Protocol of the Session on April 1, 2004

Das Dritte - da gibt es nächste Woche schon ein Angebot, das zu regeln - ist die Zusammenarbeit mit den Initiatoren, mit der Arbeitsgruppe. Sie haben nächste Woche schon einen Termin beim Kultusminister. Ich denke, damit sind wir auf dem richtigen Weg. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können somit in den Abstimmungsprozess eintreten.

Eine Überweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1479 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der SPD und der PDS. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Antrag der PDS-Fraktion in seiner ursprünglichen Fassung in der Drs. 4/1457 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der PDS und der SPD. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 20 erledigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten beschlossen, die Sitzung im Interesse der parlamentarischen Begegnung um 19.30 Uhr zu schließen. Wenn Sie einverstanden sind, werden wir noch den Tagesord

nungspunkt 17 behandeln. Wenn nicht, verschieben wir das auf den morgigen Tag.

(Frau Feußner, CDU: Machen wir noch!)

- Machen wir noch. Dann bedanke ich mich. Wir treten also ein in die Behandlung von Tagesordnungspunkt 17:

Beratung

Korrektur der Leistungsbewertungserlasse für allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen des zweiten Bildungsweges

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1453

Alternativantrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/1501

Einbringerin des Antrages der SPD-Fraktion ist die Abgeordnete Frau Mittendorf. Bitte sehr, Frau Mittendorf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, unter dem Motto „last, but not least“ wollen wir uns noch mit einem Thema befassen, das im Parlament durchaus nicht üblich ist, nämlich mit einer exekutiven Entscheidung. Dass wir das heute trotzdem machen, hat seine guten Gründe.

Meine Damen und Herren! Im laufenden Schuljahr erfolgt die Leistungsbewertung und -beurteilung an allen Schulformen im Land auf einer neuen Grundlage. Seit Juli des vergangenen Jahres gelten für allgemein bildende und für berufsbildende Schulen sowie für Grundschulen und für Schulen des zweiten Bildungsweges neue Erlasse.

Schon im Anhörungsverfahren zu dem Erlass für die allgemein bildenden Schulen gab es massive Kritik an einzelnen Vorgaben, die jedoch im Kultusministerium kaum bzw. kein Gehör fanden.

Mittlerweile ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, und gibt es an vielen Schulen nur noch ein heiß diskutiertes Thema neben anderen Themen, nämlich den Leistungsbewertungserlass. Dabei geht es, meine Damen und Herren, um die Nichthandhabbarkeit einer Reihe von Einzelregelungen, insbesondere zur Zensurenbildung auf den Zeugnissen, und um die Transparenz der Entscheidungsfindung gegenüber Schülern und Eltern. Das ist Grund genug, der Sache nachzugehen.

Meine Damen und Herren! Die größte Kritik über die Erlasse gab es aus den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen. Deshalb werden wir uns heute hier auf diese Schulformen beschränken. Dabei wurden insbesondere die neuen Regelungen zur Bildung von Zeugnisnoten und damit zusammenhängend zur Gewichtung der Klassenarbeiten, aber auch die Erhöhung der Anzahl der Klassenarbeiten in einzelnen Fächern und deren Auswirkungen kritisiert. - Darauf will ich mich im Folgenden konzentrieren.

Nun hat sich sicherlich der eine oder andere schon einmal gefragt, welche Ziele man in der Schule mit der Bewertung, Zensierung und Beurteilung verfolgt. In den Erlassen heißt es dazu - ich zitiere -:

„Leistungsbewertung und -beurteilung dient der Darstellung und Anerkennung des individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes von Schülerin

nen und Schülern. Dabei soll die Bewertung schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und die Leistungsentwicklung fördern. Schüler und Eltern sollen über den Leistungsstand informiert werden.“

Meine Damen und Herren! Mit der Notengebung werden also vor allem pädagogische Ziele verbunden. Genau hierbei sind im Hinblick auf die neuen Vorgaben zur Leistungsbewertung Zweifel angebracht. Uns ist aufgefallen, dass in Gesprächen mit einer Reihe von Lehrkräften die Regelungen sehr unterschiedlich ausgelegt und interpretiert wurden. Weiter ist uns aufgefallen, dass allein die Erklärung der Regelungen zur Zensurenbildung Fachvorträgen ähnelte, die für den Laien schwer verständlich sind. Sehr oft griffen die Lehrkräfte zu Berechnungstabellen, die eher Arbeitsblättern aus dem Mathematikstudium als transparenten Berechnungsformeln glichen.

Schlussfolgerung: Wenn schon die Lehrkräfte nur mit großem Aufwand die Halbjahres- bzw. Endnoten ermitteln und erklären können, wie, meine Damen und Herren, sollen dann die Schüler und die Eltern die Notengebung nachvollziehen können? - Dies ist ja wohl die Voraussetzung, damit Notengebung beim Schüler, bei der Schülerin etwas bewirkt.

Aber dies ist nur die formale Seite. Wesentlicher schlimmer ist die Gefahr, dass mit der neuen Zensurengebung die tatsächliche Leistung durch Abrundung oder Aufrundung der jeweiligen Teilnoten für die Halbjahres- und Jahresnote verfälscht wird. Auch die veränderte Gewichtung von Klassenarbeiten wirft viele Fragen auf.

