Wir würden es begrüßen, wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zustimmen könnten. Damit stünde hinter der Erklärung des Ministers der politische Wille des Landtags, und es wäre ein entscheidendes Signal für die Betroffenen und auch für die Verantwortlichen in den Hochwasserregionen, dass nichts unversucht gelassen wird, ihnen zu helfen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Bevor ich Herrn Minister Daehre das Wort erteile, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Quedlinburg auf der Tribüne begrüßen zu dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Frau Dr. Klein, bevor ich zu den eigentlichen Ausführungen komme, habe ich eine herzliche Bitte. All das, was heute angesprochen worden ist, wäre mit zwei, drei Telefonanrufen zu klären gewesen. Das hätte zur Klarstellung im Lande beigetragen und wir hätten, denke ich, die Diskussion dann vor Ort nicht so emotional führen müssen.
Ich habe also folgende Bitte: Falls wieder irgendwelche Missverständnisse auftreten - vielleicht sogar berechtigterweise -, sollten wir miteinander telefonieren, damit nicht vor Ort eine Stimmung gemacht wird, meine Damen und Herren, die wir uns nicht leisten können und die wir gar nicht nötig haben. Diese herzliche Bitte habe ich.
Eines ist klar: Das Hochwasser ist nun schon seit acht Monaten Geschichte. Trotzdem sind die Betroffenen vor Ort alles andere als zu beneiden. Es muss unsere Aufgabe sein - ich sagte es anfänglich -, dass jeder, der von dem Hochwasser betroffen wurde und vom Hochwasser geschädigte Häuser oder Wohnungen hat - das trifft auch auf die Infrastruktur zu -, sein Geld entsprechend den Richtlinien, die wir verabschiedet haben, bekommt. Das war auch nie zweifelhaft.
Ich will an dieser Stelle gar nicht die Position des Bundeskanzlers wiederholen; ich denke, das bringt jetzt gar nichts. Wir haben auf der Landesebene die Richtlinien und die werden so umgesetzt werden. Die Begrenzung auf 20 Millionen € ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass wir zunächst ein Limit hatten. Durch Umschichtungen besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, dass die betroffenen Personengruppen das Geld bekommen.
Meine Damen und Herren! Die Frist für Anträge im Rahmen der Richtlinie über die Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden wurde vom 31. März 2003 entsprechend dem Landtagsbeschluss auf den 30. April 2003 verlängert. Ich sage es noch einmal: Es muss möglich sein - meine Damen und Herren, ich bitte darum, dass wir dabei alle an einem Strang ziehen -, dass jemand, dem durch das Hochwasser im August 2002 Schaden entstanden ist, bis zum 30. April 2003 einen Antrag stellt.
Meine Damen und Herren! Wir müssen jetzt einen Strich ziehen und uns auf den 30. April 2003 konzentrieren. Das sind acht Monate. Bis dahin muss man doch einen Antrag gestellt haben können.
Ich kann es auch überhaupt nicht verstehen, dass zum Beispiel - das ist allerdings jetzt nicht das Thema - bei der Abarbeitung der Aufbauhilfen zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur bisher 93 Anträge von Gemeinden vorliegen und von sieben Gemeinden die Anträge noch fehlen und bisher lediglich angekündigt wurden. Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Land noch sieben Gemeinden, die vom Hochwasser betroffen sind und die acht Monate nach dem Hochwasser noch keinen Antrag gestellt und diesen nur angekündigt haben. Da muss man die betreffenden Bürgermeister und die Gemeindevertreter wirklich einmal fragen, wo sie eigentlich leben. Das ist völlig unverständlich.
Wir haben in diesen sieben Fällen sogar noch eine Ausnahme gemacht, indem wir gesagt haben: Jawohl, jetzt reicht sie ein, obwohl die Frist eigentlich schon abgelaufen ist. Es ist, denke ich, unverantwortlich, auch gegenüber der Wirtschaft, die ja auf die Aufträge wartet, dass diese Anträge zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur noch nicht gestellt wurden.
Meine Damen und Herren! Nun zu den Einzelheiten in Bezug auf die Wohnungen. Wir rechnen in diesem Zeitraum allein im Einzugsgebiet des Regierungspräsidiums Dessau nach Angaben der Bewilligungsbehörden mit einem Zugang von weiteren 938 Anträgen.
