Herr Präsident, damit bin ich eigentlich schon am Ende meiner Rede. Ich möchte nur noch einen Satz von gestern wiederholen. Ich kann es mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen, dass wir aus dem Stand in der Lage sind, 27 Millionen € zusätzlich aus diesem Haushalt zu erwirtschaften. Ich denke, wer dieses jetzt zur ersten Lesung schon als sein Ziel proklamiert, der kennt die Enge des Haushaltes nicht. Wenn wir bei der zweiten Lesung noch „Luft“ haben, dann, denke ich, werden wir uns über die eine oder andere Frage noch unterhalten können. Ich sehe diese Luft jetzt nicht. Ich denke, das ist auch ein Gebot der Ehrlichkeit.
Herr Scharf, Sie haben das unerwartete Glück, dass sich eine weitere Zwischenfrage auftut. Sind Sie bereit, auch diese zu beantworten?
Sie haben auf ein vorliegendes Handlungskonzept verwiesen, was die Personalfragen betrifft. Könnten Sie es uns zur Verfügung stellen? Es ist uns bisher nicht bekannt. Wo können wir es denn nachlesen?
Frau Dr. Paschke, Sie haben fast so gefragt, wie ich jahrelang gefragt habe. Sie wissen doch selbst, dass wir Handlungskonzepte der Landesregierung bezüglich der Personalentwicklungen haben. Wir haben eine umfangreiche Darstellung im Vorwort des Haushaltsplanes. Als Opposition hatten wir das gute Recht, nachzufragen, zu löchern und zu fragen: Wo geht die Reise hin?
Ich denke einmal, im Großen und Ganzen hat diese Landesregierung gezeigt, dass sie ein strukturiertes Personalabbaukonzept hat, dass sie die Personalkörper im Lande Sachsen-Anhalt planmäßig umbaut und dass wir - wir pflügen ja die ganze Verwaltung um - dabei regelmäßig zu höheren Personalabbauraten kommen, als es der Vorgängerregierung durch natürliche Fluktuation gelungen ist.
Dabei muss man auch einmal unterscheiden: Aus fiskalischen Gründen sind wir genötigt, den Personalabbau voranzutreiben. Wir müssen aber stets berücksichtigen: Hinter jedem Abbau steht ein persönliches Schicksal.
Deshalb sind wir auch gezwungen - ich möchte auch sagen: wir haben die verdammte Pflicht -, überall dort, wo es möglich ist, durch sozialverträgliche Lösungen - dazu gehört auch die Regelung, die die Landesregierung geschaffen hat - zu versuchen, diesen Prozess so zu steuern, dass er auch menschlich verantwortbar bleibt. Da müssen wir durch. Es wird auch zukünftig ein schwieriger Weg sein, diesbezüglich einen sauberen Pfad zu finden.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Herr Abgeordneter Rothe, jetzt haben Sie die Möglichkeit, für die SPD-Fraktion den Debattenbeitrag zu halten. Bitte sehr, Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Herr Minister Paqué vor einem Jahr, am 18. September 2003, für die Landesregierung den Entwurf eines Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes einbrachte, hat er uns dieses Gesetz nicht als Eintagsfliege vorgestellt. Als dann in diesem Sommer die Streichungspläne der Landesregierung beim Weihnachtsgeld bekannt wurden, da haben wir als Opposition der Landesregierung einen Mangel an Berechenbarkeit vorgeworfen.
Der in Punkt 1 des PDS-Antrages formulierten Missbilligung ist also zuzustimmen. Sie sollte auf die illustre
Ein solcher rechtswidriger Erlass ist zurückzunehmen. Frau Dr. Paschke hat daraus zitiert. Die Formulierung, „abweichend von dieser gesetzlichen Grundlage“ wird jetzt Trennungsgeld gewährt, ist doch als eine einem Geständnis gleichkommende Einlassung zu werten. Im Grunde müsste man das disziplinarrechtlich ahnden.
Als Innenpolitiker habe ich Ende Juli, als die neuerlichen Kürzungsabsichten der Landesregierung bekannt wurden, mit dem Vorschlag reagiert, das Weihnachtsgeld einheitlich auf 950 € festzusetzen. Damit würde den Beamten der unteren Besoldungsgruppen keine weitere Kürzung zugemutet. Mit diesem Vorschlag wollte ich den haushaltspolitischen Zwängen und zugleich der Forderung nach sozialer Ausgewogenheit Rechnung tragen.
Mittlerweile kennen wir den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2005 und 2006 mit dem entgegen den Ankündigungen der Landesregierung weiterhin völlig unakzeptablen Niveau der Nettokreditaufnahme, das zusätzliche Einsparmaßnahmen erforderlich macht.
