Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bisher hat noch kein Antrag, der sich mit Dienstrechtsfragen bzw. mit Personalfragen insgesamt beschäftigt, den federführenden Ausschuss, den Innenausschuss erreicht - es sei denn, es ging um Gesetzesänderungen. Exemplarisch dafür steht die Änderung des Sonderzahlungsgesetzes. Es blieb keine Zeit, auch nur über eine grundsätzliche Frage zu diskutieren.
Die PDS-Fraktion ist jedoch der Auffassung, dass dies dringend erforderlich ist, und zwar bevor der Landtag wieder akuten Handlungsbedarf auf der gesetzgeberischen Seite hat und bevor endgültig Entscheidungen in der Föderalismuskommission getroffen werden. Das Thema Dienstrecht ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen vom Landtag jetzt und aktiv zu begleiten. Einen dieser Gründe möchte ich hervorheben.
In der Föderalismuskommission sind viele Fragen bis zum Zerreißen strittig. Gerade in den letzten Wochen sind die unterschiedlichen Interessenkonstellationen und Standpunkte immer wieder offen zutage getreten. Zu einem Ergebnis wird man jedoch kommen müssen; denn es besteht viel zu großer Handlungsdruck.
Eines steht aus unserer Sicht bereits heute fest: Im Hinblick auf die Kompetenzverlagerung in Sachen Dienstrecht und Besoldung wird es - in welcher Art auch immer - Änderungen geben. Das machen die geäußerten Standpunkte deutlich. Grundsätzlich gibt es diesbezüglich Konsens.
Unter Punkt 1 des vorliegenden Antrages sind die bisher vorrangig diskutierten drei Varianten dieser Kompetenzverlagerung aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wird auch noch darüber diskutiert, ob es zu einer Verfassungsänderung kommen muss oder ob die Varianten verfassungsfest sind. Bevor jedoch die Entscheidung für
eine dieser Varianten gefällt oder auch über darüber hinausgehende Vorschläge diskutiert wird, steht die Grundsatzfrage, ob es überhaupt sachgerecht und sachdienlich ist, Dienstrechtsfragen in die Länderkompetenz zu geben; denn gerade dies wird teilweise mit heftiger Schärfe abgelehnt.
Nach Artikel 75 Abs. 1 und Artikel 74a des Grundgesetzes besitzt der Bund derzeit die Befugnis zur Regelung des öffentlichen Dienstes einschließlich der Versorgung und der Besoldung. Nach meiner Kenntnis haben die Länder im Jahr 1973 in einer besonders brisanten politischen Situation die Kompetenz ausdrücklich dem Bund übertragen. Nunmehr fordern die Länder diese Kompetenzen zurück unter Berufung auf ein Argument, dem man sich nicht ohne weiteres verschließen kann, gehören die Dienstverhältnisse doch eigentlich zu den Grundbestandteilen ihrer Organisationshoheit.
Indes spricht der neue Vorsitzende des DBB von Bedrohungen des öffentlichen Dienstes, die ohne Beispiel sind. Er wertet die Kompetenzverlagerung, also die Öffnung für die Länder, nicht als eine Öffnung hin zu zukunftsgerichteten Reformen, sondern als eine neue Möglichkeit des finanziellen Zugriffs auf die Beschäftigten. So hat sich Herr Heesen im Vorwort der Broschüre „Reformmodell 21 - Erläuterungen“ geäußert.
Wer kann diese Sicht kritisieren angesichts der gerade praktizierten Öffnung bei dem Weihnachts- und dem Urlaubsgeld auch in unserem Land? Abgesehen von Kürzungen fehlten die Kraft, die Zeit und der Willen, um aus den gewohnten Mechanismen herauszubrechen.
Die PDS-Fraktion steht mit ihrer Position gerade in diesem Spannungsfeld zwischen der Chance und dem Risiko einer Kompetenzverlagerung. Grundsätzlich bieten föderale Strukturen bessere Möglichkeiten, erstarrte Strukturen aufzubrechen und ein zukunftsorientiert zugeschnittenes Recht für den öffentlichen Dienst zu schaffen.
Das Risiko, das sich dahinter verbirgt, besteht jedoch unstrittig darin, dass je nach Kassenlage noch drastischere Kürzungen der Einkünfte der Beschäftigten, weiterer Personalabbau und Einschränkungen weiterer Rechte zu befürchten sind. Dies ist nicht zu übersehen. Allerdings muss festgestellt werden, dass dies auch jetzt bereits passiert.
Unter Punkt 1 des Änderungsantrags der CDU-Fraktion wird eine Berichterstattung bis zum Ende des dritten Quartals beantragt. In Bezug auf diesen Punkt wäre uns der Termin 23. Juni 2004 lieber gewesen; denn wir wollen rechtzeitig über die Position der Landesregierung in den laufenden Verhandlungen informiert werden und wollen nicht erst nach dem Abschluss erfahren, welche Position die Landesregierung gehabt hatte.
