Die erste Beratung fand in der 21. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2003 statt. Der Änderungsantrag der PDS-Fraktion ist der weitergehende. Darüber wird nachher zuerst abgestimmt. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir, sollte dieser Antrag angenommen werden, ein Problem haben, das vom Verfahren her nur durch eine Rücküberweisung in den Ausschuss zu lösen wäre. Die Fraktionen sollten sich darüber im Klaren sein, ob sie gleich eine Ausschussüberweisung beantragen oder sich entschließen, den Antrag abzulehnen.
Zunächst bitte ich als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen Frau Dr. Weiher, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt im Einvernehmen mit den mitberatenden Ausschüssen für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Wirtschaft und Arbeit, den Entwurf der Landesregierung zu einem InvestitionsbankBegleitgesetz in der nun in der Drs. 4/1147 vorliegenden geänderten Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/805 wurde mit seinen zur Kenntnis gebrachten Anlagen, der Verordnung, dem Statut und den drei Verträgen zwischen dem Land und der NordLB und/oder Investitionsbank, vom Landtag in der 21. Sitzung am 12. Juni dieses Jahres in den Ausschuss für Finanzen federführend und in die zwei genannten Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen.
Der Grund für den Gesetzentwurf liegt im Wesentlichen in der Möglichkeit, eine Investitionsbank als ein zentrales Förderinstitut des Landes zu installieren, das sowohl die bisherigen Aufgaben des LFI als auch weitere Aufgaben in neuen Bereichen übernehmen wird und über Treuhanddarlehen hinaus zusätzlich Förderdarlehen gewähren kann.
Des Weiteren sollen die bisherigen Förderstrukturen des Landes zusammengeführt werden. Um Förderdarlehen ausreichen zu können, soll das Wohnungsbaufördervermögen des Landes auf die als teilrechtsfähige Anstalt in der NordLB zu errichtende Investitionsbank übertragen werden. Die Errichtung der Bank veranlasst die Landesregierung aufgrund einer Verordnungsermächtigung im Staatsvertrag zur NordLB.
In der Plenarsitzung wurde das grundsätzliche Anliegen der Errichtung einer Landesbank für Sachsen-Anhalt als Förderinstitut mit erweiterten Möglichkeiten gerade für kleine und mittlere Unternehmen von allen Fraktionen begrüßt. Durch die Fraktion der PDS wurden das gänzliche Fehlen von Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament als Gesetzgeber und die sehr umfassenden Rechte der Exekutive kritisiert und Änderung verlangt. Auch die Fraktion der FDP sah die geringen Kontrollmöglichkeiten als ein Manko des Gesetzes an, das aber in der Beratung behoben werden könne.
Die erste Beratung des Ausschusses für Finanzen über den Gesetzentwurf fand in der 30. Sitzung am 25. September 2003 statt. Zu diesem Termin lagen ein Schreiben des Landesrechnungshofes sowie ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Der Inhalt des ersten Schreibens bestand im Wesentlichen aus Fragen zur Optimierung bestehender Abläufe, zur Abstimmung mit der BAFin, zu Prüfrechten, zur Entstehung von Mehrkosten sowie zu dem Wert des Vermögens.
Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des institutionellen Gesetzesvorbehalts und der Wesentlichkeitstheorie vorgebracht. Außerdem wurde die Frage nach dem Status der Bank und der Geltung des niedersächsischen Landesrechts aufgeworfen.
Diese Fragen konnten im Finanzausschuss nicht ohne weiteres bewertet werden, davon hing aber die weitere Beratung über den Gesetzentwurf in der vorgelegten
Form ab. Deshalb bat der Finanzausschuss den am Verfahren nicht beteiligten Ausschuss für Recht und Verfassung, zu den rechtlichen Fragen eine Empfehlung auszusprechen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung beriet über die rechtliche Problematik der Errichtung einer Landesbank und stellte am 13. Oktober 2003 mehrheitlich fest, dass nach seiner Ansicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
In der 32. Sitzung des Finanzausschusses am 20. Oktober 2003 wurde sowohl darüber als auch über ein weiteres Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes diskutiert, das auf Probleme des Begleitgesetzes, insbesondere zum Wohnungsbaufördervermögen und zur Personalhoheit und Aufsicht, aufmerksam machte.
Des Weiteren lag ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion vor, der inhaltlich Regelungen aus der Verordnung und dem Statut ergänzt um parlamentarische Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten verknüpfte. Begründet wurde der Änderungsantrag mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu der von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Verfahrensweise. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Als vorläufige Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen. Diese wiederum empfehlen in ihren Beschlussempfehlungen vom 22. Oktober und vom 5. November 2003 mehrheitlich, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfahl darüber hinaus, in der Verordnung auf eine Änderung bezüglich der Bildung des Beirates hinzuwirken.
