Protocol of the Session on January 17, 2002

wenn Sie hier immer alles als unabänderlich hinnehmen?

(Lachen und Widerspruch bei der SPD - Minister Herr Dr. Heyer: Das wollen wir ja nicht!)

- Ich habe volles Verständnis dafür, dass Sie das nicht wollen. Aber das wird auf Sie zukommen. Das ist nun einmal in diesem Leben so.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU)

Wie wollen Sie jemals in der Opposition arbeiten, wenn Sie immer alles hinnehmen und einfach sagen, das sei so und habe so zu bleiben? Herr Gallert ist im Hinblick darauf ehrlicher. Er sagt einfach, das wollen wir nicht. Das ist eine ehrliche Antwort, vor der ich Respekt habe. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass Sie alles privatisieren wollen; denn dann wären Sie mit Ihrem Sozialismus viel weiter gewesen. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Aber jetzt zu den Gebühren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie stellen das eigentliche Problem dar, das unsere Bürger draußen drückt. Schauen wir uns doch einmal unsere Gebühren an. Was wollen wir denn mit der Liegenschaftsverwaltung erreichen? Wir wollen Ordnung haben und demjenigen, der ein Grundstück hat, es im Kataster auch zuschreiben.

Stellen wir uns einmal vor, jemand will sein Grundstück um 100 m2 arrondieren. Dafür bezahlt er bei uns nach der neuesten Verordnung vom 17. November 2000 die stolze Summe von sage und schreibe 3 136 DM. Was wird er machen? Er schließt mit seinem Nachbarn einen Vertrag, in dem vereinbart wird, dass er diese Fläche mitnutzt, aber sie bereinigen das nicht im Kataster, sondern lassen es so, wie es ist.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Meine Damen und Herren! Kann das - auch in einem so armen Land wie dem unsrigen - der Sinn der Sache sein? Wir wollen doch, dass Grundbuch, Kataster, Nutzung und Ähnliches übereinstimmen, dass Eigentum wieder dokumentiert wird. Offensichtlich will man das nicht. In dem reichen Land Baden-Württemberg kostet die Arrondierung von 100 m² sage und schreibe 1 054 DM.

Der Herr Ministerpräsident wird Ihnen, Herr Innenminister, aufgrund seiner Richtlinienkompetenz den Auftrag gegeben haben, möglichst viel Gebühren hereinzuholen. Dagegen habe ich nichts. Das ist ja auch alles richtig; da machen wir mit. Aber so kann es doch wohl nicht gehen. Wir müssen den Gebührenrahmen überarbeiten. Diese Problematik wird in den Sprechstunden immer wieder angesprochen. Ich sage es ganz offen: Mich hat soeben wieder ein Kollege gefragt, ob ich vergessen hätte, dieses Problem heute anzusprechen. Ich hatte bisher nur keine Zeit und konnte es noch nicht ansprechen.

In der Gebührenhöhe liegt ein großes Problem. Wie wollen wir jemals Ordnung in den Liegenschaftsbereich hineinbekommen, wenn die Bürger ausweichen und sagen, das sei ihnen zu teuer. Für ein Grundstück von 100 m2

sind, wenn es sich zum Beispiel um Ödland handelt, nicht einmal 100 DM zu zahlen, aber für die Arrondierung müssen über 3 000 DM aufgebracht werden. Das kann doch wohl nicht sein. Andere Länder haben einen günstigeren Gebührenrahmen; Sie brauchen nur nachzuschauen.

Man muss sich einmal unsere Gebührenordnung anschauen. Wir hatten schon sechs oder acht Änderungen der Gebührenordnung. Immer wieder wird daran manipuliert, meist zum Nachteil des Bürgers.

Herr Minister, ich meine, dort müssen Sie anfangen, damit wir einen vernünftigen Gebührenrahmen bekommen, der es auch dem kleinen Mann und der kleinen Frau erlaubt, zum Beispiel eine Arrondierung vorzunehmen.