Eine weitere wichtige Änderung zugunsten der betroffenen Bürger ist die Möglichkeit, bei der Inanspruchnahme der Förderung als erste Rate bereits 60 % der insgesamt bewilligten Hilfe zu erhalten, soweit mit den Maßnahmen bereits vor der Erteilung der Bewilligung begonnen wurde und dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits fällige oder schon beglichene Rechnungen für die förderfähigen Maßnahmen vorliegen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, ein Anteil von 60 % ist die maximale Höhe, die im Voraus ausgezahlt werden kann; denn wir sind natürlich auch angehalten, gegenüber der öffentlichen Hand, sprich dem Steuerzahler, später eine ordentliche Rechnungslegung nachzuweisen. - Die nach dem Abschluss der Maßnahmen fällige Rate beträgt in diesen Fällen 20 vom Hundert.
Gegenwärtig liegen den Bewilligungsbehörden 2 603 Anträge auf der Grundlage der Richtlinie vor. Davon sind derzeit 746 Anträge beschieden worden; fünf wurden abgelehnt und 741 wurden bewilligt. Bisher wurden finanzielle Mittel in Höhe von 14,7 Millionen € bewilligt; ausgezahlt wurden Mittel in Höhe von 4,78 Millionen €. Der Auszahlungsbetrag weicht von den bewilligten Zuwendungen ab, da die Mittel an die Betroffenen in Raten, je nach Baufortschritt, ausgezahlt werden.
Im Landkreis Wittenberg liegen in diesem Segment der Fluthilfe zurzeit 1 257 Anträge vor, darunter drei Ersatzvorhaben, von denen bisher 332 bewilligt wurden. Die Höhe des bewilligten Zuwendungsbetrages liegt bei 3,9 Millionen €. Bisher wurden an die Betroffenen Mittel in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen € ausgezahlt.
Bedingt dadurch, dass der Bund bisher lediglich 80 % der im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Schadensbeseitigung an Wohngebäuden zur Verfügung zu stellenden Mittel bereitgestellt hat - dies entspricht 53 Millionen € -, wurde eine vorläufige Kontingentierung der Mittel für die betroffenen Landkreise vorgenommen. Auf den Landkreis Wittenberg entfiel ein Kontingent in Höhe von 20 Millionen €, um die weitere Abarbeitung der Anträge sicherzustellen.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Bundesbauministerium über die Freigabe der fehlenden 20 % - das entspricht rund 13 Millionen € - erfolgreich verhandelt; der erforderliche Antrag wurde gestellt. Nach erfolgter Zuweisung durch den Bund werden die Kontingente der Landkreise entsprechend erhöht. Auch der Landkreis Wittenberg wird eine Zuweisung mindestens in der Höhe seiner Antragstellung erhalten.
Da das noch zu erwartende Antragsvolumen, bedingt durch die Verlängerung der Antragsfristen bei Hochwasserschäden an Wohngebäuden, eine unbekannte Größe darstellt, hat das Kabinett bereits einen Mehrbedarf für diese Kategorie angemeldet. Die Weichen für eine Umschichtung nicht belegter Mittel sind gestellt. Darüber hinaus stellt das MF eine so genannte freie Spitze für Problemsituationen in den Ressorts und insbesondere für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden wurden im Land 5 440 Bescheide erteilt. Der bewilligte Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 20,43 Millionen €. Bei der Abarbeitung der Anträge ist man bereits gut vorangeschritten. Neuanträge gibt es laut Meldungen der Bewilligungsbehörden nicht mehr.
Die Bearbeitung der Anträge für die so genannte Übergangshilfe ist weitgehend abgeschlossen. Lediglich in Dessau und im Landkreis Wittenberg gibt es noch eine geringe Anzahl nicht entschiedener Anträge. Im Rahmen der Soforthilfe wurde insgesamt ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 9 188 000 € bewilligt und ausgezahlt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen noch die aktuellen Zahlen zum Sachstand bei der Hochwasserhilfe mitteilen, die wir uns gestern haben kommen lassen. Diese sehen folgendermaßen aus:
Erstens Abarbeitungsstand der Soforthilfen zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden sowie Übergangshilfen: vorliegende Anträge: 9 430, Anzahl der Bewilligungsbescheide: 5 748, Anzahl der Ablehnungen: 2 072, damit abgearbeitet: 7 820; bewilligte und ausgezahlte Zuwendungen: 29 619 545 €.
