Protocol of the Session on September 18, 2003

Frau Dr. Hüskens, Sie können Ihre Frage stellen.

Sie haben gerade sehr schön ausgeführt, dass Sie der Auffassung sind, dass auch Stellen für stellvertretende Dienststellenleiter auszuschreiben sind. Stimmen Sie mit mir überein, dass dies dann natürlich auch rückwirkend für alle anderen gegolten haben müsste, die die SPDgeführte Regierung in den letzten acht Jahren eingestellt hat, die bis hin zu nach der Besoldungsgruppe A 15 bezahlten Stellen zwar ausgeschrieben worden sind, wobei aber der gesamte Personalkörper bereits Wochen vorher wusste, wer die Stelle bekommen wird? Sind Sie nicht der Auffassung, dass es dann sauberer ist, im Ge

setz festzuschreiben, welche Stellen ich ausschreiben möchte?

Ich sage einmal: Nach außen wurde behauptet, da wird ausgeschrieben und da machen wir ein schönes Verfahren, und anschließend wurde derjenige installiert, den die SPD-geführte Regierung haben wollte.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Frau Kollegin, Sie insinuieren ein rechtswidriges Verhalten der alten Landesregierung. Ich bitte Sie, konkret Namen und Personalvorgänge zu nennen. Wir können das gern in den Ausschüssen und auch öffentlich untersuchen.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Den Anträgen der PDS-Fraktion zur Berichterstattung der Landesregierung in den Fachausschüssen über die Schulverwaltung und über die Sozialverwaltung werden wir zustimmen.

(Unruhe)

Nach der bislang, höflich ausgedrückt, sehr zurückhaltenden Unterrichtung des Parlaments durch die Landesregierung und der Ablehnung eines zeitweiligen Ausschusses durch die Regierungsmehrheit im Landtag ist das nun wirklich angebracht.

Namens der Fraktion der SPD beantrage ich, den Gesetzentwurf der Landesregierung federführend in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Bildung und Wissenschaft, für Finanzen sowie für Kultur und Medien zu überweisen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien sollte wegen der Zusammenlegung der beiden Denkmalämter zu einem Landesbetrieb mit einbezogen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Rothe, ich möchte mir lieber nicht vorstellen,

(Herr Dr. Püchel, SPD: Warum nicht!)

wie der Personalkörper ausgesehen hätte, wenn Sie das Landesverwaltungsamt geschaffen hätten, weil ich denke, dass Sie auch an vielerlei Stellen Probleme bekommen hätten, die mit dem öffentlichen Dienstrecht zusammenhängen. Deshalb glaube ich, dass Ihr Landesverwaltungsamt gar nicht so viel schlanker geworden wäre. Zudem möchte ich gleich anfügen, dass der Aufbau des Landesverwaltungsamtes auch noch gar nicht abgeschlossen ist.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Erzählen Sie noch ein bisschen mehr!)

- Gern. Zunächst noch eine weitere Bemerkung zu dem Brief, Herr Kollege Rothe, den Sie angesprochen haben und den ich mit unterschrieben habe. Wir haben den

Vorsitzenden des Innenausschusses darin nur gebeten, das Thema auf die Tagesordnungspunkt zu setzen und bei der Planung zu berücksichtigen, dass dieses Gesetz zügig beraten werden kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass das immer geschieht. Wir haben aber trotzdem darauf hingewiesen. Mehr sollte dieser Brief nicht bewirken.

(Herr Reck, SPD: Überflüssig! - Zuruf von Herrn Scharf, CDU, an Herrn Reck, SPD, gerichtet)

In den vergangenen Monaten, meine sehr geehrten Damen und Herren - -

(Herr Reck, SPD: Der Innenausschuss macht das sowieso! - Herr Gürth, CDU: Nein! - Herr Reck, SPD: Natürlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Meine Damen und Herren! Bitte keine Zwiegespräche. Lassen Sie bitte Herrn Kosmehl seinen Debattenbeitrag halten.

In den vergangenen Monaten hat das Hohe Haus sich mehrfach mit der Reform der Landesverwaltung beschäftigt. Der heute vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Baustein zur Reform der Landesverwaltung - mit dem Ziel, eine starke und moderne Landesverwaltung zu schaffen.

Das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung gliedert sich in drei Teile. Artikel 1 beinhaltet Regelungen hinsichtlich des Landesverwaltungsamtes. Artikel 2 beinhaltet Regelungen zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Artikel 3 beinhaltet eine Vielzahl von Folgeänderungen in den verschiedenen Gesetzen.