(Zuruf von Frau Theil, PDS)

- Frau Bürgermeisterin, Sie lachen. Sie wissen, wovon ich spreche.

(Frau Theil, PDS: Ich bin keine kleine Frau!)

- Frau Bürgermeisterin, Sie wissen, worum es geht und was ich hier meine.

(Zuruf von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Herr Minister, über diesen Punkt werden wir uns noch an anderer Stelle zu unterhalten haben. Ich bedaure es, dass Sie darauf nicht eingegangen sind. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Büchner, DVU - Herr Dr. Daehre, CDU: Der Mi- nister möchte noch mal!)

Danke schön. - Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat noch einmal das Wort. Auf die Folgen gemäß der Geschäftsordnung weise ich hin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde es kurz machen und hoffe, dass sich daraus keine große Debatte entwickelt. Anderenfalls können wir es nicht ändern.

Noch einmal ganz kurz zur Mehrwertsteuer, Herr Becker. Wir kennen uns schon so viele Jahre. Ich bewundere immer wieder Ihre Rhetorik und Ihre Lautstärke.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Wenn ein wichtiges An- liegen da ist!)

Heute Morgen hatte ich ein wenig Angst, dass es gefährlich werden könnte, aber Sie haben es zum Glück überstanden. Auch wenn Sie es sehr laut und rhetorisch sehr gut darstellen, so müssen Sie doch zugeben, dass sich die Mehrwertsteuerersparnis nur auf die Flächen des Landes bezieht. Ich hatte mich vorhin geäußert, als es um die Frage ging, was geschieht, wenn ein Katasteramtsdirektor den anderen anruft und es nur um Flächen des Landes geht. Diese Flächen sind Teil dieser 20 %, und davon sind es 1,6 %. Das ist so vernachlässigbar wenig, dass man darüber gar nicht diskutieren muss, aber es muss gesagt werden. Sie können ja einmal ausrechnen, wie viel 1,6 % von 20 % ist. Sie kommen auf ein Ergebnis von null Komma noch etwas.

Sehr geehrter Herr Wiechmann, Ihren Hinweis auf die Stelle der Besoldungsgruppe B 3 finde ich eigentlich schön. Ich habe schon lange vor, eine neue Abteilung einzuführen. In anderen Ländern untersteht dem Vermessungschef eine Abteilung und er bekommt eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 5. Ich bin gern bereit, zur nächsten Haushaltsberatung die Angelegenheit noch einmal aufzugreifen.

Ihre Ausführungen im Hinblick auf Bayern muss ich korrigieren. Dort gibt es zwar eine Privatisierung, aber sie gilt nur für das Einmessen der Häuser, nicht aber für das Vermessen der Grundstücke. Das macht die Katasterverwaltung. In Bayern gibt es keine ÖbVIs.

Zum Liegenschaftsinformationssystem brauche ich nichts mehr zu sagen. Das ist noch einmal angesprochen worden. Das ist eine tolle Sache. Ich hatte in der DDR mit vielen Dingen Probleme, aber dieses Liegenschaftsamt hat funktioniert. Man wusste, wo man hingehen muss. Man hatte nicht das Problem, zu zwei Stellen gehen zu müssen.

Die Richterschaft bereitet in dieser Frage natürlich Probleme. Ich muss jetzt aufpassen, dass ich mein Amt nicht nutze, um dies ganz schnell durchzuziehen.

Zu den Gebühren zwei Sätze. Wir orientieren uns an der Kosten-Leistungs-Rechnung. Wir haben es mit anderen Ländern verglichen und liegen im Rahmen dessen, was auch andere Länder verlangen. Wir hatten nach der Wende im Ergebnis einer gemeinsamen Diskussion festgelegt, 60 % der Westgebühren zu erheben. Das war einmal unser Ansatz. Wir nähern uns jetzt natürlich dem Westniveau an. Also sind auch die diesbezüglichen Gebühren gestiegen.

