Meine Damen und Herren! In der Kürze der Zeit und in der Hoffnung, auch im Ausschuss noch über das Thema reden zu können, möchte ich nur auf ein paar Punkte Ihres Antrages eingehen.
Eine zentrale Forderung der PDS ist seit Jahren, auf Bundes- und Landesebene die Zahl der Förderprogramme zu reduzieren. Aber wir werden bei diesem Problem an Grenzen stoßen, stehen uns doch hier auch europa- und bundesrechtliche Regelungen gegenüber. Aber auch darüber können wir im Ausschuss reden.
Die Probleme beim Abfluss von Stadtumbaugeldern liegen nicht in der Anzahl der Förderprogramme, die den Abfluss der Mittel ja nicht beeinflussen, sondern haben Ursachen, die wir klar und deutlich ansprechen müssen, wenn wir über ein Begleitkonzept reden wollen.
Meine Damen und Herren! Das größte Problem, das wir haben, betrifft die Verlässlichkeit von Bewilligungsbescheiden. Unterhalten Sie sich dazu einmal mit den Wohnungsunternehmen. Ich will ein Beispiel bringen: Eine Kommune erhält im Oktober 2002 den Bewilligungsbescheid für das Programm 2002. Als ob das nicht schon problematisch genug ist, wird in dem Bescheid darauf verwiesen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Soweit in den einzelnen Haushaltsjahren ausreichende Mittel des Bundes und/oder des Landes nicht zur Verfügung gestellt werden können, behalte ich mir vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.“
nun vor der Frage: Ist der Bewilligungsbescheid gültig oder nicht, wie gehe ich damit um? - Es geht noch weiter - ich zitiere -:
„Die Höhe der bewilligten Förderungsmittel ist bis zum Ablauf des Programmjahres 2002 verbindlich, sofern nicht aufgrund einer Umschichtung eine andere Höhe festgesetzt wird.“
„Ich behalte mir eine Umschichtung der Städtebaufördermittel vor, wenn diese bis zum 1. August des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind bzw. die Inanspruchnahme im Haushaltsjahr nicht nachgewiesen wird.“
Meine Damen und Herren! Wie sollen die Unternehmen denn mit diesem Problem umgehen? - Hierüber müssen wir reden und können nicht einfach nur einen solchen Antrag einbringen. Denn wir müssen mit diesem Begleitkonzept im Prinzip auch inhaltlich sagen, in welche Richtung wir gehen wollen.
In den vielen Gesprächen mit den Kommunen und den Wohnungsunternehmen wird immer wieder auf das gleiche Problem verwiesen: Die Kommunen erhalten für das laufende Haushaltsjahr im Spätsommer/Frühherbst den Zuwendungsbescheid über die Fördermittel, deren Höhe nicht immer die beantragte sein muss. Die Kommunen haben jetzt eine vierwöchige Einspruchsfrist oder sie unterschreiben einen Rechtsmittelverzicht, um schnell an die Fördermittel zu kommen. In der zeitlichen Folge landen wir jetzt im Oktober/November und im schlimmsten Fall im Dezember, wo dann mit dem Umbau begonnen werden kann.
Nun kommt aber auf die Wohnungsunternehmen ein weiteres Problem zu: Sie müssen nämlich nach der VOB ausschreiben. Wenn das alles abgearbeitet ist, ist meist das Jahr vorbei und der Fördermittelgeber behält sich dann vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen, falls die Mittel nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden. Oder die Wohnungsunternehmen zahlen entsprechende Zinsen für die noch nicht in Anspruch genommenen Fördermittel.
Meine Damen und Herren! So kann es einfach nicht gehen. Das kann nicht der Weg sein. Deshalb lassen Sie uns im Ausschuss über das Problem reden.
Sie benennen nicht die eigentlichen Ursachen dafür, dass die Wohnungsunternehmen nicht in der Lage sind, die Programme in Anspruch zu nehmen. Damit komme ich auch zu dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion.
Die Wohnungsunternehmen müssen zwangsläufig vorher von den Altschulden entlastet werden. Denn wenn ich diese Teilentlastung von den Altschulden nicht bekomme, habe ich auch keine Liquidität, um die Wohnung abreißen zu können. Hier beißt sich nämlich die Katze in den Schwanz.
Wenn wir die Entlastung erreichen wollen, können wir das nur über eine Bundesratsinitiative tun. Wir denken, dass dies der richtige Punkt ist, um das in den Antrag einfließen zu lassen.
gungsrecht ab, da hierzu schon entsprechende Urteile des Amtsgerichts Halle-Saalkreis der Presse zu entnehmen waren. Sie kennen das alle. Ich möchte auch darauf verweisen, dass der Stadtumbaubeirat ein beratendes Gremium ist und keinerlei Rechtsstellung hat.
