Meine Damen und Herren! Die Innenpolitiker der SPDFraktion haben vor einem Jahr die Verwaltungsgemeinschaft Jeetze-Ohre-Drömling und die dortigen Einrichtungen besucht. Wir haben uns davon überzeugt, dass man dort den richtigen Weg gegangen ist. Auch wir begrüßen das, was dort freiwillig zustande gekommen ist. Aber das ist eben ein Ausnahmefall im Land SachsenAnhalt, weil - das muss ich sehr kritisch sagen - die Agitation nachwirkt, mit der die CDU vor der Landtagswahl die Bemühungen um effektivere Strukturen herabgewürdigt hat, meine Damen und Herren.
Ich habe hier das Einladungsschreiben der CDU-Fraktion vom 23. Juli 2001, unterzeichnet von Herrn Professor Böhmer als dem damaligen Fraktionsvorsitzenden und von Herrn Minister Becker als dem damaligen innenpolitischen Sprecher. Eingeladen wurde zu einer Anhörung in Peißen. Es steht hier Halle/Peißen. Aber Peißen liegt noch im Saalkreis.
Es heißt hierin: Es wird eingeladen zur Anhörung zu dem Thema „Die Feuerwehr soll im Dorf bleiben“. Weiter heißt es in dem Schreiben von Herrn Professor Böhmer und Herrn Becker in Bezug auf den Standpunkt der CDU-Landtagsfraktion, nach ihrer Überzeugung sollten nicht nur die Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch die damit verbundenen Aufgaben wie bisher im Dorf verbleiben.
Wenn die Entscheidungsbefugnis und -verantwortung für die Feuerwehren auf die übergemeindliche Ebene verlagert würden, werde das nicht ohne negative Folgen für die ehrenamtliche Tätigkeit vor Ort bleiben.
Damals in Peißen gingen die Emotionen noch höher als in diesem Saale heute. Ich habe einen Bericht aus der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 29. August vorliegen. Darin wurden die Eigeninitiative, das Zusammengehörigkeitsgefühl, der Stolz auf Geschaffenes betont und es wurde ein Feuerwehrmann zitiert:
„Lieber schmeißen wir alles hin und reißen unser von uns saniertes Gerätehaus ab, als es einem Großverbund zu übergeben.“
Das hat am Ende nicht nur unser Gesetz ausgehebelt, das hat auch die freiwillige Entwicklung behindert. Es gab auch andere Veranstaltungen. Herr Minister Becker, ich erinnere mich an eine - wir waren gemeinsam in Thale; das war auch im Sommer 2001 -, da war sogar von der Enteignung der Feuerwehren die Rede.
Das ist das, was hierdurch politisch angerichtet worden ist und was uns im günstigsten Fall um Jahre zurückgeworfen hat.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat sich damals vordergründig gegen eine zwangsweise Aufgabenübertragung gewandt, aber mit einer Argumentation - ich habe sie eben zitiert -, die auch die freiwillige Aufgabenübertragung diskreditierte.
Deshalb sind die vom Innenminister genannten Beispiele freiwilliger Aufgabenübertragung, Anhalt-Zerbst, JeetzeOhre-Drömling, leider Ausnahmen geblieben. Es fehlt die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung, die möglich wäre, wenn die Verwaltungsgemeinschaften über die Ausstattung und die Ausrüstung der Feuerwehren entscheiden könnten.
Meine Damen und Herren! Ich teile die Auffassung des Landesbranddirektors, dass die Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden mit moderner Schutzausrüstung höhere Priorität verdient als Investitionen in neue Fahrzeuge, Geräte sowie in die Modernisierung von Gerätehäusern.
Diese Investitionsförderung beläuft sich dem „Volksstimme“-Artikel vom Montag zufolge auf durchschnittlich 6,5 Millionen € pro Jahr. Das ist die Durchschnittssumme, die Herr Dr. Ladewig gebildet hat. Richtig ist aber auch, dass der Investitionsansatz für das Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr von mehr als 7 Millionen € um 1,9 Millionen € auf 5,3 Millionen € reduziert wurde, und das trotz der den Feuerwehren zugewachsenen Aufgaben im Bereich der Wasserwehr.
