es geht eben nicht um die Ausnahme als Regelfall, sondern es geht wirklich um eine Ausnahme, weil diese Tradition, diese Kultur in Sachsen-Anhalt, wenn nicht deutschlandweit einmalig ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, muss man überlegen, wie man es schafft, eine Zweizügigkeit der Schule wiederherzustellen, so wie das jetzt im Einzugsbereich der Schule nicht möglich war.
Auf eine Schulbezirksänderung bzw. auf einen Schulbezirk über die Kreisgrenzen hinaus konnten sich die Kreise vor Ort nicht verständigen. Das bedauere auch
Eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Halberstadt zum Weiterbetrieb der Schule in Ströbeck nach § 5 Abs. 8 des Schulgesetzes wurde jedoch durch das Landesverwaltungsamt abgelehnt. Soweit ich weiß, gibt es gegen diese Ablehnung eine Klage durch den Landkreis. Das ist der bisher unbefriedigende Stand. Damit steht die Sekundarschule Ströbeck, an der seit 180 Jahren Schach als Unterrichtsfach gelehrt wird, vor dem Aus.
Die Schülerinnen und Schüler dieser Schule repräsentieren die Schachtradition der Region über das seit 300 Jahren berühmte Lebendschachensemble. Im Jahr 2006 ist Ströbeck Gastgeber des „Kulturdorfs Europa“, einer Organisation aus Dörfern in zwölf europäischen Ländern. Das Bindeglied ist die Schachtradition. All das, meine Damen und Herren, ist bei einer Schließung der Schule unwiederbringlich verloren. Das darf nicht sein.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion möchte genau dies verhindern; denn die Sekundarschule in Ströbeck verkörpert bei uns etwas Einmaliges - das habe ich schon gesagt. Wir wollen, dass die Sekundarschule in Ströbeck auch zukünftig Bestand hat und damit die Schachtradition an der Schule fortgeführt werden kann.
Den Vorschlag, ein regionales Netzwerk zu bilden, kann man sicherlich prüfen. Ich glaube, ein regionales Netzwerk kann nicht das leisten, was die Schule in Ströbeck in ihrer Tradition im Dorf leistet. Aber ich denke, man muss es zumindest wohlwollend prüfen.
So haben wir einen Ausweg gesucht und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der aus unserer Sicht einen Lösungsansatz darstellt. Wir stützen uns darin auf den Antrag des Landkreises Halberstadt auf Ausnahmegenehmigung für diesen Schulstandort. Wir sehen ein gestuftes Verfahren vor:
Erstens. Die Landesregierung genehmigt den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb der Schule
auf der Grundlage von § 5 Abs. 8 des Schulgesetzes des Landes für die Schuljahre 2004/05 bis 2006/07. Dies bedeutet: In dieser Zeit kann von der Zweizügigkeit abgewichen werden; es ist also eine Art Übergangsregelung.
Herr Olbertz, die von Ihnen genannten Zahlen waren mir bis heute nicht bekannt. Wenn das so ist, muss für diesen Übergangszeitraum aufgrund der besonderen kulturellen Tradition - das habe ich gesagt - auch von diesem Richtwert abgewichen werden und eine Einzügigkeit genehmigt werden.
Zweitens. Die Landesregierung unterstützt die Landkreise Halberstadt und Wernigerode dabei, spätestens bis zum Auslaufen der Ausnahmegenehmigung
alle organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Regelzügigkeit wieder erreicht wird. Dazu muss der Einzugsbezirk neu definiert werden.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns für diesen Änderungsantrag entschieden, weil uns die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung des PDS-Antrags zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr gering erscheint; denn danach müssten die Schulbezirke sofort wieder durch die Schulentwicklungsplanung der Kreise aufgemacht werden. Das wäre ein zu kompliziertes Verfahren, in dessen Folge wahrscheinlich eine andere Sekundarschule oder mehrere geschlossen werden müssten. Das hält man nicht durch. Das ist erstens sehr aufwendig und zweitens unrealistisch - und trotzdem wäre zwischendurch die Sekundarschule in Ströbeck schon geschlossen.
Unser Änderungsantrag hingegen respektiert die Beschlüsse der Kreistage und greift einen einstimmig beschlossenen Antrag auf. Der erste Teil unseres Änderungsantrages ist schnell umsetzbar und gibt der Schule die Verschnaufpause, die sie braucht. Dann, meine Damen und Herren, sind die Kreistage nochmals gefordert, sich auf einen im Hinblick auf die notwendige Schülerzahl auskömmlichen Schulbezirk zu verständigen.
Vielleicht, Herr Olbertz, hat der Landtag bis dahin die Regelung zur Festlegung von Schuleinzugsbezirken flexibilisiert, sodass der zweite Teil unseres Änderungsantrags leichter als zum derzeitigen Zeitpunkt umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam demonstrieren, dass die Politik in der Lage ist, sich von herkömmlichen Denkmustern zu trennen und neue Wege zu beschreiten,
Machen wir den Weg frei, vor Ort eine Lösung zu finden, die den Bestand der Schachschule in Ströbeck sichert. Die Angebote, die der Minister gemacht hat, kann man parallel prüfen. Darüber wollen wir gern diskutieren.
Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Sie wissen alle ganz genau - das sage ich abschließend -: Die Landesregierung kann Schachzüge machen, das haben wir an der Rochade der Staatssekretäre gesehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, ich muss Ihnen einmal eine Frage stellen, um der Legendenbildung vorzubeugen. Wissen Sie, dass der Kreistag in Wernigerode relativ problemlos den Einzugsbereich der Sekundarschule Derenburg zur Schachschule nach Ströbeck gegeben hätte?
Das hat nicht gereicht. Daraufhin hat uns die Verwaltung - ich bin im Kreistag - einen Vorschlag unterbreitet, der bis in die Stadt Wernigerode hineinreichte, um den Standort zu sichern, und uns einen Sekundarschulstandort in der Stadt Wernigerode gekostet hätte.
Das ist die Entscheidung, vor der der Kreistag steht. Dass sich der Kreistag für den Standort in der Kreisstadt entscheidet,
ist eine normale Entscheidung. Deshalb wird auch eine neue Runde zwischen den Kreistagen kein anderes Ergebnis bringen.
Der Einzugsbereich der Sekundarschule Derenburg steht für die Schachschule zur Verfügung - aber mehr eben nicht. Wenn da von anderer Seite nicht mehr Butter beigegeben wird, dann wird die Schule nicht zu halten sein. Aber der Aussage, dass der Kreis Wernigerode nicht bereit war, Schüler zu geben - das ist mehrfach in der Presse und auch heute wieder in Redebeiträgen deutlich geworden -, möchte ich vehement widersprechen.
Herr Schomburg, Sie skizzieren ein Problem, das in vielen anderen Kreisen bei anderen Schulen ebenfalls besteht. An welcher Ecke der Decke man auch zieht, sie ist immer zu kurz. Das ist wohl wahr.
Aber nichtsdestotrotz, so sage ich, ist es unsere Aufgabe, aus der Landessicht heraus für etwas zu streiten, das als kulturelles Gut, als Tradition erhalten werden muss. Um so etwas Wesentliches zu erhalten, muss man an die Landkreise - natürlich im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung - einen Appell richten, um den Blick auch für Dinge zu öffnen, die über die Partikularinteressen einzelner Kreise hinausgehen.