Protocol of the Session on June 13, 2003

der Zusammenarbeit von Landesämtern, der Aufgabenkonzentration im Bereich Mess- und Eichwesen. Aber auch im Bildungsbereich bestehen Kooperationsprojekte.

Zu den im vorliegenden Antrag formulierten Sachgebieten kann - vor diesem Hintergrund - Verschiedenes berichtet werden:

Im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit und insbesondere hinsichtlich der Bildungsstandards, der Entwicklung niveaubestimmender Aufgaben sowie der Planung und Durchführung von Vergleichs- und Orientierungsarbeiten gab es auf Arbeitsebene bereits intensive Gespräche meines Hauses mit den zuständigen Ministerien Sachsens und Thüringens. So wurde zum Beispiel vereinbart, die bereits in der Entwicklung befindlichen Vergleichsarbeiten für das kommende Schuljahr den Arbeitsgruppen der drei Länder wechselseitig zur Verfügung zu stellen.

Für das Schuljahr 2004/05 werden in Mathematik ein Teil der Aufgaben für Leistungsüberprüfungen gemeinsam entwickelt und als so genannte „Ankeraufgaben“ in Vergleichsarbeiten aller drei Länder eingesetzt. In Bezug auf die Entwicklung von Vergleichsarbeiten in Englisch wurde bereits eine Zusammenarbeit der drei Länder vereinbart. Auch bei der Erstellung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen gibt es zwischen den Landesinstituten auf Arbeitsebene bereits seit längerem koordinierende Gespräche, die es auszubauen und unter Umständen durch Vereinbarungen zu untersetzen gilt.

Hinsichtlich einer mitteldeutschen „Akkreditierungs- und Evaluationsagentur“, deren Aufbau ich vorgeschlagen habe, bestehen durch die bereits angebahnten und auszubauenden Arbeitskontakte im Hochschulsektor gute Voraussetzungen. Hier bahnt sich auch ein weiteres Aufgabenfeld für das zu gründende Wissenschaftszentrum in Wittenberg an. Natürlich müssen die Aufgaben einer solchen Agentur und das Gründungsprozedere, entsprechendes Interesse der Partnerländer vorausgesetzt, noch im Detail besprochen und abgestimmt werden.

Im Bereich der Fortbildung wurden für Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen und Sonderschulen zwischen den Landesinstituten der drei Länder Vereinbarungen zur gemeinsamen Planung und Durchführung von Kursen getroffen. Auf diesem Gebiet ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit möglich und sinnvoll. Das trifft auch auf den von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgeschlagenen Bereich der Qualifizierung von Lehrkräften für den Englischunterricht an Grundschulen zu. In Vorbereitung auf die Einführung von Englisch an Grundschulen fand 2001 eine gemeinsame Fachtagung der drei Landesinstitute in Schulpforta statt.

Hinsichtlich der Länder übergreifenden Fachklassenbildung in der Berufsausbildung verweise ich auf die so genannte Splitterberufsvereinbarung der KMK, die eine Abstimmung zwischen den Ländern vorsieht. Für Berufe mit geringen Schülerzahlen findet zwischen benachbarten Ländern ein permanenter Abstimmungsprozess statt, der zwischen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt künftig noch vertieft werden kann.

Für andere im Rahmen des vorliegenden Antrags genannte Kooperationsbereiche bestehen bisher noch keine Planungen. Hier nimmt das Kultusministerium die Anregungen des Antrages gern auf. Das betrifft auch die

Abstimmung bei Schulbuchzulassungen und bei der Unterrichtssoftware.

Bei allen diesen Aktivitäten ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Bildungskooperation zwischen den drei genannten Ländern eine Form der Ausübung der Länderhoheit im Bildungssektor ist, die im Rahmen analoger, aber bundesweiter Initiativen der KMK einer insgesamt Länder übergreifenden Abstimmung bedarf. Daran sollte sich auch Sachsen-Anhalt im mitteldeutschen Länderbund intensiv beteiligen und eigene Vorschläge einbringen. Das beste Beispiel hierfür sind die Bildungsstandards, bei deren Entwicklung die Länder im Rahmen der KMK derzeit intensiv zusammenarbeiten.

Vor diesem Hintergrund möchte ich betonen, dass der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP den Vorhaben und Planungen der Landesregierung entspricht und daher ausdrücklich begrüßt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir steigen damit in die Fünfminutendebatte ein. Als erster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Mittendorf das Wort. Bitte sehr, Frau Mittendorf.

