Sie sprachen eben davon, wie schlecht unsere Kinder doch inzwischen in unseren Einrichtungen betreut werden. Ich muss jetzt einmal eine Frage stellen. Sie sprachen davon, dass es haarsträubend ist, wie der Zugang der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen geregelt ist und wie sie dort betreut werden.
- Sie haben gesagt, die ganze Sache ist haarsträubend. - Ich muss wirklich fragen: Muss ich mich - und alle anderen Mütter, die sich das Recht nehmen - schuldig dafür fühlen, dass ich mit meinen Kindern zu Hause geblieben bin, als sie kleiner waren?
Ich habe mit meinen Kindern in der Familie viele schöne Dinge erleben können. Das bleibt mir und meinen Kindern. Das lasse ich mir von keinem, auch nicht im Landtag, einfach absprechen.
Ich bin der Meinung, dass die Eltern allein entscheiden können. So wie Sie es darstellen, dass die Kinder nicht in die Kindertagesstätten gehen dürfen, stimmt es gar nicht. Sie können sich mit den einzelnen Einrichtungen arrangieren, können auch absprechen, wie sie die Kinder dort betreuen lassen können.
Der Kern dieser Stellungnahme war ja wohl der Punkt, ob Eltern ein schlechtes Gewissen haben müssen, wenn sie ihre Kinder in den Kindergarten bringen. Genau das ist der Ansatz unseres Gesetzentwurfes. Wir wollen durch die personelle - -
Das unterscheidet eben unseren Gesetzentwurf von Ihrem Gesetz. Dort, wo Sie keine personelle Untersetzung eines Bildungsauftrages haben und eine Blase entsteht, untersetzen wir es personell. Wir wollen, dass die Kinder in den Kindertageseinrichtungen optimal und vor allen Dingen entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen gefördert und optimal auf den Schulanfang vorbereitet werden. Dazu brauche ich aber Zeit, dazu brauche ich aber Personal. Beides fehlt in Ihrem Gesetz.
Wenn wir es schaffen könnten, die Kindertagesstätten so zu institutionalisieren, dass die Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten gefördert werden, dann geraten die Eltern in einen Erklärungsnotstand, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen und ihnen
In den Diskussionen im Landtag spielte immer wieder eine Rolle, dass die Bildung hauptsächlich am Vormittag stattfindet. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Kompromissvorschlag eingebracht, nach dem es ausreichend sei, wenn alle Kinder in den Vormittagsstunden anwesend seien. Für mich stellt sich die Frage: Warum sind Sie der Meinung, dass auch die Nachmittagsstunden für die Kinderbetreuung wichtig sind oder die Kinder zumindest die Möglichkeit haben sollten, daran teilzunehmen?
In unserem Gesetzentwurf wird deutlich, dass wir uns gegen die Ignoranz wehren, dass freizeitorientiertes Spielen aller Kinder am Nachmittag entbehrlich sei.
Wir sehen die Kindertagesstätten nicht als Vorschule. Wir wollen sie nicht verschulen, sondern die Kinder lernen dort die Dinge, die sie für die Schule brauchen, nämlich die Fähigkeit, sich spielerisch Wissen anzueignen, und das eben nicht im Unterricht, sondern im Spiel. Dort können sie lernen, was sie für die Schule brauchen. Dazu zählen solche Dinge wie die soziale Kompetenz, die sie im Spiel mit anderen Kindern erlernen können, dazu zählen auch solche Dinge wie - -
(Unruhe bei der CDU und bei der FDP - Herr Bul- lerjahn, SPD: Hört zu, wenn er kritische Anmer- kungen macht!)
Ich möchte das an Beispielen festmachen. Rollenspiele sind zum Beispiel hervorragend dazu geeignet, einen anderen Blickwinkel auf bestimmte Dinge herzustellen oder auch Konflikte auszutragen. Auch Lernspiele fördern nicht nur die Allgemeinbildung, sondern sie fördern
Zeigen Sie mir bitte einmal das Kind, das auf Dauer Mittagskind sein will. Die Aura des Mittagskindes nutzt sich schnell ab, wenn am Nachmittag die Spielkameraden fehlen.
Was passiert stattdessen? In den Kindertagesstätten wird das Spiel der Kinder am Nachmittag pädagogisch betreut. Schauen Sie, was jetzt an den Bushaltestellen oder vor den Einkaufsmärkten passiert. Schauen Sie, wo diese Kinder jetzt sind.