Die Stadtentwicklungskonzepte - da sind wir uns eigentlich alle einig und das war schon bei der Erarbeitung so - müssen fortgeschrieben werden. Wir sollten wirklich überlegen - wir haben die Zahlen über die demografische Entwicklung im Land in den letzten Wochen in der Presse gelesen und es waren erschreckende Zahlen -, ob wir nicht dazu übergehen sollten, den Kommunen die Stadtentwicklungskonzepte als ein Muss aufzuerlegen und auch gleichzeitig darüber zu reden, wie sie finanziert werden sollen. Aber darüber müssen wir im Ausschuss sprechen.
Die Internationale Bauausstellung - Herr Schröder, Sie haben das vorhin angesprochen - ist doch gerade deshalb ins Leben gerufen worden, damit diese Probleme angesprochen werden. Das Problem Stadtumbau, das vor uns steht, ist kein Problem, das allein das Land Sachsen-Anhalt hat. Es ist ein gesamtdeutsches bzw. ein europäisches Problem. Deshalb war es notwendig und richtig, diese IBA ins Leben zu rufen. Ich denke, das ist mit der Gründung der IBA schon erfolgt. Wir müssen aufgrund unseres Gespräches heute wirklich dafür Sorge tragen, Herr Schröder, dass die IBA dann auch bis zum Jahr 2010 finanziell untersetzt ist. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Radschunat. - Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Ernst das Wort. Bitte sehr, Herr Ernst.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU- und die FDP-Fraktion bringen diesen Beschlussantrag ein, wohl wissend, dass der Bund und das Land die Probleme des enormen Leerstandes von Wohnungen, vor allem in den neuen Bundesländern, erkannt haben und durch Programme wie Stadtumbau Ost gegensteuern.
Wir sind aufgrund vieler Gespräche mit den betroffenen Verbänden und Gesellschaften zu der Meinung gekommen, diesen Prozess durch Konzepte zu beschleunigen und zu begleiten. Das Stadtumbauprogramm Ost muss eine Einheit aus Abriss, Sanierung, teilweise Neubau sowie Umfeldgestaltung bilden. Wir haben jetzt die Gelegenheit, die städtebaulichen Fehler dadurch zu korrigieren, dass wir die Innenstädte und das Wohnumfeld sanieren und attraktiver gestalten. Es gibt hierfür Konzepte, die ganz fantastisch sind. Wer die Gelegenheit hatte und sich das anhören konnte, weiß das.
Alle im Rahmen des Stadtumbauprogramms abzureißenden Wohnungen müssen entschuldet werden. Ansonsten werden die heute noch gesunden Wohnungsunternehmen in noch größere Probleme getrieben. Es ist niemandem zu vermitteln, dass für ein nicht mehr existierendes Gebäude Altschulden zu Buche stehen.
Einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Stadtumbau können private Kapitalanleger und Kreditinstitute leisten. Aber hierfür muss über Rahmenbedingungen ein Anreiz geschaffen werden und die Kreditinstitute sollten ihre Zurückhaltung endlich aufgeben.
Es kann nicht sein, dass der Abriss von uneinsichtigen Mietern erfolgreich blockiert werden kann. Die Möglichkeit einer Abrisskündigung muss rechtlich verbessert werden.
Meine Damen und Herren! Mietschulden muss kein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland haben, außer er will sie. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Mietschulden einzutreiben, müssen verbessert werden. Der Unsitte, durch Umzug der Mietzahlung aus dem Wege zu gehen oder diese zu vermeiden, muss durch rechtliche Möglichkeiten entgegengewirkt werden können.
Der enorme Leerstand gefährdet die Wohnungsunternehmen und die Kommunen, die Hauptträger dieser Gesellschaften sind. Der Mietausfall übersteigt im Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt ein Volumen von 220 Millionen €. Meine Damen und Herren! Das sind Mittel, die den Wohnungsunternehmen für notwendige Investitionen und Sanierungen fehlen.
Dass seit Anfang des Jahres in Sachsen-Anhalt 43 Kommunen Stadtentwicklungskonzepte eingereicht haben, beschreibt die Notwendigkeit von schnellen und umfangreichen Initiativen. Dringender Handlungsbedarf ist also vorhanden. Mit den geplanten 106 000 Wohnungsabrissen und ca. 155 000 Wohnungsmodernisierungen wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt partiell gemildert. Aber das Problem Wohnungsleerstand droht der Lösung Stadtumbau davonzulaufen.
Es gibt also sehr hohe Erwartungen an die Politik der Landesregierung, meine Damen und Herren. Ich hoffe Sie davon überzeugt zu haben, dass ein Begleitkonzept für den Stadtumbau mit den in unserem Antrag genannten Schwerpunkten, von Herrn Schröder ordentlich interpretiert, notwendig ist, um ein höheres Tempo zu erreichen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! - Danke.
