Protocol of the Session on March 13, 2003

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Fischer zu beantworten? - Bitte sehr, Frau Fischer.

Ich hatte bereits im Ausschuss danach gefragt. Sind zusätzliche Mittel vorgesehen, um die beiden neu zu schaffenden Interventionsstellen zu finanzieren? Oder wird die Finanzierung über den gleichen Haushaltstitel erfolgen?

Der Haushaltsplan sagt eindeutig aus, dass an dieser Stelle insgesamt 100 000 € für diese zusätzlichen Stellen zur Verfügung stehen könnten, wenn Sie die gegenwärtigen Kosten abziehen. Das hatten wir so im Ausschuss besprochen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3 wird von dem Abgeordneten Herrn Matthias Gärtner gestellt und betrifft die Verlängerung der Antragsfrist für Zuschüsse zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden. Bitte sehr, Herr Gärtner.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 13. Sitzung den Beschluss in der Drs. 4/13/489 B gefasst, durch den die Landesregierung aufgefordert wird, die Frist für Anträge im Rahmen der Richtlinie „Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden“ vom 31. März 2003 bis zum 30. April 2003 zu verlängern.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Form ist dieser Beschluss durch welche konkreten Maßnahmen von der Landesregierung bzw. von den entsprechenden Landkreisen in die Tat umgesetzt worden?

Danke, Herr Gärtner. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Daehre erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte im Namen der Landesregierung die Anfrage des Abgeordneten Gärtner wie folgt.

Die Antragsfrist, geregelt in Nr. 921 der Richtlinie LSA „Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden 2002“, wird durch eine Änderung dieser Bestimmung auf den 30. April 2003 verlängert. Sobald das Mitzeichnungsverfahren hierzu abgeschlossen ist, wird die geänderte Richtlinie den zuständigen Stellen bekannt gegeben. Mit dem Erlass vom 20. Februar 2003 wurden die Regierungspräsidien bereits vorab auf die beabsichtigte Verlängerung der Frist auf Ende April 2003 hingewiesen.

Danke sehr, Herr Minister.

Die Frage 4 wird von der Abgeordneten Frau MadeleineRita Mittendorf gestellt und betrifft das Thema Mittelfristige Schulentwicklungsplanung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Frau Feußner plädiert für Ausnahmen von der im Verordnungsentwurf zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Mindestzügigkeit und Mindestschülerzahl für allgemein bildende Schulen - nachzulesen in der „Volksstimme“ vom 24. Februar 2003.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unterstützt die Landesregierung die Forderung der stellvertretenden Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion nach Ausnahmeregelungen von der vorgesehenen Mindestzügigkeit und Mindestschülerzahl für allgemein bildende Schulen? Wenn ja, wie sollen diese aussehen?

2. Erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte wieder Planungshinweise zur Schulentwicklungsplanung? Wenn ja, welche Aussagen werden zur Zumutbarkeit der Schulwege getroffen und wie verbindlich sind sie?

Danke, Frau Mittendorf. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Frau Abgeordneten Mittendorf wie folgt.

Zu 1: Die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung enthält in § 3 Abs. 4 ein Ausnahmekriterium: Ausnahmen von der Zweizügigkeit einer Sekundarschule sind nur dann zulässig, wenn in zumutbarer Entfernung keine weitere Sekundarschule vorhanden ist.

Die Bewertung der zumutbaren Entfernung setzt eine vom Planungsträger zu führende Diskussion über die möglichen Schulstandorte innerhalb des Schulnetzes der Planungsregion und innerhalb des Planungszeitraumes voraus. Die Träger der Schulentwicklungsplanung schreiben ihre mittelfristige Schulentwicklungsplanung bis zum 31. Dezember als Termin fort. Innerhalb des dann zu erfassenden, zu verlängernden Planungszeitraumes bis zum Schuljahr 2008/2009 wird das Minimum der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen erreicht sein. Die Planungsträger können erst dann konkrete Aussagen zu Einzelfällen machen, in denen eine Ausnahme nötig werden kann, wenn entsprechende Zielplanungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung absehbar sind. Erst dann kann auch über Ausnahmen entschieden werden.

