Wir ändern das Denkmalschutzgesetz in wenigen ganz wesentlichen Punkten. Wir nehmen einen Systemwechsel bei der Klärung der Frage vor: Was ist ein Denkmal? Wir haben jetzt ein deklaratorisches Prinzip. Bisher war es so, dass man durch das Land gegangen ist. Dabei wurde nachrichtlich erfasst, was ein Kulturdenkmal ist. Allein durch die nachrichtliche Erfassung wurde es erst einmal festgestellt.
In der Praxis war es so, dass der Eigentümer eines Kulturdenkmals oftmals gar nicht wusste, dass es ein Kulturdenkmal ist. Erst aufgrund eines Bauantrages, weil man etwas an dem Haus baulich verändern wollte, hat man erfahren, dass das Bauvorhaben bestimmten Auflagen unterliegt. Erst bei einem entsprechendem negativen Bescheid wie einer Veränderungssperre oder einer Nichtgenehmigung von Bauvorhaben hatte man rechtlich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Wir werden vom nachrichtlichen zum konstituierenden Prinzip übergehen. Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Wir schaffen schneller Rechtssicherheit für Eigentümer und wir schaffen Planungssicherheit für Investoren. Dies soll dazu ermuntern, trotz knapper Kassen gerade den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt so
Ich sage Ihnen: Durch diesen Systemwechsel vom nachrichtlichen zum konstitutiven Prinzip wird aus meiner Sicht auch die Wertigkeit der Denkmaleigenschaft erhöht. Ich halte das für durchaus richtig.
Ein zweiter wesentlicher Punkt müsste insbesondere diejenigen freuen, die in den letzten Monaten immer wieder von der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen haben. An dieser Stelle können Sie Versprechen mit Handeln kombinieren. Ich denke, das ist eine gute Gelegenheit für alle hier im Haus.
Wir werden durch die Umstellung von der Einvernehmens- auf die Benehmensregelung den Behörden, nämlich der unteren Denkmalschutzbehörde, die letztendlich für alles haften, was sie als Bescheid herausgeben, die Möglichkeit geben, auch im Interesse der Entwicklung der jeweils eigenen Gemeinde selbständig zu entscheiden.
Durch die Benehmensregelung ist sichergestellt, dass die Konsultation der Fachbehörde, zum Beispiel des Landesamtes für Denkmalschutz oder auch der oberen Denkmalschutzbehörde, gewährleistet ist. Insofern halte ich das für eine wichtige und dringend notwendige Regelung, die den gesamten Prozess beschleunigen und die Akzeptanz steigern wird.
Unter Artikel 3 werden wir ein Gesetz aufheben, und zwar das Vergabegesetz. Als dieses Vergabegesetz hier vor gut acht Monaten in Kraft getreten ist, haben viele davon gesprochen, es sei nur ein Placebogesetz, ein Geschenk an bestimmte Gewerkschaften oder wen auch immer.
Heute wissen wir, es ist kein Placebogesetz. Der Begriff „Placebo“ bedeutet, dass eine Wirkung allein durch Psychologie ohne einen nachweislichen Wirkstoff eintritt. Jetzt wissen wir, es ist viel schlimmer. Es schadet und behindert. Deswegen werden wir das Vergabegesetz abschaffen.
Ich habe mich einmal gefragt: Wenn wir jetzt aus der Praxis von Bürgermeistern aller Couleur, durch breite Zustimmung aus der Wirtschaft und mittlerweile auch aufgrund eines Gutachtens, das noch von der alten Landesregierung beim ISW in Auftrag gegeben wurde, wissen, mit diesem Gesetz erreicht man nicht, was es verspricht, sondern es behindert und ist beschäftigungsschädlich, dann sollten wir nicht länger zuschauen und beschäftigungsschädliche Gesetze so schnell wie möglich aufheben. Das wollen wir hiermit machen.
Bei der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist mir des Weiteren aufgefallen, dieses Gesetz ist nicht von der damaligen Landesregierung eingebracht worden. Wir hatten schon einmal eine Vergaberichtlinie. Diese Vergaberichtlinie wurde seinerzeit durch den damaligen Bauminister und den auch heute noch amtierenden Vorsitzenden der Baugewerkschaft, Herrn Kollegen Steppuhn, der auch Ihr Kollege in der SPD-Fraktion war, seinerzeit gefeiert.
