Der vorletzte Beitrag in der Diskussion wird durch Herrn Krause für die PDS-Fraktion geleistet. Der letzte Redner ist dann der Minister. Abgeordneter Herr Krause, bitte.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, wie gesagt, zum Ausdruck bringen, dass sich der neu gewählte Landtag so schnell wie möglich und intensiv mit dem Problem der Grundwasserabsenkung durch die Trinkwassergewinnung in der Region Westfläming befassen und nach Wegen suchen sollte, auf denen die dramatische Wassersituation in dieser Region aufgehalten oder noch besser umgekehrt werden kann.
Seit dem Jahr 1993 gibt es dieses Problem. Auf verschiedenen Ebenen haben sich Fachleute, Kommunalund Landespolitiker sowie in der Region lebende Bürgerinnen und Bürger mit diesem Problem befasst und Veränderungen eingefordert.
Im August 2002 wurde ein vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt. Das Ministerium, das Regierungspräsidium und die Trinkwasserversorgung Magdeburg sahen sich veranlasst, sich mit dem Ergebnis dieses Gutachtens auseinander zu setzen. Zur Unter
suchung und Ableitung von Schlussfolgerungen für eine künftige Nutzung dieses Trinkwasserreservoirs ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden.
Der bisherige Minimalkonsens war der, dass die Trinkwasserförderleistung nicht weiter erhöht wird. Für die Landwirtschaft und die Fischereibetriebe sowie für die besorgten Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist das jedoch nicht mehr als Augenwischerei. Was fehlt, sind tatsächlich einschneidende Maßnahmen, die solche Fragen berühren wie die Neuvergabe des Wasserrechtes, die Stützwassereinspeisung, die Herstellung eines überregionalen Trinkwasserverbundnetzes zum Beispiel unter Berücksichtigung der Ressourcen der Rappbodetalsperre sowie Alternativen und Ausgleichsmaßnahmen für die Landwirtschaft und die ansässigen Fischereibetriebe.
Diesen und ähnlichen Fragen sollten sich der nächste Landtag und die künftige Landesregierung unbedingt und so schnell wie möglich zuwenden und nach Lösungen zur Veränderung der Situation suchen. In diesem Sinne findet der vorliegende Antrag unsere Zustimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Landtag heute mit dem Jagdgesetz befasst hat, kann ich sagen: Man muss in dieser Sache die Landesregierung nicht zum Jagen tragen.
Seit Bekanntwerden der konkreten Veränderungen des Grundwasserstandes im Westfläming und der damit verbundenen Auswirkungen auf die gesamte Ökologie, nämlich die Oberflächengewässer, die Fischereiwirtschaft, den Naturschutz, die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft, waren die zuständigen Behörden damit befasst, die Ursachen für die eingetretenen Veränderungen zu ermitteln, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Wegen der Bedeutung des Problems hat sich das Ministerium frühzeitig eingeschaltet und begleitet diesen Prozess seit dem Jahr 1998. Das Problem als solches ist sehr komplex und vielschichtig. Deshalb, meine Damen und Herren, sind auch keine einfachen Lösungen zu erwarten.
Hinzu kommt, dass Veränderungen im Grundwasserhaushalt aufgrund der spezifischen Gegebenheiten sehr lange Zeiträume in Anspruch nehmen. Sie wissen, wir reden hier vom Elefantengedächtnis. Dies ist, wie in der Begründung zu diesem Antrag formuliert, auch in der Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch die dort vorgetragenen Auffassungen der Betroffenen zum Ausdruck gekommen.
Meine Damen und Herren! Die rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar: Gemäß dem Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 1999 ist das Gebiet des Flämings als Vorranggebiet für Wassergewinnung ausgewiesen. Es sind Wasserrechte an die TWM GmbH vergeben worden, deren Änderung beziehungsweise Widerruf nur
unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungsfrei durchsetzbar wäre. Langfristige Rechtsstreite wären nicht auszuschließen.
Die Landesregierung versucht deshalb im Konsens mit allen Betroffenen eine Lösung zu finden, die dem Grundsatz des Wassergesetzes für das Land folgt, keine erhebliche Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit durch die Benutzung zuzulassen, und die gleichzeitig abträgliche Auswirkungen minimiert.
Aus dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisstand ist Folgendes abzuleiten: Als wesentliche Einflussfaktoren auf den gegenwärtigen Grundwasserstand haben sich erstens die Wasserentnahme zur Trinkwassergewinnung, zweitens die Meliorationsmaßnahmen aus der DDR-Zeit sowie drittens Niederschlagsdefizite etwa seit dem Jahr 1995 herausgestellt.
Erst wenn bekannt ist, ob und welchen anteiligen Einfluss diese Faktoren auf den jetzigen Zustand haben, und gleichzeitig die wissenschaftlichen Grundlagen hinsichtlich des Verhaltens des Grundwassers unter solchen Bedingungen an diesem Standort erarbeitet sind, können geeignete Maßnahmen zur Veränderung ins Auge gefasst werden. Dazu ist es im Übrigen auch erforderlich, die jetzigen Nutzungen innerhalb des Wasserschutzgebiets bzw. unter Einbeziehung des gesamten Flämings bezogen auf die Grundwassersituation umfassend zu definieren. Erst dann kann der Fachmann zum Beispiel die exakte Optimierung der Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung an den in Rede stehenden Wasserfassungen durchführen oder über eine eventuelle Verlegung oder Neuschaffung von Wasserfassungen entscheiden.
