Wenn wir dabei nicht mitmachen, meine Damen und Herren, verlieren wir den Wettbewerb. Dass sie das wol
len, will ich den Sozialdemokraten nicht unterstellen. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie nicht auch die Autobahn wollten, aber Sie haben sich acht Jahre lang an zwei Koalitionspartner gebunden, die diesem Land geschadet haben. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur zweiten Großen Anfrage beendet und der Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.
Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Ich schlage vor, dass wir uns um 14.15 Uhr wieder hier versammeln. Ich bitte Sie, pünktlich zu sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Die monatliche Fragestunde eröffnet als erster Fragesteller Herr Dr. Eckert von der PDS-Fraktion. Es geht um Arbeitsplätze für behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Herr Dr. Eckert, Sie haben das Wort.
Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz für mehr Beschäftigung Schwerbehinderter in Kraft. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis zum 1. Oktober 2002 die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten um 25 % oder um 50 000 zu senken - Stichtag 1. Oktober 2000. Für Sachsen-Anhalt würde das bedeuten, die Zahl der gemeldeten arbeitslosen Schwerbehinderten auf etwa 6 400 zu senken. Im Januar 2002 waren jedoch noch über 7 800 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet.
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um mehr behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeit zu bringen und das Ziel, die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten um 25 % zu senken, zu erreichen, und wie bewertet sie den Erfolg ihrer Maßnahmen?
2. Wie viele Integrationsfachdienste arbeiten in Sachsen-Anhalt, wie viele Arbeit suchende Schwerbehinderte sind ihnen zur Vermittlung zugeteilt und wie hoch ist die Zahl der bisher in Arbeit vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Dank schön, Herr Dr. Eckert. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe.
Herr Präsident, bevor ich die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert beantworte, will ich Folgendes voranstellen: An der bundesweiten Zielstellung, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nachhaltig zu senken, arbeiten die Bundesregierung und die Landesregierungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die landesspezifisch unterschiedlichen Strukturprobleme.
Die angestrebte Absenkung der Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 50 000 ist als Gesamtziel auf die Bundesrepublik bezogen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit zeichnet sich in einzelnen westdeutschen Bundesländern ein guter bis sehr guter Erfüllungsstand ab. In den ostdeutschen Bundesländern, die durchaus Erfolge bei der Absenkung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu verzeichnen haben, gestalten sich die Bemühungen ungleich schwieriger.
Im Vergleich aller ostdeutschen Bundesländer ist die Entwicklung in Sachsen-Anhalt jedoch positiv zu bewerten, da hier, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten bereits spürbar gesenkt werden konnte.
Zu 1: Die Landesregierung hat eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen. So wurden und werden in SachsenAnhalt neben der Begleitung und öffentlichkeitswirksamen Unterstützung der gesetzlichen Maßnahmen Informationsveranstaltungen durchgeführt und darüber hinaus Veröffentlichungen, Mitteilungen und Ähnliches in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, unserem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen sowie dem Integrationsamt veranlasst.
Ferner wurden mit dem Sonderprogramm „Arbeitsplätze für ältere Schwerbehinderte ab dem 50. Lebensjahr und allein erziehende schwerbehinderte Frauen und Männer“ aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bisher 220 Arbeitsplätze geschaffen. Dieses Sonderprogramm wurde aufgrund der positiven Resonanz und Bewertung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung um weitere 2,55 Millionen € auf nunmehr 6,14 Millionen € aufgestockt. Darüber hinaus sind im Rahmen der Förderung von Integrationsunternehmen sowie der Bewilligung von Modellprojekten weitere neue Arbeitsplätze entstanden bzw. im Entstehen.
Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt die Möglichkeit geprüft, im Rahmen eines weiteren Sonderprogramms insbesondere den Übergang von Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Zu 2: Die Integrationsfachdienste unterliegen originär der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit. Je Arbeitsamtsbezirk wurde ein Integrationsfachdienst installiert. Es arbeiten also acht Fachdienste in Sachsen-Anhalt. Nach Informationen des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt/Thüringen waren seit Beginn der Tätigkeit bis zum Ende des Jahres 2001 über 700 laufende Integrationsfälle zu verzeichnen. Hiervon sind bis Ende des Jahres 219 Behinderte in Beschäftigung vermittelt worden.
Ich rufe somit Frage 2 auf. Diese wird von dem Abgeordneten Kuntze gestellt. Es geht um Einstellungen von Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts.
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung im Jahr 2001 - absolut und prozentual - von der Staatsanwaltschaft eingestellt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Kuntze namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Jahre 2001 sind insgesamt 50 265 Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Bei insgesamt in diesem Jahr erledigten 170 189 Verfahren entspricht dies einem Anteil von 29,5 %.
Zu 2: Die Entwicklung der Einstellungen seit dem Jahr 1998 lässt einen im Wesentlichen gleich bleibenden Anteil erkennen. Im Jahr 1998 betrug der Anteil an Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO bei 52 565 eingestellten Ermittlungsverfahren 28,3 %. Dieser Anteil sank im Jahr 1999, bezogen auf 52 450 Einstellungen, auf 27,8 % und stieg im Jahre 2000 auf 29,5 %. Dies entspricht 51 897 eingestellten Verfahren.
Es kann mithin festgestellt werden, dass sich der Anteil der Einstellungen seit Jahren auf dem gleichen Niveau befindet, wie es auch schon für die Jahre 1996 und 1997 festzustellen war.