In seiner 37. Sitzung am 7. November dieses Jahres nahm der Finanzausschuss diese Beschlussempfehlungen zur Kenntnis. Es kam erneut zu einer kontrovers geführten Diskussion über die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken vonseiten der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion, die aber von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung nicht geteilt wurden.
Ein Änderungsantrag vonseiten der Fraktion der SPD, nach dem aus verfassungsrechtlichen Gründen der Inhalt der Verordnung zu einem Teil des Gesetzes werden sollte, wurde ebenso mehrheitlich abgelehnt wie der Antrag zur Aufnahme einer Prüfungsmöglichkeit durch den Landesrechnungshof in den Gesetzentwurf.
Die nunmehr abgestimmte Synopse lag dann zur endgültigen Beratung vor und wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen angenommen. Sie liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung zur Beratung vor. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des Investitionsbank-Begleitgesetzes liegt Ihnen zur abschließenden Beratung vor. Den Gesetzentwurf und das Regelwerk habe ich am 12. Juni 2003 im Namen der Landesregierung eingebracht.
Im Ausschuss für Finanzen und in den mitberatenden Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit, für Wohnungs
wesen, Städtebau und Verkehr sowie für Recht und Verfassung wurden die Regelungsinhalte ausführlich erläutert und geprüft.
Ich möchte kurz einige Eckpunkte zusammenfassen. Die vorrangige Aufgabe der Investitionsbank wird es sein, die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, kundenorientierter, effizienter und ganzheitlicher zu gestalten. Die Investitionsbank wird dazu beitragen, die Angebotslücke im Fremdkapitalbereich zu schließen. Sie wird die Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Mittelständler wesentlich verbessern.
In der Investitionsbank werden die Förderprogramme und Dienstleistungen kundenorientiert gebündelt sein. So wird es zum Beispiel individuelle Pakete für Existenzgründer geben, aber auch solche Pakete, die für wachstumsorientierte, innovationsorientierte oder konsolidierungsorientierte Investitionen Verwendung finden.
Die Antragsbearbeitung wird unbürokratisch und zielorientiert erfolgen. Die Entscheidungen werden den Kunden innerhalb eines vorher festgelegten kurzen Zeitraums mitgeteilt. Zudem fallen die Entscheidungen größtenteils direkt in der Investitionsbank. Nur in Einzelfällen werden Entscheidungsausschüsse eingerichtet, die dann in einem transparenten Verfahren zügig über den Förderantrag beraten werden.
Die Investitionsbank erschließt und entwickelt für die Kunden haushaltsunabhängige Finanzierungsquellen, zum Beispiel privates Kapital, innovative Finanzierungsinstrumente oder Wagniskapital. In der Investitionsbank wird eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen angeboten. Dies trägt zu einer zielgruppenorientierten Kundenberatung und zur Transparenz der Förderlandschaft bei.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln beschränkt. Die Investitionsbank dagegen wird im Fördergeschäft nicht mehr nur auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln angewiesen sein. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Landesförderinstitutes wird die Investitionsbank auf der Basis ihrer Eigenkapitalausstattung - Frau Dr. Weiher hat es bereits angesprochen - weitere Darlehen ausreichen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Ausschussberatungen und auch darüber hinaus in der Diskussion in der Öffentlichkeit, die sich um die Investitionsbank drehte, tauchte natürlich immer wieder die Frage auf: Gibt es die Finanzierungslücke, die wir mit dieser Investitionsbank schließen oder zumindest mindern wollen? Unsere Antwort als Landesregierung ist eindeutig: Ja, diese Finanzierungslücke gibt es. Diese Beobachtung liegt dem ganzen Projekt zugrunde. Private Banken ziehen sich aus der Fläche zurück und auch öffentlich-rechtliche Banken können die Lücke nur zum Teil füllen.
Es geht uns nicht darum, vorhandene Kreditangebote unter Konkurrenz zu setzen, sondern wir wollen zusätzliche Möglichkeiten bieten, gerade auch bei Klein- und Kleinstkrediten, die aufgrund des Rasters der Kriterien und der Kostenbetrachtung, die in anderen Instituten erfolgt, nicht gewährt werden. Wir haben immer wieder betont, dass auch Konsortialkredite vorrangig angeboten werden. Es geht uns also - um das noch einmal zu sa
Es kam auch immer wieder die Frage auf: In welchem Umfang wird sich das Kreditvolumen abspielen? Darauf ist natürlich unsere Antwort zu diesem Zeitpunkt: Wir wissen es noch nicht. Wir können den Umfang der förderungswürdigen Projekte, die es in diesem Bereich gibt, natürlich im Vorhinein nicht abschätzen. Aber wir wissen, dass insgesamt natürlich die Förderlandschaft enger wird. Sie wissen: Der Solidarpakt II führt zu einer degressiven Gestaltung der Förderung und deshalb müssen wir neue, ökonomisch rationale Möglichkeiten der Förderung bieten. Dies sind die Kernpunkte unserer Richtung, die wir hierzu einschlagen.
