- Herr Schomburg wünscht die Mitberatung. - Dann stimmen wir über beide Überweisungen gleichzeitig ab. Wer ist dafür? - Ist jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist diese Überweisung einstimmig so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
Ich bitte zunächst den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley, den Gesetzentwurf einzubringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Der etwas sperrige Titel ist nicht das Ergebnis einer Erfindung unseres Landes, sondern die Bezugnahme auf den Titel des Bundesgesetzes. Für uns reicht die Kurzbezeichnung „Krankenhausgesetz“. Das entspricht, glaube ich, auch mehr der Intention dieses wirklich schlanken Gesetzes mit weitgehenden Kompetenzen für die Handelnden im Bereich der Medizin und der Krankenhausplanung.
In den letzten drei Jahren stand der Prozess der Krankenhausplanung ganz im Zeichen der Einführung eines pauschalierten Preissystems als Methode der leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser. Allen Beteiligten und Betroffenen dürfte dabei von Anfang an bewusst gewesen sein, dass die Ablösung der Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen durch die Abrechnung nach DRGs, also Fallpauschalen, eine enorme Strukturveränderung für alle Krankenhäuser mit sich bringen würde. Bei der Finanzierung nach Leistungen werden die Patienten nicht länger als medizinisch geboten im Krankenhaus behalten, das heißt, die Verweildauer und somit die Inanspruchnahme der Krankenhauskapazitäten werden sinken.
Diese Tatsache muss bei der Realisierung von Krankenhausinvestitionen berücksichtigt werden und sie wurde auch in den letzten Jahren hier schon vorab berücksichtigt. Überdimensionierte Bettenhäuser oder Funktionstrakte binden unnötige Investitionsmittel oder Betriebskosten und sind am Ende unwirtschaftlich. Die Folge wäre, dass das betroffene Krankenhaus im weiteren Wettbewerb nicht mehr mithalten kann.
Mit der Einführung der Leistungsfinanzierung wird sich aber der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern verstärken. Darüber hinaus werden auch die Anforderungen an die medizinische Qualität steigen, was wiederum den Aspekt der Konzentration von Leistungen nach sich zieht. Zudem muss der gesamte Betriebsablauf eines Krankenhauses konsequent zwecks Kostensenkung optimiert werden.
Die an der Krankenhausplanung des Landes Beteiligten waren sich sehr bald bewusst, dass bei dem neuen Finanzierungssystem das Planbett als Planungsgegenstand ausgedient hat und an seine Stelle die erbrachten Leistungen treten werden. Der erste Schritt auf diesem zugegebenermaßen nicht einfachen Wege ist die Anpassung der gesetzlichen Grundlage der Krankenhausplanung des Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Die jährliche Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt war bislang, wie in allen Bundesländern, eine bedarfsorientierte Kapazitätsplanung. Planungsgegenstand waren dabei die Krankenhäuser und die nach Fachgebieten gegliederten Planbetten, die Tagesklinikplätze, die selbständigen Funktionsabteilungen und die mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten.
Die jährliche Fortschreibung des Krankenhausplanes passierte entsprechend einer Bedarfsfeststellung, das heißt der Feststellung, in welchem Maße und in welcher Form ein Krankenhaus in einem bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen wurde, wobei dieses jeweils rückblickend zur Ermittlung der Plangröße hinzugezogen werden konnte.
Das Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 1992 in seiner jetzigen Fassung stellt demzufolge auf eine Kapazitätsplanung ab. Die festgestellte Kapazität ist die Grundlage für das Budget.
Die vorliegende Novelle zum Gesetz, bei deren Erarbeitung der Sachverstand aller Beteiligten eingeflossen ist - ich möchte das hier noch einmal betonen: diese unkonventionelle Art der Erarbeitung eines Gesetzes unter Einbeziehung aller Betroffenen von Anfang an, vom Status Nascendi, also nicht erst in der Anhörung -, legt nunmehr in § 3 fest, dass dem Krankenhausplan künftig Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele zugrunde liegen müssen und darauf basierend die Standorte, die Versorgungsstufen und die vorzuhaltenden Fachgebiete festgelegt werden. Eine Kapazitätsbindung entfällt.