(Herr Tullner, CDU: Gleich zu Protokoll!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe meine Rede nicht zu Protokoll.

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung im Oktober 2002 beschlossen, eine Steuerungsgruppe zu berufen, die die Organisation von Fachkommissionen zur konkreten Erarbeitung von bundeseinheitlichen Bildungsstandards festlegt. In diesen Fachkommissionen arbeiten Fachleute aus Sachsen-Anhalt und aus allen anderen Bundesländern. Die Steuerungsgruppe hat ihre Arbeit im Oktober letzten Jahres aufgenommen. Das Ergebnisse soll im Jahr 2003, spätestens im Jahr 2004 vorliegen.

Die Länder verständigten sich ebenfalls darauf, in landesweiten bzw. Länder übergreifenden Orientierungs- und Vergleichsarbeiten zu überprüfen, in welchem Umfang die vereinbarten Standards tatsächlich erreicht werden. Ziel dieses Verfahrens, meine Damen und Herren von der CDU- und der FDP-Fraktion, soll es sein, Qualitätssicherung zu gewährleisten, sich Länder übergreifend auszutauschen und es den Schülerinnen und Schülern in wohlgemerkt allen Ländern der Bundesrepublik zu ermöglichen - was somit in allen Bildungsgängen anzustreben ist -, über individuelle Förderung die gesetzten Ziele zu erreichen.

Am 18. Februar 2003 wurde von der Bundesbildungsministerin und der Präsidentin der Kultusministerkonferenz Frau Wolff eine Expertise zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie soll ein Definitions- und Handlungsleitfaden für das bildungspolitische Vorgehen der Länder und des Bundes in den kommenden Jahren sein.

Diese Expertise, meine Damen und Herren, beschreibt nicht nur die Konzeption und die Funktion von Bildungsstandards, sondern auch die Konsequenzen für die Lehrplanentwicklung. Diese Entwicklung begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich. Die SPD hat sich im Parlament immer für die Schaffung von bundeseinheitlichen Bildungsstandards eingesetzt.

Meine Damen und Herren! Mitten in diesem Prozess legen die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag vor, der im Bildungsbereich für einen eingeschränkten Wirkungsbereich genau das anstrebt, was alle Länder für sich in der KMK und im Forum Bildung sowieso schon anstreben: eine stärkere Verbindlichkeit der Anforderungen an das Lehren und Lernen in der Schule.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, drängt sich unmittelbar die Frage auf, warum unser Bundesland neben den eingangs geschilderten Initiativen der KMK und auf der Bundesebene noch eine Substruktur für einen eingegrenzten Wirkungsraum benötigt.

Auch die Auswahl der dafür infrage kommenden Länder wirkt willkürlich. Auch Brandenburg oder Niedersachsen sind angrenzende Länder im Bereich Mitteldeutschland, mit denen eine Abstimmung sogar sehr sinnvoll erscheint.

Sie haben diesen Vorstoß, wie zu erwarten war, mit der ins Leben gerufenen Initiative Mitteldeutschland begründet. Während die Zusammenführung von Landesämtern nach dem Vorbild des Landesarbeitsamtes durchaus sinnvoll erscheint, bleibt jedoch die Festlegung von Qualitätsstandards und Evaluationskriterien nur für diese drei Länder mehr als fragwürdig.

Entscheidend ist für uns nach wie vor, meine Damen und Herren, - das wiederhole und betone ich noch einmal - die bundeseinheitliche Vergleichbarkeit. Wenn diese gewährleistet werden soll, benötigen wir aus unserer Sicht keine Substandards, wobei sich auch die Frage stellt, was diese im konkreten Fall festlegen sollen und wie die Harmonisierung mit den dann durch die KMK festgelegten allgemein verbindlichen Standards gelingt. Über dieses Zusammenspiel muss man dann ebenfalls reden, wenn man Überregulierungen und Bürokratisierung vermeiden will.

Meine Damen und Herren! Die Schulen brauchen mehr Freiheit und selbständige Entscheidungsspielräume und nicht das Gängelband der Kultusadministration. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den Leistungsbewertungserlass.

Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass wir gegen eine Kooperation der drei genannten Länder sind - nicht dass Sie mich falsch verstehen. Sinnvolle Handlungsfelder gibt es einige und vorstellen könnte ich mir zum Beispiel eine gemeinsame Positionierung im Hinblick auf die Erarbeitung bundeseinheitlicher Standards.