Dann kommen wir zur Frage 3, die den Standort des Landesforstbetriebes betrifft. Diese Frage wird von der Abgeordneten Frau Wernicke gestellt.
1. Welche Standorte hat die Landesregierung als Sitz für den Landesforstbetrieb vor dessen Gründung geprüft, welche Gründe führten zur Favorisierung des Standortes Wanzleben und welche Gründe schließen eine Begründung des Landesforstbetriebes am Standort Gernrode/Haferfeld aus?
2. Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten zehn Jahren in der Landesanstalt Gernrode/Haferfeld in Baumaßnahmen, Modernisierung technischer Anlagen, Büroeinrichtungen, Computersoft- und -hardware und Sonstiges investiert und in welcher Form soll die Liegenschaft Gernrode/Haferfeld nach dem Übergang der verbleibenden Aufgaben in das Landesamt für Umweltschutz genutzt werden?
Danke schön, Frau Wernicke. - Die Frage wird vom Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herrn Keller beantwortet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Wernicke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Rahmen des Beschlusses der Landesregierung zur betriebswirtschaftlichen Modernisierung der Landesforstverwaltung - Bildung eines Landesforstbetriebes nach § 26 Abs. 1 LHO und Neuzuschnitt der Staatlichen Forstämter - vom 6. November 2001 ist vorgesehen, den Sitz der Betriebsleitung in Wanzleben einzurichten. Für diese Entscheidung waren folgende Gesichtspunkte maßgeblich:
Erstens. Die Betriebsleitung soll ihren Sitz verkehrsgünstig in zentraler Lage im Land Sachsen-Anhalt haben, um ohne größeren Zeit- und Kostenaufwand die Erreichbarkeit der Forstämter, anderer Landeseinrichtungen, Firmen und Institutionen sicherstellen zu können. Zudem werden eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit der Betriebsleitung nicht nur bei der jetzigen Entscheidung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch langfristig für Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalrotation im Landesforstbetrieb als Vorteil gesehen. Daher wurde eine Unterbringung im Umfeld Magdeburgs favorisiert.
Zweitens. Aus strukturpolitischen Erwägungen wurde der Standort Wanzleben gewählt. Weitere Angebote, zum Beispiel das der Stadt Burg, sind geprüft, aber aufgrund damit verbundener hoher finanzieller Aufwendungen für Baumaßnahmen verworfen worden.
Bei der Entscheidung für Wanzleben wurde auch davon ausgegangen, dass in Wanzleben das ehemalige Landratsamt zu vertretbaren Kosten genutzt werden könnte. Die zwischenzeitlich vom Bördekreis ermittelten Sanierungskosten für das ehemalige Landratsamt sind jedoch so hoch, dass sich weder der Landkreis in der Lage sieht, sie zu übernehmen, noch der Landesforstbetrieb eine Umlage auf den Mietzins akzeptieren konnte.
Da auch strukturpolitisch motivierte Standortentscheidungen nicht zu unvertretbaren Mehrkosten führen dürfen, ist nun vorgesehen, dass der Landesforstbetrieb nach Auszug des Amtsgerichtes in das landeseigene Gerichtsgebäude in Wanzleben zieht. Das wird jedoch nicht vor 2005 der Fall sein können. Bis dahin wird der Landesforstbetrieb in einer landeseigenen Liegenschaft in Magdeburg untergebracht werden.
Die Unterbringung des Landesforstbetriebes in Gernrode/Haferfeld scheidet wegen der von mir genannten Gründe aus.
Zu 2: In den Jahren von 1991 bis 2001 wurden folgende finanzielle Mittel eingesetzt - Sie sehen mir nach, dass ich diese Beträge noch in D-Mark nenne -: für Baumaßnahmen ca. 3,9 Millionen DM, für die Modernisierung technischer Anlagen ca. 120 000 DM, für Büroeinrichtungen ca. 360 000 DM, für Computersoft- und -hardware 2,8 Millionen DM und für Sonstiges 450 000 DM, also insgesamt 7,63 Millionen DM.
Die Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung vom 6. November 2001 zur Neuorganisation der Forstverwal
tung auch beschlossen, die für den Landesforstbetrieb unmittelbar erforderlichen Aufgaben und Stellen der forstlichen Landesanstalt in den Landesforstbetrieb zu integrieren. Darüber hinaus ist zu prüfen, auf welche Weise bis zum 31. Dezember 2004 die forstliche Landesanstalt als eigenständige Einrichtung aufgelöst und die verbleibenden unverzichtbaren Aufgaben in geeigneten Strukturen wahrgenommen werden können.
Dazu wird derzeit eine Aufgabenanalyse und -kritik durchgeführt. Dabei sind neben Vorschlägen zum Aufgabenverzicht verschiedene Modelle zur effektiven Angliederung von Aufgabenbereichen oder auch von Teilen bis hin zur gesamten forstlichen Landesanstalt an den Landesforstbetrieb ebenso zu untersuchen wie eventuelle Aufgabenverlagerungen an andere Einrichtungen, zum Beispiel an das Landesamt für Umweltschutz.
Dies bedeutet aber nicht, dass zwangsläufig die Liegenschaft in Haferfeld nicht mehr genutzt werden wird. Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung, auf die auch und gerade bei Verwaltungsreformen zu achten ist, wird die Nutzung dieser Liegenschaft für die Forstverwaltung einer genaueren Betrachtung unterzogen. Herzlichen Dank.