Danke, Herr Ernst. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Felke das Wort. Bitte sehr, Herr Felke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das wichtige Problem des Stadtumbaus von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen wird. Das Vorhaben erscheint dabei aber reichlich durchsichtig. Nachdem Impulse zur Lösung dieser wichtigen Zukunftsfrage von der alten Landesregierung und der Bundesregierung ausgingen, ist man nun bemüht, eigene Akzente zu setzen.
Meine Damen und Herren der Koalition, was uns nun als Antrag vorliegt und was vom Bauminister auf dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft groß angekündigt wurde, ist aber derart unkonkret und vage, dass es kaum der großen Aufgabe, die vor uns steht, gerecht wird. Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir nun den Versuch unternehmen, zumindest in einigen Punkten für erforderliche Korrekturen zu sorgen. Lassen Sie mich darauf im Einzelnen eingehen.
In Punkt 1 sehen Sie offenbar Schwierigkeiten beim Abfluss der Fördermittel für den Stadtumbau in diesem
Jahr. Da kann man nur sagen: Diese Probleme sind hausgemacht. Wer ein derartiges Verwirrspiel um die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen betreibt wie Sie, darf sich nicht wundern, dass heute, am 15. November, zum Beispiel in Stendal noch immer kein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Da wird zum einen öffentlich damit argumentiert - was man ja nachvollziehen kann -, dass erst einmal nur 60 % der Mittel genehmigt werden konnten, weil man einen Beitrag zur Beseitigung der Schäden der Flutkatastrophe leisten muss. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage heißt es dann aber, an dieser 60%-Begrenzung ist die Vorgängerregierung schuld. - Dann müssen Sie sich aber schon mal entscheiden, was Sie konkret wollen. Wir übernehmen für einiges die Verantwortung, aber alles können Sie uns auch nicht in die Schuhe schieben.
Positiv ist zweifellos, dass jetzt die 90-prozentige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen als gesichert gelten kann.
- Der Haushaltsführungserlass galt Anfang und auch Mitte des Jahres, wo Sie ihn bereits hätten ändern können. - Einem höheren Tempo beim Stadtumbau werden wir uns nicht verschließen. Allerdings sollten wir uns im Ausschuss dazu auch den Mittelabfluss der derzeitigen Programme und die neuen Richtlinien vorstellen lassen.
In Punkt 2 sind wir uns sicherlich einig, dass es nicht vorrangig um die Privatisierungsbemühungen geht; denn dieses Thema ist seit der Schlussstrichregelung überholt. Vielmehr geht es um mehr finanzielle Hilfen für die Umsetzung der Regelungen in § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes. Inzwischen gibt es deutliche Signale, dass die Bundesregierung dieses Thema auch noch einmal aufgreifen will. Das Land muss dann freilich die Gegenfinanzierung sichern.
Den PDS-Antrag lehnen wir ab. Ich denke, eine derart weitgehende Forderung kann nur stellen, wer davon ausgehen kann, diese nicht verantworten zu müssen.
Den Punkt 3 würden wir gern ergänzen, da wir der Meinung sind, dass der Stadtumbau ein Schwerpunkt der Tätigkeit der neuen Investitions- und Strukturbank werden muss. Hinzu kommt, dass mit dem Wohnungsbauvermögen auch das finanzielle Rückgrat dieser Anstalt in der Anstalt geliefert wird.
In Punkt 4 stimmen wir zu, dass das Problem des Freizuges von zum Abriss vorgesehenen Wohngebäuden nur im Konsens zu lösen ist. Vorbild hierfür könnte Brandenburg sein, wo sich der Wohnungswirtschaftsverband und der Mieterbund darauf verständigt haben, sich bei Bekanntwerden von Problemfällen umgehend untereinander abzustimmen, um beruhigend auf die notwendigen Stadtumbauprozesse einwirken zu können.
Im Übrigen halte ich dieses Problem für überhöht, da in den allermeisten Fällen auch derzeit schon Konfrontationen vermieden werden und auch der Mieterbund ausgleichend wirkt. Eine Initiative zur Durchsetzung von Verwertungskündigungen wäre dagegen geradezu kontraproduktiv.
In Punkt 5 wollen Sie Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der Stadtentwicklungskonzepte schaffen. Das begrüßen wir. Dafür sollten wir dann im Haushalt 2003 - wie auch für die Ersterarbeitung der Stadtentwicklungskonzepte geschehen - finanzielle Mittel bereitstellen.
Mit dem Punkt 6 haben Sie uns, aber nicht nur uns, sondern auch gestandenen Wohnungswirtschaftlern einige Rätsel aufgegeben. Was mit uns auf jeden Fall nicht zu machen ist, ist, dass durch ein Absenken von Standards ein Wohneigentum zweiter Klasse entsteht. Im Interesse des Verbraucherschutzes wollen wir hier deshalb eine Klarstellung.