Protocol of the Session on June 29, 2001

(Herr Dr. Bergner, CDU: Richtig!)

Meine Damen und Herren! Der Sache nach kann die CDU-Fraktion dem Antrag der PDS-Fraktion sogar zustimmen, weil die CDU grundsätzlich immer dafür ist, dass die Landesregierung die vom Parlament beschlossenen Gesetze befolgt und einhält.

(Zustimmung von Frau Ludewig, CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: So ist es! - Ministerin Frau Dr. Kuppe: Das tun wir auch!)

Die PDS-Fraktion fordert in dem Antrag nichts anderes als das, was schon in § 16 Abs. 1 bis 3 KJHG des Landes Sachsen-Anhalt als Auftrag an die Landesregierung entsprechend formuliert wurde.

Nun könnte man bei der ersten Lektüre des PDSAntrages dem Verdacht erliegen, die PDS-Fraktion fordere einen Bericht, der sowieso bald das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Aufgrund des Änderungsantrages der SPD-Fraktion muss aber jedem klar werden, dass der nach § 16 KJHG zur Mitte einer jeden Legislaturperiode vorzulegende Bericht der Landesregierung offensichtlich so bald noch nicht fertig ist.

(Ministerin Frau Dr. Kuppe: 2004!)

Sie hatten ihn im Mai beschlossen. Ich möchte Sie daran erinnern, Frau Ministerin, was in dem Protokoll über die 22. Sitzung vom 19. November auf der Seite 28 steht:

„Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Schulze zu der beantragten Änderung zu Absatz 1 Satz 1 äußert Frau Dr. Weiher den Vorschlag, die Worte

‚in der ersten Hälfte einer jeden Legislaturperiode‘ durch die Worte ‚in der Mitte einer Legislaturperiode‘ zu ersetzen.“

Jetzt ist natürlich die Frage - die steht bei der SPD sowieso -, wo bei Ihnen die Mitte ist.

(Unruhe bei der SPD)

Liegt die Mitte der Jahre von 1998 bis 2002 im Jahre 2000, wenn Sie sich auf die Legislaturperiode beziehen? Den letzten ausdrücklich so bezeichneten Kinderund Jugendbericht hat die Landesregierung im Januar 1998 zusammen mit dem Arbeitsmarkt- und Sozialbericht vorgelegt.

(Unruhe bei der SPD - Zuruf von Herrn Dr. Reh- hahn, SPD)

- Nun seien Sie doch nicht so aufgeregt.

(Herr Bischoff, SPD: Es ist doch keiner aufgeregt! - Zuruf von Frau Wiedemann, SPD)

Ich habe Sie ja damals alle darauf hingewiesen. - In dem letzten Arbeitsmarkt- und Sozialbericht werden die Belange der Kinder und Jugendlichen nur noch auf ganz wenigen Seiten abgehandelt. Der Kinder- und Jugendbericht ist also wirklich schon lange überfällig.

(Herr Bischoff, SPD, lachend: Überfällig!)

Zu kritisieren ist aber, dass sich selbst die PDS-Fraktion nicht ganz an den Wortlaut des § 16 KJHG hält. Die PDS-Fraktion hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion mit ihrem KJHG die Landesregierung verpflichtet, in der Mitte einer jeden Wahlperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Zum Schluss -

(Herr Bischoff, SPD: Unser KJHG!)

- Ich weiß nicht, ob es Ihr KJHG ist.

(Herr Bischoff, SPD: Unser aller!)

- Ich möchte Sie einmal darauf hinweisen, dass es nicht das KJHG der SPD und der PDS ist. Es ist das KJHG des Landes und die Landesgesetze sind für alle verpflichtend, Herr Bischoff.

(Herr Bischoff, SPD: Das sage ich ja!)

- Dann geben Sie mir also Recht. Ich danke Ihnen.

(Herr Bischoff, SPD: Dann bleiben Sie bei der Wahrheit! Wenn Sie noch nicht einmal sagen, was Sie können!)

- Darf ich fortfahren, Herr Präsident?

Bitte.

Danke. - Daher geht der Antrag der PDS-Fraktion nicht konform mit Ihrem eigenen Gesetz, wenn Sie der Landesregierung zubilligen, den Bericht bis zum Ende der Legislaturperiode abzuliefern.