Zweitens Abarbeitungsstand der Aufbauhilfe zur endgültigen Schadensbeseitigung an hochwassergeschädigten Wohngebäuden: vorliegende Anträge: 2 604, Anzahl der Bewilligungsbescheide: 741, Anzahl der Ablehnungen: fünf, damit abgearbeitet: 746; bewilligte Zuwendungen: 14 700 610,68 €, davon ausgezahlt: 4 780 300,67 €.
Drittens - der Vollständigkeit halber - Abarbeitungsstand der Aufbauhilfen zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur: vorliegende Anträge von 93 Gemeinden, noch fehlende, aber angekündigte Anträge von sieben Gemeinden, voraussichtliches Gesamtvolumen der vorliegenden Anträge: 145 Millionen €, bereits bewilligt: 26,752 Millionen €, ausgezahlt: 4,528 Millionen €.
Abschließend noch eine Anmerkung: Sie können davon ausgehen - ich bitte darum, dass diese Botschaft im Land auch so verbreitet wird -, dass jeder, der im Jahr 2002 durch das Hochwasser an Elbe und Mulde einen Schaden an seinem Wohngebäude erlitten hat, entsprechend den Richtlinien sein Geld bekommen wird.
Für den Fall, dass es tatsächlich wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Einzelnen gibt, die Rechnungen sofort zu begleichen, weil es vielleicht etwas länger dauert, haben wir die Handwerkskammern angeschrieben und um Verständnis dafür gebeten, dass die Handwerker vielleicht 14 Tage länger warten müssen. Aber das Geld, das ihnen zusteht, bekommen sie alle.
Ich bitte auch darum, dass wir jetzt wirklich in eine sachliche Diskussion über dieses Thema eintreten. Falls trotzdem aufgrund der Vielzahl der Probleme Unterstützung benötigt werden sollte, habe ich zwei Vorschläge: Ich bitte die Landtagsabgeordneten, den Antragstellern etwas behilflich zu sein, statt gleich die Redaktionen aufzusuchen und darauf hinzuweisen, dass es Probleme gibt. Ich bitte Sie, selbst zu helfen und eventuell den einen oder anderen Antrag mit auszufüllen. Das wäre sicherlich sehr hilfreich.
Wenn das nicht ausreicht, meine Damen und Herren, stehen wir im Ministerium für schwierige Fälle, die ich nicht ausschließen möchte, jederzeit zur Verfügung. Ich denke, die Hochwassergeschädigten haben unsere Hilfe nicht nur verdient; es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Die Debatte der Fraktionen wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Es spricht Frau Krimhild Fischer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist von der Sorge getragen, dass die vom Bund und vom Land bereitgestellten Mittel zur Beseitigung der Schäden infolge der Hochwasserkatastrophe im August 2002 nicht ausreichen könnten. Diese Sorge kann ich sehr wohl verstehen, wenn ich mich an die Gespräche erinnere, die ich in den letzten Monaten mit den Betroffenen vor Ort geführt habe.
Die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser haben sich in den letzten Wochen und Monaten die vom Hochwasser im August 2002 in besonderem Maße betroffenen Gebiete angeschaut. Ich bin dem Ausschussvorsitzenden Herrn Madl sehr dankbar dafür, dass er zum einen genügend Zeit für die Besichtigung vor Ort einräumt. Zum anderen - das ist in meinen Augen noch viel wichtiger - gibt er den Kommunalpolitikern, Bürgerinitiativen und Verbänden die Möglichkeit, ihre Probleme während der Ereignisse zu schildern und die Sorgen mitzuteilen, die sie noch heute, acht Monate danach, nicht ruhen lassen.
Dabei bekommt man schon einiges zu hören, meine Damen und Herren. Um aber beim Thema „ausreichende Mittelbereitstellung“ zu bleiben, werde ich meine Ausführungen nur darauf beschränken.
Zunächst registriere ich, dass nach dem Bericht „Hochwasserkatastrophe 2002 in Sachsen-Anhalt“, der den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses zur Verfügung gestellt wurde, dem Land Sachsen-Anhalt entsprechend der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Quote aus dem Aufbauhilfefonds Mittel in Höhe von 745 Millionen € zustehen. Diese Mittel werden zum Teil zur Finanzierung der Bund-Länder-Programme benötigt. Teilweise stehen sie dem Land zur freien Verwendung im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung zu.
