Geoinformationen sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsprozesse im öffentlichen und im privaten Bereich. Die Landesregierung entwickelt aus diesem Grunde die Vermessungs- und Katasterverwaltung konsequent in Richtung eines zentralen Geodatendienstleisters für das Land Sachsen-Anhalt. Sie hat die Weichen dafür bereits gestellt und im April dieses Jahres die Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung beschlossen. Zum 1. Januar 2004 werden die Katasterämter des Landes und das Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation in Halle zu einem neuen Landesamt für Vermessung und Geoinformation zusammengeführt.
Die zunehmende Bedeutung der Geoinformationen erfordert daneben auch gesetzgeberisch die Neuausrichtung des Vermessungs- und Katasterwesens hin zum Vermessungs- und Geoinformationswesen. Mit der Änderung des Gesetzes schafft die Landesregierung die Voraussetzung für den Aufbau der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt und stellt sicher, dass der Staat, die Wirtschaft und die Bürger über ein Geoportal und ein Geodatennetz auf gebündelte Geobasisdaten zugreifen und die Geodatendienste des Landes nutzen können.
Künftig können Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem online auch bei den Gemeinden und bei den Landkreisen, bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder direkt über das Internet abgefordert und abgegeben werden. Diese E-Government-Maßnahme zur digitalen Kommunikation dient insgesamt der Bürgerfreundlichkeit und öffnet die Verwaltung virtuell für alle Beteiligten. Für die Bürgerinnen und Bürger treten dadurch Erleichterungen ein.
Die Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes ist insoweit der rechtliche Basisbaustein für die aktuellen Bestrebungen von Bund und Ländern sowie der Kommunen und der Wirtschaft, die Gewinnung und die Nutzung von Geoinformationen als ein zentrales Element einer modernen Informationsgesellschaft zu fördern. Sachsen-Anhalt wird insofern mit dem neuen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz auch in dieser Hinsicht ein modernes und zukunftsorientiertes Fachrecht erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun auf das zweite Novellierungsziel näher eingehen. Durch die Privatisierung von staatlichen Aufgaben und die Deregulierung von Verfahrensvorschriften sollen die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bauherren und Investoren finanziell entlastet werden.
Die Landesregierung will private Vermessungsstellen noch stärker als bislang in die hoheitliche Teilaufgabe der Liegenschaftsvermessung einbinden. Die Ausführung von hoheitlicher Liegenschaftsvermessung durch
die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde wird hierzu auf den Umfang beschränkt, der zur dauerhaften Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist.
Die Liegenschaftsvermessung soll, so weit es nur möglich ist, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes zur Erledigung überlassen werden. Mit der Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sollen die von Vermessungsbüros privatrechtlich durchgeführten Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt werden können und die bisher geforderte amtliche Gebäudevermessung ersetzen.
Grundstückseigentümer brauchen somit bei Bauvorhaben ihr Bauwerk nicht weiterhin mehrfach vermessen zu lassen. Dies entspricht einer bürgerfreundlichen Verfahrensweise und entlastet die Eigentümer durch den Wegfall von doppelten Gebäudeaufnahmen von Gebühren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung will mit dem Gesetzentwurf des Weiteren die Voraussetzungen für nutzerfreundliche Gebühren im Vermessungs- und Geoinformationswesen zusätzlich durch Kostenerleichterungen bei den Aufgabenträgern sowie durch wirtschaftliche Verfahrensweisen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollen im Vermessungs- und Geoinformationswesen Verfahrensvereinfachungen vorgenommen werden.
Zunächst soll das für die Grundlagenvermessung normierte Gebot der Vermarkung der Festpunkte gelockert werden. Für den Anschluss der örtlichen Vermessungen stehen heute satellitengestützte Verfahren zur Verfügung, die vermarkte Festpunkte nicht mehr erfordern. Die herkömmlichen Verfahrensweisen der Grundlagenvermessung können abgelöst und damit Kostenerleichterungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Weiterhin will die Landesregierung die Flurstückbildung in dafür geeigneten Fällen gebühren- und zeitsparend auch ohne örtliche Vermessung ermöglichen. Als Ausnahmetatbestand von dem bestehenden Gebot zur Vermessung der Liegenschaften kann bei der Bildung neuer Flurstücke dann auf eine Vermessung verzichtet werden, wenn die Flurstücke auch rechnerisch nach den Plänen in ihren Grenzen bestimmbar sind. Für die Führung des Liegenschaftskatasters ergeben sich keinerlei Nachteile.
Schließlich soll das Gebührenniveau für die Nutzung der Geobasisinformationen durch Bundes- und Landesbehörden sowie durch Gemeinden und Landkreise für öffentliche Aufgaben auf die Bereitstellungskosten und damit auf einen Anteil von ca. 20 % gesenkt werden.