Wir müssen feststellen, dass die Mitte der Wahlperiode vorüber ist und die Landesregierung den Auftrag bisher nicht erfüllt hat. Dass es auch anders geht, erkennt man daran, dass die Landesregierung noch im Juli 2000 ihr kinder- und jugendpolitisches Programm vorgelegt hat. Insofern ist sie dem Gesetzesauftrag gemäß § 16 Abs. 1 KJHG kurzfristig nachgenommen.

In diesem Punkt reichen sich PDS- und FDVP-Fraktion nunmehr die Hand, da die FDVP-Fraktion unter TOP 30 der Tagesordnung einen Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit dieses kinder- und jugendpolitischen Programms fordert.

(Zuruf von Frau Stolfa, PDS)

Die CDU-Fraktion hat seinerzeit das KJHG abgelehnt und bleibt bei der Auffassung, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Praxis keine Hilfe ist, sondern zusätzliche Bürokratie aufbaut.

Nun könnte man der Auffassung sein,

(Zuruf von Herrn Bischoff, SPD)

dass der jetzt von der PDS-Fraktion geforderte Bericht verfrüht ist. Es bleibt abzuwarten, wie konkret die Landesregierung schon ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichten kann. Eine Bestandsaufnahme und Analyse der Kinder- und Jugendhilfe ist der Sache nach auf alle Fälle notwendig.

Unsere grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz sind bisher nicht entkräftet worden. Sobald der eingeforderte Bericht vorliegt und die Gesetzesfolgenabschätzung abgeschlossen ist, denke ich, werden wir erneut vertieft in die Diskussion über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes einsteigen müssen.

Den Antrag der SPD, Herr Bischoff, lehnen wir von der CDU-Fraktion ab. Ohne Flachs und Krümel muss ich zu dem Antrag der PDS-Fraktion sagen, dass ich nicht weiß, warum Sie darüber im Ausschuss noch lange diskutieren wollen.

(Herr Bischoff, SPD: Zum Beispiel über die Mitte der Legislaturperiode können wir reden!)

Das ist ein Antrag, der jetzt zu beschließen ist, und wir stimmen diesem Antrag zu. Aber ich meine: Was tut man nicht alles aus Gründen der Tolerierung von Ihrer Seite aus? - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU, und von Frau Ludewig, CDU)

Herr Abgeordneter Schulze, wenn Sie der Ansicht sind, dass ich jeden Zuruf unterbinden sollte, dann bitte ich Sie darum, das schriftlich an mich heranzutragen.

Herr Präsident, ich meine nicht, dass Sie jeden Zuruf unterbinden sollten. Als Abgeordneter dieses Hohen Hauses möchte ich feststellen, dass ich, wenn ich meinen Redebeitrag halte, keine Probleme mit Zurufen etc. habe. Wenn man meine Rede aber vehement stört, dann wende ich mich an Sie als Sitzungsleiter, mir das mir zustehende Rederecht zu verschaffen.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Bullerjahn, SPD: Wir sind doch nicht im Kreistag, Herr Schulze!)

Machen Sie das bitte schriftlich. - Den Standpunkt der SPD-Fraktion trägt der Abgeordnete Herr Steckel vor. Bitte, Herr Steckel.

Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der PDS auf Überweisung der beiden Anträge in den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport.

Ich wollte meine Rede eigentlich zu Protokoll geben, aber der ausgemachte Blödsinn, den Herr Schulze hier von sich gegeben hat,

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Stolfa, PDS)

veranlasst mich doch dazu, ein paar Worte dazu zu sagen. Können Sie mir bitte einmal erklären, wie man, wenn man ein Gesetz in der Mitte der Wahlperiode beschließt, in der Mitte der Wahlperiode, selbst wenn man es großzügig auslegt, einen Bericht vorlegen soll, der den Kriterien des § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entspricht? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

(Zustimmung von Herrn Bischoff, SPD, und von Herrn Bullerjahn, SPD)

Herr Abgeordneter Steckel, Herr Schulze hat offensichtlich eine Frage. Sind Sie bereit zu antworten? - Bitte, Herr Schulze, stellen Sie Ihre Frage.