In dem Bericht „Hochwasserkatastrophe 2002“ wurde weiterhin festgestellt, dass sich der Gesamtschaden in Sachsen-Anhalt zum Stichtag 31. Dezember 2002 auf ca. 1 Milliarde € belief. Dieser Betrag wird sich wohl noch erhöhen, weil hochwasserbedingte Frostschäden und auch die Schäden im Bereich der Landwirtschaft wohl erst in diesem Frühjahr, nach Ablauf der Winter- und Frostperiode, endgültig ermittelt werden können. Sie können sich sicherlich an die Landtagsdebatte im März 2003 erinnern, in der um die Verlängerung der Antragsfristen für die Beseitigung der Schäden an Wohngebäuden gestritten wurde. Sie ist dann bis Ende April dieses Jahres verlängert worden.
Bleiben wir aber bei dem Bericht über die Hochwasserkatastrophe 2002. Darin wird festgestellt, dass sowohl die Antragsbearbeitung in den Kommunen als auch die Auszahlung der Hilfen zügig und unbürokratisch erfolgt sei. Bis zum März 2003 wurden nach dem Bericht 174,6 Millionen € ausgezahlt, und zwar bei einer Schadenshöhe von rund 1 Milliarde €. Davon entfällt auf den
Bereich der Privathaushalte zum 31. Dezember 2002 eine ermittelte Schadenshöhe von 245,7 Millionen €. Bis März dieses Jahres wurden Mittel in Höhe von 52,2 Millionen € ausgezahlt.
Nun kann man darüber spekulieren, worauf der geringe Mittelabfluss zurückzuführen ist. Ich halte mich aber nach wie vor an die Tatsachen. Deshalb beziehe ich mich nunmehr auf die Anhörungen der Kommunalpolitiker, der Landräte und der Bürgermeister sowie auf die Berichte der Bürger, der Bürgerinitiativen und der Verbände bei den Beratungen vor Ort. Im Ergebnis ist durchaus kritisch zu vermerken, dass es beileibe nicht überall zügig und unbürokratisch zur Auszahlung der Hilfen gekommen ist.
Da berichten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister teilweise von ihrer Wut über die zögerliche Auszahlungspraxis. Sie berichten keinesfalls von unbürokratischer Hilfe, sondern eher von zu vielen Formularen, davon, dass die Bürokratie kein Ende nimmt, dass Gutachten benötigt werden usw. Jetzt im Frühjahr wird eine große Zahl von Anträgen auf Hilfen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden erwartet. Das bedeutet für den Antragsteller und für die Verwaltung angesichts des hohen Aufwandes viel Zeit, viel Nerven und viel Ärger.
Zur Ausschusssitzung am 21. März 2003 in Wittenberg sind vom Landrat Herrn Dammer zwei Zahlen genannt worden. Frau Dr. Klein ist bereits darauf eingegangen. Auch ich möchte Ihnen diese Zahlen nicht vorenthalten. Bis Ende März dieses Jahres sind Anträge auf Schadensregulierung mit einem Volumen von rund 65 Millionen € eingegangen. Vom Land wurde aber nur ein Betrag von 20 Millionen € zur Zahlung angekündigt. Wenn es dabei bliebe, würde das eine Kappung der beantragten Mittel um 45 Millionen € bedeuten. Oder anders ausgedrückt: 70 % der Antragsteller könnten kein Geld bekommen.
Das bedeutet aber auch, dass keine weiteren Mittel für all diejenigen zur Verfügung stünden, die erst jetzt die Schadenshöhe feststellen und Hilfen beantragen können. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ - sollte dieses alte Sprichwort für die Menschen gelten, die nicht nur in materieller Hinsicht geschädigt sind, die nicht nur immer noch in nassen, muffigen und ungesunden Häusern wohnen, sondern die oftmals auch noch psychischen Belastungen ausgesetzt sind?
Der Schaden, den das Hochwasser im August 2002 in Sachsen-Anhalt angerichtet hat, ist hoch. Die Bundesregierung hatte sehr schnell reagiert und insgesamt Mittel in Höhe von 7,1 Milliarden € in den Bundeshaushalt eingestellt.
Ich komme zum Ende. - Ich habe soeben mit Freude die Ankündigung des Ministers Herrn Daehre vernommen, dass jeder Antragsteller seine Entschädigung ausgezahlt bekommt. Ich nehme ihn beim Wort. Die SPD-Fraktion erwartet, dass jeder Antragsteller die Entschädigung tatsächlich zügig und unbürokratisch erhält. Deshalb stimmen wir dem Antrag der PDS-Fraktion zu. - Vielen Dank.