Zugleich ist unsere Zeit durch Probleme wirtschaftlicher Art gekennzeichnet. Das Wort „Sparsamkeit“ ist in aller Munde, doch darf und soll die gebotene Sparsamkeit nicht dazu führen, den Anschluss an moderne Verfahren zu verlieren oder gar durch die Duldung veralteter Abläufe in der Verwaltung die Wirtschaft noch stärker ins Abseits zu drängen.
Die Modernisierung und die Umstrukturierung der Verwaltung in Verbindung mit der Zielsetzung, die Aktivitäten in der öffentlichen Verwaltung auf die hoheitlichen Kernaufgaben zu beschränken, gehören zu den wichtigsten Aufgaben des modernen Staates. In diesem Sinne wird die angestrebte Gesetzesänderung die mit dem Ersten und dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz begonnenen Anstrengungen des Landes SachsenAnhalt weiterführen und ergänzen.
Der Gesetzentwurf ist allein in den Punkten, die auch der Innenminister ausführlich dargelegt hat, ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung und wird zu einer Modernisierung und Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung führen. Dies ist mit Sicherheit kein leichter Prozess; denn es handelt sich hierbei um eine sehr große Behörde.
Der Innenminister hat bereits vieles ausgeführt; ich muss das nicht alles wiederholen. Eine Ergänzung: Der Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu bilden, wenn die Daten des Liegenschaftskatasters bestimmten Voraussetzungen genügen und - das halte ich für sehr wichtig - jederzeit in rechtssicherer Form in die Örtlichkeit übertragen werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich plädiere für den Gesetzentwurf, der weniger Verwaltungsvorschriften, mehr Entscheidungskompetenz im Verwaltungshandeln und mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürger, die die Initiatoren von Investitionen sind, mit sich bringt. Ziel muss es sein, flexibles Verwaltungshandeln zu ermöglichen, Reaktionszeiten zu verkürzen und möglichst kostengünstig zu arbeiten, jedoch nicht auf Kosten der Rechtssicherheit.
Die CDU wird die Beratung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zügig vorantreiben. Unser Land hat keine Zeit zu verschenken. Konstruktive Anregungen, die unserem Ziel, Deregulierung zu erreichen und Erleichterungen für den Bürger zu schaffen, dienlich sind, werden wir selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls aufgreifen. Ich beantrage die Überweisung an die Ausschüsse für Inneres sowie für Recht und Verfassung. - Danke schön.
Herr Lienau, ich schätze Ihre fachliche Kompetenz. Ich weiß, dass man, wenn man vom Fach ist, so tief in dem Thema drinsteckt, wie es sich kein Abgeordneter jemals anlesen kann.
Es ist auch immer das Dilemma auf der kommunalen Ebene, wenn die Lehrer nicht mitreden können, wenn es um die Schulen geht. Das ist genau dieses Problem. Das sei jetzt aber dahin gestellt.
Ich möchte Ihre Ausführungen, die ich durchaus nachvollziehen kann, aufgreifen. Sie hatten von wohl 30 Beschäftigten im Bereich der Arbeiter innerhalb der Behördenstruktur gesprochen. Wenn man in den anderen Strukturen, nämlich bei den öffentlich Bestellten, real nur für fünf Beschäftigte Arbeit hat, dann würde das bedeuten, dass theoretisch und auch praktisch 25 Beschäftigte nicht übernommen werden können, weil Sie sagen, Sie müssen - das ist verständlich - bzw. Ihre Branche muss eben betriebswirtschaftlich arbeiten.
Wenn ich das jetzt aber richtig im Kopf habe - es kann sein, dass ich es falsch im Kopf habe -, dann ist es so, dass man meines Erachtens bei Einzelplan 03 des Haushaltsplans genau von dieser Annahme ausgeht, dass diese 30 Beschäftigten dann sozusagen in den Bereich der öffentlich Bestellten übergehen. Wenn jetzt die Aufgabe übergeht, aber die 30 Beschäftigten im Arbeiterbereich nicht, sondern maximal fünf davon, dann haben wir, wenn ich das richtig sehe, über längere Zeit tatsächlich 25 Arbeiter in diesem Bereich. Wir haben einen Tarifvertrag. Wir haben aber keine Arbeit.
Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir darüber diskutieren, sehr wohl noch einmal nicht nur darüber diskutieren müssen, ob wir das da hinüberbringen, sondern dass wir vor allen Dingen auch über den Zeitpunkt diskutieren müssen. Ich sehe es als fatal an, dass das Land dann Arbeiter beschäftigt und für sie dann keine Aufgabe hat. Teilen Sie diese Auffassung?
Sie haben das jetzt für meine Begriffe sehr kompliziert gemacht. Ich denke, ich habe aber verstanden, was Sie meinen. Dieses Verhältnis 30 : 5 war nur ein Beispiel. Das drückt in etwa das Verhältnis aus, wie es sich im Land widerspiegelt.
Es ist so, dass die Qualifikationen sehr unterschiedlich sind. Es gibt in der Vermessung den so genannten Messgehilfen, es gibt den Vermessungstechniker und es gibt den Vermessungsingenieur. Sicherlich wird es, wenn das Land die Vermessungsbusse abbaut, schwierig, die Beschäftigung gerade des Personals zu erhalten, das niederqualifiziert ist. Das ist ganz klar. Im privaten Bereich gibt es diese Tätigkeiten zum Beispiel fast überhaupt nicht. Da wird das Land sicherlich entscheiden müssen. Das ist ganz klar.
Ich denke, unter dem Strich ist es aber so, dass die höhere Qualifikation sehr sinnvoll auch im Innendienst eingesetzt werden kann, weil wir dort auch Reaktionszeiten haben, die teilweise zu lang sind. Ich denke, diese Beschleunigung führt auch wieder dazu, dass Vermessungsergebnisse schneller zurückkommen und dass somit im Grunde genommen ein Teil des Verlustes wieder
hereingeholt wird. Ich denke, es ist aber zu früh, um das hochzurechnen. Das kann man nicht. Man muss abwarten, wie sich das entwickelt. Ich sehe das eher positiv als negativ.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich empfinde es als Bereicherung, mit Herrn Lienau einen Experten im Innenausschuss zu haben, werde aber in der Diskussion mit ihm ebenso auf der Hut sein, wie wenn ich mit Lehrern über die Schulentwicklungsplanung diskutiere.
Ich denke, Herr Lienau, wir werden uns die Zeit für eine gründliche Beratung nehmen können, nachdem Sie ja nun auch schon sehr gründliche Vorberatungen hatten. Es gab ja schon einmal einen Anlauf, der dann nicht zur Einbringung geführt hat.
Das Thema ist komplex, gerade für mich, der - das gebe ich zu - kein Experte auf diesem Gebiet ist. Ich denke, wir sind aber alle willens, uns mit der gebotenen Sorgfalt mit der Thematik auseinander zu setzen; denn bei der Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung und des außerbehördlichen Vermessungswesens geht es um eine nüchterne Abwägung, wie die Dienstleistung am besten zu erbringen ist.
Entscheidend ist, ob die Aufgaben in guter Qualität und zugleich preiswert erfüllt werden, wobei ich einräume, dass beide Ziele nicht leicht miteinander vereinbar sind; denn wir wollen sowohl das Land ausreichend vermessen als auch Kosten sparen. Das kann unter Umständen der Quadratur des Kreises schon recht nahe kommen.
Das Vermessungs- und Katasterwesen - so weit dürfte Konsens bestehen - ist eben um dieser Dienstleistung willen, um des Services willen da und nicht wegen der Verwaltungsbeschäftigten, wegen der öffentlich bestellten oder wegen der privaten Vermessungsingenieure.
Auch wenn Ihr Gesprächsbedarf, Herr Kollege Kosmehl, saturiert ist, muss doch gesagt werden: Eine Interessenvertretung, die etwas auf sich hält, ist niemals saturiert. Das sollte man immer mit im Auge haben, wenn man diese Gespräche führt - wozu wir immer gern bereit waren und weiter bereit sind.
Das heißt, man muss den Eindruck vermeiden, dass berufsständische Interessen bedient werden. Wer einen solchen Verein in die Kabinettsrunde einlädt, der darf sich nicht wundern, wenn hernach das Ansinnen formuliert wird, den Gesetzentwurf dahin gehend zu ergänzen, dass das Ministerium des Innern eine Verordnung stets nur im Benehmen mit dem Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. erlassen dürfe. Das ist zu Recht seitens der Landesregierung abgelehnt worden. Mich ärgert allerdings, Herr Minister, dass die Regierung durch ihr distanzloses Verhalten zu solch einem Ansinnen überhaupt Veranlassung gegeben hat.
