Die Magdeburger haben uns gesagt, dass sie aufgrund der Situation die Psychologin dann nicht mehr vorhalten können. Alles andere wurde nicht gesagt.
Im Übrigen habe ich nicht gesagt, dass Frauenhäuser aufgrund der Haushaltssituation geschlossen worden seien. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass dieses große Hilfesystem, von dem Sie gesprochen haben und das so stabil sein soll, nicht mehr existiert.
Vielen Dank, Frau Ferchland. - Frau Wybrands, Frau Ferchland ist bereit, eine weitere Frage zu beantworten.
Dann stelle ich zwei Fragen. Frage 1: Würden Sie zustimmen, wenn ich sage, dass der Abschlussbericht des Projektes erst im November vorliegt und dass es auch erst dann sinnvoll ist, im Ausschuss darüber zu sprechen?
Frage 2: Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass am Tag der Anhörung beim Vortrag des Gender-Instituts mit den bunten Bildchen und der tollen Präsentation die Reihen der Opposition geschlossen waren, dass aber um 12.30 Uhr, als es um den Verein Wildwasser e. V. ging und um die wirklichen Probleme, um vergewaltigte Zwei- und Vierjährige und darum, wie man denen helfen kann, die Fraktionen der FDP und der CDU geschlossen anwesend waren, alle Abgeordneten, Damen und Herren, dass aber von der PDS nur Sie noch da waren und von der SPD noch eine weibliche Abgeordnete?
Bei Frage 1 stimme ich Ihnen zu. Ich weiß, dass der Bericht im November kommt. Ich halte es aber für zu spät, dann darüber zu reden, weil die Haushaltsberatungen dann schon gelaufen sind. Wie schnell Prioritäten im Haushalt nachgeordnet werden, haben wir gestern gemerkt.
Zu Frage 2 möchte ich ganz einfach Folgendes sagen: Es ist richtig, die Koalitionsfraktionen waren körperlich anwesend.
Vielen Dank, Frau Ferchland. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte zu diesem Beratungspunkt abgeschlossen und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1674, 4/1712 und 4/1713 ein.
Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Der weiterführende Änderungsantrag ist aus unserer Sicht der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei PDS und SPD. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.
Wir stimmen nun ab über den so geänderten Antrag in der Drs. 4/1674. Wer diesem geänderten Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei PDS und SPD. Damit ist der so geänderte - -
- Enthaltungen? - Fünf Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP mehrheitlich angenommen und der Tagesordnungspunkt 21 abgeschlossen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 14. September des Jahres 2001 kam es hier im Landtag zu einer Aktuellen Debatte zum Thema „Werte vermittelnder Unterricht in Sachsen-Anhalt“. Der Anlass für diese Debatte war die Expertise einer gemeinsam vom damaligen Ministerpräsidenten und vom damaligen Kultusminister eingesetzten Arbeitsgruppe zur Zukunft der ethischen und religiösen Bildung an den Schulen in unserem Land.
Herr Bergner erklärte damals, dass es der CDU angemessen erscheine, dass sich das Parlament in einer öffentlichen Stellungnahme möglichst einmütig zu den Erkenntnissen der Expertengruppe bekennen und Grundsätze festlegen sollte, wie es mit den Einsichten dieser umzugehen gedenke.
Nun, meine Damen und Herren, bekannt hat sich das Parlament zu der Expertise und damit auch zu den Empfehlungen. Eine Befassung mit der Thematik im Bildungsausschuss kam seitdem jedoch nicht mehr zustande.
Die Schwerpunkte der Expertise waren damals: erstens die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Religions- und Ethikunterricht, zweitens bildungs- und schulpolitische Erwägungen, drittens eine Problembeschreibung im Hinblick auf die Umsetzung des Verfassungs- und des Schulgesetzauftrages sowie viertens Empfehlungen zur Verbesserung der ethischen und religiösen Bildung an unseren Schulen.
Inzwischen sind knapp drei Jahre vergangen und wir haben in diesem Hohen Haus über viel Wichtiges und leider auch über viel Unwichtiges geredet. Es erscheint uns an dieser Stelle angebracht, von der Landesregierung zu erfahren, wie sich die Vermittlung der ethischen und religiösen Bildung seitdem in unserem Land entwickelt hat, welche Probleme weiterhin bestehen und vor allem inwieweit Empfehlungen der Expertise umgesetzt werden konnten bzw. welche weiteren Maßnahmen eingeleitet wurden oder eingeleitet werden sollen. Das, meine Damen und Herren, sollte in einem Konzept zur ethischen und religiösen Bildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt zusammengefasst werden. Wir schlagen vor, dieses dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft bis zum Ende des Jahres 2004 vorzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, über die hohe Bedeutung von Werte vermittelndem Unterricht in der Schule gibt es in diesem Hohen Hause wohl keinen Dissens. Wir erleben fast täglich Situationen, in denen ethisch-moralische Fragen eine Rolle spielen.
