Um diesem Vorwurf zu begegnen, haben wir die Gelder im Finanzausgleichsgesetz einzeln und außerdem demnächst bei Kapitel 13 12 in ihrer Höhe ausgewiesen. Ich will darauf noch einmal hinweisen: Sie sind in der Höhe ausgewiesen worden, in der sie auch in den Einzelplänen stehen würden.
Darüber hinaus ist auf eine pauschale Ausreichung umgestellt worden, die dem Turnus des Finanzausgleichsgesetzes folgt und die die Einzelfallprüfung durch einen Nachweis in der Jahresrechnung der Kommunen ersetzt. Bisher war zur Bewilligung fast aller Gelder ein Einzelantrag nötig.
Ich nehme einmal die Gelder nach dem Aufnahmegesetz. Für jeden zugewiesenen Asylsuchenden, Flüchtling oder Spätaussiedler ist ein einzelner Antrag nötig gewesen; hinterher ist spitz abgerechnet worden. Wir alle wissen, was dadurch für ein Verwaltungsaufwand produziert wird. Ähnliches gilt für die Jugendpauschale und für die Gelder aus den Bereichen der Heimatpflege und der Musikschulen. Dies entfällt nun und dies sorgt sowohl auf Landesseite als auch bei den Kommunen für einige Verwaltungsvereinfachungen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird sicherlich nicht die finanzielle Rettung der Kommunen sein. Darin stimme ich mit Herrn Gallert völlig überein. Aber er ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn nicht die Summen zusammen
gekommen sind, die wir uns alle gewünscht haben, und auch wenn der Schritt nicht so groß ist, wie wir uns das wünschen würden, sollten wir ihn gehen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Krimhild Fischer das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr wurde durch die Vertreter der Landesregierung verkündet, Zweckzuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen an die Kommunen umzuschichten. Förderprogramme sollten als pauschale Zuweisungen an die Kommunen ausgereicht werden - so sagte auch der Innenminister unseres Landes. Herr Jeziorsky sprach während der Beratungen über den Haushalt 2003 von einem Finanzvolumen in Höhe von 400 Millionen €, das umgeschichtet werden sollte, und von einer Verbundquote von 26 % - trotz bereits damals im Finanzausschuss geäußerter Zweifel.
Bereits in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP wurde die Einrichtung einer Finanzstrukturkommission festgeschrieben, die die Umstrukturierung im Gesamtsystem der Finanzzuweisungen an die Kommunen erarbeiten sollte. Diese hat ihre Arbeit am 29. August 2002 aufgenommen. Schaue ich mir nun aber den vorliegenden Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleiches an, dann frage ich mich, was die Kommission in dem zurückliegendem Jahr beraten hat. Jedenfalls das, was uns heute vorliegt, kann doch nicht das Ergebnis einer einjährigen Beratung sein.
Ich hatte gehofft, dass es nur ein Zwischenergebnis sein sollte, dann könnten wir auf weitere Vorlagen der Finanzstrukturkommission gespannt sein. Aber ich glaube, die Hoffnung kann ich wohl vergessen; denn ich habe noch einmal nachgesehen: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Finanzstrukturkommission steht, dass zum Ende dieses Jahres ein Gesetzentwurf vorgelegt werden sollte und damit die Arbeit offensichtlich beendet ist.
Zurück zum Gesetzentwurf. Ich lese, es sei erforderlich, für Land und Kommunen durch gesetzliche Maßnahmen zusätzlichen Spielraum zu eröffnen, damit ausgabeseitig eine weitgehende Entlastung eintreten kann. Diese Zielsetzung können wir selbstverständlich unterstützen. Aber als Lösung bieten Sie an, die Finanzhilfen des Landes an die Kommunen nach dem Aufnahmegesetz, die Jugendpauschale, die Musikschulförderung und die Fördermittel für Traditions- und Heimatpflege in das FAG einzubinden.
Sieht man sich den Inhalt des Gesetzentwurfes genauer an, dann stellt man fest, dass von dem ursprünglich Angekündigten nicht viel übrig geblieben ist. Der erste Entwurf eines solchen Gesetzes enthielt auch die Zuweisungen des Landes nach dem Kinderförderungsgesetz. Dass diese nun nicht mehr Gegenstand der Drucksache sind, wird von uns ausdrücklich begrüßt. Wahrscheinlich war der Widerstand aus den eigenen Reihen doch zu groß.
