Protocol of the Session on May 6, 2004

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist ein Jahr nach der Aufstockung die bisherige Resonanz dieses Programms, das speziell auf schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr und auf allein erziehende schwerbehinderte Frauen und Männer zugeschnitten ist?

2. Wie hoch ist die Auslastung der für das Sonderprogramm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und kann für den Fall der Auslastung des Programms eine weitere Aufstockung der Mittel erfolgen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Kley.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Herrn Rauls beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1: Das Sonderprogramm Arbeitsplätze für ältere Schwerbehinderte ab dem 50. Lebensjahr und allein erziehende schwerbehinderte Frauen und Männer des Landes Sachsen-Anhalt hat sich bei der Integration schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt bewährt und erfährt auch weiterhin sowohl bei den schwerbehinderten Menschen als auch bei den Arbeitgebern eine große Akzeptanz. Dies wurde auch im Rahmen der noch laufenden wissenschaftlichen Begleitforschung festgestellt.

Seit der Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Ausgleichsabgabe um 5 Millionen € vor einem Jahr bei einer gleichzeitigen Laufzeitverlängerung bis zum 31. März 2006 wurden wiederum mehr als 100 Arbeitsplätze mit den Leistungen des Sonderprogramms gefördert. Dem Anliegen der Landesregierung, die berufliche Integration von behinderten Menschen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aktiv zu unterstützen, konnte auf diese Weise Rechnung getragen werden. Bisher wurden ca. 430 Arbeitsplätze für diese besondere Personengruppe der schwerbehinderten Menschen gefördert.

Zu Frage 2: Für das Sonderprogramm wurden bisher 11,135 Millionen € aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt. Aussagen der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt/Thüringen zufolge, der aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung die

Durchführung des Sonderprogramms übertragen worden ist, zeichnet sich ab, dass diese Mittel nicht bis zum Ende der Laufzeit ausreichen werden, da ein großer Teil bereits gebunden ist. Aus diesem Grund können Fördermittel derzeit nur begrenzt bewilligt werden.

Daher habe ich prüfen lassen, ob noch finanzieller Spielraum bei der Ausgleichsabgabe für eine weitere Aufstockung des Finanzvolumens für diese Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration in das Arbeitsleben besteht. Ich freue mich, dass ich heute darüber informieren kann, dass das Sonderprogramm um weitere 2,5 Millionen € aufgestockt wird und dass somit die positiven Beschäftigungseffekte für die schwerbehinderten Menschen bis zum Ende der Laufzeit des Programms weiterhin ermöglicht werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich erneut alle Unternehmerinnen und Unternehmer darum, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und sich vom Engagement und der Motivation dieser Menschen zu überzeugen. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Rosemarie Hein zum Thema Erwachsenenbildung. Bitte schön.

Nach Informationen von Trägern der Erwachsenenbildung sind Aussagen zur Anerkennung der Zahl der förderfähigen Stunden aus dem Jahr 2002 noch nicht erfolgt. Diese sind aber Grundlage sowohl für den Umfang der Landesförderung als auch für die Planung im Jahr 2004.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bearbeitungszeit hält die Landesregierung für die Anerkennung der für die Berechnung des Förderumfangs von Trägern der Erwachsenenbildung erforderlichen Zahl geleisteter Unterrichtsstunden für angemessen?

2. Wird dieses Zeitmaß derzeit überschritten und, wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Olbertz.

Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hein namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die rechtlichen Grundlagen enthalten keine Frist für die Förderung bzw. Anerkennung von Unterrichtsstunden. Jede anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung erhält im Haushaltsjahr 2004 in Abhängigkeit vom In-Kraft-Treten der entsprechenden haushaltsrechtlichen Regelungen nach einem ersten pauschalen Bescheid ihren Zuschussbescheid, mit dem die Zahl der als förderungsfähig anerkannten Unterrichtsstunden endgültig festgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2004 wird diese Aufgabe durch das neu gegründete Landesverwaltungsamt wahrgenommen.

Zu Frage 2: Im Jahr 2004 kam es in der Tat aufgrund der genannten Umstrukturierung im Landesverwaltungsamt, die außer zu einer Sitzverlegung teilweise auch zu personellen Veränderungen führte, zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Zuschussbescheide. Diese Verzögerungen waren allerdings zum einen relativ geringfügig, etwa einen Monat. Inzwischen sind die vorliegenden Anträge bearbeitet worden. Zum anderen hat das Landesverwaltungsamt die Träger der Erwachsenenbildung vorab auf diese Situation hingewiesen.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz.

Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Gebhardt zum Thema Situation der freien Theater in Sachsen-Anhalt. Bitte schön.

Laut Information des Landeszentrums „Spiel und Theater“ Sachsen-Anhalt e. V. sind die freien Theater in Sachsen-Anhalt derzeit handlungsunfähig. Als Grund hierfür gibt das Landeszentrum „Spiel und Theater“ an, dass die in den Landeshaushalt eingestellten Mittel in Höhe von ca. 300 000 € nicht abfließen und damit auch keine Drittmittel von anderen Förderern abgerufen werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation an den freien Theatern in Sachsen-Anhalt?

2. Weshalb sind die vorgesehenen und eingestellten Landesmittel bisher nicht an die freien Theater abgeflossen, und gibt es weitere Kulturbereiche, wo eine ähnliche Situation eingetreten ist?

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Auch diese Frage beantwortet Herr Minister Olbertz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Stefan Gebhardt namens der Landesregierung wie folgt.

