Protocol of the Session on March 14, 2002

Ich empfehle, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wir jedenfalls werden es tun. - Danke.

(Beifall bei der FDVP - Herr Meinecke, SPD: Des- halb sind Sie gar nicht gekommen, Frau Wiech- mann!)

Danke sehr. - Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Wernicke um ihren Redebeitrag.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Egon Sommerfeld hat schon dargelegt, dass der Agrarausschuss die Intention des PDSAntrags begrüßt hat, dass der Intention aber mit der Berichterstattung durch die Landesregierung im Ausschuss Rechnung getragen worden ist. Wir haben mehrheitlich festgestellt, dass es keiner weiteren Garantieerklärungen bedarf. Die CDU bleibt bei ihrer Ablehnung dieses Antrags. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen. - Danke sehr

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion sollte jetzt der Abgeordnete Herr Barth sprechen. Aber ich sehe, es kommt der Abgeordnete Herr Dr. Rehhahn nach vorn. Bitte.

Herr Präsident, in Abstimmung mit Herrn Barth möchte ich dessen Redebeitrag zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Vonseiten des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt wurde im Agrarausschuss ausführlich dargelegt, dass es einer weiteren Garantieerklärung der Futtermittelindustrie nicht bedarf, da die Deklaration der Zusammensetzung von Futtermitteln bereits rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Damit ist sichergestellt, dass der Landwirt Kenntnis über die Zusammensetzung der Futtermittel hat.

Darüber hinaus sind die Futtermittelhersteller und -händler dazu verpflichtet, Qualitätssicherungssysteme zu etablieren, welche die Unbedenklichkeit der Futtermittel gewährleisten. Hierzu wurde ein umfangreiches Kontrollsystem eingerichtet. Dieses sieht die Eigenkontrolle der Wirtschaft, die Kontrolle der Zuverlässigkeit der Qualitätssicherungssysteme sowie die behördliche Überwachung durch Futtermittelkontrollen vor.

Weiterhin wurde von der Normenkommission für Einzelfuttermittel des Zentralausschusses der deutschen Landwirtschaft eine Positivliste für Einzelfuttermittel erstellt und veröffentlicht. Die in Sachsen-Anhalt ansässigen Futtermittelhersteller sind dieser Empfehlung bereits gefolgt und haben sich verpflichtet, nur noch Futtermittelausgangsstoffe der Positivliste zu verarbeiten.

Auf EU-Ebene wird derzeit ebenfalls an einer solchen Positivliste gearbeitet.

Eine weitere Garantieerklärung der Futtermittelhersteller ist angesichts dieser Tatsachen nicht erforderlich.

Wir vertreten daher die Auffassung, dass der Antrag für erledigt erklärt werden sollte.

Danke sehr. So könnte es weitergehen. - Den Abschluss macht der Abgeordnete Herr Czeke mit seinem Redebeitrag für die PDS-Fraktion. Bitte, Herr Czeke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Wunsch kann ich Ihnen leider nicht erfüllen. Da wir den Antrag gestellt haben, werde ich mir das Recht herausnehmen, dazu noch ein paar Worte zu sagen. Ich bedanke mich bei den noch so zahlreich im Saal Verbliebenen.

Uns ging es bei diesem Antrag darum, das Image der Landwirtschaft zu verbessern, die von vielen Skandalen, die sie zum großen Teil nicht zu verantworten hat, betroffen ist. Dazu gehört auch der Antrag zur Garantieerklärung der Futtermittelerzeuger.

Ich muss es wiederholen: Das Land Niedersachsen hat eine Regelung dafür. Es hat sie in die Milchlieferordnung aufgenommen und lässt es über den niedersächsischen Milchwirtschaftsverband in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern - die wir in Sachsen-Anhalt so nicht haben - Hannover bzw. Weser-Ems prüfen. Die Händler, die in der Positivliste aufgeführt sind, stehen in dem Ruf, absolut einwandfreies, kontrolliertes Futter auf den Markt zu bringen.