Ohne Zweifel muss betont werden, dass es sich bei der Vermittlung von Werten an junge Menschen um eine gesellschaftliche Aufgabe handelt, die sicherlich nicht auf
einzelne Schulfächer reduziert werden kann, weil jedes Fach Inhalte hat, an die Wertevermittlung geknüpft werden kann. Die Verantwortung tragen auch hierbei zuerst die Familien, aber ebenso zum Beispiel Jugendeinrichtungen, ganz besonders auch die Kirchen, die gesamte gesellschaftliche und politische Öffentlichkeit und vor allem auch die Medien. Ich möchte an dieser Stelle eine Verbindung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt herstellen, um auf die Problematik der Werteerziehung hinzuweisen.
Meine Damen und Herren! Die Fächer Ethik und Religionsunterricht sind gerade aufgrund ihrer Spezifik besonders geeignet, sich diesen Fragen konkreter zuzuwenden. Deswegen war es eine wesentliche Aufgabe der Expertise, die Defizite in eben diesen Fächern zu benennen und Vorschläge zu unterbreiten, wie man diese Defizite beheben könnte.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt ist auch heute von einer vollständigen Versorgung der öffentlichen Schulen mit Ethik- und Religionsunterricht weit entfernt. Im Jahr 2003 nahmen zum Beispiel an den Sekundarschulen von 115 000 Schülerinnen und Schülern nur etwas mehr als 46 000 Schüler am Ethik- oder am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teil. Das sind sage und schreibe nur 40 % der Schüler. An den Gymnasien sieht es nur unwesentlich besser aus.
Meine Damen und Herren! Fasst man die Situation für alle Schulformen zusammen, muss man konstatieren, dass mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler weder Ethikunterricht noch katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht erhalten. Damit ist das Land Sachsen-Anhalt leider immer noch das Schlusslicht unter den neuen Bundesländern.
Meine Damen und Herren! Ich denke, das kann 14 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht befriedigen, ich glaube, schon gar nicht vor dem Hintergrund der Situation, in der Kinder und Jugendliche heute leben, angesichts der Einflüsse und Negativerfahrungen, denen sie unterliegen.
Umso mehr stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung eben in den letzten zwei Jahren eingeleitet hat, um hierbei Abhilfe zu schaffen; denn sowohl in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP als auch in der Halbzeitbilanz der CDU-Fraktion wird als Ziel eine flächendeckende Absicherung des Werte vermittelnden Unterrichts ausgewiesen. Deshalb muss man schon hinterfragen, warum die Bilanz 2003 nach wie vor so schlecht aussah und wie die beschriebene schlechte Umsetzung des Verfassungs- und des Schulgesetzauftrages verbessert werden soll.
Meine Damen und Herren! Man muss das Fahrrad ja nicht neu erfinden. Deshalb lohnt sich schon noch einmal ein Blick in die Expertise. Sie benennt die Probleme der Fächer und ihre Ursachen und gibt Handlungsempfehlungen. An der Aktualität der Analyse gibt es aus unserer Sicht auch drei Jahre nach dem Erscheinen der Expertise keine Zweifel.
Ich möchte noch zwei, drei Punkte aufzählen, bei denen wir gravierende Probleme sehen. Zum einen werden religiöse Bezüge der Weltdeutung in vielen Familien nach wie vor abgelehnt. Zum anderen wurde die hohe Konfessionslosigkeit auf dem Gebiet der früheren DDR bis in die heutige Kindergeneration weitergegeben. Auch für
den Ethikunterricht fehlt vielerorts noch die Akzeptanz. Beide Fächer stehen zudem oft unter Legitimationszwang.
Die aus unserer Sicht durchaus mutige Verankerung beider Fächer als ordentliche Lehrfächer in der Landesverfassung und im Schulgesetz war richtig. Während der Religionsunterricht in den alten Bundesländern ein Pflichtfach ist und Ethik quasi als Ersatz fungiert, haben wir in Sachsen-Anhalt einen Wahlpflichtbereich eingerichtet, bei dem Ethik und evangelischer bzw. katholischer Religionsunterricht gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Aus dieser Konstellation ergibt sich jedoch in der Praxis die Situation, dass Schülerinnen und Schüler zur Wahl eines der drei Fächer nur verpflichtet sind, wenn sie parallel vorgehalten werden. Da dies aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel Fachlehrermangel, an vielen Schulen nicht gewährleistet werden kann, haben leider viele Schülerinnen und Schüler keinen Unterricht in diesen Fächern.