Der Punkt 2 des Antrages greift dieses Spannungsfeld zwischen Risiko und Chance auf. Wenn es so gut wie sicher ist, dass die Länder einen Kompetenzzuwachs im Dienstrecht erhalten, dann sollten wir rechtzeitig über die vorliegenden Reformansätze diskutieren. Nur so wird der Gesetzgeber in der Lage sein, die notwendige Sachkenntnis zu erzielen, um das Für und Wider abwägen zu können.
Kompetenzzuwachs bedeutet Verantwortungszuwachs für den Gesetzgeber. Dazu braucht man den nötigen Tiefgang in den Beratungen, und zwar bevor der Hand
lungsdruck noch akuter wird, als er bisher schon ist. Dazu bedarf es der Anhörung der einzelnen Verfasser von Reformvorschlägen, die in einer solchen Vielzahl vorliegen, dass sie hier nicht einzeln erörtert werden können. Deshalb - das muss ich sagen - kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass gerade Punkt 2 unseres Antrages durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gestrichen werden soll.
Wem nutzt das? Welches Bild ergibt sich für die Beschäftigten und auch für die Autoren der Reformvorschläge? - Der Landtag - genau dieses Bild entsteht - interessiert sich nicht dafür, in welcher Weise die Landesregierung Kompetenzen wahrnehmen will, welche Vorschläge von der Landesregierung zu erwarten sind, welche Reformvorschläge auch jetzt schon umgesetzt werden könnten und an welcher Stelle die einzelnen Vorschläge eine Mehrheit finden bzw. nicht mehrheitsfähig sind.
Der Landtag - so entsteht der Eindruck - interessiert sich beispielsweise nicht für die Reformvorschläge des DBB, die dieser mit dem Reformmodell 21 vorgelegt hat, in denen ein sehr progressiver Ansatz hinsichtlich der Verknüpfung einer Modernisierung des Laufbahnrechts mit leistungsgerechter Besoldung vorgenommen wurde. Ist es denn nicht von Interesse, was die Spitzenverbände zu Ihrem Vorschlag, die Stellenobergrenzenverordnung abzuschaffen, zu sagen haben?
Der Landtag hatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen durch einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag bei der Verabschiedung des Sonderzahlungsgesetzes beschlossen, dass die Landesregierung ihre Position zu den in der Diskussion befindlichen Reformmodellen mitteilt. Der besagte Beschluss ist bereits vor acht Monaten gefasst worden.
Inzwischen ist vom DBB zusätzlich ein sehr anspruchsvolles Konzept vorgelegt worden. Zu den bereits vorhandenen Modellen kennt der Landtag bis heute die Position der Landesregierung nicht, obwohl man davon ausgehen muss und kann, dass viele Fragen gerade Verhandlungsgegenstand im Rahmen der Föderalismusdebatte sind bzw. ganz eng damit verknüpft sind.
Der Ministerpräsidentenkonferenz liegen Zwischenergebnisse vor. Darüber hinaus sind nach meiner Information im Land Sachsen-Anhalt einige Analysen zur Personalentwicklung de facto abgeschlossen. Der Beschluss zur Erstellung des Leitbildes für den öffentlichen Dienst muss angeschoben worden sein. Warum interessiert sich der Landtag bzw. der Innenausschuss nicht dafür, in welcher Weise dieses Leitbild erarbeitet wird? Warum wird Punkt 2 des Antrages weggewischt?
Ich möchte Sie herzlich bitten, Ihre diesbezügliche Position zu überdenken. Was gibt dies vor den zehntausenden Beschäftigten für ein Bild ab, wenn sich der Landtag für diese Fragen nicht interessiert?
Punkt 3 des Antrages zielt darauf ab, ein im Grundsatz einheitliches Dienstrecht in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anzustreben. Hierzu hat die PDS eine Zielrichtung zur Debatte gestellt, die mittelfristig auf eine Vereinheitlichung des Dienstrechtes abstellt. Darüber kann auch im Ausschuss diskutiert werden. Wird allerdings der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen, wird das nicht Diskussionsgegenstand im Ausschuss sein.
Grundsätzlich vertreten wir aus zwei Gründen die Auffassung, dass ein annähernd gleiches Dienstrecht anzustreben ist. Das ist einerseits wichtig, weil eine Länderkooperation auch im Rahmen von Behördenfusionen die Angleichung eigentlich voraussetzt. Der Grundsatz „Kooperation statt Konkurrenz“ sollte auch auf diesem Gebiet gelten.
