Protocol of the Session on March 4, 2004

Derzeit leben in Deutschland 1,9 Millionen Menschen, die in unterschiedlichem Ausmaß dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen betreut. Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die letzte große Lücke im System der sozialen Sicherung geschlossen und der für Pflegebedürftige wie für Angehörige unwürdige Zustand beendet, dass die Pflegebedürftigkeit auf die Dauer fast immer zu einer Sozialhilfebedürftigkeit führt.

Zur Konzeption der Pflegeversicherung zählt der Grundsatz, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege haben muss. Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dieser Grundsatz muss künftig ebenso Bestand haben wie das Prinzip, dass Maßnahmen der Prävention und der Rehabilitation Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben müssen.

Im Zuge der Überlegungen, die Pflegeversicherung zu reformieren, wird über eine Änderung des Leistungsumfangs für Pflegebedürftige diskutiert. Sie sollen dazu

motiviert werden, verstärkt ambulante vor stationärer Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Auswirkungen einer derartigen Umstellung auf die vom Land zu tragende Sozialhilfe werden derzeit in meinem Hause geprüft.

Neben der Umlagefinanzierung soll ergänzend eine kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegeversicherung eingeführt werden. Damit wäre auch eine Dynamisierung der Leistungen verbunden, die dem wachsenden Anteil Pflegebedürftiger und der preislichen Entwicklung bei den Pflegeleistungen gerecht werden soll. Wenn man sich die Entwicklung seit dem Jahr 1995 ins Gedächtnis ruft, so ist festzustellen, dass bisher keine Anpassung stattgefunden hat. Deshalb ist die Pflegeversicherung in weiten Bereichen nicht mehr in der Lage, ihre Funktion zu erfüllen.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geplanten Reform der Pflegeversicherung bestehen zum Teil noch deutliche Unterschiede zwischen den Auffassungen der unionsregierten Länder und denen der Bundesregierung. Auch hier gilt es, einen Konsens herbeizuführen und ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten.

Man muss man allerdings auch berücksichtigen, dass pflegerische Dienstleistungen gleichzeitig eine Chance für den Arbeitsmarkt bieten, da zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden, um den Pflegebedarf zu decken. Die Gewährleistung liebevoller und sachgerechter Pflege ist aber vor allem ein solidarischer Beitrag zur Generationengerechtigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der Sozialpolitik in Deutschland ist im Moment in einer Umbruchphase. Ich danke allen, die sich dafür einsetzen, dass diese Entwicklung maßgeblich von den Interessen der Betroffenen, und nicht in erster Linie von außen stehenden Interessen dominiert wird. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Rauls das Wort. Bitte sehr, Herr Rauls.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion und die Antworten der Landesregierung beziehen sich im Wesentlichen auf die sozialpolitischen Themenbereiche des Behindertenrechts, des Pflegequalitätssicherungsgesetzes und des Heimgesetzes. Der Minister wies bereits darauf hin. Sie berühren einen immer größer werdenden Personenkreis und erfordern Beachtung in vielen gesellschaftlichen Bereichen.

Ich denke, insgesamt macht die Vorlage deutlich, dass in den vergangenen 14 Jahren im Lande viel erreicht wurde. Da dies über die Zeitabläufe in unterschiedlicher politischer Verantwortung festzustellen ist, eignet sich dieses Thema - ich denke, zu Recht - nicht für politische Polemik. Viele der Aussagen findet man beim Besuch von Einrichtungen bestätigt. Trotz des Erreichten bleiben noch immer Wünsche offen, bleibt noch viel zu tun.

Über die einzelnen Themen haben wir im Zusammenhang mit anderen Debatten sowohl im Landtag als auch in den Ausschüssen schon gesprochen. Ich erinnere an

die Veranstaltung des Landtages mit dem Landesseniorenrat und an die Diskussion über die Ergebnisse des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen. Dabei bin ich übrigens, wie Sie, Herr Bischoff, sicherlich noch in Erinnerung haben, auch auf das Programm zur Eingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt ausführlich eingegangen.

In Ergänzung zu den dabei getroffenen Feststellungen und Aussagen möchte ich mich insbesondere auf die Fragen 2.2 und 2.21 und auf den Zusammenhang zwischen beiden Themen eingehen. Es handelt sich dabei um Fragen der Entwicklung der Pflegelandschaft und des betreuten Wohnens. Die hierzu getroffene Aussage, dass der Vernetzung verschiedener Betreuungsangebote in der Pflegelandschaft zunehmende Bedeutung zukommt, findet unsere volle Zustimmung.