Dieser Krankenhausrahmenplan bildet die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen für jedes Krankenhaus auszuhandelnde Konkretisierung des Versorgungsauftrages, das heißt, für die Struktur und die Menge der zu erbringenden Leistungen.
Ich halte es für sinnvoll und richtig, dass den Krankenkassen als den Kostenträgern bei ihren Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern und ihren Trägern künftig eine größere Freiheit eingeräumt wird. Die Krankenkassen kennen die Leistungserbringung in den Krankenhäusern im Detail. Sie sind deshalb gut in der Lage, die Leistungen sinnvoll aufeinander abzustimmen und auf Veränderungen - sei es beim Bedarf oder bei der Qualität - flexibel und rechtzeitig zu reagieren.
In diesen Prozess werden auch die beiden Universitätskliniken einbezogen. Die Krankenkassen sind gehalten, die Rahmenvorgaben der Krankenhausplanung, die sie mit erarbeitet haben, ihren Vertragsverhandlungen zugrunde zu legen.
Damit erhält das Land hinreichend die Möglichkeit, eine angemessene qualitative und quantitative Versorgung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen und auch dafür zu sorgen, dass eine akut-stationäre Regelversorgung wohnortnah angeboten wird.
Abschließend möchte ich Sie noch darüber informieren, dass sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der unmittelbar Beteiligten, parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren seit geraumer Zeit schon mit der Umwidmung der Krankenhausplanung befasst und im Wesentlichen dabei den hier neu zu fassenden § 3 des Krankenhausgesetzes zugrunde legt. Erstmals auf der Basis des novellierten Krankenhausgesetzes soll der Krankenhausplan des Landes für 2005 erstellt werden.
Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Da das novellierte Krankenhausgesetz keine zusätzlichen Ausgaben nach sich zieht, würde ich Ihnen empfehlen, diesen Gesetzentwurf lediglich in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu überweisen. Ich wünsche uns dort eine intensive und angenehme Beratung. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Kley. - Die Debatte der Fraktionen wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Es spricht Frau Dr. Kuppe. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Zurzeit trägt das Land Sachsen-Anhalt allein die Planungsverantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung seiner Bevölkerung. Es nimmt diese Verantwortung unter Mitwirkung der unmittelbar und mittelbar Beteiligten im Krankenhausplanungsausschuss wahr.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, einen Teil dieser Landeskompetenz in die Hände der Kostenträger und der Krankenhausträger zu geben. Die Krankenkassen und die Krankenhausträger sollen künftig für jedes Krankenhaus in Sachsen-Anhalt Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abschließen. Darin sollen die Struktur und die Menge der jeweils notwendigen Krankenhausleistungen festgelegt werden.
Als Steuerungsinstrument des Landes sind Rahmenvorgaben vorgesehen, die das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Krankenhausgesellschaft des Landes und den Krankenkassenverbänden entwickeln wird. Auf diese Rahmenvorgaben wird es also ankommen. Der Gesetzentwurf beschreibt dazu allerdings keine Indikatoren.
Erstens sind dies alle bisherigen Überlegungen und Entscheidungen der Landesregierung, des Landtages und des Krankenhausplanungsausschusses seit 1991 zu Krankenhausstandorten und die Investitionen in die Krankenhäuser unseres Landes. Das sind immerhin mehr als 2 Milliarden €.
Zweitens sind das die Vorarbeiten vor allem der einzelnen Krankenhäuser zur Einführung des neuen Vergütungssystems für stationär-medizinische Leistungen.
Drittens sind das die Erkenntnisse aus dem so genannten Rüschmann-Gutachten, das im Jahr 2000 die kompletten Datensätze aller 56 Kliniken des Landes aus dem Jahr 1999 mit immerhin 30 Millionen Einzeldaten ausgewertet hat. Der Gutachter hat Diagnosen und Therapien unter die Lupe genommen, Angaben des Statistischen Landesamtes zur Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, eine vergleichende Analyse mit anderen Bundesländern vorgenommen und die Ergebnisse 2001 auf die zu erwartenden Rahmenbedingungen, also auf die Einführung der DRGs, projiziert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die damalige SPD-Landesregierung stellte das RüschmannGutachten die inhaltliche Vorarbeit für die Umstellung der kapazitätsorientierten auf eine leistungsorientierte Rahmenplanung mit definiertem Leistungsbedarf im Krankenhausbereich dar.