Ich schaue an dieser Stelle einmal den Vorsitzenden des zeitweiligen Ausschusses, Herrn Madl, an. Was könnte man mit 1,9 Millionen € für diesen Zweck bewirken? - Bei einer Förderung von 100 % ließen sich davon 2 000 Schutzanzüge, bei einer Förderung von 50 % 4 000 Schutzanzüge finanzieren.
Für die Beschaffung von Einsatzbekleidung gewährt das Land jedoch keine zweckgebundenen Zuweisungen. Die Gemeinden müssen dies aus ihrem Anteil an der Feuerschutzsteuer finanzieren oder, wenn das nicht reicht, aus den allgemeinen Finanzzuweisungen. Deren Entwicklung darf ich in diesem Hohen Hause als bekannt voraussetzen.
Meine Damen und Herren! Das Brandunglück in Winterfeld gibt ebenfalls Anlass dazu, über die Zukunft der
Feuerunfallversicherung zu sprechen. Es handelt sich bei diesem Schadensereignis in Winterfeld um zwei mittelschwere Versicherungsfälle, die die Rücklage der Versicherung nicht belasten müssen, zumal bei fahrlässiger Brandstiftung die Aussicht auf Rückerstattung durch die Versicherung des Brandverursachers besteht.
Die Neuorganisation des Versicherungsschutzes für die Feuerwehrleute ist schon seit längerem in der Diskussion. Ich leugne nicht, dass es schon zu unserer Regierungszeit unterschiedliche Lösungsansätze gab.
An der Fusion zu einer größeren, leistungsfähigeren Versicherung führt kein Weg vorbei. Ich denke, das ist Konsens, obwohl unsere Versicherung auch nach den jüngsten Schadensfällen gesund ist.
Die Frage ist, ob man den Weg einer Vereinigung mit der Gemeindeunfallkasse geht oder den Weg einer Vereinigung mit Feuerwehrunfallkassen anderer Länder. Über ein Zusammengehen mit der Unfallkasse des Landes Thüringen ist verhandelt worden; dies wäre kurzfristig realisierbar. Die Versammlung der Feuerwehrunfallkasse Sachsen-Anhalt hat entsprechende Beschlüsse gefasst. Auch aus der Sicht des Landesfeuerwehrverbands verdient diese Lösung den Vorzug; ich weiß, dass dies auch für viele der betroffenen Feuerwehrleute gilt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Landesregierung handelt und die Zukunft der Feuerunfallversicherung gestaltet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rothe. Möchten Sie eine Frage von Herrn Madl beantworten? - Bitte, Herr Madl, fragen Sie.
Herr Rothe, ich bedauere, dass Sie so getönt haben, es sei vielleicht ein Mangel, dass die Aufgabe des Brandschutzes bisher nicht von den Kommunen auf die Verwaltungsgemeinschaften übertragen wurde. Können Sie sich vielleicht daran erinnern, dass Sie in der letzten Wahlperiode ein Verbandsgemeindeeinführungsgesetz mit einer Verbandsgemeinde verabschieden wollten?
Ich glaube, es war § 2, in dem unter den elf Aufgaben, die übertragen werden sollten, im ersten Entwurf auch die Feuerwehraufgaben aufgezählt wurden. Wissen Sie noch, wie lange das Gespräch zwischen dem Landesfeuerwehrverband und dem damaligen Minister Püchel gedauert hat, bis diese Aufgabe wieder herausgenommen worden ist? Wenn ja, welche Gründe haben dazu geführt, dass diese Aufgabe herausgenommen worden ist?
(Herr Dr. Püchel, SPD: Die Kampagne von Herrn Becker! - Minister Herr Becker: Ja! Na klar! Herr Püchel hat sie vollzogen!)
Herr Kollege Madl, der zeitliche Abstand zwischen dem Gespräch, das der Landesfeuerwehrverband mit dem Minister Püchel geführt hat, und unserer Entscheidung, aus diesem Entwurf die Aufgabenübertragung des
Brandschutzes zu streichen, ist mir nicht mehr gegenwärtig. Ich weiß aber, dass es sehr intensive und gründliche Beratungen gegeben hat
und dass wir uns das nicht leicht gemacht haben, weil wir im Grunde von der sachlichen Rechtfertigung der Aufgabenübertragung auf die Gemeinschaftsebene im Interesse des Brandschutzes, einer überlebenswichtigen Aufgabe, überzeugt waren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Rothe, während Ihrer Rede - ich nehme an, es war gar nicht so gemeint - sind Sie auch etwas abgeschweift