Weitere gutachterliche Aussagen, vor allem vom Dresdener Grundwasserforschungszentrum, werden uns noch in diesem Jahr in die Lage versetzen, konzeptionell über die weitere Nutzung des gesamten Flämings im Sinne der weiteren Gestaltung der Trinkwasserversorgung, der ökologischen Belange, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes zu entscheiden. Wir müssen uns allerdings darüber im Klaren sein, dass die konkreten Maßnahmen, egal wie sie im Einzelnen aussehen werden, einen Kompromiss zwischen den vielschichtigen Interessen darstellen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei erhebliche Finanzierungsprobleme zu lösen sind. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltslage ist dies sorgfältig abzuwägen.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich an dieser Stelle nochmals versichern, dass die Landesregierung die Lösung des gesamten Problems mit Nachdruck weiter verfolgen und zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechende Lösungsvorschläge vorlegen wird. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 3/5361. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir haben zeitlich gut gewirtschaftet. Unser Zeitfonds ließe es zu, einen weiteren Tagesordnungspunkt abzuarbeiten. Dafür kämen die
Tagesordnungspunkte 17 oder 18 infrage. Zum Tagesordnungspunkt 17 ist allerdings zu bemerken, dass der Kultusminister mit einigen Bildungspolitikern zum „Volksstimme“-Forum gegangen ist und daher nicht in der Lage ist, Stellung zu nehmen. Die andere Möglichkeit ist, den Tagesordnungspunkt 18 vorzuziehen.
(Herr Dr. Daehre, CDU: Aber Frau Feußner ist auch noch hier! - Frau Feußner, CDU: Es fängt erst um 20 Uhr an!)
(Herr Dr. Daehre, CDU: Ja, Frau Feußner auch! - Frau Feußner, CDU: Frau Hein ist auch eingela- den! Es fängt erst um 20 Uhr an! - Frau Rogée, PDS: Das bringt uns doch jetzt nicht weiter! - Herr Dr. Daehre, CDU: Da muss der Minister sich doch vorbereiten!)
(Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU - Ministerprä- sident Herr Dr. Höppner: Die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag! Das ist nicht das Problem!)
(Herr Dr. Daehre, CDU: Das ist die Wichtigkeit der Landesregierung zur Bildungspolitik hier im Plenarsaal! - Zuruf von der SPD: Mein Gott!)
(Herr Dr. Daehre, CDU: Alle anderen sind doch hier und sind darauf vorbereitet! - Frau Linde- mann, SPD: Meine Güte! - Weitere Zurufe von der SPD - Herr Dr. Daehre, CDU: Da muss der Minister sich darauf vorbereiten! So etwas Schwaches!)
Es gibt die Möglichkeit, den Tagesordnungspunkt 18 vorzuziehen. Die Abgeordnete Frau Wiechmann möchte darüber eine Abstimmung herbeiführen. Ist das richtig?
Also stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 18 vorzuziehen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde beschlossen, jetzt den Tagesordnungspunkt 18 abzuarbeiten.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Wiechmann. Es gibt anschließend eine Fünfminutendebatte. Bitte, Frau Wiechmann.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Es herrscht schon eine recht lockere Stimmung in diesem Parlament. Ich nenne es nicht Abschiedsstimmung, aber es wird der eine oder andere Scherz gemacht. Das ist auch legitim. Trotzdem möchte ich - das ist offensichtlich der mehrheitliche Wunsch des Parlaments gewesen - zu einem ernsten Thema übergehen.
Schnitt für Schritt ins Nirgendwo - was verbirgt sich hinter diesem Titel? Tiere sind keine Sachen, meine Damen und Herren. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ist es zwingend geboten, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Diese Programmsätze sind in § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und in § 1 des Tierschutzgesetzes enthalten - und binden niemanden. Zwischen Norm und Wirklichkeit, meine Damen und Herren, stehen deshalb Welten. Die nachfolgende Situationsschilderung untermalt den realen Zustand der Tiere beim so genannten Schächten - genau hierum geht es in unserem Antrag wie folgt:
„In der gekachelten Ecke des kleinen Schlachthofes liegen drei Schafe hintereinander auf der Seite mit durchgetrennter Kehle. Das eine in der Mitte zuckt, als wolle es sich aufbäumen, und das Blut, das ihm aus dem Hals läuft, hat sein Ohr und sein Gesicht rot durchtränkt. Eine unbarmherzige Situation.
Zwei Muslime tragen ein neues Schaf herein, festgehalten an Vorder- und Hinterläufen. Es ist starr vor Schreck und seine Augen sind so weit aufgerissen, dass man nur noch das Weiße sieht.“
„Die Träger werfen das Schaf hin und knien sich darauf, um es festzuhalten. Ein Dritter kommt hinzu, damit es sich bestimmt nicht rührt. Ein berühmter muslimischer Metzger tritt einen Schritt nach vorn und bückt sich. Er fasst dem Schaf unter das Kinn und biegt und dreht seinen Kopf nach hinten, bis die Ohren den Rücken berühren. Der Muslim sieht die Halsschlagader aufgeregt zucken. Die Stelle ist nicht zu verfehlen.