Wir haben dann nach dem Außer-Kraft-Treten, weil das rechtlich nicht in Ordnung war, in einer Anhörung fest
gestellt, diese Vergaberichtlinie, die genau dasselbe Ziel wie das Vergabegesetz hatte, war völlig wirkungslos, weil niemand die Kontrollen einhalten konnte. Es stellte sich die Frage: Wieso brachten sie ein Gesetz ein, das wieder wirkungslos sein würde?
Wir haben jetzt in einer Recherche herausgefunden, dass die Landesregierung deshalb kein eigenes Vergabegesetz eingebracht hat, weil es selbst durch die Sachverständigen und in der Staatssekretärsrunde abgelehnt worden ist und die Landesregierung kein Gesetz, das rechtlich umstritten und praktisch wirkungslos ist, einbringen wollte, weil man sich damit blamiere.
Jetzt ist auch klar, warum dies, was die Fachleute in der Regierung, in Ihrer damaligen Regierung, nicht einbringen wollten, seinerzeit durch die SPD-Fraktion geschehen ist. Das erklärt vieles. Im Wesentlichen macht es deutlich, dass in Ihrer Argumentationskette vor allem ein großer Denkfehler ist. Sie wollen die wenigen Aufträge, die in diesem Lande sind, bei der Vergabe mehr steuern. Sie reden und streiten ständig mit Gesetzen und durch Argumentationen, wer nun welchen Auftrag erhält. Aufgrund dieses Streites und aufgrund solcher Gesetze entsteht aber kein einziger zusätzlicher Auftrag und kein einziger zusätzlicher Arbeitsplatz.
Wir wollen keine wirkungslosen Gesetze, die Investitionen behindern, sondern wir fordern Sie auf, daran mitzuwirken, dass es wieder mehr Aufträge und somit mehr Beschäftigung in Sachsen-Anhalt gibt.
Bei dem Vergabegesetz, welches wir aufheben, werden wir uns vor allem der Kritik an diesem Gesetz und der praktischen Wirkung widmen müssen. Mir liegt eine Reihe von Beispielen vor, die verdeutlichen, dass dieses Gesetz in der Tat nicht nur unschädlich ist, also einen Placeboeffekt hat - vielleicht bei einzelnen, die einen Auftrag vergeben und einen Auftrag bekommen haben -, sondern dass dieses Vergabegesetz Investitionen in Millionenhöhe verzögert und behindert hat.
Nun habe ich in einem Schreiben, das mir gerade vorliegt, auf Rückfrage dann auch erfahren, dass das Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt für Bundesaufträge gar nicht zutrifft. Ich habe in einem Schreiben vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erfahren, dass Bauaufträge des Bundes vom Anwendungsbereich des Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalts gar nicht erfasst werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun frage ich nach der Glaubwürdigkeit der Sozialdemokratie, wenn sie zu diesem Vergabegesetz eine solche Welle hier macht.
Da das Gesetz beschäftigungsschädlich und investitionsschädlich ist, da das Gesetz die Entwicklung im Land behindert, gehört dieses Gesetz aufgehoben. Das werden wir mit unserem Artikelgesetz auch machen.
In Artikel 4 wollen wir durch die generelle Übertragung von Zuständigkeiten im Rahmen des Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrechtes auf Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10 000 Einwohnern vor allem die kommunale Selbständigkeit stärken und vor Ort die Dinge entscheiden lassen, die bereits jetzt per Antrag möglich sind. Durch die Regelung in Artikel 4 wird das generell möglich. Es gehört mehr Verantwortung in die kommunalen Hände. Das Subsidiaritätsprinzip finden Sie in Artikel 4.
Herr Gürth, dass das Vergabegesetz Sie inhaltlich stört, ist keine neue Position. Dass die FDP ohnehin mit dem Thema Dumpinglöhne offensichtlich auch kein Problem hat, wissen wir.
Aber Herr Böhmer hatte sich in der Vergangenheit sehr wohl anders geäußert. Herr Böhmer hat gesagt: Das Gesetz ist schlecht, aber das Anliegen ist gut, da müsste man was machen.
