Meine Damen und Herren! Möchte noch jemand seine Stimme abgeben, der das bisher nicht getan hat? - Kollege Barth!
Gibt es noch jemanden, der abstimmen möchte und das noch nicht getan hat? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Namensaufruf beendet. Ich bitte um die Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Mit Ja votierten 22 Abgeordnete und mit Nein 53 Abgeordnete. Es enthielt sich kein Abgeordneter der Stimme. 41 Abgeordnete waren nicht anwesend. Der Antrag hat somit keine Mehrheit gefunden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 13 bewältigt.
Meine Damen und Herren! Die Frau Ministerin der Justiz hatte an die Fraktionen und an mich die Bitte herangetragen, den Tagesordnungspunkt 16 - Bundesratsinitiative gegen Graffiti-Sprayer - vorzuziehen, weil um 19 Uhr die Präsidenten aller Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland anwesend sind. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, als nächsten Punkt den Tagesordnungspunkt 16 zu behandeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Beschluss des Landtages in der Drs. 3/21/1531 B mit Datum vom 7. Mai 1999 heißt es:
„Der Landtag spricht sich dafür aus, dass GraffitiSchmierereien als Straftaten verfolgt werden können.“
Wenn wir heute einen Antrag einbringen, der darauf abzielt, dass das Land Sachsen-Anhalt eine entsprechend gelagerte Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg unterstützt - sie wird voraussichtlich am 19. Oktober eingebracht -, so unternehmen wir hiermit einen zweiten Anlauf in der gleichen Sache.
Warum ein zweiter Anlauf innerhalb einer Legislaturperiode, obwohl der CDU-Antrag in Sachen Graffiti in der Vergangenheit schon einmal eine Mehrheit gefunden hat? - Dafür sind zwei Gründe zu nennen.
Erstens. Der Antrag aus dem Jahr 1999 ist gescheitert. Die Bundesratsinitiative, die damals vom Land SachsenAnhalt unterstützt wurde, ist ebenso gescheitert wie die Anträge der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion, die alle zum Ziel hatten, das Graffiti-Unwesen aufgrund der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung zu bekämpfen.
Das Vorhaben ist an der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und PDS im Deutschen Bundestag gescheitert. Die Argumente, die die genannten Bundestagsfraktionen gegen eine strafrechtliche Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien vorgebracht haben, waren zum einen rechtliche Bedenken gegen eine Erweiterung der einschlägigen Regelung in den §§ 303 bzw. 304 des Strafgesetzbuches durch den Tatbestand des Verunstaltens, also der Beschreibung, dass Sachbeschädigung auch durch Verunstalten entstehen kann. Auf diese Argumente will ich nicht weiter eingehen, weil sie im Grunde genommen durch die österreichische und die schweizerische Rechtspraxis längst widerlegt sind. Dort gibt es entsprechende Regelungen und sie greifen auch.
Zum anderen - dieser Punkt scheint mir noch aufschlussreicher zu sein - äußerten sich die linken Bundestagsfraktionen kritisch zu dem Anliegen, und zwar in einer Weise, die es verdient, in diesem Hohen Haus zitiert zu werden. Ich zitiere aus der Rede der PDSBundestagsabgeordneten Sabine Jünger:
„Sprayer sehen Graffiti als eine Antwort auf unsere oftmals gesichtslosen Städte. Sie sind eine Antwort auf die fantasielose Stadtplanung und Stadtentwicklung.“
„Betrachten Sie Graffiti als Demokratisierung der Stadtplanung und -gestaltung und wenden Sie sich wichtigeren Aufgaben zu.“