Meine Damen und Herren! Es gibt auch eine öffentliche Wahrnehmung dieses Problems. Ich möchte an dieser Stelle aus einem Kommentar der „Volksstimme“ vom 27. März 2004 zitieren:

„Wenn jetzt mehr über die Vergabe von Noten gestritten wird als um eine bessere Bildung, läuft etwas falsch.“

Dem kann ich mich nur anschließen.

(Zustimmung von Frau Kachel, SPD, und von Herrn Grünert, PDS)

Was läuft nun aber falsch? - Auf eine Kurzformel gebracht, kann man auf diese Frage antworten: Die Notenbildung auf den Zeugnissen nach den neuen Erlassen ist nicht transparent. Sie ist beliebig, pädagogisch für Schüler und Eltern kaum oder gar nicht nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren! Wie war das Verfahren nach der alten Erlassregelung? - Es gab übersichtlichere Vorgaben zur Gewichtung von Klassenarbeiten und zur Bildung von Zeugnisnoten. Für die Erstellung von Zeugnisnoten wurden alle im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Na, na!)

Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik an der Sekundarschule und in der Sekundarstufe I an Gymnasien und Gesamtschulen wurden mit insgesamt 40 % an der Gesamtnote gewichtet, Klassenarbeiten in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mit 30 %. An den Gymnasien wurden die Fremdsprachenfächer ab drei Wochenstunden mit 40 % bewertet. Die Gewichtung in der gymnasialen Oberstufe erfolgte nach anderen Parametern und wird an dieser Stelle von mir vernachlässigt.

Welche Vorgaben enthält nun der neue Erlass?

Erstens. Für jedes Schulhalbjahr wird gesondert eine Halbjahresnote gebildet.

Zweitens. Die Halbjahresnote wiederum wird gebildet aus der Zusammenfassung der Teilnote für die unterrichtsbegleitende Bewertung und der neu gewichteten Noten der Klassenarbeiten.

Drittens. Die Schuljahresendnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert gebildeten Halbjahresnoten.

Viertens. Die einzelnen Teilnoten müssen als ganze Noten gebildet werden. Dies bedeutet, es wird jeweils auf- oder abgerundet.

Fünftens. Es erfolgt keine Gewichtung der Klassenarbeiten nach Fächern, sondern nach der Dauer der Klassenarbeiten und nach der Schulform sowie nach der Anzahl der Klassenarbeiten im jeweiligen Fach.

(Unruhe)

Ergebnis: Die Gesamtwertigkeit von Klassenarbeiten an der Halbjahresnote variiert an den verschiedenen Schulformen zwischen 20 % und 60 %.

Das hat folgende Konsequenzen: Einerseits erhalten Schüler durch die Aufwertung der Wertigkeit von Klassenarbeiten zum Teil schlechtere Noten als vorher. Andererseits erfolgt genau das Gegenteil. Durch die Abwertung von Klassenarbeiten, vor allem in den Fächern, in denen nur eine Klassenarbeit à 45 Minuten je Halbjahr geschrieben wird, erhalten Schüler zum Teil wieder bessere Noten als vorher.

Meine Damen und Herren! Ich merke an der mangelnden Aufmerksamkeit, dass das Problem kompliziert ist.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Ol- bertz, von Minister Herrn Dr. Daehre und von Mi- nister Herrn Dr. Rehberger)

Genau das wollte ich hier darstellen. So wie es Ihnen geht, geht es auch den Leuten, die sich damit befassen.

Kurzum: In einigen Fächern haben Klassenarbeiten einen übergroßen Einfluss auf die Notenbildung und in anderen haben sie kaum eine Bedeutung. Meine Damen und Herren! Das können die Schüler nicht nachvollziehen, das können die Eltern nicht nachvollziehen und das können schon gar nicht wir nachvollziehen. Dazu kommt nun noch die Bildung von ganzen Noten durch Auf- bzw. Abrundungen.

Meine Damen und Herren! Vor allem im Bereich der unterrichtsbegleitenden Bewertung bewirkt das Auf- bzw. Abrunden auf ganze Noten je nach Fall eine Benachteiligung oder Besserstellung gegenüber der vorherigen Notenbildung. Ein Beispiel: Die Noten 3, 3 und 4 führten früher zu einem Durchschnittswert von 3,3. Jetzt erfolgt eine Abrundung auf 3, also eine Besserstellung. Bei den Noten 4, 4 und 3 ergibt sich das umgekehrte Bild. Nach alter Berechnung ergibt sich ein Durchschnitt von 3,7 und jetzt eine aufgerundete Note von 4, also eine Schlechterstellung. Diese Noten fließen nunmehr in die Bildung der jeweiligen Halbjahresnoten ein.

So wie Sie mir jetzt bei diesem Beispiel nicht mehr folgen konnten, können die Eltern und die Schüler den Lernprozessen auf diesem Weg auch nicht mehr folgen. Das Ganze ist nicht objektiv und nicht transparent.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Sie haben gemerkt, es ist sehr beschwerlich und kaum zu erklären. Auch Rechenbeispiele, wie wir sie mehrfach gemacht haben, beweisen die pädagogische Beliebigkeit der gegenwärtigen Notengebung je nach Schulform und Fach.

Hinzu kommen eine Vielzahl von weiteren Vorgaben, die einen unverhältnismäßig hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand für die Lehrkräfte verursachen und dadurch die notwendige und wichtige inhaltliche Vorbereitung der Lehrtätigkeit einschränken.