In dem Ort, in dem ich wohne, ist eine solche Vernetzung von stationären und teilstationären Angeboten wie Kurzzeit- und Tagespflege und betreutem Wohnen an einem Standort geschaffen worden. Schwerpunktmäßig richtet sich das Angebot an Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind.

Die damit gesammelten Erfahrungen bestätigen die Richtigkeit des hier angeführten Ansatzes, der nicht ganz neu ist. Frau Kuppe wird das sicherlich bestätigen. Auch in ihrer Amtszeit ist dieser Ansatz - wie ich denke, zu Recht - verfolgt worden. Die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, bestätigen das.

Die rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen sind so miteinander verbunden, dass die Beibehaltung des eigenen Haushalts, die Selbstverständlichkeit in der eigenen Wohnung gesichert werden kann. Die in dem Objekt vorhandenen 31 Wohnungen waren nach wenigen Wochen vermietet. Das zeigt, dass der Bedarf vorhanden ist und ein solches Angebot selbst auf dem flachen Land angenommen wird. Insbesondere die Veranstaltung mit dem Landesseniorenrat hat dies deutlicht gemacht.

Übrigens hat die Mehrzahl der Banken es den Initiatoren dieses Projekts nicht geglaubt, dass die Vermietbarkeit auf dem Lande gegeben sei. Sie waren nicht bereit, die Kredite dafür zur Verfügung zu stellen, es sei denn, man würde das Projekt in eine Stadt wie Magdeburg verlagern. Aber die Erfahrung zeigt, dass das nicht stimmt, sondern dass auch auf dem flachen Land der Bedarf vorhanden ist.

Ergänzt wird diese Vernetzung durch eine - auch das halte ich für wichtig - nahezu barrierefreie Infrastruktur im gesamten Ort. Herr Bischoff, ich lade gern einmal den Fachausschuss ein, sich das anzusehen und eine eigene Bewertung zu treffen.

Die begrenzte Redezeit lässt mir für detailliertere Betrachtungen leider nicht den Raum. Eine Bemerkung sei mir aber noch gestattet. Die Teilnahme an der Sitzung des Behindertenbeirats des Landes am vergangenen Samstag hat mir wieder einmal deutlich gemacht, dass es trotz aller beeindruckenden Zahlen, die sich in der Antwort auf die Große Anfrage widerspiegeln, eine wichtige Aufgabe der Politik und der Politiker bleibt, die in Bezug auf die Behindertenpolitik oftmals scheinbar vorhandene Klarheit im Kopf in die Bereitschaft zum tatsächlichen Handeln umzusetzen. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, von der Regierungsbank und von Herrn Bischoff, SPD)

Vielen Dank, Herr Rauls. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Dr. Eckert das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Eckert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rauls legte freundlicherweise schon die Schwerpunkte der Großen Anfrage dar. Unzweifelhaft sind das wichtige Bereiche. Aber für mich stellt sich die Frage, warum nur diese Bereiche abgefragt worden sind. Ich kann feststellen, dass vor allem unter den Punkten 1 und 2 bundesgesetzliche Verantwortung angesprochen wird.

Meine Damen und Herren! Ich vermute, dass mit dem ersten Schwerpunkt, dem Schwerbehindertenrecht, der entsprechende Abschnitt im SGB IX gemeint ist. Mit Blick auf das gesamte SGB IX ist interessant zu erfahren, was die Kollegen von der SPD-Fraktion nicht wissen wollten, beispielsweise die Wirksamkeit der neuen Regelungen zur Rehabilitation, zur Arbeit der Servicestellen, zum Stand der Erarbeitung und der Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen zur Frühförderung, zur Selbsthilfeförderung oder zum Rehabilitationssport. Auch hinsichtlich der Beschäftigungssituation werden ängstlich die tatsächlich brisanten Fragen vermieden.

Hoch interessant wäre es gewesen zu erfahren, welchen Beitrag das Land Sachsen-Anhalt zur Schaffung von bundesweit 50 000 neuen Arbeitsplätzen für behinderte Menschen geleistet hat. Das geht weit über das Abfragen von Zahlenkolonnen hinaus. Beispielsweise wird in der Studie des IAB mit dem Titel „Licht am Ende des Tunnels“ nachgewiesen, dass etwa 40 % des Rückganges bei der Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen auf die Position „Abgang in Rente“ zurückzuführen ist.

