Herrn Gärtner der Auffassung, dass wir uns im Innenausschuss, in dem wir schon einmal vorberatend über die in der Entstehung befindliche Integrationsrichtlinie des Landes beraten haben, mit der fertigen Richtlinie wieder befassen sollten.
Meine Damen und Herren! Zuwanderung nach SachsenAnhalt ist angesichts einer ungünstigen demografischen Entwicklung bei uns sinnvoll, wenn und soweit die Integration gelingt. Im Übrigen geht es aber auch darum, dass wir den Menschen dort, wo sie wohnen, eine Perspektive aufzeigen, dass wir uns um die Situation in den Herkunftsländern kümmern. Das ist ein Thema der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, die auf Bundesebene geleistet wird.
Dazu gehören aber auch Aktivitäten auf der Landes- und auf der kommunalen Ebene. Ich erwähne beispielsweise die Partnerschaft zwischen den Städten Ufa in Baschkortostan und Halle an der Saale. Ich wünsche mir, dass solche bestehenden Partnerschaften mit Leben erfüllt und neue Partnerschaften mit unseren osteuropäischen Nachbarn begründet werden. Ich freue mich, dass durch die Zuwanderung aus Osteuropa Sachsen-Anhalt bereichert wird, und zwar nicht nur hinsichtlich der Einwohnerzahl.
Gestern hat Herr Professor Spotka anlässlich einer Ausstellungseröffnung im Foyer des Landtagsgebäudes festgestellt: Es gibt wieder jüdisches Leben in SachsenAnhalt. Der neue Landesrabbiner hat nach der Eröffnung durch den Landtagspräsidenten berichtet, dass die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt inzwischen über 2 000 Seelen in drei jüdischen Gemeinden zählt. Daran haben die Spätaussiedler ihren Anteil. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine Zwischenbemerkung, weil Sie das angesprochen haben. Also: Der Neid hält sich bei mir in Grenzen. Ich fände es aber ehrlicher, dass man, wenn man schon abschreibt, zumindest auch irgendwo einmal offen legt, dass man abgeschrieben hat. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, wenn wir Abgeordnete von Zeit zu Zeit insbesondere über die Lebensbedingungen und den Integrationsstand von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern informiert werden. Insofern begrüßt die CDU-Fraktion die Große Anfrage grundsätzlich; denn sie trägt dazu bei, das Problembewusstsein hinsichtlich dieser Personengruppen zu aktualisieren und damit zu schärfen.
Auch im Zeitraum von 1991 bis 2003 ist - darauf hat der Innenminister schon hingewiesen - eine nicht unerhebliche Anzahl von Spätaussiedlern nach Sachsen-Anhalt eingereist. Klar ist aber auch, dass die Gesamtzahl der einreisenden Spätaussiedler seit Jahren abnimmt, was wiederum vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung spezieller Fortbildungsangebote zu einigen Problemen führt.
Um die Menschen, die in unser Land gekommen sind, müssen wir uns aber vor allem auch in unserem eigenen Interesse kümmern; denn vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der seit Jahren in unserem Bundesland zu beobachtenden Abwanderung sowie dem sich auch heute schon zeigenden Fachkräftemangel wird deutlich, dass eine zügige Integration und Ausbildung der Spätaussiedler im ureigensten Interesse unseres Landes ist. Hierfür etwas zu tun zahlt sich daher aus.
Wie aber lässt sich die Integration am effektivsten betreiben? - Für die CDU-Fraktion steht unumstößlich fest: Den Schlüssel zu einer wirksamen Integration stellt die Sprache dar. Nur so können die Spätaussiedler ein Teil unseres Gemeinwesens werden und damit an unserem gesellschaftlichen Leben partizipieren.
Daneben ist es aber auch Aufgabe der gesamten Gesellschaft, auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen dort Hilfestellungen anzubieten, wo sie erforderlich sind. Dabei kommt es nicht nur auf materielle Werte an. Genauso wichtig ist es, dass wir unseren neuen Mitbürgern mit Freundschaft und Verständnis begegnen.