Andererseits wurde und wird vor allen Dingen in den Reihen der Wissenschaft die Auffassung vertreten, dass föderale Kompetenzen auf diesem Gebiet nur dann Gewinn bringen, wenn 16 Länder nicht ihren eigenen Brei kochen. Mit anderen Worten: Die Einheiten dafür sind viel zu unterschiedlich und zu klein. Das Anstreben der Einheitlichkeit im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland kann dieses meines Erachtens ernst zu nehmende Argument entkräften.
Einen Versuch sollte es wert sein. Beim Sonderzahlungsgesetz haben sowohl die Interessenvertretungen der Beschäftigten als auch zu Beginn der Ministerpräsident genau das angestrebt. Das Resultat war ein anderes. Auch in diesem Zusammenhang fehlte jedoch die Zeit, um die unterschiedlichen Positionen auszudiskutieren. Nun haben wir etwas mehr Zeit. Wir sollten sie nutzen. Daher sollte eine Mehrheit dem Antrag zustimmen.
Der Antrag sieht in zwei Punkten eine Berichterstattung vor. Ich würde vorschlagen, zunächst abzuklären, was die Berichterstattung im Ausschuss zum Gegenstand haben soll. Der Antrag sollte einschließlich des Änderungsantrages in den Innenausschuss überwiesen werden. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Fünfminutendebatte eintreten, hat zunächst für die Landesregierung Herr Staatsminister Robra, der auch Mitglied der im Antrag angesprochenen Föderalismuskommission ist, um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin stellvertretendes Mitglied der Föderalismuskommission, aber immerhin doch regelmäßig an den Beratungen beteiligt.
Meine Damen und Herren! Die Länder sind sich einig: Wir brauchen ein modernes und wesentlich flexibleres Dienstrecht. Wir sind uns auch darin einig, dass die Regelung der Rechtsverhältnisse für die eigenen Bediensteten zum Kernbereich der Eigenstaatlichkeit der Länder zählt. Die Länder sind sich auch darin einig: Solange der Bund die Regelungskompetenz aus der Sicht eines Dienstherrn behält, für den das Personal finanziell im wahrsten Sinne des Wortes kaum ins Gewicht fällt - denn der Bund hat kaum Beschäftigte, zumindest weniger als die kleinsten Länder -, wird es nicht zu wesentlichen Fortschritten im öffentlichen Dienstrecht kommen.
Deshalb fordern die Länder, und zwar einvernehmlich, die Begründung eigener Zuständigkeiten im Rahmen der Föderalismuskommission. Einen kleinen Vorlauf hat es bekanntlich aufgrund der Initiative des Landes Berlin in Bezug auf die Öffnungsklauseln für das Weihnachts- und das Urlaubsgeld gegeben. Sie waren hier im Landtag auch damit befasst.
Wie im Einzelnen die Zuständigkeiten für die Länder geregelt werden sollen und auf welchem Wege das zu geschehen hat, ist streitig, wenn auch gewiss nicht bis zum Zerreißen. Bis zum Zerreißen gespannt sind die Verhältnisse in der Föderalismuskommission in anderen Zusammenhängen, wie etwa bei der Regelung der Mischfinanzierung, der Gemeinschaftsaufgaben, bei der wir sehr aufpassen müssen, dass es die Föderalismuskommission aufgrund von Maximalforderungen der einen oder der anderen Seite, wie sie in der letzten Sitzung deutlich geworden sind, nicht in ihre Bestandteile zerlegt.
Meine Damen und Herren! Bestimmte Grundsatzfragen des öffentlichen Dienstrechts, wie zum Beispiel das Wesen des Beamtenrechts, die Rechtsform und Begründung des Beamtenverhältnisses, Nichtigkeits- und Rücknahmegründe, die Abordnung und die Versetzung zwischen den Ländern, die aus dem Beamtenstatus folgenden Rechte und Pflichten sowie die Verwendung von Beamten im Ausland, sollen nach der übereinstimmenden Auffassung in der Föderalismuskommission auch künftig bundeseinheitlich geregelt werden, um die Mobilität der Beamten im nationalen und internationalen Bereich zu gewährleisten.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, ob und im welchem Umfang Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, insbesondere die Formel von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, modifiziert werden sollte. Während einige Länder die Auffassung vertreten, eine Modifikation des Artikels 33 Abs. 5 des Grundgesetzes sei Grundlage und Ausgangspunkt für eine größere Gestaltungsfreiheit der Länder, wird dies von anderen Ländern - dazu zählt auch das Land Sachsen-Anhalt - zurückhaltender beurteilt.
Der Bund hat zu erkennen gegeben, dass er nicht länger an seiner bisher umfassend verstandenen Rahmengesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht festhalten will, sondern den Ländern mehr gesetzgeberischen Spielraum überlassen würde. Die Länder begrüßen das ausdrücklich.
Die Länder haben vor dem Hintergrund der fortschreitenden Diskussion ihre Positionen erweitert und konkretisiert und am 6. Mai in der Ministerpräsidentenkonferenz ein Positionspapier verabschiedet, das allerdings in den einzelnen Alternativen immer noch vergleichsweise offen formuliert ist. Den Grundsatz habe ich bereits dargestellt bei der Frage, welche Kompetenzen auf die Länder übergehen.
Diesbezüglich gibt es verschiedene Modelle, die noch in der Diskussion sind und die im Rahmen einer unlängst von der Föderalismuskommission eingesetzten Projektgruppe weiter konkretisiert werden sollen.
Es gibt eine Variante, nach der die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und die Versorgung der Landesbeamten mit der Möglichkeit staatsvertraglicher Bindung zur Gewährleistung einer gewissen Einheitlichkeit oder aber auch mit der Möglichkeit einer bundesrechtlichen Bandbreitenregelung erhalten sollen. Ich persönlich bin skeptisch, ob wir es uns leisten können, diese Bandbreitenregelung auch nach oben floaten zu lassen. Sie wissen, dass wir im Hinblick auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld nur eine Öffnungsklausel nach unten ermöglicht haben.
Wir haben in der deutschen Geschichte zwei Phasen gehabt, in der einzelne Länder in einer Weise nach oben
weggedriftet sind, dass sich ein sehr verhängnisvoller Sog nach oben ergeben hat, den am Ende die jeweiligen Länder und der Bund sich nicht mehr hätten leisten können. Das war in den 20er-Jahren der Fall. Damals hat man sich hinsichtlich der Obergrenze an den Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten orientiert. Ferner war das - wie bereits erwähnt - in den 70er-Jahren der Fall, als man, in der Not nicht weiter wissend, dem Bund mit Artikel 74a des Grundgesetz die Kompetenz für die Rahmengesetzgebung im Besoldungsrecht gegeben hat, die wir jetzt zurückerhalten wollen.
Eine andere Variante wäre die Gewährung von Zugriffsrechten für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, bei dem der Bund faktisch doch gewisse Standards setzen würde, von denen die Länder dann im Rahmen der Zugriffsmöglichkeiten abweichen könnten.
Auf der Grundlage der weiteren Beratung in der Föderalismuskommission werden wir zu gegebener Zeit auch mit den mitteldeutschen Partnern in das Gespräch darüber eintreten, ob wir die uns zuwachsenden Spielräume weitgehend einvernehmlich ausgestalten oder ob das eine oder das andere Land in dem einen oder anderen Aspekt doch einen eigenständigen Weg verfolgt.
Selbstverständlich empfiehlt es sich auch, die Präzisierung eines Leitbildes für das öffentliche Dienstrecht des Landes Sachsen-Anhalt bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. Es wäre wenig hilfreich, sich schon jetzt in allen Aspekten festzulegen, solange noch nicht abzusehen ist, welche Kompetenzen uns tatsächlich zuwachsen werden.
Wir sind gern bereit, in den Ausschüssen über den Fortgang der Meinungsbildung in der Föderalismuskommission zu berichten, sind allerdings der Meinung und bitten dafür um Verständnis, dass in der erwähnten Projektgruppe und in der Arbeitsgruppe zum Themenfeld Gesetzgebungskompetenzen, die oberhalb der Projektgruppe angesiedelt ist, zunächst ein gewisser Meinungsstand erreicht sein sollte, über den es sich zu berichten lohnt. Denn derzeit ist das Spektrum der Meinungen noch sehr breit.
Am Ende bitte ich auch um Verständnis, zu akzeptieren, dass man das öffentliche Dienstrecht nicht als einen Teilaspekt gewissermaßen aus dem Gesamtpaket herauslösen kann. Wir werden in eine Phase kommen - niemand weiß das besser als der Präsident -, in der wir zu einem Gesamtpaket zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Rahmen der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung kommen werden. Dann gilt es, sich zu entscheiden, in welchen Bereichen Kompromisse gefunden werden können und von wem in welchen Bereichen Zugeständnisse gemacht werden müssen. Wir haben uns bisher als Länder insgesamt, aber auch als Land Sachsen-Anhalt davor gehütet, bestimmte Teilaspekte für schlechterdings nicht verhandelbar zu erklären.
Die Perspektive für die Föderalismuskommission ist bekannt. Wir wollen noch im Laufe des Jahres 2004 zu abschließenden Ergebnissen kommen und den Landtag selbstverständlich auch insgesamt, nicht nur unter dem Teilaspekt des öffentlichen Dienstrechtes, in die Meinungsbildung einbeziehen. - Herzlichen Dank.
Herr Staatsminister, Sie führten aus, dass die Präzisierung des Leitbildes „Öffentlicher Dienst in SachsenAnhalt“ zeitlich etwas nach hinten verschoben wird, um die Ergebnisse der Debatten abzuwarten.