Der Begründung zum Haushaltsbegleitgesetz zufolge ergeben sich durch die Streichung bzw. durch die Reduzierung des Weihnachtsgeldes ab dem Haushaltsjahr 2005 Minderausgaben für das Land in Höhe von 28 Millionen €, im kommunalen Bereich in Höhe von ca. 5,6 Millionen €.
Vor diesem Hintergrund kann aus meiner Sicht der unter dem zweiten Punkt des PDS-Antrages gestellten Forderung, die Veranschlagung von Sonderzahlungen im Haushaltsplan der Ende 2003 beschlossenen Rechtsgrundlage anzupassen, leider nicht gefolgt werden.
Herr Böhmer und Herr Paqué haben - das ist für mich durchaus nachvollziehbar - eine Vergleichsrechnung zwischen den Beamten und den Angestellten im Landesdienst aufgemacht. Während Letzteren durch den Beschäftigungssicherungstarifvertrag ein Gehaltsverzicht in Höhe von 5 % des Jahreseinkommens abverlangt wird, haben die Beamten noch keinen vergleichbaren Konsolidierungsbeitrag geleistet.
Der finanzielle Spielraum für einen angemessenen Sockelbetrag beim Weihnachtsgeld wäre allerdings größer - damit komme ich zum dritten Punkt des PDS-Antrags -, wenn die rechtswidrigen Zahlungen von Trennungsgeld ohne Umzugsbereitschaft eingestellt würden, statt dass der Landtag sie gesetzlich legitimiert.
Ein Verzicht auf diese Zahlungen würde bereits ein deutliches Aufstocken des von der Landesregierung vorgeschlagenen Weihnachtsgeldes in Höhe von 120 € für die Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 ermöglichen. 120 € für 6 755 Beamte - das entnehme ich der Stellenübersicht - macht 810 600 €. Man könnte diesen Betrag in Höhe von 120 € pro Beamten sogar verdreifachen, wenn man nur das rechtswidrig gezahlte Trennungsgeld streicht, also den dortigen Ansatz von jährlich 2,1 Millionen € um 1,6 Millionen € verringert.
Die Frage, inwieweit Einschnitte bei den Sonderzahlungen erforderlich sind, werden wir als SPD-Fraktion am 28. September 2004 erörtern. Wir werden uns dann positionieren. Wir haben ja den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in mehreren Lieferungen gerade erst bekommen. Wir machen uns die Entscheidungsfindung nicht leicht, weil wir wissen, dass solche Einschnitte für viele Betroffene schmerzlich sind.
Lassen Sie mich zum vierten Punkt des PDS-Antrages kommen, dem zufolge der Landtag erst auf der Grundlage eines von der Landesregierung vorzustellenden Leitbildes „Öffentlicher Dienst in Sachsen-Anhalt“ erneute Änderungen im Bezahlungssystem beschließen soll. Was könnte in einem solchen Leitbild stehen?
„Nur dort, wo wichtige staatliche Hoheitsaufgaben und Schutzfunktionen zu erfüllen sind, sollten Beamte eingesetzt werden.“
An dieser Stelle vermisse ich die Zustimmung der CDUFraktion. Die SPD und die PDS signalisieren, dass sie das tragen. Das war ein Böhmer-Zitat, meine Damen und Herren, aus der „Magdeburger Volksstimme“ vom 29. Juli 2004.
Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Krimhild Fischer, hat diese Äußerung begrüßt und gefordert,
die Landesregierung solle die Verbeamtung der Lehrer unverzüglich stoppen. Dann haben wir in das Regierungslager hineingehorcht, wie es antworten wird. Die Antwort ist dann in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 17. August nachzulesen. Darin heißt es:
„In Halle sind gestern erstmals Lehrer und zukünftige Pädagogen Sachsen-Anhalts öffentlich vereidigt worden. Vor dem Eid auf die Landesverfassung war 148 Lehramtsanwärtern und Referendaren die Berufungsurkunde überreicht worden.“
Übrigens, als es um die Abschaffung des 6. Januar als Feiertag ging, Herr Scharf, da gab es in den Reihen der Opposition von Herrn Bullerjahn bis zu Frau Dr. Paschke mehr Bekenner als im Regierungslager. Das ist Ihr Problem.
Bei der offenkundigen Orientierungslosigkeit des Regierungslagers können wir Veränderungen im Bezahlungssystem nicht davon abhängig machen, dass die Landesregierung ein Leitbild vorlegt. Das wäre eine besonders raffinierte Form der Besitzstandswahrung, Frau Dr. Paschke.
Deshalb beantrage ich namens der SPD-Fraktion, den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion in die Ausschüsse zu überweisen, federführend in den Ausschuss für Finanzen und mitberatend in den Ausschuss für Inneres. Falls das keine Mehrheit findet, werden wir uns aus den von mir genannten Gründen bei der Abstimmung enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rothe. - Für die FDPFraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.