Die Mittel für die Jugendpauschale und die Musikschulen sind noch Gegenstand des Gesetzentwurfes. Im Gegensatz zu dem ersten Entwurf sind sie jedoch zweckgebunden. Auch das sowie die Aufteilung und die Festschreibung der Summen, die jeweils Landkreise und kreisfreie Städte erhalten, wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Die Tatsache, dass keine Festschreibung der Komplementärfinanzierung mehr erfolgt, bedauern wir sehr und müssen wir deutlich kritisieren. Noch im Haushaltsplan 2003 stand die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte, sich an der Gesamtheit der Maßnahmen wenigstens zu gleichen Teilen zu beteiligen. Angesichts der knappen Kassen der Kommunen ist nunmehr wohl zu erwarten, dass die Jugendarbeit im Land eine schwere Zukunft haben wird.
So bleibt mir festzustellen: Der Innenminister konnte sich gegenüber seinen Kollegen im Kabinett nicht so recht durchsetzen; denn sonst wären weitere Mittel aus den Landesprogrammen anderer Ressorts in das FAG übergegangen. So sind nur Mittel, die durch gesetzliche Vorschriften gebunden sind und Verpflichtungen für die Kommunen darstellen, aus dem Innenressort in das FAG geflossen.
Die Regelungen bezüglich des Aufnahmegesetzes werfen Fragen auf. Was passiert eigentlich, wenn Krisen anstehen oder zum Beispiel die Zahl der Asylbewerber drastisch ansteigt? Die Umschichtung von Geldern war eine jahrelange Forderung der CDU. Es sollte dadurch mehr Freiheit und Spielraum für die Kommunen geschaffen werden und Fördertöpfe sollten abgeschaffen werden. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist zwar eine Umschichtung geschehen, wenn auch nur im Kleinen, aber die Mittel sind zweckgebunden oder es bestehen Verpflichtungen zur Erfüllung der Aufgaben.
- Sie haben nicht zugehört. - Daher bleibt festzustellen, dass insgesamt viel ankündigt, aber mal wieder nichts von dem verwirklicht wurde.
Interessant ist in dem Vorblatt des Gesetzentwurfes auch, dass die kommunalen Spitzenverbände mit den vorgeschlagenen Änderungen vom grundsätzlichen Ansatz her einverstanden sind. Dabei interessiert es mich schon, welcher Gesetzesinhalt eigentlich Gegenstand Ihrer Anhörung war. Ich bin sehr gespannt darauf, was uns die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sagen werden.
Die SPD wird einer Überweisung zustimmen und beantragt, den Gesetzentwurf zur Federführung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanz- und den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Abschließend erteilte ich für die CDU-Fraktion Herrn Maertens das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit meinem Beitrag nicht den Versuch unter
nehmen, Ihnen einzureden, dass sich mit diesem Gesetz die finanzielle Situation der Kommunen verbessert.
Das ist schon deutlich gesagt worden. Wir betreiben keinen Etikettenschwindel. Aber das Gesetz ist immerhin geeignet, bei den Beteiligten, nämlich dem Land und den Kommunen, durch Vereinfachung bei der Durchführung des Finanzausgleiches zusätzliche Spielräume zu eröffnen, indem die Landes- und die Kommunalverwaltungen entlastet werden.
Durch Verkürzung und Vereinfachung und die Konzentration von Verwaltungsverfahren bei der Zuweisung von Finanzmitteln an die Kommunen werden Kosten gespart. Das soll, wie auch in anderen Bereichen, durch Deregulierung erreicht werden. Ähnlich den Gesetzen zur Investitionserleichterung soll der vorliegende Gesetzentwurf deregulierend wirken. Er schafft Entlastung auf dem Gebiet der Finanzierungsregelung im Aufnahmegesetz, bei der Ausreichung der Jugendpauschale, der Musikschulförderung und der Förderung der Traditions- und Heimatpflege.
