Ich komme jetzt zu den einzelnen Punkten. Ich greife die Angelegenheit mit den Pkw-Diebstählen auf. Ich habe in meiner Rede vorhin auch gesagt, dass die Wegfahrsperre selbstverständlich eine Rolle spielt - aber nicht sie allein. Die Zahl der Aufbrüche von Pkw und die der Diebstähle von Autoradios ist um die Hälfte zurückgegangen. Was nützt in diesem Fall eine Wegfahrsperre? Man kann ein Autoradio auch so ausbauen. Das sind olle Kamellen von Herrn Bergner.
Ich komme zum nächsten Punkt. Herr Becker, ich bitte Sie, genau zuzuhören. Sie sprachen von den Serienaufbrüchen von Pkw in einer Straße. Dazu sage ich Ihnen eines: Die Statistik, die ich führe, wird seit 1991 im Land geführt. Es gibt seit 1995 eine in der ganzen Bundesrepublik gültige Regelung, in der noch einmal festgelegt wurde, dass die Polizei keine Eingangsstatistik zu führen hat, sondern eine Ausgangsstatistik. Dies ist die Richtlinie. Nach dieser Richtlinie richten sich alle Länder.
Jetzt komme ich zu Ihrem Beispiel mit den Pkw-Aufbrüchen in einer Straße. Das, was Sie nannten, ist die Eingangsstatistik. Wenn wir feststellen, dass in einer
Straße an einem Abend zehn Autos aufgebrochen worden sind, geht das in die Eingangsstatistik als ein Fall ein, der bearbeitet wird. In der Ausgangsstatistik sind es zehn Fälle. Hierbei hätte ich Ihnen etwas mehr Kompetenz zugetraut. Aber vielleicht müssen Sie einfach einmal fragen.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Aber das muss man doch bei der Interpretation der Zahlen sagen! - Ach! bei der SPD)
Als Nächstes zu den Drogen. Ich habe im Landtag schon mehrmals gesagt, dass unser Ansatz richtig ist. In den ersten Jahren haben wir uns vorwiegend um die Drogenabhängigen gekümmert. Wir haben uns jetzt verstärkt auf die Drogendealerebene konzentriert, um die Drogenkriminalität besser bekämpfen zu können. Wir vernachlässigen das andere nicht. Wir haben echte Erfolge. Das sehen Sie an den Zahlen und daran, wer verurteilt wird usw. Das ist der richtige Ansatz. Wenn man den Drogenhandel unterbindet, hat man mehr Erfolg, als wenn man sich nur auf die Konsumenten konzentriert.
- Ich habe doch gesagt, dass wir beides machen. In der vorigen Landtagssitzung habe ich gesagt: Im Drogenbereich betreiben wir Prävention; wir kümmern uns um die Süchtigen und wir gehen konsequent gegen Dealer vor. Das sind die drei Säulen unseres Programms zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in unserem Land.
Noch etwas zur Statistik. Magdeburg ist ein besonders schwieriger Fall. Wenn die Zahlen, die Sie genannt haben, stimmen würden und wenn man diese Zahlen umrechnen würde, würde das bei der Statistik im Land vielleicht 0,2 oder 0,3 % ausmachen.
In Magdeburg und auch in Dessau gab es ein ganz besonderes Problem. Ich habe dazu vor kurzem schon etwas gesagt. Wir führen nämlich zurzeit
- nein, nicht das, was Sie schon wieder denken IVOPOL, ein neues Vorgangsbearbeitungssystem, im Land ein. Ich bin in der vorigen Landtagssitzung gefragt worden, ob wir mit diesem System künftig auch die Verkehrsunfälle aufnehmen würden. Ich habe gesagt, dass auch diese damit aufgenommen würden, weil das ein sehr gutes System ist.
Bei der Einführung des Systems - in Magdeburg und Dessau zuerst - kam es am Anfang zu Doppelerfassungen. In Magdeburg ging die Kriminalität in der Eingangsstatistik seit Frühjahr/Sommer zurück, während sie in der Ausgangsstatistik anstieg. Da passte etwas nicht zusammen. Wir haben festgestellt - das lässt sich nach
weisen; kommen Sie in die PD und sehen Sie es sich an -, dass wir zeitweise eine Doppelerfassung gehabt haben.
Nachdem wir das festgestellt hatten, wurden alle Fälle noch einmal aufgearbeitet. Wir haben das IVOPOLSystem überarbeitet. Kein Sachbearbeiter kann es manipulieren; denn wenn er einen Vorgang bearbeitet und abgibt, gibt das System automatisch ein Signal an das Technische Polizeiamt und der Vorgang geht als statistischer Wert in das TPA ein. Vom Sachbearbeiter lässt sich also gar nichts manipulieren. Das dazu.
Dann zum Trend. Der Generalstaatsanwalt wird in den nächsten Wochen seine Statistik veröffentlichen. Damit hat, glaube ich, Herr Remmers schon früher seine Probleme gehabt. Er kam in dem einen Jahr einmal mit der polizeilichen Kriminalstatistik, dann kam die Statistik des Generalstaatsanwalts und die sah etwas anders aus. Mittlerweile ist es so, dass der Generalstaatsanwalt einen ähnlichen Trend feststellen wird wie wir. Die Zahlen werden in bestimmten Bereichen etwas anders aussehen, weil die Straftäter bei einigen Taten getrennt behandelt werden; sie werden extra gezählt. Aber der Trend ist der gleiche. Unsere Erkenntnisse werden in den nächsten Wochen durch den Generalstaatsanwalt bestätigt werden. - Ich glaube, dass waren die wichtigsten Punkte.
