Protocol of the Session on September 16, 2004

Wir können über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wenn niemand widerspricht, fasse ich das zusammen. Dass die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen wird, dürfte unstrittig sein, dass der Finanzausschuss federführend berät, ist vorgeschrieben, und dass der Haushalt an alle weiteren Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen wird mit Ausnahme des Petitionsausschusses und des Wahlprüfungsausschusses, dürfte auch klar sein. Ich lasse deswegen insgesamt darüber abstimmen.

Zunächst stimmen wir ab über die Überweisung des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 in der Drs. 4/1799. Wer zustimmt, den bitte ich das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind nahezu alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.

Jetzt stimmen wir noch ab über die Überweisung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2005/2006 in der Drs. 4/1788 einschließlich der Ergänzungsvorlage in dieselben Ausschüsse. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gleiches Abstimmungsverhalten. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt 1 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde - Drs. 4/1806

Es gibt nur zwei Kleine Anfragen. Ich rufe zunächst Frage 1 auf. Sie betrifft den Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung und wird von der Abgeordneten Frau von Angern gestellt. Bitte schön, fragen Sie.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gemäß § 16 KJHG LSA soll die Landesregierung in der Mitte einer Wahlperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen. Spätestens drei Monate vor der Vorlage des Berichtes im Landtag ist der Bericht dem Landesjugendhilfeausschuss vorzulegen. Aufgrund der Verzögerung sah sich der Landesjugendhilfeausschuss dazu veranlasst, den Bericht bereits zweimal, am 23. Juni, 25. August, 6. bzw. 13. Oktober, auf die Tagesordnung zu setzen bzw. verschieben zu müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der Bericht dem Landesjugendhilfeausschuss vorgelegt und wie erklärt die Landesregierung die derzeitige starke zeitliche Verzögerung des Berichts?

2. Entspricht es nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung noch den Tatsachen, dass der Bericht im Dezember dieses Jahres dem Parlament vorgelegt wird? Vergleichen Sie dazu die Drs. 4/1777 vom 1. September 2004, Beantwortung der Frage 8.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley.

Sehr geehrte Frau von Angern! Ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.

Die Landesregierung geht davon aus, dem Landesjugendhilfeausschuss den Bericht im September vorlegen zu können. Die zeitliche Verzögerung ist auf personelle Engpässe zurückzuführen.

Zu Punkt 2: Nach derzeitiger Einschätzung der Landesregierung wird der Bericht im Dezember dieses Jahres dem Parlament vorgelegt werden können.

Eine Frage? - Bitte, Frau von Angern.

Zwei Nachfragen. - § 16 KJHG LSA ist schon in der vergangenen Legislaturperiode so normiert worden. Meine Fragen gehen dahin: Wann wurde mit der Erarbeitung des Berichtes im Lande begonnen und wer war an der Erarbeitung beteiligt?

Mit der Erarbeitung des Berichtes wurde schon im vorigen Jahr begonnen. Wer alles beteiligt war, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Auf Wunsch könnten wir versuchen, das zusammenzustellen und Ihnen diese Antwort später zu geben. Ich vermute, dass der Kreis der beteiligten Personen und Institutionen sehr groß sein wird.

Vielen Dank, Herr Minister Kley.

Die Frage 2 wird von der Abgeordneten Frau Katrin Budde von der SPD-Fraktion gestellt. Es geht um eine Studie zur Optimierung der Landesförderpolitik. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung eine Studie zur Optimierung der Landesförderpolitik in Auftrag gegeben? Wenn ja, liegen Ergebnisse der Studie vor und ist die Veröffentlichung dieser Ergebnisse geplant?

2. Sofern Ergebnisse der Studie vorliegen, welche Kernaussagen sind getroffen worden und wie beabsichtigt die Landesregierung, diese Ergebnisse in ihre weiteren Entscheidungen zur Landesförderpolitik einfließen zu lassen?

Vielen Dank. - Die Antwort gibt der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Budde namens der Landesregierung wie folgt.

Die Landesregierung hat in der Tat ein Wirtschaftsforschungsinstitut beauftragt, ein Gutachten zur Optimierung der Landesförderpolitik zu erstellen. Dieses Gutachten ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Von den Ressorts wurden noch Anregungen zu einzelnen Punkten unterbreitet, die derzeit diskutiert werden. Die juristische Abnahme der Stu

die ist mithin noch nicht erfolgt. Über eine Veröffentlichung ist noch nicht entschieden. Es wäre daher nach Auffassung der Landesregierung verfrüht, bereits jetzt Inhalte des Gutachtens in den öffentlichen Raum zu tragen.

Zu Punkt 2 der Frage: Da das Gutachten noch nicht abgeschlossen ist, liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Landesregierung wird nach Vorlage des Gutachtens prüfen, inwieweit die Ergebnisse in Entscheidungen über die künftige Landesförderpolitik einfließen können.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage. - Bitte, Frau Budde, fragen Sie.

