Die Mitarbeiter des neuen Landesverwaltungsamtes sind motiviert. Somit steht dem Beginn der Tätigkeit des Landesverwaltungsamtes nichts mehr im Weg. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Den Entschließungsantrag der SPD lehnt die FDP-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird nicht verwundern, dass ich gleich eingangs erkläre, dass die PDS-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird. Das haben wir schon bei der Einbringung deutlich gemacht. Das liegt vor allem daran, dass wir in der Grundlinie unseres Reformansatzes von Ihren Positionen prinzipiell abweichen, auch wenn man sagen muss, dass wir punktuell - zum Beispiel bei der Eingliederung weiter Teile der ehemaligen Aufgaben der Regierungspräsidien und bei den gesetzlichen Regelungen des Personalübergangs - durchaus mit Ihnen übereinstimmen.
Worin bestehen aber die Unterschiede zum Grundansatz der PDS-Fraktion? - Wir wollen keine im internationalen Maßstab rückständige Mittelinstanz. Sie bauen sie aus und gliedern Fachbereiche ein. Ich halte es für einen sehr mutigen Aufschlag des Innenministers, der da sagt, dass es in der ganzen Bundesrepublik Deutschland beispielgebend ist, wie wir unser Landesverwaltungsamt aufbauen. Es bedarf da sicherlich dann auch des Beweises.
Wir sprechen uns prinzipiell für die Dezentralisierung aus. Wir wollen damit dichter heran an die von Sozialleistungen abhängigen und betroffenen Bürger und dichter heran an die Schulen.
Im Hinblick auf die Sozialleistungen möchte ich anmerken, dass dazu ein Entschließungsantrag vorliegt. Die Änderungsanträge beziehen sich auch darauf. Deshalb möchte ich noch einmal auf die Schulen eingehen, eingedenk dessen, dass es dazu auch im Bildungsausschuss nicht noch eine gesonderte Debatte bzw. Anhörung gab.
Mit der Eingliederung der staatlichen Schulämter in das Landesverwaltungsamt wird sich die notwendige Begleitung einer qualitativen Entwicklung von Schule in Sachsen-Anhalt weiter von den Schulen entfernen. Die Schulräte werden für größere Gebiete zuständig sein. Ihr Fahraufwand wird sich weiter erhöhen. Die Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten wird sich für sie schwerer herstellen lassen. Die Schulformen driften weiter auseinander.
Nimmt man hinzu, dass auch der Schulpsychologische Dienst nicht mehr schulortnah angeboten werden soll, dann stellt sich schon die Frage nach dem Aufgabenverständnis in der Landesverwaltung. Schule wird dann entgegen allen Versprechungen nur noch verwaltet. Vorschriften und Verwaltungsakte werden die Arbeit zunehmend bestimmen.
Nimmt man dann noch die Umstrukturierung bei den Seminaren in Augenschein, bei denen sich die Entwicklung offensichtlich so darstellt, dass wir qualitative Lehrerausbildung brauchen, stellt sich die Entwicklung mit diesem Eingliedern in das Landesverwaltungsamt noch verheerender dar. - So weit zur Schule.
Wir sind der Auffassung, dass eine Übergangsbehörde in dem Landesverwaltungsamt ohne regional aufgeteilte Zuständigkeiten bei der bestehenden Anzahl von Landkreisen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand funktionsfähig ist. Sie errichten das Amt bereits im Jahr 2004 und stellen keinerlei Zusammenhang mit den Landkreisstrukturen dar. Der Innenminister hat gesagt: Es gibt keine Alternativen zur Auflösung von Sonderbehörden. Wir hatten die Alternativen aufgezeigt.
Es hätte gleichzeitig die Landkreisebene gestärkt. Wir wollen keine Verordnungsermächtigung in einem solch brisanten Bereich wie der Sozialverwaltung, auch wenn dort nachgebessert wurde.
Meine Damen und Herren! Nun ist es sicherlich nicht wichtig, was wir wollen, wenn die Mehrheit so wie hier gegeben ist. Sie bleiben aber, entgegen der Äußerung, die Sie gemacht haben, auch Ihrem eigenen Gesetz zu den Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung nicht treu. Dort ist festgeschrieben, dass alle Aufgaben im Interesse der Bürgerfreundlichkeit, soweit sie den kommunalen Bereich betreffen, auch dort einzuordnen sind. Sie ziehen jetzt Aufgaben, die in den kommunalen Bereich eingegliedert sind, aus dem Bereich noch heraus.
Das gilt beispielsweise für das ambulant betreute Wohnen, bei dem auch im Finanzausschuss bis zum Schluss offen geblieben ist, wie es gegenfinanziert werden soll. Wenn man aber seinem eigenen Grundsätzegesetz nicht treu bleibt, dann muss man sich natürlich auch fragen lassen, wie sich dann der gesamte Verwaltungsaufbau in einer Linie darstellen wird. Da komme ich nicht umhin, noch einmal zu sagen: Da fehlt nach wie vor das begleitende Gesamtkonzept. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Seit die Landesregierung im Oktober 2002 den Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes in den Landtag eingebracht hat, hat sich vieles getan.
Damals haben wir den Grundstein gelegt für die von uns angestrebte Verwaltungsmodernisierung. Wenn nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung am 1. Januar 2004 das Landesverwaltungsamt die Arbeit aufnimmt, sind wir auf diesem Weg wieder einen ganz großen Schritt weitergekommen. Am Ende des von uns begonnenen Reformprozesses soll eine schlanke, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung auf allen Ebenen stehen. Nicht nur die Landesverwaltung müssen wir so gestalten, sondern auch auf kommunaler Ebene sollte die Verwaltungsmodernisierung Priorität haben.
