Dr. Süß - ich spreche Sie jetzt einmal direkt an -, der Punkt ist doch der - Sie haben es auch zum Ausdruck gebracht -: Das Land fördert den Hafen Halle mit 60 Millionen DM, 40 Millionen DM für die jetzt schon bestehenden Staustufen.
Meine Damen und Herren! Nun stelle man sich einmal vor, wir bekämen die letzte Staustufe nicht mehr. Herr Kollege Oleikiewitz, Sie haben einmal gesagt, über den Flughafen Cochstedt dürfen nicht nur Schwalben fliegen. Ich sage Ihnen ganz klar: In Halle passiert dann genau dasselbe. Wir haben dann öffentliche Gelder in Höhe von 100 Millionen DM hineingesteckt und zum Schluss können wir nicht die Schiffe fahren lassen, auf die der Hafen Halle heute wartet,
und nicht nur der Hafen Halle, sondern auch Magdeburg. Wir bauen in Magdeburg ein Wasserstraßenkreuz für Milliardenbeträge und haben später plötzlich kein Kreuz, meine Damen und Herren. Wir haben dann wieder nur eine Richtung, weil wir die Ost-West-Richtung nicht in der Verbindung haben.
Dieses Land leistet sich ganz einfach den Luxus zu sagen: Wir lassen ein rechtsstaatliches Verfahren so lange ausgesetzt, bis es uns irgendwann genehm ist, es einzuleiten. Dann kann nichts weiter passieren.
Darum fordere ich Sie auf, meine Damen und Herren: Wir sollten es wenigstens schaffen, uns heute auf diesen Konsens zu einigen und zu sagen, dass das Raumordnungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuleiten ist. Alle Experten haben gesagt, dass die Wirtschaftlichkeitsanalyse bis Ende des Jahres vorliegen wird. Oder fangen Sie zumindest mit der Antragskonfe
Ich sage Ihnen nochmals: Wenn das politische Zeichen nicht kommt, - die Gelder werden immer knapper - dann wird man in Berlin sagen: Die wollen das eigentlich gar nicht, warum sollen wir uns diesen Luxus noch leisten; wir geben das Geld in die anderen Bundesländer. Das ist die Auswirkung. Daran werden wir Sie erinnern, wenn es denn tatsächlich dazu kommt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie nochmals, unserem Antrag zuzustimmen.
Danke schön. - Jetzt hat noch einmal Herr Minister Keller das Wort, verbunden mit den entsprechenden verfahrensrechtlichen Folgen, auf die ich hiermit hinweise.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Dr. Daehre, es ist ganz klar, dass Sie uns vorwerfen, wir würden nichts tun. Ich habe jedoch vorhin schon deutlich gemacht: Es gehören zwei dazu. Wir können doch bestimmte Dinge nicht einfach leugnen.
Erstens. Die Frage der Finanzierung des Bundesverkehrswegeplans spielt sicherlich eine Rolle. Der Bund muss natürlich seine Entscheidungen darüber treffen.
Zweitens. Es nützt überhaupt nichts, wenn wir ein Antragsverfahren einleiten, wenn wir die Antragskonferenz durchführen, aber die entsprechenden Unterlagen werden dann nicht nachgereicht. Sie wissen es doch: Was nützt es, wenn ein schwebendes Verfahren da ist, das wir nicht innerhalb angemessener Zeit zum Abschluss bringen können? Die Unterlagen müssen vollständig sein.
Die Unterlagen sind aus der Sicht des Bundes dann vollständig, wenn er einerseits die Frage der Finanzierung geklärt hat und andererseits die Frage der ökologischen Auswirkungen so abgeprüft hat, dass er belastbare Unterlagen vorlegen kann, die wir in einem Raumordnungsverfahren prüfen.
Insofern können wir diesen Ball noch oft hin und her spielen - es nützt wenig. Wir sind als Land allein nicht in der Lage, das Verfahren durchzuführen, ohne dass der Bund mitspielt.
Das Verfahren ist eingeleitet. Ich habe es vorhin deutlich gemacht: Es ist eingeleitet. Wir werden abwarten müssen, bis die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Herr Minister, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich doch noch einmal nachfragen muss. In der Stadt Halle sind Investitionen in kommunale Unternehmen getätigt worden. Die Leute, die diese getätigt haben, haben dies im Vertrauen auf einen bestimmten Entscheidungsablauf im Land und im Bund getan. Sie haben auch ein gewisses Recht darauf, dahin gehend reinen Wein einge
Erste Frage: Können Sie mir erklären, warum Sie die Ablehnung durch den Bundesminister Trittin nicht so angesprochen haben, wie sie Herr Köck aus dem Brief zitiert hat?
Zweite Frage: Weshalb enthalten Sie sich jeder Meinung zur Position des Ministers Trittin? Sie sind eine SPDRegierung; Sie haben keine Koalitionsverpflichtung. Sie könnten sich doch den Luxus leisten, im Interesse der Anrainer der Saale und derjenigen, die investiert haben, zu sagen: Wir halten den Standpunkt des Bundesumweltministers für nicht hilfreich. Warum tun Sie das nicht?
