- Warten Sie doch. Das reicht nicht. Sonst könnten wir Ihre Gesetze immer nur zur Kenntnis nehmen und brauchten nicht darüber abzustimmen.
- Herr Fikentscher, ich sage es Ihnen noch einmal: Sie werden nach Brüssel melden, dass jedenfalls die Exekutive die Schularbeiten angeblich gemacht hat und der Gesetzentwurf bei der Legislative, beim Landtag liegt.
Eines, meine Damen und Herren, können wir Ihnen schon jetzt versprechen: Den Gesetzentwurf werden Sie als Regierungspartei nicht wieder einbringen. - Vielen Dank.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Oh! bei der SPD - Herr Bischoff, SPD: Das war der große Auftritt! - Herr Dr. Fikentscher, SPD: Das war alles?)
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bullerjahn für die SPD-Fraktion. - Ich möchte vorsichtig darauf hinweisen, dass ich dankbar wäre, wenn man mir einen Formulierungsvorschlag für die Beschlussfassung unterbreiten würde, Herr Bullerjahn.
Herr Präsident! Herr Dr. Daehre, Sie haben darum gebeten, dass das alles in Ruhe geschehen soll. Sie waren der Einzige, der hier vorn ein bisschen aufgeregt war.
Sicherlich ist das nicht alles ganz elegant gelaufen. Der Herr Minister hat es dargestellt. Es gab eine bundesgesetzliche Vorgabe, es gab ein Anhörungsverfahren, in dem einige Probleme entstanden sind. Einige, die angehört werden sollten, haben die Termine nicht eingehalten.
Wir haben uns im Ältestenrat und im Kreise der Geschäftsführer über das Verfahren unterhalten. Ich will das nicht besser reden, aber wir sollten solche Fragen, wie Sie sie hier aufgeworfen haben, nicht zum zentralen Punkt unserer Debatte machen.
Wichtig ist - ich glaube, das ist doch kein Finanzamt, bei dem man sich selbst anzeigen kann -, dass es einen Entwurf gibt, weil - wer auch immer den Entwurf dann wieder einbringt - ein solches Anhörungsverfahren dann nicht mehr gemacht werden muss.
Klar ist auch, dass wir diesen Entwurf heute beraten, aber nicht über ihn abstimmen. Deswegen wird auch keine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, Herr Remmers. Das ist sicherlich auch neu, aber ich denke, das wird das Parlament überleben.
Wir haben darüber geredet. Der Entwurf geht mit dem Ende der dritten Wahlperiode unter. Eine Fraktion oder die Landesregierung muss in der vierten Wahlperiode diesen Entwurf - davon gehen wir aus - gleich zu Beginn wieder einbringen. Dann wird die Beratung sehr schnell vonstatten gehen und wir werden mit der zweiten Lesung die durch die Wahl verloren gegangene Zeit aufholen. Ich glaube nicht, dass Sachsen-Anhalt von seiner jetzt errungenen Position nach hinten rutschen wird und wir vielleicht Termine wirklich „verschwitzen“.
Das ist der ganze Hintergrund des Antrags. Man sollte dort nichts Hineindeuten. Es ist wichtig und deshalb haben wir das heute politisch so gemacht. Es würde uns freuen, wenn das andere Fraktionen ähnlich sähen.
Herr Bullerjahn, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass wir am Ende feststellen sollen, dass wir darüber geredet haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der Landesregierung, mehr scheinen als sein - das ist zwar ein legitimes Vorhaben und auch eine legitime Sache, das macht mancher, aber das traf und trifft immer wieder auch auf diese Landesregierung zu. Wieder einmal werden andere getäuscht, und das ist eigentlich das Problematische, wobei diesmal nicht der Wähler direkt getäuscht wird, sondern in diesem Falle soll offenbar dem Bund bzw. der EU-Kommission etwas vorgegaukelt werden nach dem Motto: Wir machen das schon!
Das ist kein sehr glücklich gewähltes Verfahren. So hat das auch Herr Bullerjahn von der SPD-Fraktion im Ältestenrat bezeichnet. Ich denke, das ist weit untertrieben. Ich halte, wie ich eben schon sagte, dieses Verfahren für eine gezielte Täuschung; denn der Gesetzentwurf wird nicht nur nicht abschließend beraten werden, wie Sie das auch in der Begründung geschrieben haben, sondern der Gesetzentwurf fällt - wie Sie auch gesagt haben - der Diskontinuität anheim, egal was wir jetzt damit machen. Das heißt, er muss ohnehin von der neuen Landesregierung in der nächsten Legislaturperiode wieder eingebracht werden. Heute ist das eigentlich Beschäftigungstherapie, obwohl es einen wirklich ernsten Hintergrund hat.
Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den die Landesregierung tragenden Fraktionen SPD und PDS, hauen sich damit selbst die Taschen voll. Aber das sind wir ja gewohnt. In gewohnter Weise machen Sie das nun schon vier Jahre lang. Ich erinnere an die Aktuelle Debatte, die wir am heutigen Vormittag zum Thema Arbeitslosigkeit geführt haben. Auch dabei haben Sie sich die Taschen voll gehauen. Aber Sie hauen sich nicht nur selbst die Taschen voll, sondern das ist wieder das Problematische - Sie hauen anderen die Taschen voll. Das ist eigentlich das Schlimme. Die Landesregierung versucht wieder einmal, sich auf diese Art und Weise um eigene Versäumnisse - das muss man klar und deutlich sagen, denn es sind ja eigene Versäumnisse - herumzumogeln.
Dafür, Herr Bullerjahn, gibt es überhaupt keine Rechtfertigung. Wenn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet ist und wenn diese Vorgehensweise der Landesregierung sie davor schützt, dass dieses Vertragsverletzungsverfahren weiter verfolgt wird, dann, meine Damen und Herren, ist doch alles, was wir hier tun, eigentlich nur Makulatur. Dann habe ich den Glauben an die ganze Geschichte verloren. Daran können wir uns nicht beteiligen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser von der Opposition etwas aufgeregt geführten Debatte möchte ich zur Klarstellung folgende Anmerkungen machen:
Das Vorgehen, das die Landesregierung gewählt hat, ist gerade dazu geeignet, niemanden zu täuschen. Wir versuchen durch das schnellstmögliche Abarbeiten dieses Gesetzentwurfes, den jede Landesregierung, wie auch immer sie zusammengesetzt sein möge, vorlegen muss, das Land vor Schaden zu bewahren. Wir wissen, dass die Debatte zu Ende ist und dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim fällt. Aber wenn Sie mir aufmerksam zugehört haben, haben Sie vorhin meine Bemerkung gehört, dass ein solcher Gesetzentwurf nach einhelliger verfassungsrechtlicher Auffassung auch von einer Übergangsregierung wieder eingebracht werden kann. Gerade um niemanden darüber zu täuschen, worum es hier geht -
- Diese Landesregierung - lassen Sie mich das bitte ausführen, ich wollte das gerade erklären - wird nach dem 21. April in dem Zeitraum, in dem der neue Landtag noch nicht zusammengetreten ist, beschließen und diesen Gesetzentwurf dem neuen Landtag erneut zur Beschlussfassung vorlegen.
Wir können in der letzten Kabinettssitzung, die diese Landesregierung durchführt, diesen Gesetzentwurf beschließen und dem neuen Landtag für seine konstituierende Sitzung zuweisen. Das werden wir tun. Das wollte ich hier erklären.
Damit niemand behaupten kann, wir hätten irgendjemanden getäuscht, haben wir diesen Gesetzentwurf jetzt vorgelegt. Jeder kann sich anschauen, was das ist. Es ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesetzentwurf mit der nötigen Anhörung. Es hat im Übrigen auch seitens der beteiligten Verbände keinen großen Widerspruch gegeben. Es ist ein sorgfältiges, notwendiges Stück gesetzgeberischer Arbeit, das damit geleistet worden ist. Damit niemand sich getäuscht fühlt, haben wir dieses Verfahren gewählt. Deswegen kann, denke ich, weder von einer Luftnummer noch von Täuschung die Rede sein. - Vielen Dank.
Danke schön. - Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach betont worden, dass der Gesetzentwurf aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht abschließend behandelt werden kann; denn wir werden eine zweite Lesung nicht vornehmen können. Wer auch immer eine parlamentarische Beratung dieses Gesetzentwurfes möchte, muss in der nächsten Legislaturperiode dem neuen Landtag diesen Gesetzentwurf wieder vorlegen.
Vor diesem Hintergrund kann man jetzt etwas süffisant sagen: Damit ist ein Schiff vom Stapel gelaufen, das gleich untergegangen ist. Man kann auch wie Herr Kollege Bullerjahn sagen: Es ist schön, dass wir schon einmal darüber geredet haben.
Auf jeden Fall lohnt es sich nicht, jetzt eine Ausschussüberweisung zu beschließen. Ich habe diesen Antrag auch an keiner Stelle gehört, obwohl das das übliche Verfahren wäre.
Ich sehe mich fast nicht in der Lage, anders zu verfahren; denn wir müssen die Debatte abschließen. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass von einer Ausschussüberweisung abgesehen wird, wenn Ihnen dieser Beschluss mehr liegt.
Wer dem zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Entsprechend der heute Morgen getroffenen Verabredung wird nach Tagesordnungspunkt 6 zunächst der Tagesordnungspunkt 10, danach der Tagesordnungspunkt 11 aufgerufen und anschließend in der ursprünglich vorgesehenen Reihenfolge weiter beraten.