Klarheit besteht nicht; das bedauern wir sehr. Insoweit ist dieser Antrag der PDS hilfreich, in diesem Punkt zu ein klein wenig Klarheit zu kommen - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Becker. - Die Debatte wird mit einem Beitrag der FDVP fortgesetzt. Herr Wiechmann hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten den vorliegenden Antrag der PDS zur Freiwilligkeitsphase für überflüssig.
Zur Sache führe ich aus: Die Landesregierung hat ein externes Gutachten zur Stadt-Umland-Problematik in Auftrag gegeben. Das wurde hier wiederholt ausgeführt. Inhalte werden unter anderem die Analyse und Bewertung der Verflechtung der kreisfreien Städte mit ihrem Umland, Aussagen darüber, ob und in welchem Umfang zur Lösung der festgestellten Stadt-Umland-Probleme Eingemeindungen in die kreisfreien Städte für erforderlich erachtet werden, sowie die Benennung der bei einer Eingemeindungslösung einzubeziehenden Umlandgemeinden sein. Sollten Eingemeindungen nicht für erforderlich gehalten werden, sind Aussagen zur Notwendigkeit der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen durch andere Instrumentarien zu erwarten.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nach Auskunft der Landesregierung - das wurde hier wieder bestätigt - bis zum 30. November 2001 vorliegen. Nunmehr noch einen zusätzlichen Bericht von der Landesregierung zu fordern halte ich für vertane Zeit.
Ferner existieren bereits globale Bewertungskriterien, sodass auch eine Globalselektion vorgenommen werden kann. Von einem politischen Konsens sind sie unabhängig; denn politischer Konsens ist eine Frage von Mehrheiten im Parlament. Wie diese Mehrheiten hier aussehen, ist jedem bekannt. Der Streit kann also letztlich dahingestellt bleiben.
Ich persönlich habe mit der so genannten Freiwilligkeitsphase ohnehin meine Probleme, die von der aus dem Jahre 1994 stammenden Gebietsreform herrühren. Damals wurde, zwar unter der Regierung der CDU, hier in diesem Hause nach Gutsherrenart beschlossen - ich habe als Kommunalpolitiker da oben gesessen -, wo die einzelnen Städte und Gemeinden meines Heimatkreises Gräfenhainichen hinkommen. Ich berichtige mich: Hier wurde nicht nach Gutsherrenart entschieden, sondern nach Art gekrönter Häupter. Dabei war nicht das Volk der Souverän. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich teile die von unserem Innenminister hier abschließend getroffene Einschätzung, nach der Befürchtungen, dass aufgrund des Vorgehens der Landesregierung im Stadtumlandbereich die Rechte des Parlaments beschnitten werden könnten, unberechtigt sind. Das Gegenteil ist richtig. Ich denke, unser Innenminister hat deutlich gemacht, worum es geht. Es geht nämlich darum, dass die anstehenden und von diesem Hause zu treffenden Entscheidungen im Stadtumlandbereich vernünftig vorbereitet werden.
Ich will mich heute nicht inhaltlich zu dem Thema äußern. Herr Becker, Sie haben durchaus einige richtige Feststellungen in Bezug auf die Kriterien und die Grundlagen, die im Stadtumlandbereich zu beachten sind, getroffen. Aber wir müssen etwas zum Verfahren sagen, da Sie auch hierauf eingegangen sind.
Unsere Fraktion hat von Beginn an - das ist richtig -, als das Leitbild vorgelegt worden ist, die Position vertreten, dass auch im Stadtumlandbereich, insbesondere im Umland der Städte Halle und Magdeburg, Handlungsbedarf
Herr Becker, es war mir klar, dass Sie heute an der Stelle genüsslich aus dem Leitbild zitieren werden. Aber wir kennen doch die jahrelangen Diskussionen, die in den Städten und im Umland geführt worden sind. Wenn es bei der Leitbildorientierung geblieben wäre, hätten wir die Probleme weiter vor uns hergeschoben. Ich denke, der Handlungsbedarf, der hier artikuliert worden ist, ist nachvollziehbar.
Die Landesregierung hat daraufhin eine erste Verflechtungsanalyse vorgelegt, die den Handlungsbedarf bestätigte. Das war auch der Grund, weshalb wir in das Zweite Vorschaltgesetz zusätzlich zum Regierungsentwurf eine Regelung eingestellt haben, wonach das Stadt-Umland-Problem zeitnah geregelt werden soll. Diese lautete: Dabei ist zu bestimmen, inwieweit auf der Grundlage der bestehenden Verflechtungsbeziehungen Gemeindegrenzen durch Eingliederung zu ändern oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften abzuschließen sind. - Mithin sind beide Wege ausdrücklich vorgezeichnet.
Die Landesregierung hat dem Rechnung getragen und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben - und zwar auch weil die Brisanz des Themas allen bewusst ist -, damit hierzu verlässliche Aussagen getroffen werden können.
Aber dieses Gutachten - der Innenminister hat dies dargelegt - bezieht sich nur auf die kreisfreien Städte. Es wird keine konkreten Aussagen dazu treffen, wie sich das im Umfeld der Mittelzentren darstellt. Dass auch bei diesen Städten in einigen Fällen durchaus gleich gelagerte Probleme zu verzeichnen sind, ist im zeitweiligen Ausschuss des Landtages bereits erörtert worden.
Insofern brauchen wir über das Gutachten hinaus die Feststellungen, die durch die zuständige Stabsstelle der Landesregierung im Innenministerium aufbereitet werden. Es sind dort sehr umfangreiche Datenerhebungen nach einem Raster vorgenommen worden. Das Raster ist auch - insoweit ist das ein Vorteil der regierungstragenden Fraktion - meiner Fraktion vorgestellt worden. Es entspricht genau den Kriterien, die wir im zeitweiligen Ausschuss vor Jahresfrist bereits erörtert haben.
Wir haben heute gehört, dass insgesamt 456 Gemeinden in die Betrachtungen einbezogen wurden, aber nur wenige für eine Eingemeindung in Betracht zu ziehen sind.
Diese Vorgehensweise der Landesregierung findet im Wesentlichen aus zwei Gründen unsere Unterstützung.
Erstens. Für die übergroße Mehrzahl der Gemeinden heißt das, dass sie, jedenfalls nicht gegen ihren Willen, für eine Eingemeindung nicht in Betracht zu ziehen sind.
Sie können die freiwillige Phase nutzen, um, ob als Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde, im Umland entsprechende Zusammenschlüsse anzustreben.
Zweitens. Im Hinblick auf die wenigen Gemeinden, bei denen doch eine Eingemeindung in Betracht zu ziehen ist, wird verhindert, dass jetzt vollendete Tatsachen geschaffen werden, damit der Landtag dann noch eine entsprechende Entscheidung treffen kann. Der Innenminister hat das als Warteschleife bezeichnet. Der Landtag
wird letztlich entscheiden, wie sie aus dieser Warteschleife herauskommen. Das heißt nicht, dass man der Auffassung des Innenministeriums in jedem einzelnen Fall folgen muss. Auch hierbei wird der Landtag das letzte Wort sprechen.
Meine Damen und Herren! Ich will nichts zu den Einzelheiten des Antrages der PDS sagen. Er zielt darauf, das bisherige und das weitere Vorgehen der Landesregierung im zeitweiligen Ausschuss deutlich zu machen. Das soll, wie es im Antrag heißt, unverzüglich geschehen. Der Antrag ist vorsorglich bereits auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses gesetzt worden.
Frau Paschke, wenn wir uns darin einig sind, dass wir uns nicht über ein Gutachten unterhalten können, dessen Ergebnisse noch gar nicht vorliegen, können wir dem Antrag insoweit zustimmen. - Danke schön.
- Frau Paschke verzichtet. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wer dem Antrag in der Drs. 3/5040 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung ist dem Antrag zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 abgeschlossen.
Schlichtungsverfahren für die häusliche Krankenpflege nach § 132 a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit dem 15. Mai 2000 gilt bundesweit die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege, die auf § 92 des Sozialgesetzbuches V beruht. Die Richtlinie regelt, was ein Pflegedienst in der häuslichen Pflege tun darf. Abzugrenzen sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung bezahlt werden, und jene, für die die Krankenkassen die Kosten tragen müssen.
In § 132 a SGB V ist festgelegt, dass die Krankenkassen mit den Leistungserbringern über die Einzelheiten der Versorgung sowie über die Preise und deren Abrechnung Verträge schließen sollen und müssen. Vonseiten der Krankenkassen ist darauf zu achten, dass die erbrachten Leistungen effizient und wirtschaftlich sind.
Ich bin dankbar, dass Sie mir gestatten, meine Kollegin zu unterbrechen. Aber wäre es nicht angemessen, dass versucht würde, zu diesem Thema wenigstens die So- zialministerin herzubitten?
Niemand von der Regierung ist anwesend. Die Regierung interessiert es überhaupt nicht, was hier geschieht.
(Herr Dr. Daehre, CDU: Das ist das Interesse dieser Landesregierung am Parlament! - Oh! bei der SPD - Herr Dr. Daehre, CDU: Ja, sicher!)
Meine Damen und Herren! Wenn ich die Bemühungen auf der linken Seite des Hauses richtig gesehen habe, wird versucht, diesen Zustand hoffentlich nachhaltig zu ändern. - Bitte fahren Sie fort, Frau Liebrecht.
Nach über einem Jahr Laufzeit der neu gefassten Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege erfolgte am 27. September 2001 eine Anhörung über die Ergebnisse, Probleme und Auswirkungen bei der Umsetzung der Richtlinie über die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der Versorgungssituation der Patienten in Sachsen-Anhalt.
Schon vor der Anhörung hat sich abgezeichnet - in der Anhörung wurde dies ganz deutlich -, dass seit dem 1. September 2000 über ein Drittel der ambulanten privaten Pflegedienste für die Kassenverbände Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt, ohne eine vertragliche Grundlage nach § 132 a SGB V zu haben. Trotz stetiger Verhandlungen konnten sich die Verhandlungspartner bisher nicht auf einen Vertrag einigen.