Darum ging es uns bei unserem Antrag. Es geht uns nicht darum, kriminelle Produzenten in irgendeiner Weise vorher auszuschließen. Das würde natürlich mit umfasst; denn wer kontrolliert auf diese Liste kommt, steht nicht in dem Verdacht, kriminell zu sein.

Das mit unserem Antrag angesprochene Problem - dies wurde auch im Ausschussbericht von Herrn Kollegen Sommerfeld gesagt - ist unserer Auffassung nach nicht abschließend gelöst worden. Es gibt noch einen großen Problemkreis, den wir nicht erfassen können. Das sind die so genannten Futterselbstmischer. Diese stehen nicht unter Kontrolle. Das, denke ich, ist ein zusätzlicher Punkt, über den man nachdenken sollte.

Die Selbstverpflichtung der Industrie - wir wissen, wie das in Industrieverbänden ist - ist zwar löblich, ist aber noch nicht das, was wir erreichen wollten im Sinne des Verbraucherschutzes, und zwar nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für sämtliche natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher.

Ich frage: Warum gibt es nicht zusätzlich diese Garantieerklärung, wie von uns gefordert? Nach gültigem Recht produziert die Landwirtschaft bereits gemäß den gesetzlichen Vorgaben gesunde, unbedenkliche Lebensmittel. Frau Künast hat sogar ein Biosiegel herausgegeben. Zusätzlich wird von der landwirtschaftlichen Urproduktion die Zertifizierung nach dem so genannten Qualitätssicherungsmanagementsystem, also eine zusätzliche Sicherung der schon erreichten Qualität, gefordert.

Wir fragen: Warum ist dies nicht auch für industrielle Futtermittelhersteller möglich und notwendig? In diesem QS-System wird von uns als Urproduzenten zum Beispiel kontrolliert, ob wir eine Brandschutzordnung vorlegen können, dass einmal im Monat das Notstromaggregat angeschaltet wird; auch die Arzneimittelabgabe wird geprüft. Das sind alles Parameter, die bereits anderen staatlichen Kontrollen zu unterziehen sind.

Vor dem Hintergrund, dass der Handel von uns Urproduzenten die Zertifizierung nach dem so genannten QSSystem verlangt - die wird einmal erlangt und jährlich kostenpflichtig kontrolliert -, haben wir uns gefragt, warum für die Industrie die Selbstverpflichtung und die gesetzliche Lage ausreichend sind, und haben uns gedacht, dass dies über kurz oder lang auch im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden sollte. Wir könnten uns auch vorstellen, diese Positivliste auf die Händler auszudehnen.

Herr Kollege Sommerfeld, wenn die EU ankündigt, eine Positivliste zu erlassen, dann kann das auch 40 Jahre dauern. Warum nicht auch einmal eine positive Vorreiterrolle von Sachsen-Anhalt? Die Bundesrepublik Deutschland schert sich hinsichtlich der Legehennenverordnung auch nicht um EU-Recht, sondern macht einen Alleingang, was wir im Agrarausschuss schon kritisiert haben. Warum dann nicht in Sachsen-Anhalt dies?

Wie im Protokoll nachzulesen ist, geht es uns mit dem Antrag nicht um die Vereinfachung der offenen Deklaration, also das, was auf dem Beipackzettel steht.

Herr Dr. Rehhahn ist nicht mehr im Raum. Das tut mir Leid. Herr Dr. Rehhahn gab in der Ausschusssitzung zu bedenken, der Staat könne sich nicht einmischen, wenn zwischen Futtermittelhändler und -hersteller und Abnehmer eine vertragliche Beziehung existiere. Der Staat mischt sich aber tagtäglich in die landwirtschaftliche Urproduktion ein. Warum dann, bitte schön, nicht auch in diesem Falle?

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS)

Die Frau Staatssekretärin verwies auf die Möglichkeit der zivilrechtlichen gerichtlichen Klärung bei Schadenersatzansprüchen. Das ist meiner Auffassung nach man möge es mir nachsehen - eine Arbeitsbeschaf

fungsmaßnahme für die Justiz. Wenn schon die moralische Verpflichtung aller Beteiligten zum Verbraucherschutz existiert, dann sollte sich auch die Futtermittelindustrie daran halten.