Mit anderen Worten: Man kann das System nicht von den möglichen Ausnahmen her analysieren und regeln, sondern nur von den Regelparametern. Erst dann sind die Grenzen der Regel bewertbar, die die Ausnahme rechtfertigen und nahe legen.

In diesem Sinne unterstützt die Landesregierung die Forderung der stellvertretenden Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion.

(Frau Feußner, CDU: Danke! - Herr Dr. Püchel, SPD: Ich gebe das weiter! Sie werden sich um- gucken!)

- So war die Frage formuliert. Deshalb wollte ich sie entsprechend beantworten.

Besten Dank, Herr Minister.

Darf ich die zweite Frage auch noch beantworten?

(Heiterkeit)

Ich dachte, Sie sind bereits fertig.

Herr Präsident, die zweite Frage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Selbstverständlich erhalten die Landkreise und die kreisfreien Städte wieder Planungshinweise zur Schulentwicklungsplanung. Es ist beabsichtigt, hierbei die Planungshinweise vom Januar 2002 zu überarbeiten. Nicht beabsichtigt ist, die Empfehlungen zur Schulwegzeit zu ändern.

Die Schülerbeförderung basiert auf § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Es liegt im Ermessen des Trägers der Schülerbeförderung, diese im Schulbusverkehr oder im öffentlichen Linienverkehr durchzuführen. Der jeweilige Landkreis regelt alle Belange der Schülerbeförderung durch Satzung.

Der Kultusminister hat in den Angelegenheiten der Schülerbeförderung lediglich eine Rechtsaufsicht, scheut sich aber nicht, gelegentlich vernünftige und schülerfreundliche Regelungen anzumahnen und an die Träger der Schulbeförderung entsprechend zu appellieren.

Nach Empfehlungen des Kultusministeriums, die sich am Stand der regelmäßigen Rechtsprechung orientieren, sollte die Schulwegzeit - das heißt die Geh- und Fahrtzeit in eine Richtung - 30 Minuten für die Schulform Grundschule und 60 Minuten für die Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium nicht übersteigen. Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass die Landesregierung hierin Grenzwerte sieht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Mittendorf zu beantworten?

Herr Präsident, ich bin dazu bereit.

(Herr Dr. Heyer, SPD: Sie sind dazu verpflichtet!)

Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Herr Olbertz, ich habe eine Nachfrage. Sie haben bestätigt, dass Sie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung als Grundlage dafür nehmen, wie das in der Regel funktionieren soll, und dass die Ausnahme die Ausnahme bleiben soll. Das lässt offen, wie Sie definieren, wie die Ausnahme aussieht. Die Aussage, dass jetzt erst einmal in den Kreisen festgestellt werden muss, was dort passiert, ist, denke ich, nicht ausreichend.

In der Aussage von Frau Feußner war von intelligenten Lösungen die Rede. Das heißt, es gibt jetzt eine Nachdefinition dessen, was die Regel in der Ausnahme sein soll. - Habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt?

(Frau Feußner, CDU: Nein!)

Frau Abgeordnete, ich habe Sie nicht verstanden.

(Heiterkeit)

Gut, dann sage ich es noch einmal verständlich. Also die Frage dessen, was die Ausnahme sein soll, wird dann noch definiert?

Frau Abgeordnete, es wird keine Standardausnahme geben, die sozusagen zur Regelausnahme wird, sondern man wird je nach den Standortfaktoren, den Rahmenbedingungen der Einzelschule und den Konstellationen, unter denen die Regel nicht funktioniert, dann flexible Ausnahmelösungen definieren müssen. Das halte ich für vernünftiger als eine Regelausnahme zu erlassen, von der dann eine erneute Ausnahme begründet werden müsste.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Püchel, SPD: Sehr wolkig!)

- Genau wie die Frage.

(Minister Herr Dr. Daehre: Auf eine eindeutige Frage folgt eine eindeutige Antwort!)

Herzlichen Dank, Herr Minister. Eine weitere Zusatzfrage wird offensichtlich nicht gestellt.

Die Frage 5 zum Thema Förderungsprogramm zur betrieblichen Erstausbildung wird von der Abgeordneten Frau Britta Ferchland gestellt. Bitte sehr, Frau Ferchland.