Andere in dem Antrag genannte Schwerpunkte der Kooperation sind unseres Erachtens auch ohne Landtagsbeschluss möglich und sollten auch praktiziert werden - aber dann bitte auch mit anderen benachbarten Ländern und - das betone ich noch einmal nachdrücklich - vor allem unter inhaltlicher Beteiligung und im Diskurs mit dem Parlament.

Im Hinblick auf eine Vielzahl von offenen Fragen, vor allem hinsichtlich der Zielsetzung der angedachten Vorhaben und auch der Umsetzung - ich denke nur an die Evaluationsagentur und ihre inhaltliche Ausgestaltung - scheint aus unserer Sicht eine Überweisung des Antrags in den Bildungsausschuss dringend geboten. Bei einer Direktabstimmung werden wir den Antrag in dieser Form und mit den zum Teil gegebenen Begründungen ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mittendorf. - Als nächstem Redner erteile ich für die FDP-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Scholze das Wort. Bitte sehr, Herr Scholze.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorab klar zu sagen: Schul- und Bildungswesen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Das betont auch die Expertise der Bundesregierung zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards vom Februar dieses Jahres und daran will auch dieser Antrag nichts ändern. Aber naturgemäß gibt es Möglichkeiten der Zusammenarbeit über die Grenzen der Bundesländer hinaus. Angesichts des schlechten Abschneidens deutscher Schüler im internationalen Pisa-Vergleich, aber auch angesichts der defizitären Haushaltssituation im Bund und in den Ländern gibt es eben die Notwendigkeit, Kooperationen zu suchen und zu nutzen.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden bereits im vergangenen Jahr die Kontakte zu unseren Nachbarn Sachsen und Thüringen intensiviert, wurde eine Initiative ins Leben gerufen, die die Zusammenarbeit im mitteldeutschen Raum vertiefen soll. Ich denke, hierbei können wir uns auch mit dem Bereich der Bildung punktuell einbringen.

Meine Damen und Herren! Bekanntlich haben die Schüler aus Sachsen und Thüringen im Pisa-Vergleich besser abgeschnitten als die aus Sachsen-Anhalt. Warum ist das so? Wie können wir die Qualität an unseren Schulen entwickeln, eine Qualität, die alle an Schule Beteiligten betrifft, also Schüler, Lehrer und Eltern?

Ich verweise hier auf unseren Beschluss in der Landtagssitzung vom Mai dieses Jahres, in dem wir Schritte im Ergebnis der Pisa-Studien beschlossen haben, die viel dazu aussagen und bei deren Umsetzung durchaus eine Länder übergreifende Zusammenarbeit in einzelnen Punkten vorstellbar ist, zum Beispiel bei der Lehrerfort- und -weiterbildung.

Wie die Schulevaluation zu gestalten sein wird, ist noch zu klären. Fest steht, dass sie notwendig ist, kann sie doch wichtige Impulse für die Schulentwicklung geben. Ihre Ergebnisse können dazu führen, dass ein gesunder Wettbewerb zwischen den Schulen und Konzepten entsteht.

Ich erachte auch die inhaltliche Zusammenarbeit durch die Abstimmung von Vergleichs- und Orientierungsarbeiten für wichtig, weil dadurch für die Entwicklung der Schüler wichtige Synergieeffekte zu erreichen sind. Schüler und Lehrer müssen wissen, wie ihre Leistungen vergleichend einzuschätzen sind und wo sie im Vergleich stehen.

Über die Notwendigkeit, Kindern möglichst frühzeitig Bildungsangebote zu unterbreiten, sie zu fordern und zu fördern, ist in diesem Hohen Haus in der jüngsten Zeit ausführlich und mit einem hohen Grad an Übereinstimmung debattiert worden. Ich erinnere an die Diskussion über die Notwendigkeit der vorschulischen Bildung, die auch im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz geführt wurde, oder auch an die Debatten über die Ergebnisse der Pisa-Studien.

Daher wird es sicherlich auch auf Ihre Zustimmung stoßen, wenn beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Sachsen und Thüringen erfolgt, um Voraussetzungen zu schaffen, bereits ab Klasse 3 Fremdsprachenunterricht

flächendeckend einführen zu können. Bereits jetzt gibt es Bestrebungen, dass die Grundschullehrer nach Einführung neuer Lehrpläne von der Möglichkeit profitieren, ihre fremdsprachliche und methodische Kompetenz in Länder übergreifend abgestimmten Fortbildungsangeboten weiter zu professionalisieren. Die Lehrerfortbildungsinstitute der Länder pflegen bereits einen engen Kontakt miteinander.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf einen Schwerpunkt der Kooperationsmöglichkeiten verweisen: die Abstimmung der Schulbuchzulassungen. Der Schulbuchmarkt in Deutschland wird heute von einem Oligopol bestimmt. Drei große Verlagsgruppen streiten mit hochwertigen, hochpreisigen Angeboten um die Gunst des Kunden. Im Wesentlichen liegt es in der Hand der Fachkonferenz oder eines einzelnen Lehrers, über die Anschaffung eines Schulbuches zu entscheiden.

Das Angebot an Schulbüchern wird in der Praxis im Wesentlichen von den Lehrplanvorgaben aus den bevölkerungsreichen westlichen Bundesländern bestimmt. In die schülerärmeren neuen Bundesländer kommen dann häufig Ableitungen aus den alten Bundesländern, die den Lehrplanvorgaben des jeweiligen Bundeslandes angepasst sind und von Gutachtern aus unserem Bundesland im Blick auf die sachsen-anhaltischen Lehrpläne geprüft und zugelassen werden.

Eigenständige Schulbücher für den mitteldeutschen Raum für möglichst viele Fächer können nur dann entstehen, wenn diese eine hinreichend große Marktbedeutung erlangen. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zusammen erreichen mit ihren neun Millionen Einwohnern und ca. 1,3 Millionen Schülern - dies sind ca. 11,2 % des bundesdeutschen Marktes - eine solche marktrelevante Bedeutung.

Notwendig werden darüber hinaus Abstimmungen in der Lehrplanentwicklung. Dies ist nicht einfach, da sich die Lehrpläne der einzelnen Länder in der bildungspolitischen Zielsetzung, in der pädagogischen Konzeption und in der inhaltlichen Anlage unterscheiden. Trotzdem sollte es in Zukunft möglich sein, Absprachen zu gemeinsamen Länderausgaben zu treffen, die beispielsweise fächerübergreifende oder regionale Aspekte aufgreifen. Schneller umsetzbar sollte es sein, ein nachvollziehbares Kriterienraster für Gutachter und Verlage zu entwickeln, um zu einer Qualitätssteigerung und zu einer Verkürzung des Genehmigungsverfahrens beizutragen, das zum Beispiel bei Sozialkundebüchern in manchen Bundesländern bis zu einem Jahr dauert. Das ausgedruckte Buch kann man dann eigentlich schon wieder neu bearbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es gibt darüber hinaus noch eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Länder Mitteldeutschlands, in dem Bereich Schule und Bildung orientiert zusammenzuarbeiten. Die meisten Möglichkeiten sind abhängig davon, dass wir den Länderegoismus überwinden und die Beteiligten zusammenführen, um gemeinsam an den Aufgaben zu arbeiten. Einige davon habe ich kurz angerissen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scholze. - Als nächster Rednerin erteile ich für die PDS-Fraktion der Abgeordneten Frau Dr. Hein das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine engere Kooperation mit anderen Bundesländern in Fragen der Bildungsinhalte sowie der Vergleichbarkeit von Bildungsangeboten und entsprechenden Abschlüssen erscheint nicht erst nach den Studien TIMSS und Pisa sinnvoll.

Ohnehin gehört es doch zu den Treppenwitzen der Geschichte, dass Deutschland sich öffentlich zwar gern als Vorreiter des europäischen Einigungsprozesses geriert, aber innerhalb des eigenen föderalen Systems nach wie vor bürokratische Kleinstaaterei nach dem Vorbild des 18. und frühen 19. Jahrhunderts praktiziert.

(Herr Tullner, CDU: Das ist ja Quatsch!)

Verregelungen wie die Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung erreichter Abschlüsse in Bildung, Ausbildung und Studium stellen bisweilen höhere Hürden für den Wechsel zwischen den Bundesländern dar, als sie zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union üblich sind.

Nun könnte man sagen, das sei in Jahrzehnten bundesdeutscher Entwicklung so gewachsen. Aber sogar mit der in einem neuen Bundesland absolvierten Lehrerinnenausbildung kann man nicht ohne weiteres in einem anderen neuen Bundesland unterrichten. So ist Föderalismus nicht gemeint und so ist er auch wenig förderlich.

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)