Jetzt haben Sie nur von der Aufhebung dieser Regelung gesprochen. Herr Böhmer hat noch vor einer Woche davon gesprochen, man müsste einen Versuch über Richtlinien unternehmen, um so das Problem der Dumpinglöhne zumindest einzudämmen oder zu umgehen. Gibt es denn überhaupt noch Vorstellungen irgendeiner Kompensation dieses Problems?
Herr Kollege Gallert, ich bedanke mich für Ihre Frage; denn das wäre mein nächster Punkt dazu gewesen. Ich halte es für durchaus notwendig, dass hier im Land der Gesetzgeber, die Regierung, aber auch die Gemeinden etwas gegen unlauteren Wettbewerb unternehmen. Ich erinnere an dieser Stelle auch daran, dass sich insbesondere die Union stark dafür eingesetzt hat, dass ein Entsendegesetz in Kraft tritt, das in Europa Sozialdumping verhindert.
Jetzt haben wir die Situation, dass alle Bautriebe, die öffentliche Aufträge haben wollen, nachweisen müssen, dass sie nach dem Entsendegesetz entlohnen. Der Gesetzgeber hat genau festgeschrieben, wo die Grenze des Sozialdumpings ist. Das ist im Entsendegesetz enthalten. Wenn die Mindestlöhne, die in der Tat nicht sehr üppig sind, sozial nicht gerecht wären, würde der Bundesgesetzgeber oder würden die Tarifparteien mit den Sozialministerien diese Löhne nicht nach dem Entsendegesetz festschreiben.
Wir vertreten die Auffassung, dass all das, was unter der im Entsendegesetz verankerten Höhe, also dem Mindestlohn, bezahlt wird, Sozialdumping ist und dass dies bekämpft werden muss. Aus der Sicht der CDU-Fraktion
muss man jetzt ein Maßnahmenpaket umsetzen, was ohne ein Placebogesetz durchaus möglich ist. Dazu gehört Folgendes:
Punkt 1. Warum entsteht diese Situation? Wir sind in der Pflicht, mehr öffentliche Aufträge zu vergeben. Das bedeutet mehr Investitionen statt Konsumtion im Landeshaushalt.
Punkt 2. Die kommunalen Vergabestellen müssen in die Lage versetzt werden, im Sinne der VOB Aufträge auszuschreiben und zu vergeben. Der eigentliche Schwachpunkt ist, dass die pauschale Aussage, der Landesrechnungshof würde eine Vergabe an den nicht billigsten Anbieter rügen und Restriktionen einleiten, falsch ist.
Dem kann man entgegenwirken - der Präsident des Landesrechnungshofes hat es bereits zugesagt -, indem der Landesrechnungshof ein für alle Mal verbindlich erklärt, dass dies nicht der Fall ist und dass eine solche Entschuldigung nicht gilt.
Ein nächster Punkt ist folgender: Wenn Sie die Einhaltung des Vergabegesetzes wirklich wollen, dann frage ich Sie als PDS-Fraktion oder die Kollegen der SPD-Fraktion, wie Sie dies gewährleisten wollen. In der Anhörung zum Vergabegesetz haben die dort anwesenden Gewerkschafter - so nachlesbar in den Anhörungsprotokollen des federführenden Ausschusses - sich nicht in der Lage gesehen, mitzuteilen, wie viele Tarife es im Bauhaupt- und -nebengewerbe überhaupt gibt.
Wie wollen Sie jetzt von jemandem in einer kommunalen Vergabestelle, der dieses Gesetz auch durchsetzen muss, verlangen, dass er alle Tarife kennt? Wenn er sie nicht kennt,
Bei einer Überprüfung der jetzt gültigen Regelung wurde vom Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung festgestellt, dass das Gesetz als solches überhaupt nicht praktisch anwendbar ist. Ich kann Ihnen ein Zitat anbringen, wenn Sie sich darauf versteifen wollen. - Ich darf aus der ISW-Kurzstudie „Wirkungsweise des Vergabegesetzes“ zitieren:
„Insbesondere die Beurteilung der Auskömmlichkeit der Angebote und der Einhaltung der Tarife stellt sich kaum noch beherrschbar dar. Verbunden ist dies mit einem vermehrten bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten. Dies wurde übereinstimmend sowohl von Unternehmen als auch von den öffentlichen Auftraggebern kritisiert.“