Meine Damen und Herren! Der Verordnungsentwurf hat gegenüber der alten Verordnung eine entscheidende Veränderung erfahren: Der Zügigkeitsrichtwert soll nun auch für die Klassenstufen 5 und 6 an Sekundarschulen gelten.
Durch die Änderung des Schulgesetzes im Hinblick auf den Zugang zum Gymnasium ab Klassenstufe 5 ab dem kommenden Schuljahr stehen die Planungsträger vor folgenden akuten Problemen:
Erstens. Aufgrund des nun möglichen Übergangs nach der Klassestufe 4 zum Gymnasium werden an vielen Sekundarschulen in der Klassenstufe 5 die Zügigkeitsrichtwerte und/oder die Mindestschülerzahlen unterschritten werden.
Zweitens. Zum neuen Schuljahr werden sich die Quoten in Bezug auf den Übergang zum Gymnasium gegenüber den Vorjahren teilweise stark erhöhen. Auf jeden Fall werden es erheblich höhere Quoten als bisher sein.
Dabei ist gegenwärtig noch nicht klar, ob es sich hierbei um einen einmaligen Vorgang handelt oder ob sich diese Tendenz in den Folgejahren fortsetzen wird.
Drittens. Aufgrund der beschriebenen Entwicklung sind vor allem Sekundarschulstandorte in ihrer Existenz bedroht, also jene Schulform, meine Damen und Herren, die laut Aussage von CDU und FDP und laut Aussage des Ministers eigentlich gestärkt werden soll.
Mit unserem Alternativantrag wollen wir auf die genannten Probleme reagieren. Wir wollen keine Ausnahmeregelungen als Regelfall, wie die PDS dies vorschlägt.
Der erste Vorschlag knüpft an eine Übergangsregelung an, die der Kultusminister selbst verfügt hat, nämlich die Möglichkeit, im Schuljahrgang 5 an den Sekundarschulen nur eine Eingangsklasse zu bilden, wenn die Mindestschülerzahl erreicht wird. Diese Regelung wollen wir um ein Jahr verlängern, um eine belastbare Bestandsaufnahme der zukünftigen Quoten in Bezug auf den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium und zur Sekundarschule zu ermöglichen.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor - dieser ist ebenfalls benannt worden - in diesem Zusammenhang sind die verschärften Regelungen zur Rückstufung vom Gymnasium an die Sekundarschule.
Der zweite Vorschlag ist in der ab 1995 wieder kontinuierlich gestiegenen Geburtenzahl begründet. Somit ist spätestens ab dem Schuljahr 2006/07 in der Klassenstufe 5 wieder mit merklich ansteigenden Schülerzahlen zu rechnen. Wir stellen uns eine Übergangsregelung vor, die den Schulen die Möglichkeit einräumt, bis zu dem
genannten Schuljahr den vorgesehenen Richtwert zu unterschreiten, wenn dieser ab dem Schuljahr 2006/07 wieder erreicht wird. Nur so, meine Damen und Herren, könnte man dazu beitragen, das Schülertal zu überbrücken.
Wir wissen, dass damit nur einige Schulen gerettet werden und dass viele vor Ort auch damit noch nicht zufrieden sein werden. Wir denken aber, dass dies eine akzeptable Lösung ist, die dabei hilft, übergroße Härten zu vermeiden und so die Schulstandorte zu sichern. Gleichzeitig wird den kommunalen Entscheidungsträgern der notwendige Spielraum in ihrer schwierigen Entscheidung gelassen.
Nun noch einige Worte zu den Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Herr Schomburg, Sie erinnern sich sicherlich noch an Ihren Redebeitrag zu der gleichnamigen Aktuellen Debatte im Dezember 2002.
„Wir bleiben dabei: Wir sollten im Bereich der Sekundarschulen eine geringere Schülerzahl als Voraussetzung für das Vorhalten einer Schule vorsehen.“
wenn Sie heute in der Presse mit den Worten zitiert werden, unsere Übergangsregelungen führten in die falsche Richtung, dann nennen Sie einmal die richtige Richtung
(Frau Feußner, CDU: Wir haben keine A- und B- Kurse! Wir werden keine Hauptschulkurse ein- richten! Das ist der entscheidende Unterschied!)
und erklären Sie bitte den Anwesenden und den Betroffenen vor Ort, wie Ihre in der Presse vom 24. Februar geäußerte Forderung nach Ausnahmeregelungen zu verstehen ist. Ich bin ferner auf die Argumente der Kolleginnen und Kollegen der CDU in den Kreistagen gespannt, die noch im Jahr 2000 vielerorts die Schulentwicklungspläne aufgrund der damaligen Verordnung abgelehnt haben.
(Frau Feußner, CDU: Richtig! Bei uns hat es ein SPD-Landrat abgelehnt; das waren nicht die CDU-Leute! Das war der Unterschied!)
Ohne dieses Gesetz hätten wir auf der Grundlage der damaligen Regelungen ein Schulnetz knüpfen können, was jetzt so nicht mehr möglich ist.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Den Antrag der PDS lehnen wir, wie gesagt, ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Ich darf nun Schülerinnen und Schüler des Raabe-Gymnasiums in Magdeburg auf der Tribüne begrüßen.
Sie haben das Glück, nun den obersten Dienstherrn ihrer Lehrerinnen und Lehrer leibhaftig reden zu hören;
(Heiterkeit und Zustimmung - Herr Dr. Heyer, SPD: Da erwarten wir aber etwas Besonderes! - Zuruf: Der Leibhaftige! - Heiterkeit)
Ich habe mich so über den Charme des Präsidenten gefreut, dass ich wieder „Vorsitzender“ gesagt habe. Ich hoffe, man kann mir das verzeihen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dem vorliegenden Antrag der Fraktion der PDS irritiert mich zunächst einmal, dass von einer Neufassung der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung gesprochen wird. Es ist nämlich keine Neufassung, sondern eine Veränderung der Schulentwicklungsplanungsverordnung, die aus der Zeit der vorherigen Regierung stammt. Wir haben sie nur von den Parametern her auf die beiden Jahrgänge 5 und 6 ausgedehnt.
Die Verordnung wird lediglich an die Regelungen angepasst, die das Achte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes erforderlich macht - nicht mehr und nicht weniger. Deshalb sind die Änderungen auch nicht in dem Umfang gravierend, wie Sie es darstellen, sondern die Parameter der Verordnung werden auf die 5. und 6. Klassen ausgedehnt.