Gegenstand der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung sind im Einzelnen die Ausstattung und die Organisation der Polizei, besondere Kriminalitätsfelder und polizeiliche Befugnisse sowie polizeiliche Aspekte der Verkehrssicherheit.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion ist ähnlich umfangreich ausgefallen wie bei den Großen Anfragen, die die CDU-Fraktion, damals in der Rolle der Opposition, im Jahr 2000 gestellt hat. Im Gegensatz zu damals ist das Innenministerium aber noch nicht auf die Idee gekommen, die Antwort als Broschüre zu veröffentlichen. Man wird dort wissen, warum.
Lassen Sie mich gleichwohl an dieser Stelle allen danken, die die umfangreiche Anfrage beantwortet haben, vor allem aber den vielen, vielen Angehörigen der Polizei, die für die guten Arbeitsergebnisse verantwortlich sind, die sich in den Antworten widerspiegeln.
Meine Damen und Herren! Gute Arbeitsergebnisse sind auf Dauer nur bei einer entsprechenden Personal- und Sachausstattung der Polizei möglich.
Es geht darum, wie wir das in der Vorbemerkung zur Großen Anfrage zum Ausdruck gebracht haben, dass die Substanz der Landespolizei erhalten bleibt und nicht am Ende von der Substanz gelebt werden muss.
Leider gibt es Anzeichen, Herr Minister Jeziorsky, für ein Aufzehren der Substanz der Landespolizei, auch wenn sich dies in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage nicht widerspiegelt.
Die Frage, wie sich das Budget der Polizei ab dem Jahr 2004 entwickeln wird, wird in der Antwort wie folgt behandelt:
Weiter heißt es: Gegenstand einer zielgerichteten Haushaltsmittelbewirtschaftung seien keine festgeschriebenen Einsparquoten.
Lassen Sie mich ein aktuelles Beispiel für eben dieses anführen. Ich meine die Dienstanweisung des Stendaler Polizeipräsidenten Pabst
(Oh! bei der CDU - Herr Kolze, CDU: Sie wissen doch, dass das an der Sache vorbei geschehen ist! - Herr Scharf, CDU: Olle Klamotte!)
vom 23. April 2004 zu dem Thema „Haushalt der Landespolizei - Reduzierung der Gesamtfahrleistung von Dienst-Kfz“. Mit dieser Verfügung, Herr Kolze, die kein Vierteljahr alt ist, wird den einzelnen Organisationseinheiten der Polizeidirektion detailliert vorgegeben, dass und wie sie eine prozentuale Absenkung der Fahrleistungen um 20 % zu realisieren haben. Mancher fühlt sich dabei an DDR-Zeiten erinnert: Es darf nur ein Auto raus aus dem VPKA und 20 km sind genug.
Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden konkrete Hinweise gegeben. Ich zitiere jetzt wieder den Stendaler Polizeipräsidenten. Zum Beispiel heißt es da zur Tatortarbeit:
„Bei Delikten, die einer Tatortarbeit vor Ort erkennbar nicht bedürfen, ist grundsätzlich auf eine Anzeigenaufnahme in der Dienststelle hinzuwirken.“
„Bei Bagatellunfällen, die lediglich Sachschäden zur Folge hatten und bei denen die beteiligten Fahrzeuge fahrbereit sind, ist, sofern erkennbar keine Straftat im Raum steht, grundsätzlich auf eine Unfallaufnahme in der Dienststelle hinzuwirken.“
Zum Vergleich: In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage heißt es zum selben Problem:
„Die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme ist stets erforderlich, sofern der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Ein solcher Verdacht ist auch bei Unfällen mit ‚bloßem Sachschaden’ oder ‚erkennbar geringem Personenschaden’ nicht von vornherein auszuschließen. Die hierzu erforderlichen Feststellungen können nur vor Ort erfolgen.“
„Soweit sich aus dem sich insoweit nachhaltig verändernden Präsenzaufkommen eine Erhöhung von Beschwerden bzw. die Nichteinhaltung von vereinbarten Verkehrsüberwachungszeiten unvermeidbar ergeben sollte, ist dies hinzunehmen.
Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Einschränkung der Fahrtätigkeit ihre Grenzen bei der notwendigen Erfüllung gesetzlich bestehender Aufgaben findet.“
Einige Tage später habe ich den Entwurf des Nachtragshaushalts auf den Tisch bekommen, mit dem die Landesregierung ausgerechnet bei dem Titel, der die Betriebsstoffe für Fahrzeuge enthält, eine weitere Kürzung um 600 000 € auf 7 813 300 € vornehmen wollte.
Als der Benzinmangel in der Altmark bekannt wurde, titelte am 8. Mai die Magdeburger „Volksstimme“: „Sparen am Sprit? Minister pfeift Polizeichef zurück.“
Herr Jeziorsky wird zitiert: „Die innere Sicherheit darf nicht durch finanzielle Zwänge gefährdet werden“. Alle polizeilichen Fahrten müssten stattfinden.
Die SPD-Vertreter haben in den Beratungen im Innen- und im Finanzausschuss beantragt, den Mittelansatz wiederherzustellen, der im Haushaltsplan 2004 für Verbrauchsmittel und Haltung von Fahrzeugen vorgesehen war, also die weitere Kürzung um 600 000 € durch den Nachtragshaushalt nicht vorzunehmen.
Die PDS wollte noch 400 000 € drauflegen, die Koalition die Kürzung erst nur zur Hälfte rückgängig machen. Es war von 310 000 € die Rede. Am Ende hat man den Mittelansatz wiederhergestellt, ist dem Antrag der SPDFraktion also gefolgt.
(Widerspruch bei der CDU - Herr Kosmehl, FDP: Ach, Herr Rothe! Welche Gegenfinanzierung ha- ben Sie gebracht?)
- So war es, Herr Kosmehl. Ich sage Ihnen jetzt auch, warum ich Ihnen das alles noch einmal zumute: Dass Sie einen Schritt zurückgehen und dann in zwei Tippelschritten wieder zu dem zurückkehren, was gerade noch angemessen ist - dieser Vorgang, Herr Kosmehl, ist leider symptomatisch.
hatte die Landespolizei schon in den Haushaltsverhandlungen des Kabinetts einen starken Fürsprecher.
Der ist auch schon mal ungebeten in die Staatskanzlei gefahren. Heute ist das Ministerium bei manchen Besprechungen, in denen es um wichtige Dinge geht, auch um den Haushalt der Polizei, noch nicht einmal durch den Staatssekretär vertreten.
Herr Minister Jeziorsky, ich bin der Meinung, Sie erwecken den Eindruck, als seien Sie auf die Fürsprache der Opposition angewiesen,
und das bei einem Ministerpräsidenten, der wiederum nicht den Eindruck erweckt, er suche den Rat des Landtags. Das kann natürlich für die Polizei Folgen haben, die wir alle nicht wollen.
Wenn es um die innere Sicherheit geht, Herr Minister, dann ist sture Rechtschaffenheit zu wenig, auch wenn Sie damit manchem Wachtmeister durchaus zum Vorbild gereichen.
Wenn dann im Landtag schließlich doch eine Korrektur von Fehlentscheidungen erfolgt, dann wird das von den Betroffenen am Ende nicht mehr als Einsatz des Ministers für die Polizei wahrgenommen. Die Landespolizei braucht verlässliches Engagement der politischen Führung und vor allem Berechenbarkeit für ihre weitere Entwicklung.
Natürlich muss gespart werden, auch bei der Polizei. Ich behaupte, dass die Beamten zu Einsparungen durchaus bereit sind, wenn diese nicht wie Schicksalsschläge über sie hereinbrechen. Ein Beispiel war die Kürzung des Weihnachtsgeldes unmittelbar vor dem Auszahlungstermin im Dezember 2003. Andere Länder haben das mit Wirkung ab dem Jahr 2004 beschlossen und die Betroffenen damit nicht vor den Kopf gestoßen.
Der Personalabbau - das will ich deutlich sagen - wird von der SPD-Fraktion im erforderlichen Umfang mitgetragen. Ich selbst habe schon vor der Vorlage Ihres Personalkonzepts, Herr Minister, wiederholt öffentlich gesagt, dass ich einen Abbau von 700 Stellen in der Polizeiverwaltung für geboten halte. Das, was Sie mit konkreten Zahlen für den Zeitraum bis Ende des Jahrzehnts aufgeschrieben haben, bleibt ja noch hinter diesen 700 Stellen zurück.