Wenn ich das in dieser Größenordnung auch für Sachsen-Anhalt unterstelle, dann gab es in Sachsen-Anhalt jenseits aller dargelegten Zahlen keine Verbesserung der Situation, obgleich nicht mehr 8 000, sondern nur noch 7 000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet wurden. Das heißt dann aber auch, dass die Wirkung des SGB IX für diese Menschen trotz des Einsatzes finanzieller Mittel in erheblichem Umfang marginal war und ist. Das Nachfragen nach diesen Tatsachen und Fakten, das Feststellen der Unwirksamkeit der neuen gesetzlichen Regelungen wäre eine Voraussetzung für ein Umsteuern, das notwendig ist. Diese Chance wurde mit der Großen Anfrage leider vertan.

Ich freue mich, dass das Land Sachsen-Anhalt - so bemerkte der Minister - im Vermittlungsausschuss in einer Arbeitsgruppe vertreten ist. Ich hoffe, dass das mehr als nur ein Appell an die Akteure wird, die Situation zu verbessern. Ich wünsche mir, dass handhabbare und tatsächlich wirksame Maßnahmen und Regelungen getroffen werden.

Beschäftigen wir uns mit der Pflegesituation und mit der Pflegelandschaft. Hierzu wäre zunächst anzumerken, dass ein Zahlenabgleich sowohl mit anderen Fragen, beispielsweise zur Situation in der Pflege, als auch in der Antwort selbst durch die Antwortenden hilfreich gewesen wäre. Die Zahlen der Plätze und der Kapazitäten im Altenpflegebereich stimmen nicht überein.

Wichtiger ist jedoch - so meinen wir -, dass auch hierbei die wirklichen Problemfragen nicht gestellt worden sind.

Wir erfahren zwar, wie viele Alten- und Pflegeheime existieren, wie hoch die Kapazität sein soll und welche Mittel in den stationären Bereich investiert worden sind - das war bekannt, wenn ich einmal das Jahr 2003 herausnehme -, ich hätte mir aber gewünscht, dass die Fragen zu den konzeptionellen Vorstellungen der Landesregierung zur Entwicklung der Pflegelandschaft in SachsenAnhalt konkreter und ausdifferenzierter gestellt worden wären.

So ist das Expandieren des stationären Sektors nicht nur und eindimensional auf die Demografie zurückzuführen. Wie bewertet die Landesregierung beispielsweise das bestehende und mit Millionen ausgebaute Heimsystem, welches vor allem eine Problemlösung des 19. Jahrhundert darstellt, als solche entstand und damals tatsächlich eine Lösung für die zu dieser Zeit neuen Fragen darstellte?

Ich glaube, dass uns im 21. Jahrhundert viele Gründe zwingen, das Heimsystem auf den Prüfstand zu stellen, um zu klären, ob und in welchen Umfang es heute noch den Belangen der älteren Menschen, der psychisch Kranken und der behinderten Menschen angemessen sein kann. In all diesen Bereichen sind ambulante kommunale Alternativen, die eine Integration der betroffenen Menschen ermöglichen, bekannt. Sie werden aber nur unzureichend angeboten und fast nicht gefördert.

Alle Umfragen und Erhebungen besagen, dass immer weniger ältere oder behinderte Menschen bereit sind, in ein Heim zu gehen. Trotz dieser eindeutigen und öffentlichen Willenserklärung steigt die Zahl der Heimplätze rasch an. Worin liegen, zumindest aus der Sicht der Landesregierung, die Ursachen dafür? Heute können sich etwa 80 % der pflegebedürftigen Menschen ein Leben im Heim kaum vorstellen.

Trotz der formalen Beratungspflicht der Kreise und der kreisfreien Städte ist für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen die Versorgungslandschaft unübersichtlich, erfolgt die Beratung oft unvollständig, interessenabhängig und nicht auf die konkrete Situation bezogen. Die Qualitätskriterien der Versorgung sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Vor allem fehlen - Herr Rauls hat darauf hingewiesen - integrierende und integrierte Versorgungsverbünde, die eine Vernetzung zwischen den ambulanten und den stationären Versorgungsbereichen ermöglichen. Man muss feststellen: Eine freie Wahl der Versorgungsalternative ist aufgrund der mangelnden Angebote nicht gegeben.