Gelegentlich wurde - jüngst auch vom Verband der ostdeutschen Banken - das Vorhandensein dieser Lücke bestritten. Es gab einen entsprechenden Presseartikel vor kurzem in der „Mitteldeutschen Zeitung“. Ich habe dem widersprochen, und inzwischen ist ein Brief - der ist auch zum Teil an Sie als Abgeordnete gegangen - von dem Verband eingetroffen, in dem klargestellt wird, dass der Verband keineswegs im grundsätzlichen Widerspruch zu unseren Absichten steht und keineswegs, wie es in der Presse gemeldet worden war, das Projekt als unsinnig betrachtet, sondern dass es eher technische Dinge sind, die den Verband beschäftigen. Eine grundsätzliche Opposition im Bankenbereich gibt es dazu nicht.
Ich möchte aber noch betonen, dass diejenigen Interessenverbände, die von der Errichtung der Bank besonders betroffen sind und die sich vor allem über die Wettbewerbsneutralität dieser Bank Sorgen machen, in dem Verwaltungsrat vertreten sind, sodass auch hier dafür gesorgt ist, dass die Stimmen zu Wort kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Weiher hat das Verfahren beschrieben, wie das Projekt durch die Ausschüsse gelaufen ist. Ich will das nicht wiederholen. Ich will nur die Bemerkung machen, dass die Punkte des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die vorgebracht wurden, zum Teil eingearbeitet wurden, zu einem größeren Teil - soweit sie grundsätzliche Bedenken betrafen - aber nicht.
Hierzu hat die Landesregierung eine gutachterliche Positionierung vorgelegt, die später Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Recht und Verfassung war. Dieser Ausschuss für Recht und Verfassung ist zu dem eindeutigen Votum gekommen - nicht einstimmig, aber eindeutig -, dass es sich hierbei um ein verfassungsgemäßes Projekt handelt.
Meine Damen und Herren! Die EU-Kommission hat das Regelwerk zur Gründung der Investitionsbank bereits am 30. Juli 2003 gebilligt, und zwar ohne jegliche weitere Auflagen. Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der so genannten BAFin, wurden Änderungen des Regelwerks vorgenommen. Es handelt sich hierbei jedoch im Wesentlichen nur um Klarstellungen. Sie haben keine inhaltlichen Veränderungen nach sich gezogen oder gar Kompetenzverlagerungen vom Land zur NordLB, wie es gelegentlich behauptet wurde. Das ist nicht der Fall.
Die Änderungen betreffen zum einen die Regelungen zur durchgängigen Gesamtverantwortung des Vorstands der NordLB für die Investitionsbank im Sinne des Bankenaufsichtsrechts und zum Zweiten den Zusatz im Namen der Bank. Der lautet nunmehr in der Gesamtheit:
Gestatten Sie mir dazu noch zwei kommentierende Bemerkungen. Die Investitionsbank wird eine teilrechtsfähige Anstalt in der NordLB sein. Diese Regelung, die ich erwähnt habe, die die Gesamtverantwortung betrifft, muss noch einmal aus der Sicht der BAFin betont werden.
Es handelt sich aber hierbei schlicht um eine Anwendung der bankrechtlichen Bedingungen. Zu diesem Punkt fährt die BAFin eine ganz klare Linie. Es wird in dieser Weise aber überhaupt nicht die Prärogative des Landes beeinträchtigt, was die Gestaltung der Förderprogramme und die kreditwirtschaftliche Umsetzung der Förderprogramme betrifft. Es geht schlicht darum, im Sinne des Bankenrechts eine Bank, auch eine Investitionsbank, vor größeren Schieflagen zu bewahren. Das liegt natürlich auch voll im Interesse des Landes.
Den Namenszusatz „Anstalt der Norddeutschen Landesbank“ verdeutlicht den Charakter der Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in der NordLB, und zwar in der Außenvertretung. Auch dies ist eine klare Voraussetzung, die sich aus dem Kreditrecht in Deutschland ergibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht forderte auch eine spezielle Ausgestaltung des Meldewesens sowie die Einbeziehung der Investitionsbank in die Bilanzausweisung der NordLB. Nachdem die entsprechenden Änderungen umgesetzt wurden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem Regelwerk auch ohne weitere Auflagen zugestimmt. Das ist übrigens am vergangenen Mittwoch geschehen, sodass auch diese technischen Dinge jetzt erledigt sind.