Danke schön, Herr Minister. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Ich sehe auch keine Wortmeldungen.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Der Gesetzentwurf soll in die Ausschüsse überwiesen werden. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist die Überweisung beschlossen.
Vorgeschlagen wurde, den Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Inneres zu überweisen. Dies entspricht der Beteiligung der Ressorts an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes. Wer der genannten Überweisung einschließlich der Federführung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 8.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich Bürgermeister und Gemeinderäte aus der Verwaltungsgemeinschaft Kötzschau begrüßen, die die Arbeit des Landtages verfolgen möchten.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung der Lehrerinnen und Lehrer im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt (Zweites Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetz LSA)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem der Eingruppierung der Sekundarschullehrer
neuen Rechts beschäftigt den Landtag von SachsenAnhalt schon seit langem. Während Sekundarschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, nach A 13 besoldet bzw. nach der Vergütungsgruppe II a BAT-Ost bezahlt werden, erhalten Sekundarschullehrer mit einer Ausbildung nach neuem Recht nur eine Besoldung nach A 12 bzw. eine Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT-Ost. Ein Aufstieg ist derzeit für sie nicht möglich; denn weder ist ihr Lehramt in der Bundesbesoldungsordnung enthalten, noch wird es in den Besoldungsrichtlinien des Landes aufgeführt.
Mit dem Lehrergleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt setzte sich die Mehrheit des Landtages im Jahr 1995 über die Einwände des Bundes und mehrerer Länder hinweg, wonach das Beförderungsamt der Besoldungsstufe A 13 nicht allen Erfüllern, sondern nur einer bestimmten Quote, nämlich 40 %, vorbehalten sein sollte.
Zwar macht dieses Gesetz nicht den Kern dieses Problems aus, der zunächst einmal in der Schaffung von Lehrämtern besteht, die die Bundesbesoldungsordnung nicht kennt. Allerdings verschärft das Lehrergleichstellungsgesetz das Problem enorm. Man kann auch sagen, es macht eine völlige Gleichstellung der Lehrer neuen Rechts in Sachsen-Anhalt über eine Änderung des Bundesrechts praktisch unmöglich; denn selbst eine Aufnahme des Lehramts an Sekundarschulen und auch vergleichbarer Lehrämter in Sachsen und Thüringen in die Bundesbesoldungsordnung dürfte, wenn überhaupt, nur so erfolgen, dass ein Teil nach A 12 und ein anderer Teil nach A 13 besoldet wird. Aber dann wären immer noch alle Erfüller im Beförderungsamt, die meisten Lehrer neuen Rechts hingegen nicht.
Die derzeitige Situation wird von den Sekundarschullehrern neuen Rechts begreiflicherweise als unhaltbar empfunden. Der anfangs noch als berechtigt erscheinende Hinweis, dass eine Beförderung zunächst einige Jahre der Berufstätigkeit erfordere, verfängt bei einigen im Vergleich zu Lehrkräften alten Rechts schon jetzt nicht mehr. Die Betroffenen können zu Recht erwarten, dass ihnen gesetzlich eine Perspektive aufgezeigt wird.
Eine solche Perspektive mit einer Aufstiegsmöglichkeit liegt auch im Interesse des Landes. Angesichts des sich bundesweit abzeichnenden Lehrermangels wäre sonst zu befürchten, dass gerade die jungen Lehrkräfte nicht nur wegen der nicht erfolgenden Verbeamtung und der niedrigeren Bezahlung, sondern zusätzlich aufgrund der fehlenden Beförderungsmöglichkeit verstärkt in Länder mit attraktiveren Bedingungen abwandern.
Teilweise absolvieren Lehramtsstudierende ihren Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen schon jetzt in anderen Ländern, weil sie fürchten, dass das hier erworbene Lehramt an Sekundarschulen anderswo nicht anerkannt wird.
Lassen Sie mich einige Zahlen aus der uns gerade zugegangenen Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt nennen, die deutlich machen, dass der Beruf des Sekundarschullehrers dringend etwas mehr Attraktivität benötigt.
Zum 31. Oktober 2000, also im letzten Wintersemester, waren in ganz Sachsen-Anhalt 97 Studierende im Grundstudiengang für das Lehramt an Sekundarschulen eingeschrieben. Die Zahl der erfolgreich abgelegten ersten
Staatsprüfungen für dieses Lehramt sank von 29 im Jahr 1997 auf sechs im Jahr 2000 und auf sieben bis zum Juni 2001.
Befanden sich 1995 noch 133 Personen im zweijährigen Vorbereitungsdienst, so waren es im letzten Jahr nur noch 26; für dieses Jahr erwartet die Landesregierung gerade noch 17 Personen. Neu begonnen hat das Referendariat in diesem Jahr vermutlich kaum mehr als eine Hand voll Personen.
Die zweite Staatsprüfung bestanden 1997 noch 99 Personen; im Jahr 2000 waren es noch 24 Personen und in diesem Jahr bis Ende Juni 14 Personen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 22. März 2001 zwar die konkrete Klage abgewiesen und festgestellt, dass zwischen Sekundarschullehrern neuen Rechts und den Lehrkräften nach DDR-Recht noch keine Ungleichbehandlung vorliege, aber in der Begründung heißt es, dass auch Letztere erst nach Erreichen bestimmter Altersstufen und aufgrund einer bestimmten Dauer der Lehrtätigkeit in die Vergütungsgruppe II BATOst eingruppiert werden bzw. eingruppiert worden seien. Allerdings spricht das Bundesarbeitsgericht auch von einer sich künftig ergebenden Ungleichbehandlung; darüber sei im konkreten Falle aber nicht zu entscheiden gewesen. Wir haben dies aufgegriffen.
Mit der Feststellung einer sich künftig ergebenden Ungleichbehandlung hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zur zukünftigen Gleichstellung angemahnt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Gleichstellung erreicht werden, zumindest in dem Maße, wie es im Einklang mit bundesweiten Standards vertretbar und geboten erscheint. Unser Vorschlag besteht darin, dass 40 % der Stellen für Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden können. Dies entspricht der Quotierung für so genannte Stufenlehrer.
Der Freistaat Sachsen hat in seinen Richtlinien eine Quote von 35 : 65 eingeführt, allerdings auch für die Lehrer alten Rechts. Dies ist insofern verständlich, als er damit möglichen Streitigkeiten zum Beispiel in der Finanzministerkonferenz aus dem Wege gehen wollte. Wir sehen allerdings keinen Grund, unsere jungen Sekundarschullehrer hinsichtlich ihrer Qualifikation unterhalb jener Stufenlehrer einzustufen.
Unser Gesetzentwurf ist keineswegs eine neue parlamentarische Initiative im Landtag von Sachsen-Anhalt zur Verbesserung der Situation für Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts. Schon 1996 beauftragte der Landtag die Landesregierung sowohl zu einer landesrechtlichen Initiative als auch zu Initiativen auf Bundesebene.
Die Landesregierung sah sich allerdings zu einer landesrechtlichen Regelung nicht in der Lage. Zwar erkannte sie an, dass eine Zuordnung aller neu ausgebildeten Sekundarschullehrkräfte zur Besoldungsgruppe A 12 auf Dauer nicht sachgerecht sei, berief sich aber ansonsten auf die Regelungskompetenz des Bundes.
Hinsichtlich einer Änderung des Bundesrechtes teilte die Landesregierung mit, dass sie das Bundesministerium des Innern schriftlich gebeten habe, die angestrebte Änderung in den Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften einzufügen, und dass der Finanzminister auf der nächsten Finanzministerkonferenz einen entsprechenden Antrag stellen werde.
Beide Initiativen verliefen jedoch so erfolglos, wie es die Stellungnahme des damaligen Finanzministers Schaefer
von Anfang an erwarten ließ. Immerhin ist aufschlussreich, dass sich die Finanzminister offensichtlich nur dagegen aussprachen, alle Sekundarschullehrer neuen Rechts in die Besoldungsgruppe A 13 einzugruppieren. Die Finanzminister der übrigen Länder hielten es lediglich für vertretbar, wenn das Eingangsamt für die betreffenden Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet und eine angemessene, unterhalb der Quote der Stufenlehrer liegende, das heißt eine weniger als 40 % betragende Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 13 eingeräumt würde.
Zweifellos wäre eine Änderung der Besoldungsordnung durch die Aufnahme des Lehramts an Sekundarschulen und auch vergleichbarer Ämter die sauberste Lösung. Allerdings scheiterten bislang entsprechende Bemühungen.
Insofern besteht auch jetzt wenig Aussicht, dass der Bundesgesetzgeber entweder in der Bundesbesoldungsordnung eigene Ämter in den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 ausbringt, indem beim Amt Lehrer ein auf die Lehrbefähigung hinweisender neuer Funktionszusatz eingefügt wird, zum Beispiel der Zusatz „Sekundarschulen, Regelschulen, Mittelschulen“, oder den Landesgesetzgeber zur Schaffung eines eigenständigen Amtes „Beförderungsamt für Sekundarschullehrer“ ermächtigt.
Allen möglichen Bedenken zum Trotz müssen wir die eingangs bereits erwähnte Mahnung des Bundesarbeitsgerichts, dass wir vor einer Ungleichbehandlung stehen, ernst nehmen. Nach unserer Auffassung wird dies spätestens dann der Fall sein, wenn die Wartefristen, die Lehrer alten Rechts bis zu einer Höhergruppierung hinter sich zu bringen hatten, für die Lehrer neuen Rechts vorbei sein werden. Dieser Zeitpunkt liegt für die ersten Lehrer bereits in nächster Zukunft.
Der Vorschlag, den wir für Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts machen, liegt prinzipiell auf der Linie des Freistaates Sachsen. Zu unserem Gesetzentwurf sehen wir keine Alternative, die gleichermaßen das Grundanliegen der Gleichstellung von Sekundarschullehrkräften alten und neuen Rechts wahrt und die Eingruppierung vergleichbarer Lehrkräfte in anderen Ländern berücksichtigt.
Im laufenden Haushaltsjahr entstehen diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten. In den künftigen Haushaltsjahren werden die nach Maßgabe des Gesetzes höhergruppierten Lehrer an die Stelle von Lehrern treten, die aus Altersgründen ausscheiden und die nach dem ersten Lehrergleichstellungsgesetz eine entsprechend höhere Vergütung erhalten haben. Insofern wird gegenüber der jetzigen Vergütungsstruktur keine Mehrbelastung eintreten, sondern eine hinsichtlich der Eingruppierungsstruktur degressive Entwicklung, wenngleich auch abgeschwächt, beibehalten. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Feußner. - Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Bevor ich den Abgeordneten das Wort erteile, erhält auf ihren Wunsch hin die Landesregierung das Wort. Herr Minister Gerhards hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem jetzt von der CDU-Fraktion vorgelegten Entwurf eines Zwei
ten Gesetzes zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung der Lehrerinnen und Lehrer im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt wird mit der Einrichtung von Ämtern für Sekundarschullehrer mit einer Ausbildung nach neuem Recht ein Thema aufgegriffen, das das Haus in der Tat schon öfter beschäftigt hat. Ich muss nicht betonen, welche Anstrengungen die Landesregierung in den vergangenen Jahren seit 1996 unternommen hat, um auch für diesen Personenkreis eine Regelung zu finden, die auch ich als Finanzminister ausdrücklich für angemessen und für erforderlich halte.
In dem Gesetzentwurf, zu dem Sie Rechtsrat eingeholt haben, ist das alles ausführlich dargelegt. Deshalb verwundert es mich ein wenig, dass Sie jetzt trotzdem diesen Antrag stellen.
Gerade weil, wie Sie nach rechtlicher Belehrung wissen, eine Landeskompetenz nicht besteht, bleibt es bei der gegenwärtigen Rechtslage. Selbst wenn ich einmal unterstelle, Ihre Auffassung wäre richtig, dass das Bundesarbeitsgericht auf einen Zustand hinweist, der irgendwann einmal verfassungswidrig werden wird, folgt daraus nicht, dass wir dann eine Landeskompetenz hätten. Falls das Bundesrecht eine Lücke aufwiese, die geschlossen werden müsste, wäre dieses Bundesrecht verfassungswidrig. Selbst dann könnte der Landesgesetzgeber diese Regelungskompetenz nicht an sich ziehen.
Deshalb bin ich ein weinig verblüfft, dass Sie diesen Antrag trotzdem stellen. Ich glaube aber, dass wir das nicht vertiefen müssen, weil wir wahrscheinlich in der Sache sehr schnell zu vernünftigen Lösungen kommen werden, die Ihrem Anliegen - jedenfalls so weit, wie ich es für richtig halte - entgegenkommen können, denn bundesrechtlich ist inzwischen eine ganze Menge geschehen.
Im September des Jahres 2000 haben die Finanzminister und die Kultusminister eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um für diese und noch für zwei, drei andere Besoldungsfragen im Bereich der Lehrerbesoldung Vorschläge zu unterbreiten, um die bestehenden Lücken zu schließen. Ein Ergebnis war, dass die Finanzministerkonferenz am 15. Mai dieses Jahres das Resultat dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe für akzeptabel erachtet hat, jedenfalls soweit es unseren Fall betrifft.
Nach dieser Konzeption ist für das Beförderungsamt A 13 der Regelschullehrer in Thüringen, der Sekundarschullehrer in Sachsen-Anhalt und der Lehrer mit Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an den Mittelschulen in Sachsen jeweils eine Quote von 35 % - Frau Feußner, Sie haben darauf hingewiesen vorgesehen. Dieser Kompromiss - er liegt jetzt nicht bei 40 %, sondern bei 35 % - ist, auch im Verhältnis zu den anderen in Bezug gesetzten Lehrämtern, von den Finanzministern akzeptiert worden.
Ich gehe davon aus, dass dieser Kompromiss in der nächsten Woche, am 18./19. Oktober, im Rahmen der Kultusministerkonferenz auch von den anderen Ländern mitgetragen werden wird. Die Amtschefkonferenz der Kultusminister jedenfalls - so habe ich das aus dem Hause des Kollegen Harms gehört - hat sich diesem Vorschlag bereits angeschlossen. Dann haben wir eine breite Mehrheit, sowohl bei den Finanzministern als auch bei den Kultusministern. Auf dieser Grundlage sollen dann mehrere Länder, unter anderem auch Sachsen-Anhalt, einen entsprechenden Antrag im Bundesrat stellen, sodass das sehr schnell umgesetzt werden kann.
Ich glaube, dass es klüger ist, diese Initiative zu verfolgen - es sind auch westdeutsche Länder dabei - und sehr schnell umzusetzen und dafür zu sorgen, dass wir die Lücke im Bundesrecht relativ bald schließen, allerdings mit 35 % statt mit 40 %. Damit sind wir juristisch auf der sicheren Seite und kriegen am schnellsten ein Verfahren hin. Es könnte eher hinderlich sein, wenn wir diesen Gesetzentwurf jetzt aktiv puschen.
Mein Vorschlag ist deshalb, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie an den Finanzausschuss zu überweisen und die Landesregierung dort über die Entwicklung - die wird so sein, wie ich es eben angedeutet habe - berichten zu lassen. Nach der Einbringung des Initiativantrages in den Bundesrat kann man über das weitere Schicksal dieses Gesetzentwurfs entscheiden. Diesen Gesetzentwurf jedoch jetzt schnell durchzuziehen, wäre das falsche Signal und könnte die gemeinsamen Bemühungen um einen Kompromiss eher kaputtmachen. Deshalb rate ich davon ab.
Lassen Sie mich eine letzte Anmerkung als Finanzminister machen. Dass das Vorhaben kostenneutral wäre oder nichts kosten würde, ist nicht ganz zutreffend. Sie haben dazu eine sehr gewundene Erklärung in Ihren Antrag hineingeschrieben, die das ein bisschen verschiebt und aussagt: In diesem Jahr nicht und in den nächsten Jahren muss man gegenrechnen, dass ältere Lehrer aussteigen. Das kostet mehr. Ich sage aber auch: Das, was es mehr kostet, ist akzeptabel, um das Problem zu lösen.
Nochmals: Wir verhindern die Lösung eher, wenn wir jetzt mit einem Landesgesetz vorpreschen. Es gibt einen Konsens auf Länderebene. Dieser wird wahrscheinlich in der nächsten Woche in der Kultusministerkonferenz formal abgesegnet werden. Dann folgt der Antrag mehrerer Länder im Bundesrat. Man kann das Problem - nicht mehr in diesem Jahr, so schnell geht das im Bundesrat nicht - vielleicht noch in der laufenden Legislaturperiode dieses Landtages beseitigen.
Deshalb bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf in die beiden genannten Ausschüsse zu überweisen. Die Federführung sollte dem Finanzausschusses übertragen werden, weil es um eine Besoldungsfrage geht und weil über Besoldungsfragen federführend im Finanzausschuss beraten werden muss.
Ich sage ausdrücklich zu: Wir, der Kultusminister und ich, können gemeinsam in beiden Ausschüssen über den Fortgang berichten, damit Sie sehen, dass wir mit der Sache befasst sind. - Danke sehr.