Alle diese Finanzierungshilfen des Landes wurden bislang jeweils gesondert nach speziellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgezahlt. Diese aufwendigen Einzelverfahren sollen nun in das Finanzausgleichsgesetz integriert werden. Hierdurch können beim Land und bei den Kommunen Einsparpotenziale genutzt werden, da es nunmehr zu einer Verfahrenskonzentration und -verkürzung kommt. Zum Teil sollen die Leistungen in die allgemeinen Zuweisungen einfließen, zum Teil sollen sie aus Gründen der besseren Darstellbarkeit als gesonderte Zuweisungen ausgereicht werden.
Zumindest mittelfristig werden hiervon Rationalisierungseffekte erwartet, von denen überwiegend die kommunale Seite profitieren wird.
Meine Damen und Herren! Es war eigentlich zu erwarten, dass irgendjemand aus der Opposition diesen Entwurf zu einer globalen Kritik des Haushaltes nutzen würde. Ob das an dieser Stelle schon der richtige Zeitpunkt ist, sei dahingestellt. Frau Hüskens hat darauf hingewiesen, dass es letztlich nicht so per se gemacht werden kann, sämtliche Fördermittel und sämtliche Förderprogramme umzustellen und sie der Finanzausgleichsmasse zuzuführen. Sie selbst, Herr Gallert, haben in dem Zusammenhang zwar Ihre Kritik vehement vorgetragen, aber auch einschränkend eingeräumt, dass EU- und Bundesmittel im Verbund mit Kofinanzierung durchaus Schwierigkeiten dabei bereiten, das Ganze in den Finanzausgleich zu geben.
Wir setzen also in erster Linie auf eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe und gewähren den Kommunen damit einen größeren Handlungsspielraum.
Natürlich wissen alle Beteiligten, dass diese Maßnahmen die Kommunalfinanzen nicht aus der Krise führen. Jedoch ist es angesichts der finanziellen Lage angebracht, alle Möglichkeiten zu nutzen, die den Haushalt in irgendeiner Weise entlasten und zur Vereinfachung und zur Einsparung führen. Darauf sollten wir alle setzen und den Entwurf in den Ausschüssen diskutieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Dann könnten wir es jetzt vielleicht mit den Fragen versuchen. Herr Gallert, bitte Ihre Frage, die wir alle noch nicht kennen.
Erste Frage: War der Regierung und den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen die Tatsache, dass die entsprechend großen Brocken der investiven Fördermittel EU- und Bundesmittel sind, bereits bekannt, als Sie davon sprachen, 200 Millionen € - ich habe jetzt von 400 Millionen € gehört - zugunsten der Kommunen pauschal umschichten zu wollen? Wenn diese Tatsache bekannt gewesen ist, dann frage ich Sie: Wie kamen die Koalition und die Landesregierung vor einem Jahr zu einem solchen Ziel, wenn Sie heute sagen, dass es nicht gehe, weil es EU- und Bundesmittel seien?
- Ich habe immer gesagt, wenn es gegangen wäre, dann hätten wir es selbst gemacht. Aber das Problem ist Folgendes: Sie haben doch zumindest an einer Stelle einen einigermaßen gangbaren Ansatz im Haushalt 2003. Ich denke hierbei an das Komm-Invest-Programm. Da geht es doch. Warum schreiben Sie nicht zumindest das Programm fort?
Herr Gallert, ich will versuchen, es Ihnen zu erklären. Zum Ersten: Die Probleme, die im Zusammenhang mit der Umschichtung von Fördertöpfen in den Haushalt der Kommunen existieren - das haben Sie eben selbst eingeräumt -, haben Sie auch nicht in den Griff bekommen.
- Entschuldigen Sie bitte, Herr Heyer, das ist so. Er hat eben selbst gesagt, sonst hätten wir es schon gemacht. Es ist also nicht so einfach.
- Ach, wissen Sie, Herr Heyer, Sie haben auch schon viele Dinge verkündet, die dann nicht eingetroffen sind.
Herr Gallert, Sie haben sicherlich festgestellt, dass der Gesamthaushalt in diesem Jahr rückläufig ist. Nicht unbedingt beim Komm-Invest-Programm, sondern insgesamt ist der Haushalt rückläufig gewesen. Aufgrund dieser Tatsache ist letztlich die Entscheidung getroffen worden, dass wir dieses Programm erst einmal nicht in den Haushalt einstellen können. Anders kann ich es Ihnen nicht erklären. - Danke.