Die Geobasisdaten werden durch die Träger der öffentlichen Verwaltungen als Grundlage dort geführter Fachinformationssysteme zurzeit noch zurückhaltend genutzt, weil die für ganze Landesteile benötigte Menge von Geobasisdaten noch zu einem relativ hohen Gebührenaufwand führt. Wegen der großen Bedeutung der Geobasisdaten für raumbezogene Entscheidungen will die Landesregierung den Gebrauch der Daten bei allen staatlichen und kommunalen Stellen für öffentliche Aufgaben durch Kostenerleichterungen nachhaltig ermöglichen.
messungs- und Katastergesetzes sind das Ergebnis einer im Vorfeld geführten eingehenden, breiten Diskussion mit Betroffenen und Verbänden sowie im politischen Raum. Dadurch wurden die Interessenlagen ausgewogen berücksichtigt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Es spricht Herr Kosmehl. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben der äußeren Organisation, der Neustrukturierung der Katasterverwaltung, deren Konzept - der Minister hat es dargestellt - im Laufe dieses Jahres vorgestellt wurde, muss natürlich auch eine innere Organisation, eine materielle Grundlage geschaffen werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen, dass es auch hinsichtlich der Katasterverwaltung in den nächsten Monaten darum geht, die noch bestehenden acht Nebenstellen zu reduzieren, auch wenn es dem einen oder anderen Abgeordneten schwer fällt, das zu akzeptieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes ist seit langer Zeit geplant. Sie sollte bereits im Rahmen des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes durchgeführt werden. Damals gab es bei den Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP noch erheblichen Gesprächsbedarf. Dieser ist mittlerweile gesättigt.
Insgesamt konnte im laufenden Verfahren durch die Beteiligung der betroffenen Verbände eine breitere Basis für das Vorhaben gefunden werden.
Ich möchte an dieser Stelle nur zwei Punkte herausgreifen, die aus unserer Sicht wesentlich sind. Das ist zum einen die Neufassung des § 1, der so genannten Kernkompetenz. Darauf legen wir besonderen Wert, weil wir meinen, dass auch im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens eine Beschränkung auf die notwendigen hoheitlichen Aufgaben ausreicht und dass man auch auf diesem Gebiet den Privaten einen größeren Spielraum einräumen sollte.
Ein zweiter Punkt, den wir im Verfahren in den Ausschüssen genauer beleuchten werden, ist der so genannte Bereitstellungsaufwand. Auch in diesem Bereich - der Minister hat das angedeutet - sollen die Kosten der Kommunen reduziert werden. Wir müssen aber hinterfragen, ob das auch tatsächlich eintritt. Insofern habe ich durchaus noch Gesprächsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle will ich meine Ausführungen beenden. Die FDP-Fraktion regt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen und für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr an. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Präsident! Werte Damen und Herren! Zu den Fragen des Vermessungs- und Katasterwesens haben sich die Fraktionen des Landtages im Rahmen der Erarbeitung der Vorschaltgesetze zur Funktional- und Verwaltungsreform in der dritten Wahlperiode bereits mehrfach verständigt. Eine ausführliche Debatte gab es darüber hinaus auf der Grundlage der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zum Katasterwesen.
Der damalige Innenminister Herr Dr. Püchel führte aus, welchen Stellenwert das Katasterwesen in unserem Land einnimmt und dass für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden sowie für sämtliche raumbezogene Aufgaben und Planungen von Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie von Bürgerinnen und Bürgern eine effektive und flexible Vermessungs- und Katasterverwaltung unabdingbar ist.
Dabei standen die Kriterien Interessensneutralität, Zuverlässigkeit der Angaben sowie die landesweit einheitliche, lückenlos vollständige Führung amtlicher Geobasisinformationen und ihre jederzeitige Verfügbarkeit im Blickfeld. Dies kann mit den Hoheitsaufgaben Landesvermessung und Führung des Liegenschaftskatasters gewährleistet werden.
Einen großen Raum nahm in der Großen Anfrage der CDU-Fraktion der Stellenwert der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ein. Zurzeit liegt der Vermessungsanteil der öffentlich Bestellten bei 80 %; ein Anteil von 20 % der Vermessungskompetenz verbleibt beim Land. Dies handhaben übrigens auch andere Länder so. Bayern vergibt zum Beispiel überhaupt keinen Vermessungsanteil.
Dies will die Landesregierung jetzt ändern, indem sie weitere 10 % aus ihrer Kompetenz abgibt. Begründet wird dieser Schritt damit, dass es landespolitischer Wille sei, die Position der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu stärken. Nun kann man sich darüber streiten, wie stark eine Position bereits ausgefüllt ist, wenn man 80 % Vermessungsanteile für sich verbuchen kann.