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es ist die Haushaltssituation, die durchaus Bewirtschaftungseinschränkungen und Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich erzwingt. Trotzdem sollen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Fördermittel für Projekte von Theatern weiterhin bereitgestellt werden. Allerdings werden einzelne Projekte im Haushaltsjahr 2004 verschoben bzw. sogar aufgegeben werden müssen. Dies vorausgeschickt, meine Antwort noch einmal im Detail.

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass in Sachsen-Anhalt eine lebendige, kreative, vielgestaltige und auch künstlerisch anregende freie Theaterszene besteht. Ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung des Landes steht für die Regierung außer Frage. Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten ist die Situation mit den Bedingungen vergleichbar, die freie Theatergruppen in anderen Bundesländern vorfinden.

Zu Frage 2: Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes sind Bewirtschaftungsbeschränkungen, wie

gesagt, unumgänglich, die übrigens leider auch in anderen Kulturbereichen zu einem Aufschub des Mittelabflusses geführt haben. Inzwischen sind durch das Landesverwaltungsamt aber die ersten Zuwendungsbescheide erteilt worden. Weitere Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Kürze ausgereicht.

Es gibt eine Nachfrage. - Herr Gebhardt, bitte.

Herr Minister, können Sie sagen, welche anderen Kulturbereiche dies betrifft? Sie haben eben gesagt, dass es durchaus auch andere Kulturbereiche betrifft. Wissen Sie aus dem Stand heraus, welche das sind?

Ja, Herr Gebhardt. Wenn Sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, dann kann ich Ihnen sagen, dass es im Grunde alle Kultureinrichtungen betrifft, die nicht in Finanzierungsmodellen sind, die komplementär etwa zu Bundesmitteln dargestellt werden, wie etwa die öffentlich-rechtlich verfassten Kulturstiftungen.

Ansonsten mussten wir in allen Bereichen der Kulturförderung über Bewirtschaftungsmaßnahmen, Neuverhandlungen von Projektschwerpunkten und hier und da auch durch Kürzungen versuchen, das Schiff auf Kurs zu halten und dabei so vorzugehen, dass der Qualitätsanspruch und die Breite des Angebotes durch das notwendige Einsparen von Mitteln so wenig wie möglich Schaden erleiden. Ausschließen kann man das nicht.

Ich kann mir die Kulturförderung im Land leider nicht als eine Insel vorstellen, sondern ich muss versuchen, in den Grenzen, die uns auferlegt sind, eine vernünftige Förderpolitik zu machen. Ich muss manchmal auch um Verständnis dafür werben, dass es gewisse Zeitverzögerungen gibt, weil wir andere Legitimationsprozesse durchlaufen müssen, um Mittel freizubekommen. Dies ist aber auch nur ein Reflex auf die insgesamt beunruhigende Haushaltslage.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz.

Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Eva von Angern. Es geht um die finanzielle Förderung von Projekten der internationalen Kinder- und Jugendarbeit. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Falls es zutrifft, dass die im Landeshaushalt (Einzel- plan 05 Kapitel 05 17) veranschlagten Gelder für internationale Jugendprojekte in Höhe von 130 000 € bisher noch nicht freigegeben wurden, welche Gründe gibt die Landesregierung dafür an und wann ist nach Ansicht der Landesregierung mit der Vergabe der Mittel zu rechnen?

2. Wie viele Anträge zur Durchführung internationaler Jugendprojekte wurden beim Land bisher eingereicht

und wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Träger vor dem Hintergrund laufender Projektplanungen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Kley.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Anfrage der Abgeordneten Frau von Angern antworte ich wie folgt.

Es ist zutreffend, dass für Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 130 000 € gegenwärtig noch keine Zuwendungsverträge herausgegeben werden können. Grund dafür ist die aus haushälterischer Sicht notwendige Bewirtschaftungsmaßnahme.

Die Maßnahmen sind bei Kapitel 05 17 Titelgruppe 61 veranschlagt, bei der unter anderem auch das große Programm der Förderverträge für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung veranschlagt ist. Im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten mussten wir zunächst diese Rechtsverpflichtungen aus dieser Titelgruppe bedienen, die bereits deutlich mehr als 50 % des Haushaltsansatzes ausmachten.

Derartige Rechtsverpflichtungen bestehen gegenüber den Trägern der beantragten Maßnahmen für internationale Jugendarbeit nicht. Wir haben für diese Maßnahmen Entsperrungsanträge beim Ministerium der Finanzen gestellt. Wie Sie wissen, geht man aber mit der Genehmigung bis zum Abschluss der Aufstellung des Nachtragshaushalts sehr vorsichtig um, um einen Entscheidungsspielraum vor allem für Sie als Parlamentarier zu belassen. Die Träger werden sich daher bis zum Abschluss der Nachtragshaushaltsgesetzgebung gedulden müssen.

Es wurden bislang 15 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 215 152 € beim Landesjugendamt eingereicht. Keiner der Träger ist in seinem Bestand bedroht, wenn diese Anträge nicht bewilligt werden können; denn diese Maßnahmen sind für diese Träger nicht das hauptsächliche oder alleinige Arbeitsfeld. Vielmehr konnte das Land mit den Verträgen, die aufgrund von Rechtsverpflichtungen abgeschlossen worden sind bzw. zurzeit der Bewirtschaftungsmaßnahme bereits abgeschlossen waren, den Bestand auch dieser Träger grundsätzlich sichern.

Zudem bewirtschaftet das Landesjugendamt auch Bundesmittel für diesen Bereich und die Gelder, die vom deutsch-französischen bzw. deutsch-polnischen Jugendwerk zur Verfügung gestellt werden. Damit kann den Trägern bereits maßgeblich geholfen werden.