Ein Problem möchte ich noch erwähnen. Wir stellten kurz vor Weihnachten fest, dass bei den Totschlagsdelikten und bei den Körperverletzungen ein enormer Anstieg zu verzeichnen war. So viele Tote, wie wir danach im Lande hatten, hätten wir gar nicht zählen können. Es war Folgendes passiert: 500 Fälle aus der Verkehrsstatistik waren in die Kriminalstatistik geraten. Diese Fälle mussten wieder herausgezogen werden.
Das sind konkret die Dinge, die ich Ihnen hier nennen kann. Ich bitte Sie, wenn Sie so etwas sagen, um eines. Herr Gärtner sprach vorhin vom Skatspielen. Wir spielen oft Skat und haben auf dem Brocken Skat gespielt; wir spielen aber keinen Ramsch. Vielleicht hätten wir einmal Ramsch spielen sollen; möglicherweise hätte man dann über diese Fragen anders diskutieren können.
Ich bin gern bereit, im Innenausschuss mit Ihnen auch über Ramsch zu diskutieren. Wir können auch konkret über Details diskutieren. Es wird alles auf den Tisch gelegt. Aber Sie sehen, dass auch ein Teil Ramsch dabei ist. Ramsch spielen ist gefährlich. Ich spiele ihn deswegen nicht. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Ich hatte gesagt, dass die Aktuelle Debatte damit wieder eröffnet ist. Wünscht jemand von der SPD-Fraktion noch einmal das Wort zu ergreifen? - Das ist nicht der Fall. Von der CDU-Fraktion? - Auch nicht. FDVP? - Nicht. DVU? Ohnehin nicht. PDS? - Auch nicht. Damit ist auch das zweite Thema der Aktuellen Debatte beendet. Der Tagesordnungspunkt 2 ist somit abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter- Unterbringungsgesetz - StrUBG)
- Ich höre meine eigene Stimme nicht mehr. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Herr Remmers, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf hiermit für den Ausschuss für Recht und Verfassung das Ergebnis der Ausschussberatung vortragen.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 40. Sitzung am 17. Januar 2002 mit den Gesetzentwürfen befasst. Daneben lag dem Ausschuss eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Sowohl im Vorfeld der Beratung wie auch im Ausschuss selbst, aber besonders unterstrichen durch die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, war klar, dass ein wesentlicher Punkt der Debatte im Ausschuss die Frage der Verfassungsgemäßheit des Inhalts sowie insbesondere des Verfahrens sein würde.
Die Fraktion der PDS hat deutlich gemacht, dass beide Gesetzentwürfe gravierende Einschnitte in Persönlichkeitsrechte darstellen und dass zusätzliche Informationen hilfreich sein könnten. Daher haben die Vertreter der PDS eine Anhörung beantragt.
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs hat der Ausschuss mehrheitlich eine solche Anhörung vor der Verabschiedung zunächst abgelehnt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der verfassungsrechtlichen Problematik der Gesetzentwürfe um eine Sache handele, die dem Ausschuss bewusst gewesen sei und die dort ausführlich habe diskutiert werden können. Da aber eine Regelungslücke gesehen wird und der Bund bisher keine Regelung geschaffen hat, hat der Ausschuss unter Hinweis auf Kompetenzbefugnisse festgestellt, dass in dieser Hinsicht gehandelt werden muss, und hat sich daher weitgehend am Polizeirecht orientiert.
Von den einbringenden Fraktionen wurde festgestellt, dass sich die Gesetzentwürfe nur in wenigen Punkten unterscheiden. In der genannten Sitzung ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD als Grundlage für die Beratung gewählt worden.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung konnte sich in dieser Sitzung noch nicht auf eine einvernehmliche Regelung zu der Dauer der Unterbringung verständigen. Da alle anderen Bestimmungen jedoch konsensfähig
waren, verabschiedete der Ausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung und wies den mitberatenden Ausschuss für Inneres auf diesen Umstand hin.
Der Ausschuss für Inneres folgte in seiner Beschlussempfehlung dem Votum des federführenden Ausschusses für Recht und Verfassung.
In der Sitzung am 24. Januar 2002 haben sich dann der Ausschuss für Recht und Verfassung und hier insbesondere die Fraktionen der SPD und der CDU nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich dazu entschieden, dem Gesetz in einer Fassung zuzustimmen, die im Wesentlichen von der Vorlage der SPD-Fraktion ausgeht, jedoch eine leichte Änderung bei der Frage der Unterbringungsdauer in § 2 des Gesetzes erfahren hat. Das können Sie der Vorlage auch entnehmen.
Ich möchte auf die ausführliche Debatte zu der Frage der Verfassungsgemäßheit in der Berichterstattung nicht noch einmal eingehen. Ich denke, dass das in den Beiträgen zu dem Gesetz selbst noch nachgeholt werden kann, soweit das notwendig ist.