Ich werbe noch einmal dafür, unserem Antrag zuzustimmen und die Beschlussempfehlung abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. - Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, den Antrag in der Drs. 3/5309 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

Gründung einer Stiftung für Technologie und Innovation Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/5128

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/5371

Die erste Beratung fand in der 65. Sitzung des Landtages am 15. November 2001 statt. Berichterstatter ist Abgeordneter Herr Metke. Es folgt eine Fünfminutendebatte. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Stiftung für Technologie und Innovation Sachsen-Anhalt wurde in der 65. Sitzung des Landtages am 15. November 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten zur federführenden Beratung sowie an die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft zur Mitberatung überwiesen.

Die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss am 30. Januar 2002 erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs einer Beschlussempfehlung, den die SPD-Fraktion vorgelegt hatte. Der Entwurf sah vor, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen, da erstens das Thema im Rahmen der Innovationsstrategie des Landes beraten werden solle und da zweitens das Förderinstrumentarium im Bereich der Technologieförderung ausreichend sei und insbesondere mit der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt ein ausreichendes Instrumentarium vorhanden sei.

Diese Einschätzung wurde von der PDS-Fraktion geteilt, die ihrerseits nochmals ausdrücklich darauf verwies, dass die Haushaltsmittel im Einzelplan 08 Titelgruppe 72 für das laufende Jahr erheblich aufgestockt worden seien und auch über die IBG in den letzten Jahren viele Maßnahmen hätten gefördert werden können.

Die Landesregierung ihrerseits machte deutlich, dass ein Stiftungsvermögen in Höhe von 50 Millionen €, wie im CDU-Antrag gefordert, aufgrund des fehlenden finanziel

len Spielraums derzeit nicht zu realisieren sei. Darüber hinaus könnten bei einer Stiftungslösung nur die Erträge des Stiftungskapitals förderwirksam genutzt werden. Konkret hieße dies, bei einer angenommenen Verzinsung des Stiftungskapitals von 6 % stünden lediglich 3 Millionen € jährlich für Förderungen zur Verfügung. Die IBG dagegen könne allein in diesem Jahr rund 15 Millionen € für die Unterstützung innovativer Unternehmen einsetzen.

Allein in den Jahren von 1996 bis 2001 sei es darüber hinaus möglich gewesen, unter Beteiligung der Technologie- und Beteiligungsgesellschaft des Bundes mit 10 Millionen € zu 83 Beteiligungen mit einer Summe von insgesamt 71,4 Millionen € zu kommen. Ergänzend seien in den letzten Jahren 150 Millionen € an Fördermitteln für die Technologie- und Gründerzentren des Landes zur Verfügung gestellt worden.

Die CDU-Fraktion brachte zum Abschluss der Ausschussberatung noch einmal zum Ausdruck, dass es darum gehe, eventuelle Gewinne aus der Veräußerung von Landesvermögen nicht zum Ausgleich von Haushaltslöchern zu verwenden, sondern die Erlöse dauerhaft für vernünftige Ziele einzusetzen. Auch sollten nicht alle Förderungen, die bisher aus dem Haushalt finanziert worden seien, durch die Stiftung übernommen werden. In diesem Zusammenhang seien auch die vom Wirtschaftsministerium errechneten 3 Millionen € Kapitalertragserlöse zu bestätigen.

Zum Abschluss der Beratung wurde der vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und diese den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet. Der Finanzausschuss als mitberatender Ausschuss stimmte mit Beschluss vom 27. Februar 2002 der vorläufigen Beschlussempfehlung zu. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sah sich lediglich in der Lage, Absatz 1 zuzustimmen. Der zweite Absatz fand keine Mehrheit.

Der Wirtschaftsausschuss befasste sich in seiner 70. Sitzung am 6. März 2002 abschließend mit diesem Thema und verabschiedete mehrheitlich die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5371.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte einsteigen, begrüßen wir in unserem Hause ganz herzlich Mitglieder des Kreiselternrates des Ohrekreises.

(Beifall im ganzen Hause)