Die Regelungen hinsichtlich des Landesverwaltungsamtes in Artikel 1 sollen zum einen einen reibungslosen Übergang der Aufgaben und zum anderen einen reibungslosen Übergang des Personals ermöglichen. Im Hinblick auf die Vielzahl der durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes in der Vergangenheit auf die Regierungspräsidien übertragenen Aufgaben erscheint es sinnvoll, den Aufgabenübergang auf das Landesverwaltung durch eine Generalklausel zu vollziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die in Artikel 3 enthaltenen Einzelregelungen werden wir in den Ausschüssen intensiv beraten. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber noch etwas Grundsätzliches aus der Sicht der FDP-Fraktion zur Reform der Landesverwaltung sagen: Wie schon bei der Erörterung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes und bei der Aussprache zur Großen Anfrage der PDS-Fraktion angedeutet, wird die Reform der Verwaltung in mehreren Bausteinen erfolgen. Einige sind bereits beschlossen worden. Über andere wird beraten. Weitere Bausteine werden in den nächsten Monaten noch folgen.

Die Grundzüge der Reform der Landesverwaltung sind im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz festgehalten worden. Mit dem heutigen Gesetzentwurf nimmt die Umgestaltung der Landesverwaltung und die Konzentration von Aufgaben im Landesverwaltungsamt weiter Gestalt an.

Der Prozess wird mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs aber noch nicht abgeschlossen sein. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die im Verwal

tungsmodernisierungsgrundsätzegesetz benannte Vorgehensweise, also die Aufgabenkritik, den Aufgabenverzicht, die Privatisierung, die Kommunalisierung von Aufgaben und letztendlich die Bündelung von Sonderbehörden.

Diese Vorgehensweise, die die Regierungsfraktionen während des parlamentarischen Verfahrens im Gesetz verankert haben, ist nicht als Einmaligkeit zu verstehen; aus der Sicht der FDP-Fraktion ist sie vielmehr ein fortwährender Grundsatz der Verwaltungsreform. Insofern kann ich die Mitglieder der Landesregierung heute nur bitten und auffordern, weiter zu prüfen, welche ihrer Behörden im nachgeordneten Bereich im Landesverwaltungsamt konzentriert werden können. Das Potenzial scheint mir hierbei noch nicht ausgeschöpft worden zu sein.

Sehr geehrter Herr Innenminister, in Ihrer heutigen Rede, aber auch in der Begründung des Gesetzentwurfs gehen Sie davon aus, dass mit der Auflösung und der Eingliederung der Schulverwaltung und der Versorgungs- und Sozialverwaltung dem gesetzgeberischen Auftrag des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes Genüge getan wurde. Zur Erinnerung: Das Ziel war es, die Aufgaben der Sonderbehörden so weit wie möglich auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen und die verbleibenden Behörden auf eine absolut notwendige Zahl zu begrenzen.

Daraus resultiert sicherlich auch der Vorschlag im Gesetzentwurf, § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes zu streichen. Ich möchte vorausschicken, dass diese Streichung bei der FDP-Fraktion derzeit nicht mehrheitsfähig ist. Wir sind der Meinung, dass es ein fortlaufender Prozess ist und dass es in den nächsten Jahren hier und da durchaus zu weiteren Bündelungen kommen kann und kommen soll.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Soll das Gesetz - das dürfte, meine ich, im Interesse aller Fraktionen liegen - am 1. Januar 2004 zeitgleich mit dem Tag der Errichtung des Landesverwaltungsamtes in Kraft treten - den Tag haben wir bereits bestimmt -, so muss der Entwurf zügig im parlamentarischen Verfahren beraten werden. Dies dürfte auch im Interesse der Mitarbeiter sein, denen nicht zugemutet werden sollte, ab dem 1. Januar 2004 mit unvollständigen gesetzlichen Grundlagen zu arbeiten. Das soll und wird uns aber nicht davon abhalten, auch im Rahmen einer Anhörung diese Regelungen zu hinterfragen und intensiv darüber zu diskutieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss kurz zu den beiden Anträgen der PDS. Sie behandeln zwei Teilbereiche der geplanten Eingliederung. Ich bin der Auffassung, die aufgeworfenen Fragen können im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf behandelt werden.

Die FDP-Fraktion regt eine Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft sowie für Gesundheit und Soziales an und lehnt die beiden Anträge der PDS-Fraktion ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kolze das Wort. Bitte sehr, Herr Kolze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung gehen wir heute einen weiteren Schritt auf dem Weg, den wir bereits mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz begonnen haben. Vielleicht ist es sogar ein besonders entscheidender Schritt; denn mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung der angestrebten Ziele.

Am Ende des von uns begonnenen Reformprozesses soll eine schlankere, effizientere und bürgerfreundlichere Landesverwaltung stehen. Dies ist angesichts der Haushaltslage und der finanziellen Zwänge dringend erforderlich. Wir alle wissen aber auch, dass der Weg dorthin nicht immer einfach, manchmal sogar schmerzvoll ist.

Meine Damen und Herren! Bereits mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz haben wir das Feld abgesteckt. Die Maßgabe lautet seitdem: So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie nötig. Allen ist klar, dass es an der Zeit ist, mehr Freiraum für eigenverantwortliches Handeln zu schaffen. Dies kann nur erreicht werden, indem wir uns bemühen, die Regelungsflut einzudämmen, auf Genehmigungsvorbehalte zu verzichten und überzogene Standards zu korrigieren. Es gilt, die Verwaltungskosten zu reduzieren und übertriebene Bürokratie abzuschaffen.

Auf dieser Grundlage sind die Auflösung der drei Regierungspräsidien Halle, Magdeburg und Dessau zum 1. Januar 2004 und die Errichtung des Landesverwaltungsamts als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde mit Hauptsitz in Halle beschlossen worden. Für eine weitere Verschlankung wurde konsequent die Einbeziehung von Sonderbehörden in das zu schaffende Landesverwaltungsamt gefordert.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass uns heute der Entwurf eines Gesetzes vorliegt, das für die praktische Umsetzung all dieser Ziele sorgt. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung werden die rechtlichen Grundlagen für das Landesverwaltungsamt als zentraler Vollzugsbehörde des Landes geschaffen.

Neben den notwendigen Formalien wie dem Aufgaben- und Personalübergang sowie der Anpassung der Begrifflichkeiten hat das Gesetz zentral die Abschaffung von Sonderbehörden zum Inhalt. Wie der Innenminister bereits ausführte, werden sich unter dem Dach des Landesverwaltungsamtes ab dem nächsten Jahr auch die staatlichen Schulämter, die staatlichen Seminare für Lehrämter, die Ämter für Versorgung und Soziales sowie das Landesamt für Versorgung und Soziales befinden. Ein Nebeneinander verschiedener Sonderbehörden ist bei immer knapper werdenden finanziellen Mitteln gegenüber dem Bürger nicht mehr zu rechtfertigen.

Durch das Zusammenfassen in einem Hause können nunmehr ganz entscheidende Synergieeffekte erzielt werden. Die zentrale Bündelungsbehörde zeichnet sich durch eine höhere Kosteneffizienz und Konzentration von Querschnittskompetenz aus. Durch die landesweite Zuständigkeit werden im Landesverwaltungsamt ab Januar 2004 raschere Entscheidungsprozesse und einheitlich abgewogene, zusammenfassende Entscheidungen gewährleistet.

Die Tatsache, dass wir eine zentrale Bündelungsbehörde besitzen werden, bietet darüber hinaus den Vorteil

der Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit für Investoren im Land Sachsen-Anhalt. Dadurch, dass diese nur noch eine Anlaufstelle haben, die einheitlich, schnell und mit landesweiter Verbindlichkeit entscheidet, wird Sachsen-Anhalt auch für Investoren an Attraktivität gewinnen. Mehr Bürokratie kann ein Flächenland wie SachsenAnhalt mit relativ geringer Bevölkerungszahl auf Dauer nicht verkraften.

Meine verehrten Damen und Herren! Neben dem Landesverwaltungsamt behandelt der eingebrachte Gesetzentwurf weitere Straffungen der Landesverwaltung. So werden die Landeszentralkasse im Bereich des Ministeriums des Innern sowie die Landeshauptkasse im Bereich des Ministeriums der Finanzen zu einer Landeshauptkasse bei der Oberfinanzdirektion Magdeburg am Standort Dessau zusammengefasst. Ebenso wird der Bereich der Denkmalbehörden rationalisiert, indem aus zwei bisher bestehenden Denkmalfachämtern ein Landesbetrieb für Denkmalpflege und Archäologie entsteht.

All diese Maßnahmen bedingen natürlich auch entscheidende Rationalisierungseffekte. Erhebliche Einsparungen werden im Querschnittsbereich erwartet. Darüber hinaus wird es in allen Bereichen gelingen, durch eine Bündelung von Kompetenzen Personal zu reduzieren. Nur so können wir langfristig den Landeshaushalt verschlanken und stabilisieren.