Herr Minister, würden Sie so freundlich sein und sagen, welches Institut Sie mit der Erarbeitung der Studie beauftragt haben? Vielleicht könnten Sie mir auch sagen, welcher Zeitraum für die Prüfung vorgesehen ist und wann wir mit Ergebnissen rechnen können? Das wäre sehr nett.

Zu Punkt 1: Es handelt sich um das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Halle.

Zu Punkt 2: Wir müssen im Einzelnen noch prüfen. Ich kann im Moment nicht genau sagen, welchen Zeitraum die Abstimmung mit den Ressorts - es geht dabei um fachliche Fragen der Förderpolitik - in Anspruch nehmen wird. Ich rechne damit, dass dies in den nächsten Wochen zu klären sein wird.

(Frau Budde, SPD: Noch während der Haus- haltsberatungen?)

- Ich rechne damit, dass es während der Haushaltsberatungen sein wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. - Damit ist die zweite Frage beantwortet und die Fragestunde abgeschlossen. Somit ist auch Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Kulturstiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1450

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/1696

Ich bitte den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schomburg, das Wort zu nehmen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 37. Sitzung des Landtages am 1. April 2004 federführend in den Ausschuss für Kultur und Medien und zur

Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. In seiner Sitzung am 15. April 2004 verständigte sich der Ausschuss für Kultur und Medien darauf, die Beratungen terminlich so auszurichten, dass der Gesetzentwurf im Landtag noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, am 3. Juni 2004 eine Anhörung durchzuführen.

In dieser Anhörung kamen zehn Verbände und Institutionen aus dem Bereich Kunst und Kultur mit ihren Vertreterinnen und Vertretern zu Wort. Im Anschluss an die Anhörung verabschiedete der Ausschuss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf, die dem Finanzausschuss zugeleitet und vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24. Juni 2004 einstimmig bestätigt wurde.

In den Stellungnahmen der Anzuhörenden wurde die Eröffnung einer neuen Fördermöglichkeit grundsätzlich begrüßt. Bedenken wurden vorgetragen hinsichtlich der Ausweitung der Förderung auch auf andere Bereiche außerhalb der eigentlichen Erzeugung von zeitgenössischer Kunst. Außerdem wurde vom Museumsverband und von den kommunalen Spitzenverbänden die Ausweitung der Förderung auch auf andere Bereiche gefordert. Weiterhin wurde die Zusammensetzung der fachlichen Gremien hinterfragt und Kritik am künstlerischwissenschaftlichen Beirat geäußert.

In der Sitzung am 1. Juli 2004 kamen die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien zu einer abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf zusammen und beschlossen im Wesentlichen folgende Punkte: die Einschränkung der Förderung auf das zeitgenössische Schaffen, die Öffnung der Förderung auch für Künstler von außerhalb Sachsen-Anhalts, wenn ihre Werke, ihre Produktionen in Sachsen-Anhalt erzeugt werden, die Erweiterung des Stiftungsrates um einen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, um einen Vertreter des Landkreistages und um ein Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien sowie die Einführung einer Stellvertreterregelung.

Außerdem war sich der Ausschuss darin einig, die Kulturstiftung künftig „Kunststiftung“ zu nennen, weil durch die Stiftung nicht die Kultur im weiteren Sinne, sondern die etwas enger zu fassende zeitgenössische Kunst in all ihren Sparten gefördert werden soll.

Da auch die Bundeskulturstiftung ihren Sitz in Halle nimmt, wird der Begriff „Kunststiftung“ auch sprachlich eine prägnantere Abgrenzung zwischen den beiden Institutionen vornehmen.

Der Ausschuss sprach sich dafür aus, den Sitz der zu errichtenden Stiftung in Halle anzusiedeln. Als ein Grund dafür wurde angesehen, dass sich infolge der Existenz der Bundeskulturstiftung in Halle Berührungspunkte zwischen beiden Stiftungen ergeben dürften. Außerdem sah der Ausschuss in Halle mit Blick auf die Ausstattung der Geschäftsstelle der Stiftung Möglichkeiten, diese an eine andere Landesstiftung anzuschließen.

Im Ergebnis der Beratung hatte der Ausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung für den Landtag gegeben. Am 8. Juli 2004 fand vor der 43. Sitzung des Landtags eine Sondersitzung des Ausschusses statt, die auf Bitten der Fraktion der CDU einberufen worden war, um aufgetretene Fragen im Zusammenhang mit der gemäß § 3 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Übertragung des Vermögens der Stiftung Kloster Unser Lie

ben Frauen und der Klosterbergeschen Stiftung an die Kunststiftung zu erörtern.

In der Beratung entschied sich die große Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür, die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung der Landtagssitzung abzusetzen und am 2. September 2004 eine nochmalige Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Landtag kam dem zu Beginn der Sitzung durch die Fraktion der CDU vorgetragenen Anliegen nach und nahm die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung.