Herr Kurze, zu Ihrer ersten Antwort habe ich dann doch eine Frage. Ich schätze es sehr wohl, dass Sie die Aktivitäten vor Ort besonders fördern wollen. Aber wie sieht es denn mit Strukturen wie beispielsweise dem Landeskinder- und -jugendring aus, der doch eine gewisse organisatorische Kraft, auch eine Netzwerkfunktion unter den Kinder- und Jugendringen und Kinder- und Jugend
verbänden hat? Ja, Sie gucken richtig; sie sitzen, glaube ich, auch dort oben. Das ist, denke ich, eine interessante Frage. Wollen Sie die dann aus der Förderung herausnehmen?
Sie werden doch von mir nicht verlangen, dass ich heute Details darlege, die wir gemeinsam im Fachausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutieren wollen. Ich habe versucht, unseren Politikansatz darzustellen, was wir erreichen wollen, und ich denke, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten auf diesem Weg auch zu praktikablen Lösungen kommen werden. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kurze. - Meine Damen und Herren! Wir haben zu dieser interessanten Debatte auch jugendliche Zuhörer auf der Tribüne. Begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler des Hauptmann-Gymnasiums Wernigerode.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden nunmehr noch eine letzte Rednerin hören, Frau GrimmBenne. - Sie verzichtet allerdings. Damit können wir - herzlichen Dank - in das Abstimmungsverfahren einsteigen.
Wir stimmen zunächst über den Antrag in der Drs. 4/795 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei PDS- und SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei CDU- und FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist - -
- Sie beantragen Auszählung. Ich bitte zunächst, meine Damen und Herren, die zustimmenden Abgeordneten, ihre Karten zu zeigen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen. - Nunmehr die Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Enthaltungen sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Bei 32 Neinstimmen gegen 28 Jastimmen ist der Antrag in der Drs. 4/795 abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr, meine Damen und Herren, über den Alternativantrag von CDU- und FDP-Fraktion in der Drs. 4/823 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei CDU- und FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei SPD- und PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist der Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden.
Vielen herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Damit haben wir die Tagesordnungspunkte des gestrigen Tages behandelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Entstehungsgeschichte des vorliegenden Antrages reicht zurück in das vergangene Jahr, als sich die Arbeitsgruppen für Bildung der CDU-Landtagsfraktionen aus Sachsen, Thüringen und SachsenAnhalt zu einem Meinungsaustausch in Naumburg trafen.
Ausgehend von der Tatsache, dass in allen drei Ländern CDU-geführte Landesregierungen die Geschicke bestimmen, kamen wir gemeinsam mit unseren sächsischen und thüringischen Kollegen zu dem Ergebnis, dass wir, ermuntert durch die von den Ministerpräsidenten Milbrandt, Vogel und Böhmer ins Leben gerufene Initiative Mitteldeutschland, die Bildungskooperation der drei Bundsländer auf eine neue Grundlage stellen sollten.
Die Absprachen der Bildungspolitiker stellten zum damaligen Zeitpunkt - das darf ich hier ohne Anmaßung sagen - die ersten Schritte zur Ausgestaltung der Initiative Mitteldeutschland dar.
Allerdings möchte ich gleich hinzufügen, dass in einigen Bereichen, die in dem Antrag angesprochen werden, bereits in der Vergangenheit Absprachen getroffen wurden. Unsere Absicht ist es deshalb vielmehr, diese bisher eher lose Zusammenarbeit auf ein dauerhaftes und ausbaubares Fundament zu stellen, um eine kooperative und abgestimmte Bildungspolitik in unseren drei Bundesländern gestalten und durchsetzen zu können.
Im Ergebnis der Beratungen kommen nun die in dem Antrag dargelegten Punkte, auf die ich in der gebotenen Kürze eingehen möchte:
Die Qualitätsentwicklung und die Evaluation werden in den kommenden Jahren bei der Fortentwicklung unseres Schulwesens an erster Stelle stehen. Zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt gab es bereits in der Vergangenheit konkretere Absprachen auch zur Übernahme des sächsischen Schulporträts in Sachsen-Anhalt. Wir sind also schon über die erste Phase des bloßen Erfahrungsaustausches hinausgelangt.
In einem weiteren Schritt kann die arbeitsteilige Erarbeitung von Materialien und Instrumenten der Qualitätssicherung angegangen werden. Mittelfristig streben wir dabei auch die Einrichtung einer Evaluationsagentur für alle drei Länder an, die keinesfalls eine bürokratische Verwaltungsstruktur zum Ziel haben soll, sondern auf bestehenden Strukturen wie zum Beispiel dem Lisa in Halle aufbauen könnte. Damit wir angesichts der finanzpolitisch schwierigen Lage in unseren Ländern aber nicht zu sehr in Zugzwang geraten, haben wir diesen Punkt nicht in den eigentlichen Text des Antrages, sondern in die Begründung aufgenommen.
Ferner beabsichtigen wir eine enge Abstimmung über die Formulierung von Vergleichs- und Orientierungsarbeiten, um so wesentliche Synergieeffekte bei der Entwicklung des Lernstandes der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Gegenwärtig entwickeln die drei Länder auf der Arbeitsebene geeignete Kooperationsmodelle. Ein erstes Treffen auf dieser Arbeitsebene zum Konzept der jeweiligen
Orientierungsarbeiten hat am 15. Mai 2003 stattgefunden. Als Ergebnis dieses ersten Treffens war unter anderem Folgendes zu verzeichnen:
In einem ersten Schritt sollen im kommenden Schuljahr Vergleichsarbeiten im Fach Mathematik mit identischen Aufgaben geschrieben werden. In einem zweiten Schritt soll die Zusammenarbeit der Verantwortlichen für die Ausarbeitung der Vergleichsarbeiten im Fach Englisch verbessert werden. Dies wird aber erst im darauf folgenden Schuljahr Ergebnisse zeigen.