Nun sind drei Jahre ins Land gegangen. Die Datensätze sind nicht jünger geworden. Das heißt, wir brauchen als Abgeordnete von der Landesregierung aktualisierte Informationen als Beratungsrahmen, damit wir auch Bewertungen vornehmen können.
Meine Kernfrage war schon damals nicht und ist es heute immer noch nicht: Wie viele Betten braucht das Land? Sondern die Frage lautete und lautet: Wie viele medizinische Leistungen braucht die Bevölkerung? Nicht eine bestimmte Zahl von Krankenhausbetten muss vorgehalten werden, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen muss sichergestellt sein. Deshalb finde ich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in die richtige Richtung geht. In dieser Hinsicht findet er unsere volle Zustimmung.
- Man kann selten loben, aber in dem Punkt schon. Es muss allerdings noch eine Reihe von Fragen beantwortet werden. Deshalb, denke ich, sollten wir im Ausschuss eine Anhörung durchführen.
Ich will nur beispielhaft Fragen nennen, zum Beispiel die Frage nach den Eckdaten für die Rahmenplanung, nach der Zweijahresfrist für die Erarbeitung der Rahmenvorgaben, zur Geltungsdauer von Rahmenvorgaben und der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, nach der Benehmensregelung der für die Gesundheit und für die Hochschulkliniken zuständigen Ministerien.
Auch das Verfahren, wie die Einzel- und die Pauschalinvestitionen in die Krankenhäuser zukünftig sichergestellt werden sollen, muss hinterfragt werden. Ebenso ist die Beschränkung der nicht unmittelbar Beteiligten in § 9 eine Frage wert.
Meine Damen und Herren! Als besonders gelungen will ich die nach der Anhörung zum Regierungsentwurf eingeführte Schiedsstellenregelung nennen. - Herr Professor Olbertz, vielleicht lauschen Sie einmal einen kleinen Moment. Hier ist nämlich bei dem Krankenhausgesetz eine Verbesserung der Regierungsvorlage nach dem Anhörungsprozess gelungen, die die Regierungsfraktionen - wahrscheinlich mit Ihrer Zustimmung - bei dem Hochschulgesetz leider nicht ermöglichen.
Ich erwarte, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine sachliche Gesetzesberatung. Wir beantragen als SPD-Fraktion doch eine erweiterte Beratung, Herr Kley. Der Gesetzentwurf sollte zur Federführung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen werden. Wir meinen aber, dass sowohl der Finanzausschuss als auch der Innenausschuss und auch der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mitberatend sein sollten. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heutigen Tage stellt das Sozial
ministerium seinen Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz für Sachsen-Anhalt vor. Was die Erarbeitung der Regelungsinhalte betrifft, so kann man es durchaus als ein Novum bezeichnen, dass hieran eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministers, bestehend aus den eigentlichen Adressaten des Gesetzes, maßgeblich mitwirkte.
Aber auch aus einem anderen Blickwinkel heraus ist der Entwurf beachtlich. Wir sind im Wesentlichen das erste Bundesland, welches unter den gegebenen Bedingungen des pauschalierten Entgeltsystems einen völlig neuen Weg beschreiten wird. Wir werden uns von der althergebrachten Bettenplanung trennen und auf eine leistungsorientierte Planung umsteigen. Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben: An dieser Stelle findet die Erfolgsgeschichte der gelb-schwarzen Regierung in der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ihre Fortsetzung.
(Frau Bull, PDS: Nun macht es mal halblang! - Herr Dr. Püchel, SPD: Das ist wichtig! - Frau Bull, PDS: Nun ist es aber gut!)
- Ich bin ein von Natur aus fröhlicher Mensch. Deswegen freue ich mich über jeden Zwischenruf, sei er sachlich oder nicht.