Diesbezüglich haben wir bereits mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit ein Zeichen gesetzt. Uns bleiben angesichts der Haushaltslage und der finanziellen Zwänge aber auch keine großen Spielräume.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gesamtkontext all dieser Reformbemühungen werden wir nun in wenigen Tagen die drei bestehenden Regierungspräsidien endgültig auflösen. Dieser Prozess, der sich über das gesamte Jahr hingezogen hat, markiert ein wichtiges Umdenken.
Aufgeblähte Strukturen können wir uns nicht mehr leisten. Dringend müssen Verwaltungskosten reduziert und übertriebene Bürokratie abgeschafft werden. Unsere Behörden müssen effektiver, schneller und bürgerfreundlicher arbeiten. Mit dem Landesverwaltungsamt als zentraler Bündelungs- und Koordinierungsbehörde schaffen wir hierfür eine wesentliche Voraussetzung.
Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Strukturen besteht darin, dass die Aufgaben ab Januar 2004 für das ganze Land wahrgenommen werden und nicht mehr für einzelne Bezirke. Dies bedeutet eine einheitliche Handhabung von Gesetzen und Verordnungen sowie Rechtssicherheit und Übersichtlichkeit.
Bereits ab Mitte dieses Jahres wurden erste Sachgebiete zusammengefasst und somit frühzeitig Synergieeffekte erzielt. Hinzu kommt, dass ab dem 1. Januar des kommenden Jahres weitere Sonderbehörden in das Landesverwaltungsamt integriert werden. Es wird künftig auch die Aufgabengebiete des bisherigen Landesamtes für Versorgung und Soziales mit seinen zwei Ämtern umfassen und die staatlichen Schulaufsichtsämter zusammenführen.
Ich kenne die Argumente der Kritiker, die in dieser Zentralisierung einen Verlust von Bürgernähe befürchten. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass Bürgernähe nicht bedeutet, dass der Bürger nur kurze Wege zurückzulegen hat. Bürgernähe sollte für uns ein allumfassender Begriff sein, der eine kostengünstige und dienstleistungsorientierte Verwaltung umfasst, die ihre Arbeit für den Bürger schnell, effektiv und gut erledigt. Gut bedeutet in diesem Fall, dass sie nachvollziehbare und rechtssichere Entscheidungen trifft, für den Bürger jederzeit ansprechbar ist, ihm einen komfortablen Service zum Beispiel durch E-Government bietet und ihren Beratungspflichten umfassend nachkommt.
Bei dieser Kritik darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass das Landesverwaltungsamt wie zuvor die
Entscheidend ist, dass wir mit der Neuordnung der Landesverwaltung bedeutende Einspar- und Synergieeffekte erzielen können, den größten natürlich durch Personaleinsparungen. Im Zuge der Zusammenführung ist es gelungen, den Personalabbau deutlich voranzutreiben. Zum Beispiel hatten die drei Regierungspräsidien Anfang 2003 noch 2 500 Stellen. Die früher von den Regierungspräsidien wahrgenommenen Aufgaben werden ab Januar noch etwa 2 100 Stellen erfordern. Dies allein bedeutet eine Einsparung von etwa 400 Stellen.
Alle im Landesverwaltungsamt zusammengeführten Behörden umfassen derzeit noch rund 2 700 Beschäftigte. Künftig wird sich die Zahl nur noch auf etwa 2 300 Personen belaufen. Indem es für all diese Mitarbeiter nur einen Querschnittsbereich gibt, können auch hierbei deutliche Einsparungen erzielt werden.
Durch die landesweite Zuständigkeit sind darüber hinaus auch Qualitätssteigerungen zu erwarten. Raschere Entscheidungsprozesse und einheitlich abgewogene und zusammenfassende Entscheidungen bieten Investoren Rechtssicherheit und Verbindlichkeit und sind die Grundvoraussetzung für eine zügige Genehmigungserteilung. Indem es für Investoren nur noch eine Anlaufstelle gibt, die einheitlich, schnell und mit landesweiter Verbindlichkeit entscheidet, wird Sachsen-Anhalt an Attraktivität gewinnen.
Ich sehe, meine Redezeit ist bereits abgelaufen. Daher möchte ich zum Schluss kommen und bitte um Zustimmung. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der SPD-Fraktion. Das Wort hat Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Kolze, bewahren Sie sich Ihre jugendliche Unbekümmertheit.
Lassen Sie mich auf das eingehen, was der Herr Innenminister gesagt hat: Wir würden einen Teil der Synergieeffekte verspielen, wenn wir nicht auch die Schulaufsicht und die Sozialverwaltung in das Landesverwaltungsamt eingliedern würden. Sie, Herr Jeziorsky, haben sogar gesagt, Sie würden es unverantwortlich finden, wenn wir auf diese Synergie verzichten würden. Sie bestätigen das nochmals durch Ihr Nicken.
Wissen Sie, zu meiner konservativen Erziehung gehörte immer wieder der Satz, nichts im Übermaß zu treiben - „ne quid nimis“. Mein Eindruck ist, Sie schwanken zwischen konservativem Beharren und - wenn Sie dort ausbrechen - einer Maßlosigkeit, die ihresgleichen sucht.
Dann kommen Sie dazu, dass Sie eben nicht mehr die Dinge zusammentun, bei denen es die Synergie tatsächlich gibt. Ich nenne beispielhaft den gesamten Komplex Planen, Bauen und Umwelt. Das sollte unter einem Dach geschehen. Aber wo ist denn die Synergie, wenn
Wir wollen ein schlankes Landesverwaltungsamt und wir beantragen deshalb heute noch einmal wie schon im Innenausschuss die Nichtintegration der Schulaufsicht, der Lehrerseminare und der Sozialverwaltung in die neue Behörde.