Einheitliche Orientierungsarbeiten weisen den richtigen Weg zur Formulierung einheitlicher Bildungsstandards und sind deshalb unverzichtbarer Bestandteil jeder zukünftigen Kooperation.
Fortbildung und berufsbegleitende Weiterbildung bieten zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus der Sicht aller Beteiligten noch die wenigsten Anknüpfungspunkte, da zurzeit länderspezifische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Perspektivisch sollte es uns aber gelingen, eine gemeinsame Fortbildungskonzeption zu entwickeln, die auf entsprechenden gemeinsamen Lehrplanvorgaben basieren müsste. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass in Sachsen-Anhalt die Arbeit der Lehrplankommission erst im Sommer dieses Jahres beginnen wird.
In den drei Ländern gibt es bereits Bestrebungen, die Grundschullehrer durch Länder übergreifend abgestimmte Fortbildungsangebote im Hinblick auf ihre fremdsprachlichen methodisch-didaktischen Kompetenzen weiter zu qualifizieren und zu professionalisieren. Hervorheben möchte ich hierbei erneut den engen Kontakt des Lisa mit der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung und den Lehrerfortbildungsinstituten des Freistaates Thüringen. Im Oktober 2003 ist an der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung ein Länder übergreifendes Symposium zum sächsischen schulartübergreifenden Fremdsprachenkonzept geplant.
In Bezug auf die Schulbuchzulassung stehen wir in den drei Ländern erst am Anfang einer Kooperation über Ländergrenzen hinweg; denn die Lehrpläne der einzelnen Länder können sich hinsichtlich ihrer bildungspolitischen Zielsetzung, der pädagogischen Konzeption und der inhaltlichen Anlage unterscheiden.
Was uns kurzfristig realistisch erscheint, ist eine Kooperation zwischen den für die Schulbuchzulassung Verantwortlichen. Weitere Kooperationsresultate können nach Absprachen gemeinsame Länderaufgaben sein, wie zum Beispiel fächerübergreifende oder/und regionale Aspekte in die Lehrpläne zu integrieren.
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dies sind die wesentlichen Punkte unseres Antrages, die mit den Kollegen aus Sachsen und Thüringen abgestimmt und von der Sächsischen Landesregierung bereits mit einer wohlwollenden Kommentierung versehen worden sind.
Erste Stellungnahmen der eigenen Landesregierung lassen darauf schließen, dass wir auf dem richtigen Weg einer fortschrittlichen und erfolgreichen Länderkooperation von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind. Wir werden diesen Weg gemeinsam weiter beschreiten. Ich hoffe dabei auch im Namen der CDU-Fraktion auf eine möglichst breite Unterstützung. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in eine Fünfminutendebatte eintreten, hat zunächst für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung begrüße ich den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur Bildungskooperation mit Sachsen und Thüringen ganz ausdrücklich.
Meine Rede behandelt erstens die von Frau Brakebusch bereits aufgeworfene Frage der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der schulischen Bildung. Sie behandelt zweitens meinen Vorschlag, eine mitteldeutsche Akkreditierungs- und Evaluationsagentur einzurichten und vielleicht am künftigen Wissenschaftszentrum in Wittenberg mit anzusiedeln. Sie beschäftigt sich drittens mit den Fragen der Fortbildung und Länder übergreifenden Fachklassenbildung in der Berufsausbildung.
Alle diese Punkte, auf die ich Sie neugierig machen will, enthält diese Rede. Sie mündet darin, dass ich mich bestärkt und ermutigt fühle, die bereits bestehenden Kontakte, auch in Verbindung mit der KMK, zwischen den drei Ländern im Sinne einer gemeinsamen Bildungsplanung und Bildungsorganisation fortzuführen. Ich hoffe, es findet Ihr Verständnis, wenn ich die Rede im Wortlaut zu Protokoll gebe. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich weise nochmals darauf hin, wenn Sie Ihre Rede zu Protokoll geben möchten, müssen Sie völlig auf eine Rede verzichten und können nicht die Hälfte vortragen und die andere Hälfte zu Protokoll geben. Dieses Mal machen wir das noch einmal. Ich bitte Sie aber, sich in Zukunft an diese Regelung zu halten.
Im Namen der Landesregierung begrüße ich den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur „Bildungskooperation mit Sachsen und Thüringen“ ausdrücklich. Ihnen ist bekannt, dass es seit dem Herbst 2002 auf der Grundlage der Gespräche der Ministerpräsidenten der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt eine „Initiative Mitteldeutschland“ gibt. Im Rahmen dieser Initiative beabsichtigen die drei Länder in entscheidenden Bereichen zu kooperieren, um Ressourcen effektiv zu nutzen.
Mit Kabinettsbeschluss vom 13. August 2002 wurde das Ministerium des Innern beauftragt, Länder übergreifende Vorhaben in Form gemeinsamer Entwicklungsprojekte sowie der Zusammenführung von Aufgaben in einer entsprechenden Arbeitsgruppe voranzubringen. Die bisher im Rahmen dieser Initiative beschriebenen Vorhaben beziehen sich unter anderem auf die Bereiche gemeinsamer Softwareentwicklung, des Beschaffungswesens,
der Zusammenarbeit von Landesämtern, der Aufgabenkonzentration im Bereich Mess- und Eichwesen. Aber auch im Bildungsbereich bestehen Kooperationsprojekte.