Was kann man tun? Wie kann man Abhilfe schaffen? - Wir haben in unserem Antrag eine Reihe von Maßnahmevorschlägen der Expertengruppe noch einmal genannt, die uns geeignet erscheinen, das Versorgungsdefizit bei Ethik- und Religionsunterricht an den Schulen maßgeblich zu vermindern. Zu nennen wäre beispielsweise die nach wie vor, denke ich, notwendige stärkere Kooperation zwischen beiden Fächern, die Frage der Einstellung und Ausbildung qualifizierten Lehrpersonals - da erinnere ich allerdings mit nicht so guter Erinnerung an die gestrige Kleine Anfrage von mir -, dann die Nachweispflicht für Schulleitungen bei nicht vorhandenem Angebot von Ethik- und Religionsunterricht und vor allen Dingen die Intensivierung der konfessionellen Kooperation.
Unter der Bezeichnung „18er-Modell“ wurde im Jahr 2001 an zwölf Schulen eine Regelung erprobt, die durchaus beispielgebend sein könnte. Zur Erinnerung: Das ist eine Verständigung der beiden großen Kirchen darüber, dass es dort, wo Lerngruppen einer Konfession nicht zustande kommen, eine wechselseitige Anerkennung des Religionsunterrichts der jeweils anderen Konfession geben soll.
Meine Damen und Herren! Da die eben beschriebene Regelung nicht überall gilt, müssen wir versuchen, das Dilemma zu überwinden, dass an den Stellen, an denen die Lerngruppen nicht zustande kommen, die Fächergruppe nicht eingerichtet wird und niemand an diesem durchaus wichtigen Unterricht teilnimmt. Das Ziel muss es sein, den Grad der Verbindlichkeit dieser Fächergruppe zu erhöhen. Hierzu und zu den anderen Punkten erwarten wir, wie genannt, ein Handlungskonzept der Landesregierung.
Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag, weil ich davon ausgehe, dass zu dem Thema selbst in diesem Haus bereits seit Jahren ein Konsens besteht und wir nur daran arbeiten müssen, dass wir die Umsetzung der Zielstellung vernünftiger organisieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Mittendorf, für die Einbringung. - Bevor ich die Debatte eröffne, hat für die Landesregierung
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Bildung, das heißt natürlich auch Schulbildung, kann sich nicht allein auf die Vermittlung empirischen Wissens beschränken, so wenig ein Mensch auf das zu reduzieren ist, was er weiß.
Schülerinnen und Schüler fragen selbst, ob und welchen Sinn ihr Leben hat, von welchem Ursprung die Welt ist, ob sie sich auf ein Ziel zubewegt, was es mit der Unendlichkeit und der eigenen Endlichkeit auf sich hat oder ob und wie sich Vertrauen und Lebenszuversicht begründen lassen.
Bildung ist ohne eine Anthropologie, die Fragen der Ethik und der Religion umfasst, nicht vollständig. Ziel des Religionsunterrichts kann es dabei nicht sein, dass alle Schüler religiös werden, so wenig wie der Ethikunterricht nur dann erfolgreich wäre, wenn alle Schüler moralisch gut wären. Wohl aber sollen Unterricht und Erziehung die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich kritisch mit vorgefundenen Normen, Werten und Sinndeutungen auseinander zu setzen, sich über deren kulturelle Herkunft zu vergewissern und zu eigenen begründeten Positionen zu gelangen.
Dies ist in der modernen oder postmodernen Gesellschaft heute allerdings schwerer denn je geworden. Ein Schlagwort - übrigens auch ein neuer Wert - dieser gesellschaftlichen Realität heißt Pluralität, manchmal sogar in einem durchaus radikalen Sinn, in Verbindung mit der Assoziation weitgehend unlimitierter Freiheit. Junge Menschen wachsen nicht mehr in festgefügte Traditionen hinein, sondern müssen für sich selbst Orientierung und Identifikation finden.
So ist auch Religion wählbar oder abwählbar geworden. Sie kann sich jedenfalls nicht mehr auf naive oder erzwungene Adaption, nicht einmal mehr auf den Lauf der Tradition, sondern nur auf individuelle Auseinandersetzung und Entscheidung stützen. Umso mehr verlangt unsere schnelllebige und beschleunigte Welt nach Konstanten und Koordinaten, an denen sich insbesondere Heranwachsende orientieren können.
Längst ist - das wird oft beschrieben - neben die Lust, fast alles tun zu dürfen, die Last getreten, nicht zu wissen, was man tun soll, und vieles, was man tun will, kann man häufig nicht tun, weil gerade dafür die Voraussetzungen fehlen. Es ist die alte Frage, die schon Schleiermacher aufgeworfen hat, die Frage nämlich nach der Freiheit ohne Ziel, die sich nur noch erklären kann als Freiheit von etwas, aber nicht mehr als Freiheit zu etwas.
So geht es durchaus auch um Probleme und Risiken der Pluralität; denn nur wer um Alternativen weiß, kann sie bewusst in seine Auswahl einbeziehen. Mit anderen Worten: Vielfalt und Freiheit, Grundwerte unserer demokratischen Kultur, verlangen Qualifikation. Genau damit tritt die religiöse und ethische Bildung in einer neuen Dimension auf die Tagesordnung.