Notwendig wäre also die Herausbildung einer flexiblen Pflege- und Betreuungskultur, die ein Netz aus vielen Quellen der Hilfe komponiert, die einen Pflege-, Betreuungs- und Hilfemix realisiert. Danach wurde nicht gefragt. Deshalb konnte die Landesregierung darauf auch nicht antworten. Dies wäre aber besonders wichtig gewesen.

Ein dritter Schwerpunkt beschäftigt sich mit dem Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen. Die PDS begrüßt ausdrücklich die Bewertung des Gesetzes durch die Landesregierung als „einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Integration behinderter Menschen und ihrer umfassenden Teilhabe an allen Bereichen des täglichen Lebens“.

Aber danach werden die Probleme schon deutlich. Wo ist die Frage nach den Auswirkungen der Kürzung des Blindengeldes auf die Chancengleichheit? Wo ist die

Frage nach den Problemen in der Gesundheitsversorgung und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Teilhabemöglichkeiten? Die Landesregierung wird sich, glaube ich, gefreut haben, dass ihr diese und andere Fragen nicht vorgelegt wurden.

Positiv ist selbstverständlich, dass die Zahl der integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler zugenommen hat. Aber in welchen Schulformen? In welchen Klassenstufen? Das, was zur möglichen Entwicklung der Förderzentren ausgesagt wird, ist mehr als vage. Offen bleibt, wie die Vorstellung zu den Förderzentren flächendeckend realisiert werden soll.

Es wurde auch nicht danach gefragt, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den laufenden Schulentwicklungsplanungen für die integrative Beschulung erwartet. Oder ist es nicht so, dass die Schulschließungen zu einem Mehr an Fahrzwängen auch für behinderte Kinder und Schüler führen werden?

Fassen wir zusammen: Die Große Anfrage greift die Probleme nur marginal auf. Dort, wo Probleme aufgegriffen werden, wird nicht nachgefragt. Das ist schade, weil wir dadurch nicht hinreichend problemorientiert diskutieren können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen ebenfalls, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Gäste aus Niedersachsen, Damen und Herren der Seniorenunion Helmstedt.

(Beifall im ganzen Hause)

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Vogel das Wort. Bitte sehr, Frau Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Diese Große Anfrage zu den sozialpolitischen Auswirkungen der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt, die aus 52 Einzelfragen besteht, befasst sich mit drei Schwerpunkten, zum Ersten mit dem Schwerbehindertenrecht, zum Zweiten mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz und dem Heimgesetz und zum Dritten mit dem Behindertengleichstellungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt. Wir befassen uns heute, sechs Monate nach der Einbringung dieser Großen Anfrage, mit diesem Thema. Ich möchte zu jedem Thema einen Punkt herausgreifen.

Erstens der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in Sachsen-Anhalt. Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein finanzielles Problem, sondern auch ein zutiefst humanes. Dies trifft in besonderer Weise auf diejenigen Menschen zu, die trotz einer Behinderung ihren Anteil im Leben erbringen wollen, die über Arbeit ihren Sinn, ihren Lebenssinn definieren und die zeigen wollen, dass sie etwas können und was in ihnen steckt. Diesen Menschen gilt es mit all unseren Möglichkeiten zu helfen. Allerdings dürfen wir dabei nicht den Blick vor dem tatsächlich Machbaren verschließen.

Das Ziel der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Beruf und Arbeit genießt eine breite gesellschaftliche Zustimmung. Diesbezüglich ist zu fragen, inwieweit der Anspruch mit der Wirklichkeit auf dem Beschäftigungs- und Ausbildungsmarkt übereinstimmt.

Die gegenwärtig noch festzustellende allgemeine hohe Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt ist kein Grund, dem Personenkreis arbeitsloser behinderter Menschen weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Vor diesem Hintergrund bedürfen Menschen mit Behinderungen einer besonderen, einer stärkeren Unterstützung und Förderung, da sie doppelt benachteiligt sind, nämlich aufgrund ihrer Behinderung und zusätzlich aufgrund der Arbeitslosigkeit.

Die Statistiken weisen eine höhere Arbeitslosenrate für Menschen mit Behinderungen aus. Das ist der Beweis für die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Obwohl zur Verwirklichung des Ziels, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Instrumente zur Verfügung stehen, die einerseits die Behinderten unmittelbar fördern und andererseits die Bereitschaft der Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen, unmittelbar beeinflussen, zum Beispiel durch die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen, ist es nicht gelungen, Menschen mit Behinderungen in stärkerem Umfang und dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzubinden.