Protocol of the Session on October 11, 2001

Zu Frage 1: Im Schuljahr 2001/2002 wurden im Bereich der allgemein bildenden Schulen insgesamt 224 Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 waren an den berufsbildenden Schulen 3 077 von 3 099 Stellen für Lehrkräfte besetzt.

Sie wissen, dass die Landesregierung vor längerer Zeit die Möglichkeit geschaffen hat, in diesem Bereich jede freie und frei werdende Stellen zu besetzen. Infolgedessen sind zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 84 unbefristete Neueinstellungen vorgenommen worden. Auch im laufenden Schuljahr besteht im berufsbildenden Bereich weiterhin die Möglichkeit, Einstellungen vorzunehmen.

Die Einstellung im allgemein bildenden Schulwesen erfolgte im Angestelltenverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang. Aufgrund des Tarifvertrags in Ausfüllung des § 15 c BAT-Ost zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemein bildenden Schulen Sachsen-Anhalts vom 3. Februar 1997 betragen die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit und die Vergütung in dem Zeitraum vom 1. August 1997 bis zum 31. Juli 2003 an Grundschulen 81 vom Hundert, in den übrigen Schulformen 87 vom Hundert.

Zu Frage 2: Von den insgesamt 224 eingestellten Lehrkräften im allgemein bildenden Bereich wurden 49 Entfristungen bereits bestehender befristeter Arbeitsverträge, die zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen wären, vorgenommen.

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde beendet. Ich entlasse Sie bis 13.30 Uhr in die Mittagspause. Ich bitte um pünktliches Erscheinen.

Unterbrechung: 12.42 Uhr.

Wiederbeginn: 13.38 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die für eine Mittagspause unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

a) Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung parlamentsund wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS - Drs. 3/4682

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 3/5045

b) Änderung der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS - Drs. 3/4690

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4702

Änderungsantrag der Fraktion der FDVP - Drs. 3/4707

Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 3/5046

c) Stärkung der Gesetzgebungsfunktion des Landtages - Umsetzung der Informationspflicht der Landesregierung

Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS - Drs. 3/4691

Die erste Beratung fand in der 59. Sitzung des Landtages am 28. Juni 2001 statt. Der Berichterstatter des Ältestenrates ist der Präsident Herr Schaefer. Herr Präsident, Sie haben das Wort.

Präsident Herr Schaefer, Berichterstatter des Ältestenrates:

Herr Präsident! Offensichtlich braucht das Parlament nur wenige Abgeordnete, um funktionsfähig zu sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Blickt man in die Geschichte von Parlamenten, die eine weitaus längere Tradition aufweisen als unser Landtag, so fällt auf, dass die Geschichte dieser Parlamente von beständigen Bemühungen um ihre Selbstreform begleitet ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Landtage der ersten und zweiten Wahlperiode ganz überwiegend den Aufgaben der gesetzgeberischen Ausrichtung des Landes und der Begründung eines leistungsfähigen Strukturtyps parlamentarischer Demokratie zu widmen hatten.

Was das Experiment der Parlamentsgründung in den neuen Bundesländern insgesamt angeht, wird man mit Fug und Recht sagen können: Es ist gelungen. Es sind leistungsfähige und, wie Umfragen belegen, durchaus auch anerkannte Landesparlamente entstanden. Ich denke, dass sie sich als originäre Ergebnisse des Transfers des im Westen bereits historisch bewährten Typs des parlamentarischen Regierungssystems auch in der Zukunft behaupten werden.

Meine Damen und Herren! Dies wird allerdings kein Selbstläufer werden. Auch der Landtag von SachsenAnhalt der dritten Wahlperiode ist nunmehr gehalten, sich durch durchaus mutige Selbstreformen den sich ständig wandelnden Strukturen von Politik und Öffentlichkeit anzupassen, ohne an Substanz zu verlieren.

Dies, meine Damen und Herren, ist eine sehr schwierige Gratwanderung, weil wir Parlamentarier damit auf Entwicklungen reagieren, die wir nicht oder nur zu einem geringen Teil steuern können, weil sie nicht selten jenseits der Grenzen von Politik oder in autonomen Teilsystemen der Gesellschaft wurzeln. Zudem trifft Reformbedarf mitunter auch auf hausgemachte Grenzen; denn Verfahrensfragen sind letztlich Fragen nach Einfluss und nach Gestaltungsmacht.

Es bedarf also eines mutigen Blickes über die jeweilige Wahlperiode hinaus und eines generellen Verantwortungsbewusstseins für die parlamentarische Demokratie, um adäquate Antworten auf die Herausforderungen zu

finden. Parlamentsreformvorhaben umzusetzen verlangt deshalb das Bohren dicker Bretter.

(Zustimmung von Herrn Dr. Brachmann, SPD)

Ich gestehe, dass ich auch vor diesem Hintergrund die Beschlussempfehlungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Geschäftsordnung für den Ältestenrat mit einiger Zufriedenheit einbringe. Hinter uns liegt ein längerer, in der Öffentlichkeit und in den Gremien des Parlaments geführter Dialog, um den sich bereits mein Vorgänger im Amt, Kollege Dr. Keitel, verdient gemacht hat.

Meine Damen und Herren! Parlamentsreformvorhaben finden immer dann eine breite Mehrheit, wenn sich in diesen Paketen verschiedene Komponenten wiederfinden. Auch wir haben ein solches Paket geschnürt und hoffen, dass auch Sie meinen, das Ergebnis könne sich sehen lassen.

Den antragstellenden Fraktionen und auch dem Ältestenrat ist bewusst, dass mit den heute zur Verabschiedung vorliegenden Beschlussempfehlungen selbstredend nicht jedwedem Handlungsbedarf entsprochen worden ist. Auch insofern bleibt Parlamentsreform eine ständige Aufgabe. Ich werde nach meiner Berichterstattung noch einmal darauf zurückkommen.