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Bergner. Wir haben nicht die Absicht, unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zu kommentieren. Es gibt Verabredungen. Ich habe in meiner Rede aus Briefen zitiert, die das federführende Bundesministerium an das Ministerium, das im Land für die Raumordnung zuständig ist, geschrieben hat. Was innerhalb der Bundesregierung vorgeht, muss die Bundesregierung selbst mit sich austragen. - Erster Punkt.
In diesem sind Aussagen zur Frage der Saale und der Elbe enthalten. Diese sind, weil dieses Landesentwicklungsprogramm vom Gesetzgeber beschlossen worden ist, für uns maßgeblich. Insofern sprechen wir als Landesregierung mit einer Stimme.
Ich kann nur noch einmal betonen: Ein Raumordnungsverfahren kann ich zwar durchführen wollen, aber wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, dann ist ein Raumordnungsverfahren Asche. Insofern gehören mehrere dazu. Federführend und Finanzier in dieser ganzen Angelegenheit ist der Bund. Das muss ich deutlich sagen.
Die Investitionen in die Standorte sind auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 1992 gemacht worden. Darüber sind wir uns alle einig. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Entscheidungen des Bundes sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2003 als auch zum Raumordnungsverfahren ausfallen werden.
Herr Minister, ein Raumordnungsverfahren setzt doch verbindliche Fristen, innerhalb deren alle die Pflicht haben, bestimmte Unterlagen beizubringen. Ist das nicht auch eine riesige Chance, diejenigen, die Wünsche vortragen oder bestimmte Meinungen in diesem Zusammenhang äußern, zu zwingen, binnen einer von Ihnen gesetzten Frist im Raumordnungsverfahren verbindlich zu erklären, wie ihre Standpunkte sind, und alle Unterlagen beizubringen? Ist das nicht auch eine Chance,
Herr Gürth, ich glaube, Sie haben ein falsches Verständnis von einem Raumordnungsverfahren. Ein Raumordnungsverfahren enthält verbindliche Fristen für die durchführende Behörde von dem Zeitpunkt an, zu dem die Unterlagen, die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlich sind, vollständig vorliegen. Das haben wir als Behörde zu beurteilen. Wir können einen Antragsteller nicht mit Fristen zwingen, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Wenn er sie nicht beibringt, dann hat er eben kein Recht darauf, dass das Verfahren innerhalb der sechs Monate durchgeführt wird.
Aber es ist nicht so, dass wir jemanden gegen seinen Willen zwingen können, entsprechende Unterlagen, die wir verlangen, vorzulegen. Das hat nämlich zur Folge, dass er keinen Anspruch darauf hat, dass das Raumordnungsverfahren innerhalb dieser Zeit durchgeführt wird.
- Ja, gut, nur das nützt Ihnen ja wenig. Ich glaube, das ist nicht Ihre Zielstellung. Sie wollen ja sozusagen das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens haben. Das bekomme ich aber nur dann hin -
- Gut, das zwingt alle Beteiligten. Wenn ich das Verfahren eröffne und der Bund die Unterlagen, die ich von ihm verlange, nicht vorlegt, dann kann ich das Verfahren nicht weiterführen. Die sechs Monate haben ja dann keine rechtsverbindliche Wirkung. Insofern ist das, was Sie sich von diesen Fristen erhoffen, mit dem Raumordnungsverfahren überhaupt nicht machbar, sondern das kann nur dazu führen, dass ich das Raumordnungsverfahren ohne Ergebnis abschließen muss.
- Der SPD-Änderungsantrag hat den Sinn, dass dem Bund auch klar wird, dass wir jederzeit bereit sind, das Raumordnungsverfahren durchzuführen, und dass die Unterlagen beizubringen sind.
Herr Minister, noch eine Frage des Herrn Abgeordneten Daehre? - Herr Daehre hat entsprechend den Regeln der Geschäftsordnung das Recht, nach der Landesregierung noch einmal zu sprechen.
Wir können das noch eine Weile diskutieren, meine Damen und Herren, weil das nämlich ein ausschlaggebendes Problem ist, und zwar für ganz Sachsen-Anhalt,
nicht nur für Halle oder für die Saale. Es geht um eine Position dazu, wo wir stehen, meine Damen und Herren: Vertreten wir die Position des Landes Sachsen-Anhalt oder vertreten wir die Interessen des Bundes, der SPDgeführten Regierung? Das muss doch einmal deutlich gesagt werden, meine Damen und Herren.
Herr Minister, bis zu Ihrer ersten Rede war ich immer noch der Hoffnung, dass sich vielleicht doch noch etwas bewegt. Aber jetzt? Nachtigall, ich hör dir trapsen! Jetzt kommt es gar nicht mehr darauf an, ob die Unterlagen herbeikommen, sondern Sie haben gesagt, der Bund wolle erst einmal den Bundesverkehrswegeplan fortschreiben und dann werde man sich über das andere unterhalten. Das heißt mit anderen Worten, vor 2003 passiert überhaupt nichts in diesem Bereich. Das ist das, was Sie eben zum Ausdruck gebracht haben. Das deckt sich auch mit dem, was Minister Trittin gesagt hat. Das heißt, wir machen hier Schattenspiele.
Jetzt verstehe ich auch den Änderungsantrag der SPD, in dem es heißt, man werde sich dafür einsetzen, dass das zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschieht. „Frühestmöglicher Zeitpunkt“, das kann 2003 sein, das kann Weihnachten dieses Jahres sein, das kann 2005 sein, meine Damen und Herren.