(Herr Becker, CDU, schüttelt den Kopf)

Wir können sie gern mit anderen Ländern vergleichen; ich habe die Zahlen hier. Herr Kollege Becker, bei den kleinen Grundstücken sind wir sogar heruntergegangen. - Ich weiß, dass alle auf den Beginn des nächsten Tagesordnungspunktes warten. Es wäre gut, das einmal im Innenausschuss detailliert zu erörtern. Wenn Sie danach noch immer wollen, können Sie mich noch einmal vor dem Landtag in dieser Hinsicht kritisieren.

Die Briefe, in denen sich Bürger über die Kosten beschweren, erhalte ich doch auch. Kein Mensch regt sich darüber auf, wenn er zum Notar geht und dieser ihm eine halbe Stunde lang irgendetwas ganz schnell herunterliest und er etliche Hundert Mark dafür bezahlen muss. Das ist aber vor dem Hauskauf. Wenn dann hinterher das Katasteramt Gebühren erheben will, dann gucken sich die Leute um, weil sie damit nicht mehr gerechnet hatten.

Herr Minister, beantworten Sie eine Zwischenfrage von Frau Feußner?

Ich wollte etwa 10 m2, die vor meinem Grundstück liegen, hinzuerwerben. Ich habe einen Kostenvoranschlag eingeholt. Danach sollten 1 400 DM Vermessungskosten für 10 m2 fällig werden. Herr Minister, halten Sie das eigentlich noch für angemessen?

Ich könnte mir das vielleicht leisten, aber versetzen Sie sich doch einmal in die Lage eines normalen Bürgers, der nicht so viel verdient wie wir. Wie soll er das bezahlen?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDVP)

Verehrte Frau Kollegen, dabei gibt es ein Problem. Sie sehen die Fläche von 10 m2 und die Vermessung, die vielleicht zwei oder drei Stunden dauert. Dahinter steht aber ein anderes Stück Arbeit aufseiten des Katasteramtes. Die Ergebnisse müssen in die Liegenschaftskarte eingetragen werden.

Wir können natürlich dazu übergehen, niedrigere Gebühren zu erheben. Dann fehlen uns diese Mittel aber bei der Finanzierung dieser Verwaltung, die genau diese Aufgaben für die Bürger wahrnimmt. Es ist die große Frage, ob das ratsam ist.

Danke schön, Herr Minister. Ich gebe Ihnen einen ganz freundschaftlichen Rat mit: Die Notare sind seit gestern auch in Ihrem Fürsorgebereich.

(Heiterkeit bei der CDU - Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU - Minister Herr Dr. Püchel: Bitte nicht ins Protokoll aufnehmen!)

Ich würde im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen Überlegungen dort auch noch einmal nachfragen.

Wir sind damit am Ende der Aussprache. Ich sehe nicht, dass eine Fraktion erneut das Wort zu ergreifen wünscht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 - Katasterwesen in Sachsen-Anhalt - abgeschlossen.

Wir fahren dann in der Tagesordnung fort. Mir ist berichtet worden, dass im Wirtschaftsausschuss ein gemeinsamer Änderungsantrag erstellt worden ist. Ich habe diesen jedoch noch nicht gesehen, sodass ich davon ausgehe, dass er noch nicht verteilt worden ist. Ich schlage daher vor, zunächst die Fragestunde aufzurufen und anschließend, wenn der Änderungsantrag vorliegt, die Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 fortzusetzen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Fragestunde - Drs. 3/5211

Für die Fragestunde liegen insgesamt drei Kleine Anfragen vor. Die Frage 1 zum Thema Brandbetten in Sachsen-Anhalt wird gestellt von der Abgeordneten Frau Helmecke.

Herr Präsident! Die internationalen Terroranschläge haben deutlich gemacht, dass beim Einsatz von Flugzeugen als Waffe die Kapazität von Brandbetten für schwer Brandverletzte völlig unzureichend war. Für Deutschland liegen dahin gehend keine verfügbaren Erhebungen vor.