Nun aber thesenartig zu dem Paket, das Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.

Erstens. Wir vollziehen eine erste funktionelle Parlamentsreform durch eine komplexe Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Mit der Beschlussempfehlung in Drs. 3/5046 empfiehlt Ihnen der Ältestenrat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Recht und Verfassung die Annahme des durch die Fraktionen von SPD, CDU und PDS eingebrachten Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages in geänderter Fassung.

Im Bereich der strukturellen Reform des Landtages setzen wir auf eine Erhöhung der Effektivität des Verfahrens und auf mehr Transparenz im Medienzeitalter. Wir straffen das Verfahren im Plenum, indem wir bereits eingeübte Usancen in die Geschäftsordnung übernehmen, die Abstimmungsverfahren beschleunigen, die Möglichkeit der Direktüberweisung von Anträgen, die von jedem Antragsberechtigten verlangt werden kann, einführen und künftig auch ein vereinfachtes Abstimmungsverfahren ermöglichen.

Wir erhoffen uns, dadurch mehr Raum für die komplexere parlamentarische Behandlung ohnehin komplexer politischer Zusammenhänge im Plenum zu erhalten, ohne im Hinblick auf die immer anzustrebende Verfahrenseffizienz zu häufig auf knappe Redezeitvereinbarungen zurückgreifen zu müssen. Das Plenum soll also künftig besser in die Lage versetzt werden, der zentralen Stellung des Landtages im kommunikativen Prozess staatlicher Willensbildung durch die öffentliche Behandlung von Themen mit grundsätzlicher Bedeutung zu entsprechen.

Auch unternehmen wir den Versuch, unsere parlamentarische Auseinandersetzung, die sich idealtypisch auf den öffentlichen Austausch von Pro- und Kontra-Argumenten zu konzentrieren hat, dadurch zu beleben, dass das Institut der Kurzintervention eingeführt wird. Es soll also auch jenseits der Rednerlisten lebendiger werden.

Indem künftig Anhörungen von Sachverständigen oder Interessenvertretern in den Ausschüssen überwiegend

in öffentlicher Sitzung stattfinden, steigern wir die Transparenz auch des Ausschussverfahrens. Dagegen wurde die von der Fraktion der PDS beantragte Einführung der erweiterten öffentlichen Ausschussberatung mehrheitlich abgelehnt.

Des Weiteren wollen wir das Verhältnis von federführenden und mitberatenden Ausschüssen geschäftsordnungsrechtlich belastbarer regeln, wird doch in den Ausschüssen die Hauptlast der Arbeit des Landtages getragen.

Schließlich wird mit den Alternativanträgen eine neue Art parlamentarischer Initiativen eingeführt und das Verfahren des Ausschusses für Recht und Verfassung bei verfassungsgerichtlichen Verfahren neu geregelt, wobei der Ältestenrat einem Änderungsvorschlag des Ausschusses für Recht und Verfassung zu § 52 gefolgt ist.

Der von der Fraktion der FDVP eingebrachte Änderungsantrag in Drs. 3/4707 fand dagegen keine Mehrheit.

Der Ältestenrat verabschiedete die Beschlussempfehlung einstimmig.

Zweitens. Wir verkleinern den Landtag und setzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Unzulässigkeit zusätzlicher Entschädigungen für die Inhaber besonderer Funktionen um.

Mit der Beschlussempfehlung in Drs. 3/5045 empfiehlt Ihnen der Ältestenrat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Recht und Verfassung die Annahme des durch die Fraktionen von SPD, CDU und PDS eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften in unveränderter Fassung.

Damit befinden wir heute zum einen über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 zum Thüringer Abgeordnetengesetz, mit der festgestellt worden war, dass die Zahlung zusätzlicher Entschädigungen für die Inhaber bestimmter Funktionen nicht verfassungskonform sei. Konsequenter als das Urteil wollen wir künftig zwischen klassischen Parlamentsfunktionen und solchen unterscheiden, die aufgrund einer Wahl oder einer anderweitigen Bestellung durch eine Fraktion wahrgenommen werden. Die Fraktionen werden künftig in Wahrnehmung ihrer Satzungsautonomie souverän entscheiden, welche Funktionen sie einrichten. In die Fraktionshoheit soll auch die Entscheidung über die Leistungen an Fraktionsvorsitzende fallen. Das Gericht hatte dagegen auch eine Zahlung auf gesetzlicher Grundlage für zulässig angesehen.

Wesentlich kontroverser ist das Vorhaben des Landtages diskutiert worden, das Parlament im Zuge der Wahlen zum Landtag der fünften Wahlperiode von 99 auf 91 Abgeordnete zu verkleinern. Ich denke, mit diesem Vorschlag ist es uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den auf Effizienzsteigerung gerichteten Erwartungen der Öffentlichkeit und auch des Hauses sowie unserer Verantwortung für die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landtages und einer angemessenen Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger des Landes in ihrer Vertretung zu finden. Man wird hier im Interesse der Akzeptanz des Landtages auch künftig am Ball bleiben müssen.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen einstimmig die Beschlussempfehlung in Drs. 3/5045 zur Annahme.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einen Ausblick wagen. Heute gehen wir einen weiteren Schritt

im Interesse einer beständigen Reform unseres Hauses. Es wird kein kleiner Schritt sein, aber auch kein Schritt, der als wirklich umfassender Wurf bewertet werden kann. Dies ist kein Mangel, müssen sich doch gerade große Vorhaben stets an den Bedingungen ihrer Umsetzbarkeit messen lassen.