Dass 20 % der Vermessungskompetenz beim Land verbleiben sollten, begründete sich damals und begründet sich auch heute darin, dass die Funktion der Ausbildung von Vermessungsingenieuren vornehmlich vom Staat wahrgenommen wurde und wird. Wir wollen an dieser Stelle hinterfragen, wie die Landesregierung bei einer Restleistung von 10 % der Vermessungen die Ausbildungsfunktion gewährleisten will.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der ebenfalls in dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgegriffen wird, ist der Zugriff der kommunalen Gebietskörperschaften auf geändertes Datenmaterial, der bisher kostenfrei erfolgte. Hierfür wird im Gesetzentwurf die Formulierung „Erstattung des Bereitstellungsaufwandes“ verwendet.
Des Weiteren möchten wir hinterfragen, wie sich bei einem weiteren Abbau von Vermessungsleistungen beim Land die Personalstruktur entwickelt. Gehen mit den Anteilen zum Beispiel auch die Arbeitskräfte mit? Oder verzeichnen wir sogar einen Personalaufwuchs, wie es im Moment zu vermuten ist?
In der gestrigen Haushaltsdebatte konnten wir alle sehr deutlich vernehmen, in welcher finanziellen Situation das Land steckt. Trotzdem verzichten wir mit der Abgabe der Leistungen auf Einnahmen in Höhe von mindestens 3 Millionen € - vermutlich ist der Betrag noch höher. Während man bei den vorgesehenen Maßnahmen von Kostenneutralität spricht; wird eingeschätzt, dass die Mindereinnahmen in Höhe von 3 Millionen € durch Kosteneinsparungen nicht ausgeglichen werden können.
Fachleute der Katasterbehörde melden Bedenken gegen die Neufassung des § 14 Abs. 3 an, da es bei nicht vorschriftsgemäßer Einreichung von Unterlagen zu Unstimmigkeiten und damit zu zusätzlichen Kosten für die Eigentümer kommen kann.
Stellungnahmen vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund zu diesem Gesetzentwurf konnte ich in den Unterlagen nicht finden. Wir fordern deshalb, dass diese beiden Interessenvertretungen in den nachfolgenden Ausschussberatungen dazu angehört werden.
Wir stimmen einer Überweisung an die von Herrn Kosmehl genannten Ausschüsse selbstverständlich zu. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Theil, ich kann Ihre Angabe mit den 3 Millionen € nicht prüfen, aber ich meine, wir müssen auch in der Verwaltung einmal die Frage stellen: Was kosten uns die Einnahmen in Höhe von 3 Millionen €?
Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: Wenn Sie einen Betrieb haben und Sie benötigen fünf Vermessungsbusse mit allem, was dazu gehört, Gerätschaften und Personal, Sie leisten sich jedoch 30, können aber nur fünf gebührenaktiv einsetzen, dann werden Sie sehr schnell zur Sparkasse gebeten werden, dort einen Termin abhalten müssen, und man wird Ihnen alle Konten sperren. So einfach ist das.
Ich finde das ein bisschen populistisch. Wir müssen wirklich prüfen, was wir damit gewinnen können. Ich sage Ihnen, wir können damit etwas gewinnen. Wir müssen natürlich auch in die Perspektive schauen; denn das ist eine Investition in die Perspektive.
Man hat das - das muss ich dem alten Amtsinhaber Dr. Püchel vorwerfen; ich halte mich mit der Kritik auch zurück; ich habe gestern sehr viel Wehmut gespürt -
einfach laufen lassen. Das muss man überprüfen. Das Ziel muss sein, dass wir das Verwaltungshandeln effektiv beibehalten, das Ganze aber etwas reduzieren. Ich denke, damit fährt das Land letztlich gut.
Lassen Sie mich einmal begründen, warum ich diesen Gesetzentwurf für wichtig halte. Ein Gesetz, das neben verwaltungsrechtlichen Belangen zu einem großen Teil die Durchführung technischer Verfahren regelt, kann
man nach einer mehr als elfjährigen Geltungsdauer schon als betagt bezeichnen, insbesondere in der modernen Zeit, in der eine technische Errungenschaft die andere ablöst. Insbesondere ein stark von der elektronischen Datenverarbeitung geprägter Verwaltungszweig wie die Vermessungs- und Katasterverwaltung bleibt hiervon nicht unberührt.
Zugleich ist unsere Zeit durch Probleme wirtschaftlicher Art gekennzeichnet. Das Wort „Sparsamkeit“ ist in aller Munde, doch darf und soll die gebotene Sparsamkeit nicht dazu führen, den Anschluss an moderne Verfahren zu verlieren oder gar durch die Duldung veralteter Abläufe in der Verwaltung die Wirtschaft noch stärker ins Abseits zu drängen.