Meine Damen und Herren! Die vorhandene Aufgabenteilung, nach der 20 % der hoheitlichen Vermessungsauf
gaben von der Verwaltung und 80% von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erledigt werden, hat sich aus unserer Sicht bewährt. Wir sehen keinen Anlass, davon abzurücken. Es geht darum, im Interesse der sonstigen Aufgabenerfüllung der Katasterverwaltung die Kernkompetenz zu erhalten. Übrigens ist auch die Einnahmesituation des Landes nach den getätigten Ausgaben und Investitionen ein legitimer Gesichtspunkt.
Einer Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes, wie von meinen Vorrednern beantragt, stimmen wir zu. Wir werden in den Ausschüssen eine Anhörung beantragen und wollen im Interesse einer gründlichen Meinungsbildung alle Leistungserbringer einladen, sowohl die öffentlich bestellten als auch die privaten Vermessungsingenieure, die Gewerkschaften, die in der Vermessungs- und Katasterverwaltung tätig sind, sowie diejenigen, die die Leistungen nachfragen, also etwa den Verband Haus und Grund. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir stimmen ab. Es wurde übereinstimmend beantragt, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres als federführenden Ausschuss und zusätzlich in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Verkehr zu überweisen. Herr Lienau hat außerdem noch die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann stimmen wir darüber insgesamt ab. - Wer stimmt zu? - Das sind nahezu alle Abgeordneten. Damit ist die Überweisung in die genannten Ausschüsse beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt 15 fortfahren, möchte ich Ihnen folgende Mitteilung machen. Heute um 14.30 Uhr ist Herr Dr. Heyer bei mir erschienen und hat zu meiner Niederschrift den Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat erklärt. Ich habe sogleich den Landeswahlleiter Herrn Staatssekretär Söker darum gebeten, mir mit dem heutigen Tage mitzuteilen, wer Herrn Dr. Heyer in den Landtag von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode nachfolgen wird.
Ich habe Ihnen ebenfalls mitzuteilen, dass dieser Sitzwechsel in Kürze im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht wird. Ihnen geht in Kürze des Weiteren schriftlich eine entsprechende Unterrichtung zu.
Ich habe, auch im Namen des Hohen Hauses, Herrn Dr. Heyer für sein Wirken in Sachsen-Anhalt herzlich gedankt und habe ihm für seine weitere Tätigkeit und für seine Zukunft alles Gute gewünscht.
Zunächst erteile ich dem Einbringer zu Tagesordnungspunkt 15 a, der Abgeordneten Frau Dr. Paschke, das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst schafft die Voraussetzungen für eine verlässliche öffentliche Infrastruktur und für die öffentliche Daseinsvorsorge. Die Beschäftigten bilden ein wichtiges Scharnier zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern. Der öffentliche Dienst gehört zu den wesentlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechts- und Sozialstaates. Insoweit werden wir in diesem Haus wohl uneingeschränkt einer Meinung sein.
Darüber hinaus haben sich alle in der Exekutive und in der Legislative vertretenen Parteien dahin gehend erklärt, dass die Reformen ohne die Beschäftigten nicht umsetzbar sind. - So weit zum relativ gesicherten gemeinsamen Ausgangspunkt.
Nicht ganz so sicher bin ich mir über die Einhelligkeit bei der Einschätzung, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zunehmend gefährdet wird, insbesondere durch die Politik selbst. Ich möchte dafür einige Indikatoren anführen. Aus Gründen der Aktualität stütze ich mich auf die Aussagen des Gewerkschaftstages des DBB vom November 2003, die ich uneingeschränkt teile. Dort heißt es:
„Es fehlen ein über den Tag hinausreichendes Konzept für den Personalbedarf, eine leistungsgerechte Bezahlungsstruktur und eine motivierende Führungskultur ebenso wie ein modernes Dienst- und Tarifrecht. Oberster Handlungsmaßstab ist nicht mehr die qualifizierte Führungstätigkeit des öffentlichen Dienstes. Allein im Blickpunkt steht vielmehr die Frage nach kurzfristig wirksamen Haushaltsentlastungen.